{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991102,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991102,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1102","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Ausgabenbremse. Ausf\u00fchrungsbestimmungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a088 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung (BV) \u00fcber die Ausgabenbremse ist seit dem 1. Juli 1995 in Kraft. Die damit gemachten haushaltpolitischen Erfahrungen sind nach Meinung des Fragestellers positiv zu beurteilen. Dagegen l\u00e4sst der Verfassungstext in der praktischen Anwendung einen erheblichen Interpretationsspielraum offen. Als Folge davon tauchen immer wieder Schwierigkeiten hinsichtlich der verfassungskonformen Anwendung dieses Institutes auf. Ebenso sind eine Reihe von verfahrensrechtlichen Problemen ungel\u00f6st; dies vor allem deshalb, weil keine Ausf\u00fchrungsbestimmungen zur Verfassungsnorm bestehen. Die Anwendung der Ausgabenbremse basiert im wesentlichen nach wie vor auf den Empfehlungen des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes (EFD) vom 18. M\u00e4rz 1996.</p><p>Ich richte deshalb folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. In wie vielen F\u00e4llen wurde dieses Institut seit seiner Inkraftsetzung bis heute angewandt? Wie verteilt sich die Anwendung der Ausgabenbremse auf die einzelnen Departemente?</p><p>2. Wie beurteilt er die haushaltpolitischen Wirkungen der Ausgabenbremse?</p><p>3. Ist er bereit, zur Beseitigung der Schwierigkeiten in der praktischen Handhabung der Ausgabenbremse baldm\u00f6glichst eine Ausf\u00fchrungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel zu erlassen? Wenn ja, welchen Zeithorizont sieht er f\u00fcr ihre Realisierung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Mitteilung der Parlamentsdienste gelangte die Ausgabenbremse (Art. 88 Abs. 2 BV) seit ihrem Inkrafttreten am Juli 1995 bis zum Juli 1999 bei 53 von 293 Gesch\u00e4ften zur Anwendung. Dabei ist anzumerken, dass einzelne Gesch\u00e4fte (beispielsweise der Voranschlag) mehrfach der Ausgabenbremse unterlagen und dass daher mehrere Abstimmungen durchgef\u00fchrt werden mussten. Die unterstellten Gesch\u00e4fte verteilen sich wie folgt auf die Departemente: EDA sechs, EDI sieben, EJPD eines, VBS sieben, EFD zw\u00f6lf, EVD vierzehn und UVEK sechs. In Absprache mit dem Sekretariat der Finanzkommissionen legen die Parlamentsdienste Wert auf die Feststellung, dass es bei der Anwendung der Ausgabenbremse bisher kaum Probleme gegeben habe. Die Unterstellung sei nur in Einzelf\u00e4llen umstritten gewesen. Im \u00fcbrigen sei das absolute Mehr in zwei F\u00e4llen erst anl\u00e4sslich der Differenzbereinigung erreicht worden.</p><p>2. F\u00fcr die haushaltpolitische Beurteilung des Instrumentes w\u00fcrde eine rein statistische Betrachtungsweise zweifellos zu kurz greifen. Nach Artikel\u00a043 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0a des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes (GVG) stellt der Bundesrat in Botschaften und Berichten die finanziellen Auswirkungen der Vorlage dar. In diesem Rahmen \u00e4ussert er sich namentlich zur Unterstellung von Subventionsbestimmungen und Kreditbeschl\u00fcssen unter die Ausgabenbremse. Die entsprechende Diskussion findet ihre Fortsetzung in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten und ihren Kommissionen. Dies zwingt auf allen Ebenen (Verwaltung, Bundesrat, Parlament) zur Identifizierung und Offenlegung neuer wesentlicher Ausgaben. Damit wird allgemein eine Sch\u00e4rfung des Kostenbewusstseins und eine gewisse Zur\u00fcckhaltung gegen\u00fcber finanziellen Zusatzbelastungen erreicht. Die Ausgabenbremse wird ihrer Funktion in erster Linie dadurch gerecht. Sie greift somit nicht nur dort, wo eine Vorlage im Einzelfall am qualifizierten Mehr scheitern k\u00f6nnte.</p><p>3. Zu einer ab dem 1. Juli 1975 f\u00fcr beschr\u00e4nkte Zeit in Kraft stehenden Variante der Ausgabenbremse wurden seinerzeit Ausf\u00fchrungsvorschriften erlassen. Diese erwiesen sich als zu kompliziert; sie haben die Anwendung des Instrumentes nicht erleichtert, sondern erschwert. Die geltende Bestimmung wurde daher bewusst einfach konzipiert und sollte, wie andere Verfassungsbestimmungen auch, unmittelbar Anwendung finden. Der Bundesrat hat die Einf\u00fchrung mit einem Kurzkommentar vom 10. Mai 1995 und Empfehlungen vom 18. M\u00e4rz 1996 in materieller Hinsicht unterst\u00fctzt und erleichtert. Zudem haben das B\u00fcro des National- und das B\u00fcro des St\u00e4nderates in einer Mitteilung vom 1. September 1995 Verfahrensfragen gekl\u00e4rt. Seither sind bei der Anwendung der Ausgabenbremse keine un\u00fcberwindlichen Probleme aufgetreten. Vielmehr haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te im Rahmen des geltenden Rechtes (GVG, Ratsreglemente) pragmatische L\u00f6sungen gefunden. Sie liessen sich dabei vom wohlverstandenen Sinn der Verfassungsbestimmung leiten. Andererseits w\u00fcrden Ausf\u00fchrungsvorschriften aufgrund der gemachten Erfahrungen mit Sicherheit neue Fragen aufwerfen und ihrerseits L\u00fccken enthalten. Aus diesen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sollten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zu einer anderen Beurteilung gelangen, w\u00e4re es ihnen unbenommen, im Rahmen der vorgesehenen Totalrevision des GVG die Vorkehrungen, die sie als gut erachten, zu treffen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(936748800000)\/","SubmittedBy":"Dettling Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(936748800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750806731713)\/","SubmissionDate":"\/Date(929664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}