{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991127,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991127,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1127","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Auch Schweizer Hilfsgelder in Jelzins Familienschatulle?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist bekannt geworden, dass sich der russische Pr\u00e4sident Jelzin bzw. seine Familie aus internationalen Geldern bereichert haben sollen, die als Kredite bzw. als Hilfsgelder an die Russische F\u00f6deration geleistet wurden. Nachdem auch die Schweiz in umfassendem Masse Gelder zur Hilfe und Entwicklung f\u00fcr das Land zur Verf\u00fcgung stellte, wird der Bundesrat eingeladen, zu den nachstehenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchem Umfang und unter welchen Formen wurden in den vergangenen zehn Jahren Leistungen der Schweiz an die Russische F\u00f6deration ausgerichtet?</p><p>2. Mit welchen Zweckbestimmungen wurden die Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt?</p><p>3. In welcher Art erfolgten die Kontrollen \u00fcber einen effizienten, im Sinne unseres Landes liegenden Einsatz der Gelder?</p><p>4. Kann er best\u00e4tigen, dass die zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel im Sinne der Zweckbestimmung verwendet wurden?</p><p>5. Kann ausgeschlossen werden, dass Schweizer Gelder von der Mafia abgezweigt wurden oder dass sie in den privaten Schatullen von Pr\u00e4sident Jelzin oder dessen Clan gelandet sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Engagement des Bundes in Russland belief sich vom Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1992 bis Ende 1998 auf 115 Millionen Franken. Damit wurden einerseits bilaterale Projekte der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den russischen Organisationen im Umfang von 89 Millionen Franken unterst\u00fctzt, andererseits Schweizer Kofinanzierungen an Projekte internationaler Organisationen in Russland im Umfang von 26 Millionen Franken gew\u00e4hrt. F\u00fcr diese Kofinanzierungen in Russland sind prim\u00e4r die internationalen Entwicklungsbanken (Weltbank und Europ\u00e4ische Bank f\u00fcr Wiederaufbau und Entwicklung, EBRD) sowie Uno-Organisationen Partner der Schweiz. Nebst den kofinanzierten Projekten sind die internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen in Russland insbesondere auch mit eigenen Vorhaben t\u00e4tig, die sie aus ihren allgemeinen Mitteln finanzieren. Die Schweiz ist daran mittelbar \u00fcber ihre Kapitaleinlagen und ihre allgemeinen Beitr\u00e4ge beteiligt. </p><p>Im Zeitraum von 1994 bis 1999 wurden, zus\u00e4tzlich zur technischen und finanziellen Hilfe, Kreditgarantien im Umfang von 72 Millionen Franken f\u00fcr Schweizer Exporte nach Russland gew\u00e4hrt. Im laufenden Jahr sind etwa 8 Millionen Franken f\u00fcr die technische und etwa 15 Millionen Franken f\u00fcr die finanzielle Zusammenarbeit mit Russland vorgesehen.</p><p>2. Die Zusammenarbeit mit Russland ist Teil der Ostzusammenarbeit, die auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 24. M\u00e4rz 1995 \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beruht. Gem\u00e4ss Artikel\u00a02 sind \"die F\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Aufbau oder die Festigung des demokratischen Systems, namentlich stabiler politischer Institutionen\" sowie \"die F\u00f6rderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, auf der Grundlage von marktwirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen, welche die wirtschaftliche Stabilit\u00e4t, die kulturelle Entwicklung, das Wachstum des Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bev\u00f6lkerung beg\u00fcnstigt und dabei zum Schutz der Umwelt und zur rationellen Verwendung der nat\u00fcrlichen Ressourcen beitr\u00e4gt\" die Ziele der Zusammenarbeit. Die aktuelle Zusammenarbeit der Schweiz mit Russland findet im Rahmen der Botschaft vom 19. August 1998 \u00fcber die Weiterf\u00fchrung der verst\u00e4rkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (3. Rahmenkredit) statt. </p><p>Um die Mittel effizient zu verwenden und zwischen den einzelnen Projekten Synergien schaffen zu k\u00f6nnen, werden innerhalb des Landesprogrammes Russland sektorielle und geografische Priorit\u00e4ten gesetzt. </p><p>Im Bereich der technischen Zusammenarbeit konzentriert sich die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) auf:</p><p>- die F\u00f6rderung von kleinen und mittleren Unternehmungen; </p><p>- die F\u00f6rderung des politischen Transformationsprozesses mit Projekten im Bereich Menschenrechte und Justizreform;</p><p>- den Aufbau von Institutionen im Bereich Umwelt und nukleare Sicherheit.</p><p>Im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit konzentrieren sich die Arbeiten des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (Seco) vor allem auf:</p><p>- Ausr\u00fcstungsg\u00fcter in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Kataster (der Sektor Gesundheit wird im Rahmen einer Neuaufteilung der Kompetenzen auf Beginn des Jahres 2000 vom Seco an die Deza \u00fcbergehen);</p><p>- Kreditgarantien f\u00fcr Schweizer Exportgesch\u00e4fte;</p><p>- Handels- und Investitionsf\u00f6rderung.</p><p>Jede Aktivit\u00e4t in Russland, die vom Bund im Rahmen der bilateralen und der multilateralen Projektzusammenarbeit unterst\u00fctzt wird, beruht auf einem sorgf\u00e4ltig erarbeiteten Projektdokument, das Ziele, Partner, Aktivit\u00e4ten und den Zeitplan des Projektes begr\u00fcndet. Gelder werden sodann nur aufgrund eines Vertrages ausbezahlt, der die Zweckbestimmung der schweizerischen Mittel, Rechte und Pflichten der Partner ebenso wie die Zielerreichung des Projektes verbindlich regelt.</p><p>Was die allgemeinen Mittel der internationalen Finanzierungsinstitute (Weltbank, EBRD, IWF) anbelangt, verf\u00fcgt die Schweiz proportional zu ihren Kapitalbeteiligungen \u00fcber Stimmrechte und entscheidet via ihre Exekutivdirektoren \u00fcber s\u00e4mtliche Investitionen mit. </p><p>3. Um die Veruntreuung von schweizerischen Geldern in Russland zu verhindern, werden in der Zusammenarbeit die folgenden Prinzipien angewendet: </p><p>- Die schweizerische Zusammenarbeit mit Russland konzentriert sich einerseits auf die Vermittlung von Know-how durch schweizerische Experten (technische Zusammenarbeit), andererseits auf die Lieferung von schweizerischen Ausr\u00fcstungsg\u00fctern (finanzielle Zusammenarbeit) nach Russland. </p><p>- Im Rahmen der nicht r\u00fcckzahlbaren Finanzhilfe bleiben die zur Verf\u00fcgung stehenden Gelder in der Schweiz, da die Hilfe an Leistungen schweizerischer Herkunft gebunden ist. Jede Zahlung ist an eine Konsulentenleistung oder eine Materiallieferung gebunden. Diese Vorkehrungen f\u00fchren dazu, dass keine Gelder direkt an russische Beh\u00f6rden \u00fcberwiesen werden. </p><p>- Im Rahmen der technischen Hilfe gelangt nur ein geringer Anteil der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel als Gelder nach Russland. Insbesondere fliessen sehr wenig Mittel direkt an staatliche russische Stellen. Die russischen Partner der technischen Zusammenarbeit stammen zu einem grossen Teil aus Nichtregierungsorganisationen und privaten Stiftungen. Die Deza misst der sorgf\u00e4ltigen Auswahl von kompetenten Partnern gr\u00f6ssten Wert bei und regelt jede Zusammenarbeit vertraglich.</p><p>- S\u00e4mtliche Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit werden durch den Schweizer Koordinator und seine Mitarbeiter in Moskau sowie Konsulenten eng begleitet. Die direkten und regelm\u00e4ssigen Kontakte mit den Projektpartnern, erg\u00e4nzt durch Missionen der Deza und des Seco nach Russland, bilden im Zusammenhang mit Korruptionsversuchen ein effizientes Fr\u00fchwarnsystem. </p><p>- Die Zusammenarbeit der Deza und des Seco mit Russland wird laufend intern und extern \u00fcberpr\u00fcft. Der j\u00fcngste Bericht der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle vom Juli 1999 \u00fcber \"Die Inspektion beim Koordinationsb\u00fcro in Moskau sowie von ausgew\u00e4hlten Projekten der Osthilfe in Russland\" stellt der schweizerischen Zusammenarbeit mit Russland ein gutes Zeugnis aus und h\u00e4lt u. a. fest, dass \"die finanzielle Abwicklung beim Kob\u00fc und den Projekten .... ordnungsgem\u00e4ss erfolgte\" sowie dass \"die Mittel korrekt verwendet\" wurden. </p><p>- Was die Kreditgarantien betrifft, hat das Seco einen externen Konsulenten mit einem Mandat betraut, dessen Aufgabe es ist, jedes unterbreitete Projekt genau zu pr\u00fcfen, auch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsf\u00e4higkeit. Im Mandat inbegriffen ist die Pr\u00fcfung der technischen und industriellen Aspekte, die Analyse der technischen und \u00f6konomischen Risiken, die Definition von Elementen, die einer zus\u00e4tzlichen Kl\u00e4rung bed\u00fcrfen, die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen sowie die Analyse praktischer Aspekte, die im Zusammenhang mit Kreditgarantien stehen. Im Rahmen dieses Instrumentes werden ausschliesslich Garantien zugebilligt; keine Gelder werden an russische Beh\u00f6rden direkt \u00fcberwiesen. Im Schadensfall w\u00fcrden die Ursachen und die Tragweite des Schadens einer detaillierten Untersuchung unterzogen.</p><p>- Was die Finanzfl\u00fcsse und Projekte der internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen anbelangt, bei denen die Schweiz Mitglied ist, so nimmt der Bund die Kontrolle \u00fcber seine Vertretung in den Verwaltungsr\u00e4ten (z. B. Exekutivdirektoren) wahr. Daneben verf\u00fcgen die Institutionen selbstverst\u00e4ndlich \u00fcber eigene interne Aufsichts- und Kontrollmechanismen. </p><p>4./5. Angesichts der klaren Zweckbindung der schweizerischen Unterst\u00fctzung in Russland sowie der engen und auf verschiedenen Ebenen institutionalisierten Kontrollen der Geldfl\u00fcsse kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass die zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel dem angestrebten Zweck zugute kamen und kommen. Er kann mit gr\u00f6sster Wahrscheinlichkeit ausschliessen, dass Gelder in falsche Taschen gelangt sind. </p><p>Das Risiko der Korruption kann in der Zusammenarbeit allerdings nie absolut ausgeschlossen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(944438400000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(944438400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807639397)\/","SubmissionDate":"\/Date(936316800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4521,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}