{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991142,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991142,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1142","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Nationalratswahlen. G\u00fcltigkeit mehrfacher Wahlzettel bei Unterlistenverbindung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Art. 22 Abs. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte darf ein Wahlvorschlag h\u00f6chstens so viele Namen w\u00e4hlbarer Personen enthalten, als im Wahlkreis Nationalr\u00e4te zu w\u00e4hlen sind. In Art. 38 Abs. 3 wird pr\u00e4zisiert, dass die letzten Namen gestrichen werden, wenn ein Wahlzettel mehr Namen enth\u00e4lt, als Sitze zu vergeben sind. Eine Neuenburger Partei hat zwei Wahllisten eingereicht, n\u00e4mlich eine der m\u00e4nnlichen und eine der weiblichen Kandidaten, mit Listen- und Unterlistenverbindungen.</p><p>Der W\u00e4hler wird dar\u00fcber informiert, dass er beide Listen in einem Umschlag abgeben darf, ohne dass seine Stimme f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt wird. In diesem Fall wird jedoch nur die als \"Stammliste\" bezeichnete Liste der Frauen ber\u00fccksichtigt (Kreisschreiben des Bundesrates f\u00fcr die Kantonsregierungen vom 13.01.1999).</p><p>Wir finden, dass so die Willens\u00e4usserung des W\u00e4hlers nicht korrekt interpretiert werden kann und dem Sinn des Gesetzes nicht ganz entsprochen wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, uns mitzuteilen, wie er die in dieser Sache geltenden Rechtsvorschriften auslegt.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die M\u00f6glichkeit, eine Stammliste zu bezeichnen, wurde nicht erst mit dem Kreisschreiben des Bundesrates vom 13. Januar 1999 eingef\u00fchrt, sondern mit Artikel\u00a08c Absatz\u00a03 der Verordnung \u00fcber die politischen Rechte (SR 161.11). Diese Bestimmung wurde bereits 1995 angewendet; sie st\u00fctzt sich auf die Vorschrift von Artikel\u00a037 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte (SR 161.1), die der Gesetzgeber schon 1976 aufgestellt hat.</p><p></p><p>Jegliche Auslegung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 \u00fcber die politischen Rechte und der dazu geh\u00f6rigen Verordnung muss sich auf folgende Grunds\u00e4tze st\u00fctzen:</p><p></p><p>1. Der klare W\u00e4hlerwille ist so weit wie m\u00f6glich zu respektieren.</p><p>2. Auch f\u00fcr die Praktikabilit\u00e4t bei der Ausz\u00e4hlung der Stimmen muss ausreichende Klarheit bestehen.</p><p>3. Alle beteiligten politischen Gruppierungen und Parteien sind gleich zu behandeln.</p><p></p><p>In diesem Zusammenhang sind kantonale Traditionen zuzulassen. Sie k\u00f6nnen die W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler bei ihrer Entscheidung beeinflussen. In anderen Kantonen, die bestimmte Traditionen nicht kennen oder ausschliessen, kann man diese selbstverst\u00e4ndlich nicht anwenden. </p><p>Konkret heisst das, dass der Kanton Neuenburg beispielsweise f\u00fcr die Wahl der f\u00fcnf Mitglieder des Staatsrats mehrere Wahlzettel zul\u00e4sst, sofern die Zahl der Gew\u00e4hlten pro Umschlag f\u00fcnf nicht \u00fcbersteigt.</p><p></p><p>Der Kanton Neuenburg verf\u00fcgt \u00fcber die gleiche Anzahl Nationalratsmandate wie Staatsr\u00e4te. Zudem haben verschiedene politische Gruppierungen mehrere Listen mit Unterlistenverbindungen eingereicht. Deshalb stellt sich die Frage, was mit den Wahlzetteln geschieht, die sich in einem Umschlag befinden (zum Beispiel je eine M\u00e4nner- und eine Frauenliste der Partei X). Diese Frage l\u00e4sst sich nur differenziert beantworten: </p><p></p><p>a) Stehen auf den beiden Wahlzetteln insgesamt f\u00fcnf Namen, so kann man sie, zusammenheften und als einen vollst\u00e4ndig g\u00fcltigen Wahlzettel betrachten: Jeder Name z\u00e4hlt als eine Stimme f\u00fcr den Kandidaten oder die Kandidatin und der Wahlzettel als eine Stimme f\u00fcr die Liste.</p><p></p><p>b) Stehen auf den beiden Wahlzetteln insgesamt weniger als f\u00fcnf Namen, so werden die leeren Stimmen der Stammliste (Art. 8c Abs. 3 der Verordnung vom 24. Mai 1978 \u00fcber die politischen Rechte, SR 161.11) als Zusatzstimmen zugez\u00e4hlt. Dies ist der Fall, wenn eine W\u00e4hlerin die Partei X w\u00e4hlt und nicht angibt, ob sie die M\u00e4nner- oder die Frauenliste einlegen wollte. Wenn die Frauenliste als Stammliste bezeichnet wurde, fallen ihr die leeren Stimmen zu.</p><p></p><p>c) Befinden sich im selben Umschlag zwei vorgedruckte und unver\u00e4nderte Wahlzettel der Partei X (eine Frauen- und eine M\u00e4nnerliste), so ist klar, dass der W\u00e4hler die Partei X w\u00e4hlen wollte. Hingegen sind die einzelnen Stimmen ung\u00fcltig, weil zu viele Namen auf den Listen stehen. Dies ist der Fall, wenn ein W\u00e4hler f\u00fcr die Partei X stimmt und nicht angibt, ob er die Frauen- oder die M\u00e4nnerliste einlegen will. Da die Frauenliste als Stammliste bezeichnet wurde, fallen ihr die Stimmen als Zusatzstimmen zu.</p><p></p><p>d) Wenn hingegen ein W\u00e4hler zwei Wahlzettel der Partei X (eine M\u00e4nner- und eine Frauenliste) einlegt und darauf insgesamt mehr als f\u00fcnf Namen stehen l\u00e4sst, so d\u00fcrfen nicht einfach \"die \u00fcberz\u00e4hligen\" weggestrichen werden. Da kein klarer W\u00e4hlerwille auszumachen ist, ist diese Stimme als ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren.</p><p></p><p>In diesem Sinn hat die Bundeskanzlei mit Schreiben vom 27. September die Auslegung der Staatskanzlei des Kantons Neuenburg gutgeheissen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(938995200000)\/","SubmittedBy":"Cavadini Jean","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(938995200000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750800263197)\/","SubmissionDate":"\/Date(938390400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4521,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}