{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991173,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991173,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1173","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Verbindliches R\u00fcckf\u00fchrungskonzept f\u00fcr Kosovo-Albaner statt Privilegierung von Roma","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Von den rund 65 000 von der Schweiz aufgenommenen Kriegsfl\u00fcchtlingen aus Kosovo sind erst etwa 12 000 wieder in ihre Heimat zur\u00fcckgekehrt. Dies ist so, obwohl in Kosovo seit etlichen Monaten kein Krieg mehr herrscht, obwohl aus anderen L\u00e4ndern Hunderttausende kosovo-albanischer Kriegsfl\u00fcchtlinge l\u00e4ngst wieder in ihre Heimat zur\u00fcckgekehrt sind und obwohl die Schweiz eine weit \u00fcberdurchschnittliche R\u00fcckkehrhilfe bezahlt (bis Ende November 1999 Gesamtleistungen von rund 5000 Franken pro erwachsene Person, w\u00e4hrend Deutschland und \u00d6sterreich etwa 350 Franken bezahlen). Zudem hat der Bundesrat den Entscheid, dass die Kosovo-Kriegsfl\u00fcchtlinge die Schweiz bis zum 31. Mai 2000 zu verlassen haben, sogleich wieder verw\u00e4ssert und festgestellt, dass viele Verfahren noch etliche Jahre in Anspruch nehmen werden.</p><p>Im Weiteren hat das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) bekannt gegeben (\"NZZ\" vom 1. Dezember 1999), dass Roma und Angeh\u00f6rige verwandter Minderheiten aus Kosovo vorl\u00e4ufig in der Schweiz bleiben k\u00f6nnen; es werden keine Wegweisungen vollzogen, und die Behandlung solcher Gesuche wird zur\u00fcckgestellt. Dies ist aufgrund eines Rechtsgutachtens geschehen, welches das Forum gegen Rassismus, an dem auch die Schweizerische Fl\u00fcchtlingshilfe beteiligt ist, bei Professor Walter K\u00e4lin in Auftrag gab.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann wird er ein verbindliches Konzept vorlegen, das sicherstellt, dass die Wegweisung nicht ausreisewilliger Kosovo-Kriegsfl\u00fcchtlinge bis sp\u00e4testens am 31. Mai 2000 tats\u00e4chlich vollzogen wird?</p><p>2. Bundesrat Arnold Koller hat im Zusammenhang mit der Revision des Asylgesetzes mehrfach erkl\u00e4rt, eine kollektive Aufnahme von vor\u00fcbergehend Schutzbed\u00fcrftigen werde auch kollektiv wieder beendet, sobald dies die Situation im Herkunftsland erlaube. Ist er bereit, diese Zusicherung auch im Fall der Kosovo-Albaner konsequent wahr zu machen? Ist er bereit, allf\u00e4llige Rekurse, n\u00f6tigenfalls mit dringlichem Bundesbeschluss, f\u00fcr nichtig zu erkl\u00e4ren?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass mit der fragw\u00fcrdigen Privilegierung von Roma aus Kosovo ein gef\u00e4hrliches Signal gesetzt wird, das zu missbr\u00e4uchlichem Asylsuchen in der Schweiz geradezu einl\u00e4dt?</p><p>4. Aufgrund welcher Kriterien ist er von der bisherigen Praxis gegen\u00fcber den Roma abgewichen?</p><p>5. Ist er bereit, diese Privilegierung rasch r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen, oder wird seine Politik (wie schon bei den dringlichen Massnahmen im Asylbereich) durch den Druck von Hilfswerken und Rechtsprofessoren bestimmt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach der Beendigung des Krieges in Kosovo plante der Bundesrat die rasche R\u00fcckkehr der Kriegsvertriebenen in Sicherheit und W\u00fcrde. Der Grossteil der Kriegsvertriebenen soll innerhalb eines Jahres nach Kosovo zur\u00fcckkehren. Zur Erreichung dieses Zieles f\u00f6rdert der Bundesrat in erster Priorit\u00e4t die freiwillige R\u00fcckkehr. Das R\u00fcckkehrhilfeprogramm Kosovo ist bis jetzt ein grosser Erfolg. Es hat sich gezeigt, dass die materielle Hilfe einen echten Anreiz f\u00fcr die freiwillige R\u00fcckkehr darstellt. F\u00fcr den Wiederaufbau sowie f\u00fcr die wirtschaftliche Wiedereingliederung der R\u00fcckkehrer in Kosovo gew\u00e4hrt das BFF gemeinsam mit der Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit bedarfsgerechte individuelle Materialhilfe und realisiert gleichzeitig diverse Strukturhilfeprojekte f\u00fcr den Wiederaufbau insbesondere in den Bereichen Unterk\u00fcnfte, Schulen und Trinkwasserversorgung. F\u00fcr die zweite Phase, welche am 1. Dezember 1999 begonnen hat, hat das BFF die individuelle Hilfe halbiert. Gleichzeitig wird die Hilfe vor Ort weitergef\u00fchrt. Der Bundesrat hat jedoch von Anfang an damit gerechnet, dass es Personen geben wird, welche nicht freiwillig nach Kosovo zur\u00fcckkehren wollen. Darunter d\u00fcrften vor allem Personen fallen, die schon jahrelang in der Schweiz sind, d. h. sich schon vor Ausbruch der Feindseligkeiten hier befanden. Der Bund und die Kantone sind gewillt, in gemeinsamer Zusammenarbeit den Vollzug der Wegweisungen nach abgeschlossenem Asylverfahren sicherzustellen.</p><p>Auf internationaler Ebene werden zurzeit die f\u00fcr den Vollzug der Wegweisungen notwendigen bi- und multilateralen Vereinbarungen vorbereitet. Im heutigen Zeitpunkt bestehen bereits ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit Mazedonien sowie der Entwurf \u00fcber ein multilaterales Transitabkommen. Zudem hat die Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) am 16. und 17. Dezember 1999 den deutschen Innenminister Schily besucht und mit ihm insbesondere auch die Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der R\u00fcckkehr der Kosovo-Albaner nach Kosovo besprochen. Ausserdem hat am 8. Dezember 1999 ein Treffen der Humanitarian Issues Working Group in Genf stattgefunden, an welchem die internationale Gemeinschaft die Problematik der R\u00fcckkehr und der Reintegration im Balkan und insbesondere in Kosovo besprochen hat.</p><p>Das R\u00fcckkehrhilfeprogramm und die Ausreisefrist 31. Mai 2000 gelten f\u00fcr Asylsuchende, die ihren letzten Wohnsitz in Kosovo hatten und vor dem 1. Juli 1999 in die Schweiz eingereist sind. F\u00fcr Asylsuchende, die nach dem 1. Juli 1999 eingereist sind, sowie f\u00fcr Straff\u00e4llige gilt die vom Bundesrat mit der Aufhebung der gruppenweisen vorl\u00e4ufigen Aufnahme angeordnete Ausreisefrist per 31. Mai 2000 nicht. Diese Personen haben innert der ihnen individuell angesetzten Ausreisefrist in ihre Heimat zur\u00fcckzukehren und sind am R\u00fcckkehrhilfeprogramm nicht teilnahmeberechtigt.</p><p>Das f\u00fcr die Ausarbeitung eines Konzeptes zust\u00e4ndige BFF arbeitet zurzeit daran, wie die nicht mehr freiwillige R\u00fcckkehr abgewickelt werden soll. Es wird per Ende Januar 2000 einen Konzeptentwurf f\u00fcr diese dritte R\u00fcckkehrphase der Vorsteherin des EJPD vorlegen. Ab dem 1. Juni 2000 m\u00fcssen ausreisepflichtige Personen, welche sich nicht f\u00fcr das freiwillige R\u00fcckkehrhilfeprogramm angemeldet haben, mit der zwangsweisen R\u00fcckf\u00fchrung rechnen. Der Bundesrat hat die Ausreisefrist auf den 31. Mai 2000 festgelegt, aber nie bereits den Vollzug aller rechtsg\u00fcltigen Wegweisungen auf diesen Zeitpunkt hin in Aussicht gestellt. </p><p>2. Die Aufhebung der gruppenweisen vorl\u00e4ufigen Aufnahme bestimmter Personengruppen jugoslawischer Staatsangeh\u00f6riger mit letztem Wohnsitz in der Provinz Kosovo vom 11. August 1999 durch den Bundesrat erfolgte in der \u00dcberzeugung, dass die R\u00fcckkehr in den Heimatstaat f\u00fcr die genannte Personengruppe generell wieder zumutbar ist. Die zugrundeliegenden Asylverfahren sind jedoch Einzelverfahren. Dies geh\u00f6rt zur Grundkonzeption sowohl des alten wie auch des neuen Asylrechtes. Deshalb muss den Betroffenen im Einzelfall eine Ausreisefrist angesetzt werden.</p><p>Bevor eine Einzelperson vorl\u00e4ufig aufgenommen wurde, musste das BFF einen Asyl- und Wegweisungsentscheid f\u00e4llen. Bei einer gewissen Anzahl Asylsuchender war dieser Entscheid bei der Aufhebung der gruppenweisen vorl\u00e4ufigen Aufnahme noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Das ordentliche Beschwerdeverfahren stand diesen noch offen. Da sich das Recht auf ein ordentliches Beschwerdeverfahren aus der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention ableitet, k\u00f6nnen diese Beschwerdeverfahren nicht mit einem dringlichen Bundesbeschluss f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden. Dies w\u00e4re v\u00f6lkerrechtswidrig.</p><p>Ein dringlicher Bundesbeschluss, in welchem alle Beschwerdeverfahren von Kosovo-Albanern, welche vom Bundesratsentscheid vom 11. August 1999 betroffen sind, f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt w\u00fcrden, w\u00fcrde ausserdem den verfassungsm\u00e4ssig garantierten Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzen. Denn allen anderen Asylsuchenden w\u00fcrde die M\u00f6glichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, weiterhin offen stehen.</p><p>Da mit dem vorgeschlagenen dringlichen Bundesbeschluss alle h\u00e4ngigen Beschwerdeverfahren f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden sollen, w\u00fcrde der Gesetzgeber mit einem solchen Beschluss in die Kompetenz der Schweizerischen Asylrekurskommission, eines unabh\u00e4ngigen Gerichtes, eingreifen. Damit w\u00fcrde das verfassungsm\u00e4ssige Prinzip der Gewaltentrennung verletzt.</p><p>Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass das Parlament das Instrument der gruppenweisen vorl\u00e4ufigen Aufnahme durch jenes des vor\u00fcbergehenden Schutzes ersetzt hat. Auch die neue Konzeption sieht ein ordentliches Beschwerdeverfahren vor.</p><p>3./4. In Kosovo sind seit einiger Zeit \u00dcbergriffe auf Roma zu verzeichnen. Deshalb beschloss das BFF am 23. November 1999, bis zu einer neuen Lagebeurteilung im Februar 2000, die Behandlung der Gesuche von asylsuchenden Roma aus Kosovo weiterhin zur\u00fcckzustellen. Dies war keine \u00c4nderung sondern eine Weiterf\u00fchrung der Praxis. Bei bereits ergangenen Asyl- und Wegweisungsentscheiden f\u00fcr Angeh\u00f6rige dieser Personengruppe wird auf Gesuch hin die Ausreisefrist auf Ende Mai 2000 festgesetzt. Ausgenommen von diesen Massnahmen sind Personen, die in der Schweiz straff\u00e4llig geworden sind. Von einer verfahrensm\u00e4ssigen Privilegierung der Roma kann vor dem Hintergrund der Situation in Kosovo und des gesetzlichen Auftrages, bedrohte Personen zu sch\u00fctzen, keine Rede sein.</p><p>5. Das BFF verfolgt die Lage der Minderheiten in Kosovo mittels verschiedener sowie breit gef\u00e4cherter Informationsquellen aufmerksam und st\u00e4ndig. Das BFF st\u00fctzt sich dabei sowohl auf amtliche als auch auf \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Quellen. Ber\u00fccksichtigt werden u. a. die Empfehlungen der internationalen Organisationen sowie Berichte von regierungsunabh\u00e4ngigen Organisationen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(948240000000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(948240000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750800632867)\/","SubmissionDate":"\/Date(944611200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4601,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}