{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993063,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993063,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3063","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den beiden R\u00e4ten einen Entwurf zur Aufhebung von Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vorzulegen. Die Vorsorgeeinrichtungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften sollen nicht mehr die M\u00f6glichkeit haben, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a069 Absatz\u00a01 des BVG verpflichtet die Vorsorgeeinrichtungen zu einem finanziellen Gleichgewicht: \"Soweit eine Vorsorgeeinrichtung die Deckung der Risiken selbst \u00fcbernimmt, darf sie f\u00fcr die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts nur den vorhandenen Bestand an Versicherten und Rentnern ber\u00fccksichtigen (Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse).\"</p><p>Mit anderen Worten bedeutet dies, dass jede Kasse jederzeit \u00fcber gen\u00fcgend Reserven verf\u00fcgen muss, damit sie die Anspr\u00fcche auf Freiz\u00fcgigkeitsleistungen f\u00fcr alle Kassenmitglieder auszahlen kann, oder dass sie f\u00fcr alle in Aussicht gestellten Leistungen eine finanzielle Deckung haben muss. Dieser Grundsatz bildet die Grundlage f\u00fcr eine gesunde Finanzierung; denn nur er kann Gew\u00e4hr f\u00fcr die Transparenz der realen Gesamtkosten des Personals bieten.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung von Absatz\u00a02 im Jahre 1982 gab der Gesetzgeber dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit, die Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher K\u00f6rperschaften zu erm\u00e4chtigen, von diesem Grundsatz abzuweichen:</p><p>\"Die Aufsichtsbeh\u00f6rde kann Vorsorgeeinrichtungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften unter den vom Bundesrat festgesetzten Bedingungen erm\u00e4chtigen, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen.\"</p><p>Diese M\u00f6glichkeit hat einige grosse Nachteile:</p><p>- Da ein Teil der Leistungen, auf die die Mitglieder Anspruch haben, erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt finanziert werden muss, werden die \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften darin best\u00e4rkt, einen Teil der Leistungen \"mit Krediten\" zu finanzieren.</p><p>- Die Transparenz der Realkosten im Personalbereich ist nicht mehr gegeben, da nur ein Teil des Aufwandes der beruflichen Vorsorge im Voranschlag und in der Finanzrechnung erscheint. So sind im Voranschlag 1999 des Bundes unter der Rubrik 3050 f\u00fcr \"Personalversicherungsbeitr\u00e4ge\" 606,8 Millionen vorgesehen, w\u00e4hrend in der Rubrik 3300.002 ein Zinsaufwand erscheint, von dem 400 Millionen auf die Verzinsung (4 Prozent) des versicherungstechnischen Fehlbetrags der Kasse (10 Milliarden) entfallen.</p><p>- Die \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften k\u00f6nnen den Mitgliedern Leistungen gew\u00e4hren, die nicht durch eine Erh\u00f6hung der Pr\u00e4mien finanziert werden, wie zum Beispiel die Anpassung der Rente an die Teuerung oder vorzeitige Pensionierung. Mehrere \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften befinden sich heute in grossen finanziellen Schwierigkeiten, zu deren \u00dcberwindung Massnahmen mit hohen Kostenfolgen f\u00fcr die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber als auch f\u00fcr die Versicherten notwendig sind.</p><p>- Sie beruht auf der alten Konzeption der \u00f6ffentlichen Funktion, die mit einer immer gleich bleibenden oder sogar ansteigenden Mitgliederzahl rechnet, w\u00e4hrend eine moderne Personalverwaltung der \u00f6ffentlichen K\u00f6rperschaften zur Auslagerung gewisser T\u00e4tigkeitsbereiche und damit auch zu einer Verminderung der Zahl der Mitglieder tendiert. Allein die durch die Privatisierung der PTT und der SBB verursachten Kosten (2,6 bzw. 5,1 Milliarden) zeigen, wie stark sich diese Verlagerung der Beitragslast auf die \u00f6ffentlichen Haushalte auswirkt.</p><p>- Sie entspricht nicht dem Freiz\u00fcgigkeitsgesetz. Dieses sieht vor, dass jedes Mitglied im Falle eines Austritts Anspruch auf den gesamten Wert der erworbenen Leistungen hat.</p><p>- Es entstehen negative Auswirkungen f\u00fcr zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher K\u00f6rperschaften auf kantonaler, interkommunaler oder kommunaler Ebene. Expertisen zeigen, dass einige dieser K\u00f6rperschaften sich der aufgeschobenen finanziellen Probleme durchaus bewusst sind. Einige sind auf Grund parit\u00e4tischer Verwaltungsstrukturen blockiert. Man sieht nicht ein, warum etwas an der unausgeglichenen Finanzierung ge\u00e4ndert werden sollte, wo doch die beitragszahlenden \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften f\u00fcr den Fehlbetrag einstehen.</p><p>Wegen der Verlagerung der Beitragslast m\u00fcssen die heutigen Steuerzahler ein Pr\u00e4mienloch f\u00fcllen, das dem Steuerpflichtigen fr\u00fcherer Jahre verschleiert wurde. Wir d\u00fcrfen nicht immer die gleichen Fehler zu Lasten k\u00fcnftiger Generationen begehen. Wir m\u00fcssen deshalb die \u00f6ffentlichen Vorsorgeeinrichtungen auf die gleich strikten, vom BVG vorgeschriebenen Finanzierungsgrunds\u00e4tze verpflichten wie die privaten Vorsorgeeinrichtungen. Ausgerechnet heute, da grosse Anstrengungen unternommen werden, um den \u00f6ffentlichen Haushalt zu sanieren, insbesondere mit der Verabschiedung des Stabilisierungsprogramms von 7-8 Milliarden Franken, muss der Bund wegen der Privatisierung der SBB und der PTT deren Pensionskassen 5,1 beziehungsweise 2,6 Milliarden Franken bezahlen Ausserdem muss der Bund den versicherungstechnischen Fehlbetrag der PKB j\u00e4hrlich mit rund 400 Millionen verzinsen! All diese Ausgaben sind nichts anderes als Aufwendungen f\u00fcr Vorsorgekosten, die der Bund in den letzten zwei Jahrzehnten nicht bezahlt hat. Der Bomerang-Effekt trifft den Haushalt jetzt im ung\u00fcnstigsten Augenblick. Der Schuldenberg w\u00e4chst an.</p><p>\u00dcbergangsbestimmungen:</p><p>Das Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderung erfordert \u00dcbergangsbestimmungen, damit sich die \u00f6ffentlichen Arbeitgeber nicht noch mehr verschulden m\u00fcssen, da ja jede Kasse verpflichtet ist, die versicherungstechnischen Fehlbetr\u00e4ge sofort einzuzahlen. Es muss eine Frist von zehn bis zwanzig Jahren gew\u00e4hrt werden, innerhalb der die betroffenen Einrichtungen ihr Kapital aufstocken sollen, indem sie daf\u00fcr einen Teil der Differenz zwischen dem Zinsaufwand f\u00fcr den Fehlbetrag (4 Prozent, zur Berechnung des Vorsorgeplans zugrunde gelegter versicherungsmathematischer Grundzins) und ihrem Verm\u00f6gensertrag verwenden, der in den letzten Jahren real bei sechs bis sieben Prozent lag. Falls n\u00f6tig k\u00f6nnten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge zu gleichen Teilen erh\u00f6ht werden, damit die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften wieder ins Gleichgewicht kommt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40) wurde den Vorsorgeeinrichtungen von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften eine Sonderstellung einger\u00e4umt. Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 erm\u00f6glicht es diesen Vorsorgeeinrichtungen mit Zustimmung der Aufsichtsbeh\u00f6rde von der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen, wobei in diesem Fall der Bund, ein Kanton oder eine Gemeinde die Garantie f\u00fcr die Ausrichtung der Leistungen gem\u00e4ss BVG zu \u00fcbernehmen hat (Art. 45 Abs. 1 der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, BVV 2, SR 831.441.1). Damit wurde die von vielen \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen angewandte Praxis, ein gemischtes Finanzierungsverfahren anzuwenden, gebilligt und vermieden, dass diese Institutionen zu einschneidenden Umstellungen gezwungen wurden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die damalige Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Sonderregelung heute aufgrund ge\u00e4nderter Rahmenbedingungen nicht mehr bedenkenlos \u00fcbernommen werden kann.</p><p>- Die Perennit\u00e4t der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaft kann nicht mehr ohne weiteres als gegeben erachtet werden. Zwar kann eine \"Betriebsschliessung\" bei vielen \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften praktisch ausgeschlossen werden, eine Verminderung der Belegschaft ist aber durchaus m\u00f6glich. Die Tendenz, staatliche Aufgaben auszulagern und in den Bereich der Privatwirtschaft \u00fcberzuf\u00fchren, ist hier zus\u00e4tzlich zu beachten.</p><p>- Die urspr\u00fcngliche Bef\u00fcrchtung, ein Umschwenken der \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen von einem gemischten Finanzierungsverfahren zu einem vollen Kapitaldeckungsverfahren k\u00f6nne zu einer zu grossen Kapitalbildung in der zweiten S\u00e4ule f\u00fchren, steht heute nicht mehr im Raum.</p><p>Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass die vorhandenen Deckungsl\u00fccken (bei der Eidgen\u00f6ssischen Versicherungskasse betrug der Fehlbetrag 1997 z. B. 11,9 Milliarden Franken) bei den Vorsorgeeinrichtungen \u00f6ffentlich-rechtlicher K\u00f6rperschaften nachteilige Auswirkungen haben. Dabei besteht die Gefahr heute weniger darin, dass neue Leistungsverbesserungen zugesprochen werden, die nicht voll finanziert werden. Vielmehr haben viele \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaften im letzten Jahrzehnt enorme Anstrengungen unternommen, um den Deckungsgrad zu verbessern. In der heutigen Finanzlage ist es f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitgeber schwierig, zus\u00e4tzlich zu den laufenden Aufwendungen f\u00fcr die berufliche Vorsorge die Verminderung der Deckungsl\u00fccken voranzutreiben.</p><p>Besonders augenf\u00e4llig entsteht ein Handlungsbedarf bei einer Privatisierung von Teilbereichen oder bei einer Verselbst\u00e4ndigung einer Pensionskasse. Der Bund ist bestrebt, die sich stellenden Probleme zu l\u00f6sen. Der auf die Swisscom entfallende Fehlbetragsanteil wurde von dieser per 1.1.1998 einbezahlt. Auch bei einem Austritt eines angeschlossenen Betriebes aus einer Vorsorgeeinrichtung von \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften d\u00fcrfen versicherungstechnische Fehlbetr\u00e4ge nicht ber\u00fccksichtigt werden (Art. 19 des Bundesgesetzes \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, FZG, SR 831.42).</p><p>Der Bundesrat ist bereit zu pr\u00fcfen, ob sich eine Aenderung oder gar eine Streichung von Artikel\u00a069 Absatz\u00a02 BVG aufdr\u00e4ngt. Dabei sind verschiedene Varianten ins Auge zu fassen, die von der Verhinderung eines weiteren Anstieges der Deckungsl\u00fccken, verpflichtenderen Bestimmungen \u00fcber den minimalen Deckungsgrad, bis zur bundesrechtlich vorgeschriebenen Amortisation der Deckungsl\u00fccke innerhalb einer Uebergangsfrist reichen. Den M\u00f6glichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen und der Arbeitgeber ist auch im \u00f6ffentlich-rechtlichen Sektor dabei angemessen Rechnung zu tragen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(927072000000)\/","SubmittedBy":"Beck Serge","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(985305600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712735487013)\/","SubmissionDate":"\/Date(921024000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4517,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}