{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3089","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aussenpolitische Konzeption der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im ersten Jahr der kommenden Legislaturperiode in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses ein umfassendes und koh\u00e4rentes Konzept der schweizerischen Aussenpolitik mit einem entsprechenden Massnahmenplan zu unterbreiten. Dessen zeitliche Perspektive soll das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts abdecken.</p><p>Diese aussenpolitische Gesamtkonzeption soll sich an den am 29. November 1993 vom Bundesrat verabschiedeten und anschliessend durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zur Kenntnis genommenen Bericht \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren anschliessen.</p><p>Im weiteren hat das zuk\u00fcnftige Konzept den Nachfolgeteil des Berichtes des Bundesrates vom 7. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Nord-S\u00fcd-Beziehungen der Schweiz in den neunziger Jahren (Leitbild Nord-S\u00fcd) als integralen Bestandteil zu enthalten.</p><p>Im Unterschied zu diesen beiden Berichten, die vom Bundesrat den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten nur zur Kenntnisnahme unterbreitet worden sind, w\u00e4re bei der Neukonzeption in der Erlassform eines einfachen Bundesbeschlusses das Parlament in die Ausgestaltung miteinzubeziehen.</p>","ReasonText":"<p>Seit den f\u00fcnfziger Jahren (Aussenpolitische Aera Max Petitpierre) basiert die schweizerische Aussenpolitik mit dem zentralen Ziel der Unabh\u00e4ngigkeit auf den vier Mittelmaximen der Neutralit\u00e4t, Solidarit\u00e4t, Disponibilit\u00e4t und Universalit\u00e4t. Dieser zweckrationale Ansatz kann wohl zu Bewertungskonflikten auf der Ebene der Mittel f\u00fchren. Die Unabh\u00e4ngigkeit als Zweck hingegen ist als oberster und damit eindimensionaler Wert gesetzt. Das Aufkommen von internationalen Organisationen (Europarat, EWG, Efta) f\u00fchrte deshalb dazu, dass die Schweiz diese in den Nachkriegsjahren konzipierte, eindimensionale Aussenpolitik nurmehr mit Beitritten zu internationalen Organisationen vereinbaren konnte, die \"technisch-\u00f6konomischer\" und nicht etwa \"politisch-institutioneller\" Art waren. In diesem Zusammenhang blieb die schweizerische Aussenpolitik wie vordem vor allem auf die Aussenwirtschaftspolitik beschr\u00e4nkt.</p><p>In den letzten beiden Jahrzehnten wurde die schweizerische Aussenpolitik aufgrund der verst\u00e4rkten internationalen Vernetzung schrittweise mehrdimensional. Das zeigte sich schon im Rahmen der Revisionsdiskussionen um die Bundesverfassung Ende der siebziger Jahre mit dem \"Magischen Vieleck der schweizerischen aussenpolitischen Ziele\". In der ersten ausformulierten bundesr\u00e4tlichen Konzeption einer schweizerischen Aussenpolitik (Bericht des Bundesrates \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren von 1993) wurden deshalb auch die zentralen Ziele - 1. Sicherheit/Frieden, 2. Menschenrechte/Demokratie/Rechtsstaat, 3. F\u00f6rderung der Wohlfahrt, 4. Abbau sozialer Gegens\u00e4tze und 5. Schutz nat\u00fcrlicher Grundlagen - im Sinne eins Wertef\u00fcnfecks aufgef\u00fchrt.</p><p>Im vergangenen Jahrzehnt nach dem Ende der bipolaren ideologisch-politisch-milit\u00e4rischen Welt haben sich die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der schweizerischen Aussenpolitik stark ver\u00e4ndert:</p><p>- Internationalisierung: Zunehmende Bedeutung der Aussenpolitik in Relation zur Innenpolitik durch die verst\u00e4rkte internationale Kooperation;</p><p>- Globalisierung: Dichtere Verflechtung der wirtschaftlichen, technologischen, sozialen, kulturellen, politischen und \u00f6kologischen Art;</p><p>- Multilateralisierung: Abkehr von der traditionellen bilateralen Zusammenarbeit und Hinwendung zu multilateralen Kooperationsformen mit zahlreichen Akteuren (internationale Organisationen wie OECD, OSZE, WTO, IMF, Weltbank, ILO, usw.).</p><p>Zudem haben j\u00fcngere Entwicklungen und Ereignisse folgendes gezeigt:</p><p>- Die Schweiz muss bei internationalen Konflikten zunehmend Positionsbez\u00fcge von internationalen Organisationen (EU, Uno, Nato) nachvollziehen, obschon oder gerade weil sie nicht deren Mitglied ist.</p><p>- Ihre langj\u00e4hrige internationale Zur\u00fcckhaltung bescherte ihr in Krisensituationen (z. B. Holocaust- und Raubgoldfragen, Krise mit den USA) ein Manko an aussenpolitischen Fr\u00fcherkennungsmitteln, Strategiesch\u00f6pfung, Konzeptionsf\u00e4higkeit, Entscheidungsfreude und F\u00fchrungsbereitschaft.</p><p>- Durch die wenigen aussenpolitischen Volksabstimmungen hat sich die \u00d6ffentlichkeit im Gegensatz zu andern Politikbereichen ein Defizit im aussenpolitischen Erfahrungs- und Kenntnisstand eingehandelt.</p><p>- Die nach wie vor praktizierte Reserviertheit der Schweiz gegen\u00fcber politisch-institutionellen internationalen Organisationen hat das Land merklich isoliert. Es kann deshalb bei internationalen Konflikten kaum auf aktive Verb\u00fcndete z\u00e4hlen.</p><p>- Die Bedeutungszunahme der transnationalen Organisationen zwingt die Nationalstaaten dazu, die noch wenig demokratischen Entscheidungs- und Rechtfertigungsmechanismen dieser Gremien zu verbessern (Beispiel: Multilaterales Investitionsabkommen in der OECD).</p><p>- Die wachsenden Turbulenzen von Finanzm\u00e4rkten schlagen sich heute viel schneller und destabilisierender weltweit auf die Realwirtschaften, die sozialen Strukturen und politischen Systeme nieder.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion verfolgt zwei Ziele: ein inhaltliches und ein formelles. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, diese beiden Aspekte voneinander zu unterscheiden und sie nacheinander zu behandeln.</p><p>1. Inhaltlich fordert der Motion\u00e4r die Erarbeitung eines umfassenden und koh\u00e4renten Konzeptes der schweizerischen Aussenpolitik mit einem entsprechenden Massnahmenkatalog durch den Bundesrat im ersten Jahr der kommenden Legislaturperiode. Dessen zeitliche Perspektive soll das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts abdecken.</p><p>Bereits das Postulat Zbinden vom 9. Juni 1997 \"Schweizerische Aussenpolitik: \u00dcberpr\u00fcfung und Umformulierung\" (97.3275) forderte eine \u00dcberpr\u00fcfung und Neudefinierung der im Bericht von November 1993 \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren formulierten aussenpolitischen Konzeption und die Unterbreitung eines aktualisierten und revidierten Berichts mit entsprechenden aussenpolitischen Massnahmen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kernaussagen seiner Antwort auf das damalige Postulat ihre volle G\u00fcltigkeit behalten haben, auch wenn dem Aspekt der Vergangenheitsdiskussion heute nicht mehr derselbe Stellenwert zukommt: \"Die wichtigsten Feststellungen, mit denen der Postulant eine Neudefinition der Aussenpolitik begr\u00fcndet, bildeten bereits die Ausgangslage des Berichtes vom 29. November 1993. Unter diesen Umst\u00e4nden teilt der Bundesrat die Meinung des Postulates nicht, wonach die Aufarbeitung der Rolle der Schweiz w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar danach eine \u00dcberpr\u00fcfung oder eine Umformulierung des 1993 verabschiedeten aussenpolitischen Konzepts erfordert. Vielmehr verlangt die .... Diskussion \u00fcber die schweizerische Vergangenheit eine entschlossene Weiterverfolgung der vorgegebenen Ziele. Der aussenpolitische Bericht zielt auf eine namhafte Neuausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik, die es dem Land erm\u00f6glichen soll, seinen infolge des Endes des kalten Krieges erweiterten aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum zu nutzen .... Der Bundesrat sieht .... keinen Anlass, den konzeptionellen Rahmen der schweizerischen Aussenpolitik neu festzulegen. Die im gegenw\u00e4rtigen Bericht enthaltenen Kernziele haben ihre volle Bedeutung behalten und vieles spricht daf\u00fcr, dass dies auch zu Beginn des n\u00e4chsten Jahrhunderts der Fall sein wird. Deren Umsetzung wird noch viele Anstrengungen, Zeit und Dialog erfordern. Die tats\u00e4chliche Verwirklichung der einzelnen Ziele h\u00e4ngt - wie uns aussenpolitisch relevante Abstimmungen der letzten Jahre in Erinnerung rufen - in hohem Masse von der innenpolitischen Lage ab. Zentral bleibt deshalb die Schaffung des innenpolitischen Verst\u00e4ndnisses f\u00fcr die angestrebte Aussenpolitik.\"</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren dem Parlament mehrere Berichte \u00fcber die Umsetzung einzelner Ziele des aussenpolitischen Berichtes zugestellt. Erw\u00e4hnt seien hier:</p><p>- das Leitbild Nord-S\u00fcd 1994;</p><p>- der Abr\u00fcstungsbericht 1996;</p><p>- der Bericht \u00fcber das Verh\u00e4ltnis Schweiz-Uno (1998) im Sinne eines Vorbereitungsschrittes Richtung Uno-Beitritt;</p><p>- der Integrationsbericht 1999;</p><p>- der Bericht \u00fcber die humanit\u00e4ren Dimensionen der schweizerischen Aussenpolitik 1999;</p><p>In Beantwortung des Postulates B\u00e4umlin (97.3621) beabsichtigt der Bundesrat \u00fcberdies, dieses Jahr das Konzept seiner Menschenrechtspolitik darzulegen.</p><p>Die im Bericht vom 29. November 1993 \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellte aussenpolitische Konzeption wurde folglich in den genannten Berichten f\u00fcr einzelne Teilbereiche pr\u00e4zisiert. Die Aussenpolitik als Ganzes bildet einen integrierenden Bestandteil der bundesr\u00e4tlichen Gesamtpolitik, welche ihrerseits vierj\u00e4hrlich im Bericht \u00fcber die Legislaturplanung dargestellt wird. Die beiden genannten Berichte erg\u00e4nzen sich sowohl in materieller als auch in zeitlicher Hinsicht: Zusammen mit dem Bericht \u00fcber die Legislaturplanung erm\u00f6glicht der Bericht \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren eine periodisch aktualisierte Gesamtschau \u00fcber die Ziele und Konzepte der bundesr\u00e4tlichen Aussenpolitik. Der Bundesrat wird \u00fcber seine diesbez\u00fcglichen Absichten im Rahmen des Berichts \u00fcber die Legislaturplanung 1999-2003, den er dem Parlament im M\u00e4rz 2000 \u00fcberreichen wird, Auskunft geben.</p><p>Unter diesen Umst\u00e4nden sieht der Bundesrat keinen Anlass, ein von Grund auf neugestaltetes Konzept f\u00fcr die F\u00fchrung der schweizerischen Aussenpolitik auszuarbeiten. Hingegen ist er bereit, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten im Jahr 2000 einen aussenpolitischen Bericht vorzulegen, welcher die Strategien und Mittel zur Erreichung der aussenpolitischen Ziele unter den ver\u00e4nderten aussenpolitischen Rahmenbedingungen pr\u00fcft. Konkret soll der Bericht:</p><p>- Rechenschaft geben \u00fcber die Erfahrungen bei der Umsetzung jener aussenpolitischen Ziele, an welchen sich der Bundesrat w\u00e4hrend der neunziger Jahre orientierte;</p><p>- die Schwerpunkte in den weltweiten internationalen Entwicklungen der letzten Jahre analysieren und den k\u00fcnftigen Handlungsbedarf f\u00fcr die schweizerische Aussenpolitik aufzeigen;</p><p>- die einzelnen aussenpolitischen T\u00e4tigkeitsbereiche bez\u00fcglich Zielsetzung und Mitteleinsatz konzeptionell vertiefen.</p><p>2. Die Motion fordert weiter, dass ein neues Konzept der schweizerischen Aussenpolitik dem Parlament in der Form des einfachen Bundesbeschlusses zu unterbreiten ist. Damit soll bezweckt werden, dass das Parlament nicht nur zu einzelnen inhaltlichen Fragen seinen Standpunkt einbringen kann, sondern die Form des einfachen Bundesbeschlusses bewirkt auch, dass der Bundesrat bei der Umsetzung der aussenpolitischen Ziele klar an die inhaltlichen Vorgaben der Bundesversammlung gebunden ist.</p><p>Im Rahmen der Verfassungsreform hat der Bundesrat wiederholt seine Vorbehalte gegen ein solches Vorgehen zum Ausdruck gebracht. In ihrem Zusatzbericht vom 6. M\u00e4rz 1997 hatten die Staatspolitischen Kommissionen der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te vorgeschlagen, der Bundesversammlung ausdr\u00fccklich die Festlegung der grundlegenden Ziele der Aussenpolitik zu \u00fcbertragen (BBl 1997 III 280ff.). In seiner Stellungnahme vom 9. Juni 1997 zum Zusatzbericht lehnte der Bundesrat dieses Ansinnen ab, weil er daf\u00fcrhielt, dass der Vorschlag auf die Einf\u00fchrung des Gesetzesvorbehaltes in der Aussenpolitik hinauslaufe, womit seine Zust\u00e4ndigkeiten in der Aussenpolitik auf reine Vollzugsaufgaben reduziert w\u00fcrden (BBl 1997 III 1495ff.). Die gemeinsame Verantwortung von Bundesrat und Bundesversammlung im Bereich der Aussenpolitik ist nicht durch die Vermischung der Zust\u00e4ndigkeiten und Verantwortlichkeiten umzusetzen, sondern durch die stetige Fortentwicklung und Verfeinerung der gegenseitigen Informations- und Konsultationsmechanismen. Der schwierige Ausgleich zwischen einer m\u00f6glichst breiten innenpolitischen Abst\u00fctzung aussenpolitischer Entscheide und der Bewahrung der aussenpolitischen Handlungsf\u00e4higkeit darf nicht einseitig auf Kosten letzterer verschoben werden. Gerade die Krise um die nachrichtenlosen Verm\u00f6gen hat k\u00fcrzlich wieder vor Augen gef\u00fchrt, dass die F\u00fchrung einer interessen- und zielorientierten Aussenpolitik der F\u00e4higkeit einer raschen und flexiblen Anpassung an st\u00e4ndig sich ver\u00e4ndernde Rahmenbedingungen bedarf.</p><p>Die Bundesversammlung hat sich dieser Auffassung angeschlossen und auf die Einf\u00fchrung einer ausdr\u00fccklichen Kompetenz der Bundesversammlung zur Festlegung der grundlegenden aussenpolitischen Ziele verzichtet. Artikel\u00a0166 der neuen Bundesverfassung gem\u00e4ss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 \u00fcber eine neue Bundesverfassung legt denn auch fest, dass sich die Bundesversammlung an der Gestaltung der Aussenpolitik beteiligt.</p><p>Mit diesem Wortlaut wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Aussenpolitik nicht einem Organ alleine obliegt, sondern dass sie in der gemeinsamen Zust\u00e4ndigkeit beider Gewalten liegt. Daraus ergibt sich, dass nicht das eine Organ dem anderen in rechtsverbindlicher Form Vorgaben auferlegen kann. Nach Ansicht des Bundesrates w\u00e4re es deshalb auch nicht statthaft, die von den Staatspolitischen Kommissionen vorgeschlagene Kompetenz jetzt quasi auf \"kaltem\" Weg und entgegen der verfassungsm\u00e4ssigen Regelung einzuf\u00fchren.</p><p>Seit seiner Stellungnahme zum Zusatzbericht der Staatspolitischen Kommissionen hat der Bundesrat mehrfach bewiesen, dass ihm die Fortentwicklung und Verfeinerung des bestehenden, vor allem auf Artikel\u00a047bisa GVG aufbauenden Instrumentariums im Bereich der Aussenpolitik ein wichtiges Anliegen ist. So schl\u00e4gt der Bundesrat in der am vergangenen 11. November in die Vernehmlassung gegebenen Staatsleitungsreform mit der \"Resolution\" ein neues Instrument vor, welches der Bundesversammlung die punktuelle Einflussnahme in aussenpolitischen Fragen erlauben soll. Am 27. Januar 1999 hat der Bundesrat beschlossen, der Bundesversammlung als Gegenvorschlag zur Initiative \"Ja zu Europa\" von sich aus einen einfachen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Damit hat er seinen klaren Willen bekundet, das Parlament bei der Umsetzung der Politik in einem klar begrenzten Sachbereich in die Willensbildung einzubeziehen.</p><p>Eine solche gemeinsame Festlegung des Vorgehens in spezifischen Sachfragen von grosser politischer Bedeutung unterscheidet sich von dem in der Motion vorgeschlagenen Vorgehen dadurch, dass sich die Eckwerte in einem klar definierten Teilbereich der Aussenpolitik genauer bestimmen lassen, ohne dass die allgemeinen Parameter der schweizerischen Aussenpolitik auf Jahre hinaus festgefroren werden.</p><p>Der Bundesrat wird diesen vom ihm eingeschlagenen Weg weiterhin verfolgen und den neuen Verfassungsartikel 166 auf diese Weise in die Praxis umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt bez\u00fcglich Ziffer 1 seiner Antwort Umwandlung in ein Postula und bez\u00fcglich Ziffer 2 seiner Antwort Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt bez\u00fcglich Ziffer 1 seiner Antwort Umwandlung in ein Postula und bez\u00fcglich Ziffer 2 seiner Antwort Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(938390400000)\/","SubmittedBy":"Zbinden Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(976752000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712745666233)\/","SubmissionDate":"\/Date(921628800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4517,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}