{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993106,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993106,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3106","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"A10 Hauptstrasse Entlebuch","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die A 10 durchs Entlebuch entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandard von Hauptstrassen. Der Strassenabschnitt von Wolhusen bis zur Kantonsgrenze Bern befindet sich in einem sehr prek\u00e4ren Zustand. Eine umfassende Sanierung ist dringend n\u00f6tig. Verschiedene Planvarianten liegen seit langer Zeit zur Realisierung bereit.</p><p>1. Welche Mittel und M\u00f6glichkeiten stehen dem Bundesrat zur Verf\u00fcgung, um gemeinsam mit dem Kanton Luzern dem obigen Anliegen endlich nachzukommen und die Sanierung zu realisieren?</p><p>2. Bleibt diese Hauptstrasse nach wie vor als Alpenstrasse eingestuft?</p><p>3. Wie hoch sind die Beitragss\u00e4tze?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, den Zeitpunkt einer allf\u00e4lligen R\u00fcckstufung der SBB-Linie Bern-Langnau-Luzern zu einer Regionallinie so lange hinauszuschieben, bis die prek\u00e4ren Hauptstrassenabschnitte der A 10 einen zeitgem\u00e4ssen Ausbaustandard aufweisen?</p><p>5. Auf welchen Zeitpunkt hin ist der Bundesrat bereit, die n\u00f6tigen Finanzmittel f\u00fcr die Strassensanierung A 10 zur Verf\u00fcgung zu stellen?</p><p>6. Wie hoch sind die j\u00e4hrlichen Tranchen?</p><p>7. In welchem Jahr ist mit der Fertigstellung dieser Sanierung zu rechnen?</p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, dahin zu wirken, dass die Kantone die Hauptstrassenverbindung Luzern-Bern auf den gleichen Ausbaustandard ausrichten (Strasse mit richtungsgetrennten Radwegen)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die subventionsberechtigten Hauptstrassen sind Kantonsstrassen. Es liegt darum in erster Linie in der Verantwortung der Kantone, f\u00fcr einen leistungsf\u00e4higen und sicheren Bau bzw. Ausbau dieser Verkehrsverbindungen zu sorgen. Die Kantone setzen denn auch die Priorit\u00e4ten in dieser Hinsicht. Der Bund unterst\u00fctzt jedoch die Kantone. Er pr\u00fcft die Subventionsw\u00fcrdigkeit anhand der einschl\u00e4gigen Bestimmungen und sichert die Beitr\u00e4ge objektbezogen zu. Grundlage derartiger Subventionen bilden sogenannte Mehrjahresprogramme, in denen der Bundesrat die gesamthaft verf\u00fcgbaren Mittel den Kantonen nach sachlicher und zeitlicher Dringlichkeit der Projekte zuteilt.</p><p>Jener Abschnitt der Hauptstrasse Nr. 10, der als A-Strasse (Alpenstrasse) klassiert ist, misst 45 Kilometer. Davon entfallen 35 Kilometer auf Luzerner und 10 Kilometer auf Berner Kantonsgebiet. In den Ausbau der A 10 flossen in den letzten zehn Jahren 15 Millionen Franken Bundesbeitr\u00e4ge.</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Hinweise lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Vor kurzem wurden 3 Millionen Franken f\u00fcr Projekte auf dem Abschnitt Sch\u00fcpfheim-Hasle zugesichert, und zwar f\u00fcr die Erstellung von Rad- und Gehwegen, die Zusammenfassung von Erschliessungen und die Sanierung von Niveau\u00fcberg\u00e4ngen. N\u00e4chstens wird ein Antrag auf Zusicherung eines Bundesbeitrags von 17,5 Millionen Franken f\u00fcr das Projekt Wiggen-Escholzmatt gestellt. Dieses Projekt ist im g\u00fcltigen Mehrjahresprogramm 1995-1999 enthalten. Vorgemerkt sind weitere 2 Millionen Franken f\u00fcr die Schliessung von Radwegl\u00fccken zwischen Escholzmatt und Sch\u00fcpfheim. Alle diese Projekte konnten bzw. k\u00f6nnen in dem vom Kanton gew\u00fcnschten zeitlichen Rahmen durch den Bund mitfinanziert werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat letztmals 1996 das Hauptstrassennetz angepasst. Er wird daran in n\u00e4chster Zeit keine weiteren \u00c4nderungen, namentlich Auf- und/oder Deklassierungen, vornehmen. Das Projekt \"Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen\" sieht jedoch auch f\u00fcr die Hauptstrassen eine Neuregelung vor. Es l\u00e4sst sich heute jedoch nicht voraussagen, wie die neue L\u00f6sung aussehen wird und welchen Einfluss sie allgemein auf die Klassierung bestehender Hauptstrassen haben wird.</p><p>3. Die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr A-Strassen sind u. a. abh\u00e4ngig von der Gr\u00f6sse des Projekts. Sie liegen f\u00fcr den Kanton Luzern zurzeit zwischen 65 und 74 Prozent der anrechenbaren Kosten. Nach dem Inkrafttreten des im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm ge\u00e4nderten Bundesgesetzes \u00fcber die Verwendung der zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuer betragen sie zwischen 55 und h\u00f6chstens 65 Prozent.</p><p>4. Unter einer \"R\u00fcckstufung der SBB-Linie Bern-Langnau-Luzern zu einer Regionallinie\" wird wohl eine Einstellung der Schnellzugsverbindungen durchs Entlebuch verstanden. Derartige Pl\u00e4ne bestehen aber nicht. Sowohl aus den Netzgrafiken zu \"Bahn 2000\" wie auch aus der Netz\u00fcbersicht in der Botschaft \u00fcber die Leistungsvereinbarung mit den SBB (BBl 1998 5209) geht hervor, dass die Schnellz\u00fcge Bern-Langnau-Luzern Bestandteil des Fernverkehrsnetzes sind. Die vom UVEK demn\u00e4chst den SBB zu erteilende Personenverkehrskonzession wird eine Betriebspflicht f\u00fcr diese Linie im heutigen Umfang (mindestens Zweistundentakt) auf acht Jahre festschreiben. Da die \u00dcberlegungen der Kantone dahin gehen, dieses Fernverkehrsangebot mit beschleunigten Regionalz\u00fcgen zu erg\u00e4nzen, kann sogar eine Verbesserung des Bahnangebotes auf dieser Linie eintreten. Mindestens der heutige Bestand ist aber gesichert. Von einer \"R\u00fcckstufung\" kann daher keine Rede sein.</p><p>5. Den Angaben unter Ziffer 1 hiervor ist hinzuzuf\u00fcgen, dass der Kanton f\u00fcr das n\u00e4chste Mehrjahresprogramm 2000-2003 das Bauvorhaben \"Schwanderholzstutz\" angemeldet hat. Verst\u00e4ndlicherweise kann hier dem Entscheid des Bundesrates \u00fcber das kommende Programm nicht vorgegriffen werden.</p><p>6. Dem Kanton Luzern wurden in den letzten drei Jahren unter dem Titel \"Hauptstrassen\" zwischen 1,1 und 3,5 Millionen Franken ausgerichtet. Diese Zahlen zeigen - nicht zuletzt mit Blick auf die oben aufgelisteten Projekte -, dass Angaben \u00fcber j\u00e4hrliche Tranchen nicht aussagekr\u00e4ftig sind. Massgebend bleiben die Mittelzuteilung durch den Bundesrat im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2000-2003 sowie der Planungsstand und der Baufortschritt der einzelnen Projekte.</p><p>7. Wie erw\u00e4hnt, liegt es am Kanton, die Priorit\u00e4ten zu setzen. Es entzieht sich also der Kenntnis des Bundesrates, bis wann die Sanierung der gesamten A 10 beendet sein wird.</p><p>8. Auch der Bundesrat misst der A 10 eine hohe Bedeutung zu. Die oben beschriebenen Beitragszusicherungen belegen dies. Dabei erh\u00e4lt die Trennung der Verkehrsarten ein besonderes Gewicht, was die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualit\u00e4t verbessert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(926467200000)\/","SubmittedBy":"L\u00f6tscher Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(929664000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712751593330)\/","SubmissionDate":"\/Date(921715200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4517,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}