{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993165,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993165,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3165","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesgesetz f\u00fcr die Errichtung der Stiftung solidarische Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten:</p><p>1. die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Errichtung der Stiftung solidarische Schweiz unverz\u00fcglich zur Beratung vorzulegen;</p><p>2. eine Revision des Notenbankgesetzes und des M\u00fcnzgesetzes vorzulegen, die die Verminderung der Notenbank-Goldbest\u00e4nde und die Verwendung der nicht ben\u00f6tigten Mittel f\u00fcr die Solidarit\u00e4tsstiftung und f\u00fcr die Sozialversicherungen realisiert;</p><p>3. eine \u00c4nderung des Nationalbankgesetzes (NBG) mit der Einf\u00fchrung einer Rechenschaftspflicht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gegen\u00fcber dem Parlament vorzulegen;</p><p>4. die R\u00fcckstellung einer erneuten Revision des eben erst angenommenen Artikels 99 der neuen Bundesverfassung zu beantragen.</p>","ReasonText":"<p>Am 18. April 1999 haben Volk und St\u00e4nde die Vorlage \u00fcber eine neue Bundesverfassung angenommen. Artikel\u00a099 hebt die antiquierte Goldbindung des Notenumlaufes auf.</p><p>Die Notwendigkeit der Aufhebung der Goldbindung wurde in der Diskussion \u00fcber die Verfassungsrevision von keiner Seite bestritten.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates (und massgeblicher Rechtsgelehrter) stellt der neue W\u00e4hrungsartikel eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage f\u00fcr die Stiftung solidarische Schweiz dar. Eine zus\u00e4tzliche Pr\u00e4zisierung, wie sie in der separaten W\u00e4hrungsverfassungsreform vorgeschlagen wird, die urspr\u00fcnglich als Beschleunigung des Stiftungsprojektes vorgesehen war, inzwischen aber von der Totalrevision zeitlich \u00fcberholt wurde, ist nicht n\u00f6tig.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament und dem Volk am 5. M\u00e4rz 1997 im Hinblick auf die Feier des 150j\u00e4hrigen Bestehens des Bundesstaates (1998; AB 1997 N 649) die Gr\u00fcndung einer Stiftung solidarische Schweiz versprochen. Diese Stiftung solle ein Zeichen der Dankbarkeit f\u00fcr das Verschontwerden in zwei Weltkriegen darstellen, und ihre T\u00e4tigkeit solle dazu dienen, Armut und kriegerische Konflikte zu verhindern oder mindestens zu lindern.</p><p>Zurzeit tobt in Europa ein Krieg, in dem Hunderttausende von Menschen von ihren Angeh\u00f6rigen getrennt und vertrieben sowie ihrer materiellen Grundlage und ihrer kulturellen Identit\u00e4t beraubt werden. Diese Katastrophe zeigt, dass eine Stiftung \"solidarische Schweiz\" sowohl von ihrer Zielsetzung her als auch als symbolisches Zeichen aktueller ist denn je. Es ist deshalb unverst\u00e4ndlich, dass der Bundesrat das Projekt in der Schublade vor sich hind\u00e4mmern l\u00e4sst und es als Joker f\u00fcr seine geldpolitischen Absichten einsetzen will. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, die Umsetzung seines Versprechens unverz\u00fcglich an die Hand zu nehmen, nachdem die verfassungsrechtliche Grundlage nun gegeben ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement beauftragt, aufgrund der Resultate der Vernehmlassung Botschaft und Entwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Stiftung solidarische Schweiz auszuarbeiten. Mitte M\u00e4rz hat er dieses in seinen Grundz\u00fcgen gutgeheissen; der Botschaftstext wurde in der Folge in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe diskutiert und anschliessend in die \u00c4mterkonsultation gegeben. Der Botschaftstext liegt nun vor.</p><p>Der Bundesrat hat nach wie vor den festen Willen, die Stiftung solidarische Schweiz als Zeichen der Erneuerung der humanit\u00e4ren Tradition in der Schweiz so bald als m\u00f6glich zu gr\u00fcnden. Dabei h\u00e4lt er grunds\u00e4tzlich an seiner bisherigen Haltung fest, wonach sowohl Artikel\u00a099 (Geld- und W\u00e4hrungspolitik) der nachgef\u00fchrten Bundesverfassung wie auch die separate Reform der Geld- und W\u00e4hrungsverfassung (98.032) als Grundlage f\u00fcr die Finanzierung der Stiftung solidarische Schweiz gen\u00fcgen. Anl\u00e4sslich der parlamentarischen Behandlung der separaten Reform der Geld- und W\u00e4hrungsverfassung haben jedoch sowohl der Nationalrat (mit einem neuen Abs. 6) wie auch der St\u00e4nderat (mit einer \u00dcbergangsbestimmung) vorgesehen, den Entscheid \u00fcber die Verwendung der von der SNB nicht mehr ben\u00f6tigten Reserven zun\u00e4chst verfassungsrechtlich ausdr\u00fccklich an den Bundesgesetzgeber zu delegieren. Wie bereits im Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 1998 festgehalten wird, akzeptiert der Bundesrat diesen Willen der R\u00e4te. Er wird deshalb dem Parlament Botschaft und Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber die Stiftung solidarische Schweiz unmittelbar nach der Volksabstimmung \u00fcber die separate Reform des Geld- und W\u00e4hrungsartikels in der Bundesverfassung vorlegen. Sollte die separate Reform scheitern, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, zu seiner urspr\u00fcnglichen Haltung zur\u00fcckzukehren.</p><p>2. Damit die \u00fcbersch\u00fcssigen Goldbest\u00e4nde der SNB verkauft werden k\u00f6nnen, muss zun\u00e4chst die Aufhebung der Goldbindung des Frankens auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Dies soll im Rahmen eines neuen Bundesgesetzes \u00fcber die W\u00e4hrung und die Zahlungsmittel geschehen. Der Bundesrat hat am 26. Mai 1999 Botschaft und Entwurf zu diesem Gesetz verabschiedet (99.051). Bei z\u00fcgiger parlamentarischer Behandlung kann das W\u00e4hrungs- und Zahlungsmittelgesetz im Fr\u00fchling 2000 in Kraft treten.</p><p>Die politische Diskussion \u00fcber die Verwendung der f\u00fcr die Geld- und W\u00e4hrungspolitik nicht mehr ben\u00f6tigten Mittel wird noch zu f\u00fchren sein. In welchem Erlass die Bundesgesetzgebung die Mittelverwendung regelt, wird dabei vom Verwendungsentscheid abh\u00e4ngen. Der Bundesrat beabsichtigt, im Rahmen eines Bundesgesetzes 500 Tonnen Gold als Kapital f\u00fcr die Stiftung solidarische Schweiz einzusetzen. Seine Vorstellungen bez\u00fcglich der Verwendung der restlichen rund 800 Tonnen Gold wird der Bundesrat der \u00d6ffentlichkeit zu gegebener Zeit in einem Gesamtkonzept pr\u00e4sentieren und eine Vernehmlassung dazu durchf\u00fchren.</p><p>3. Die Expertengruppe \"Reform der W\u00e4hrungsordnung\" arbeitet gegenw\u00e4rtig an einer Totalrevision des NBG. Darin wird u. a. auch die in der separaten Reform der W\u00e4hrungsverfassung verankerte Rechenschaftspflicht gegen\u00fcber Bundesrat, Bundesversammlung und \u00d6ffentlichkeit konkretisiert werden. Grunds\u00e4tzlich w\u00e4re es denkbar, die Rechenschaftspflicht der SNB lediglich auf Gesetzesstufe einzuf\u00fchren. Eine Pflicht zur Rechenschaftsablage setzt jedoch voraus, dass der Notenbank ein Auftrag mit klarer Zielvorgabe erteilt wird. Gerade an einem solchen Mandat fehlt es in der nachgef\u00fchrten Bundesverfassung. W\u00fcrde zudem die Rechenschaftspflicht bloss im Gesetz, die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB hingegen in der Verfassung verankert, erg\u00e4be sich eine normhierarchische Ungleichbehandlung, die kaum zu rechtfertigen w\u00e4re. Die Rechenschaftspflicht bildet das Gegenst\u00fcck zur Unabh\u00e4ngigkeit und dient der demokratischen Legitimation der Notenbankpolitik. An ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung ist deshalb festzuhalten. Der Bundesrat plant, im Sommer 2000 - nach der Volksabstimmung \u00fcber die separate Reform der W\u00e4hrungsverfassung - eine Vernehmlassung zur Totalrevision des NBG durchzuf\u00fchren.</p><p>4. Die separate Reform der W\u00e4hrungsverfassung enth\u00e4lt wichtige neue Elemente, welche bei der Reform der Bundesverfassung, die sich bekanntlich auf eine Nachf\u00fchrung bestehenden Rechtes beschr\u00e4nken musste, nicht ber\u00fccksichtigt werden konnten.</p><p>Die separate Reform des Geld- und W\u00e4hrungsartikels unterscheidet sich von der Nachf\u00fchrung, indem die SNB verpflichtet wird, die Geld- und W\u00e4hrungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu f\u00fchren, wobei das Ziel der Preisstabilit\u00e4t vorrangig ist. Mit diesem klar formulierten Notenbankauftrag wird zum Ausdruck gebracht, dass die Geldpolitik mit der Gew\u00e4hrleistung von Preisstabilit\u00e4t - verstanden als Vermeidung von Inflation und von Deflation - den besten Beitrag zu einer ausgewogenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu leisten vermag. Die Erw\u00e4hnung des Gesamtinteresses des Landes an erster Stelle macht deutlich, dass die SNB bei der Festlegung ihres geldpolitischen Kurses auf die Konjunkturlage und die Eigenheiten der Schweiz als kleiner, offener Volkswirtschaft R\u00fccksicht zu nehmen hat.</p><p>Ferner ist bei der separaten Reform - anders als bei der Nachf\u00fchrung - die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB auftragsbezogen formuliert. Die Unabh\u00e4ngigkeit muss sich auf ein bestimmtes Ziel beziehen. So erh\u00e4lt auch die Rechenschaftspflicht der SNB - als Pendant zu ihrer Unabh\u00e4ngigkeit - ihren Sinn. Indem die SNB in der Verfassung verpflichtet wird, gegen\u00fcber Bundesrat, Bundesversammlung und \u00d6ffentlichkeit Rechenschaft \u00fcber die gef\u00fchrte Geld- und W\u00e4hrungspolitik abzulegen, wird ihre Unabh\u00e4ngigkeit demokratisch legitimiert und die Transparenz der Geldpolitik erh\u00f6ht.</p><p>Da die separate Reform die SNB zum Halten (Art. 39 Abs. 5) - nicht nur wie die Nachf\u00fchrung zum Bilden (Art. 99 Abs. 3) - ausreichender W\u00e4hrungsreserven verpflichtet, wurden in der Botschaft eingehende \u00dcberlegungen zum notwendigen Bestand an W\u00e4hrungsreserven angestellt. Diese Plausibilit\u00e4ts\u00fcberlegungen zeigen, dass die SNB zus\u00e4tzlich zu den Devisenreserven rund die H\u00e4lfte ihres Goldbestandes f\u00fcr die Geldpolitik braucht. Die andere H\u00e4lfte - rund 1300 Tonnen Gold - kann f\u00fcr andere \u00f6ffentliche Zwecke eingesetzt werden. Diese \u00dcberlegungen fehlen in der Botschaft \u00fcber eine neue Bundesverfassung. Die in der parlamentarischen Beratung geschaffene explizite Verfassungsgrundlage f\u00fcr die Verwendung der nicht ben\u00f6tigten Reserven verdeutlicht den Unterschied zur Nachf\u00fchrung noch.</p><p>Zusammenfassend ist festzuhalten, dass nur die separate Reform die Anforderungen an eine moderne Geldverfassung erf\u00fcllt, wie sie sich heute aus allgemein anerkannten internationalen Standards ergeben. Mit den Elementen Vorrang der Preisstabilit\u00e4t im Mandat der SNB, auftragsbezogene Unabh\u00e4ngigkeit und Rechenschaftspflicht der SNB ist der neue Geld- und W\u00e4hrungsartikel dem europ\u00e4ischen Recht qualitativ ebenb\u00fcrtig. Die neue W\u00e4hrungsverfassung st\u00e4rkt damit die Glaubw\u00fcrdigkeit der Geldpolitik der SNB und tr\u00e4gt dazu bei, das Vertrauen der internationalen Anleger in den Schweizerfranken zu st\u00e4rken. Gerade f\u00fcr die Schweiz mit ihrem internationalen Finanzplatz ist dieser Aspekt von Bedeutung. Es w\u00e4re bedauerlich, wenn wir uns die Gelegenheit entgingen liessen, eine moderne, ausgewogene und dem ausl\u00e4ndischen und europ\u00e4ischen Recht ebenb\u00fcrtige W\u00e4hrungsordnung zu schaffen. Die separate Reform der W\u00e4hrungsverfassung ist aus diesen Gr\u00fcnden mit der Annahme der nachgef\u00fchrten Bundesverfassung durch Volk und St\u00e4nde keineswegs \u00fcberfl\u00fcssig geworden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 4 der Motion abzulehnen, die Punkte 2 und 3 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 4 der Motion abzulehnen, die Punkte 2 und 3 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(929318400000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992304000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750818022090)\/","SubmissionDate":"\/Date(924652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}