{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993175,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993175,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3175","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gef\u00e4hrdung der Sicherheit durch Personen aus Krisen- und Kriegsgebieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>An verschiedenen Demonstrationen der letzten Zeit, insbesondere von Kurden, Serben und Albanern, haben sich zum Teil gravierende Zwischenf\u00e4lle ereignet. Zudem ist bei Gewalt- und Drogendelikten in der Schweiz ein hoher Anteil an ausl\u00e4ndischen Beteiligten zu verzeichnen. Offenbar besteht vor allem bei Personen aus Krisen- und Kriegsgebieten, wie dem ehemaligen Jugoslawien, eine h\u00f6here Gewaltbereitschaft.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Pr\u00e4ventionsmassnahmen sind seitens des Bundes und der Kantone vorgesehen, falls Konflikte, z. B. zwischen Albanern und Serben, auf die Schweiz \u00fcbergreifen?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat bei kommenden Demonstrationen ausl\u00e4ndischer Gruppierungen bez\u00fcglich Bewilligung und Sicherheit vorzukehren?</p><p>3. Was unternimmt er, um die Straftaten von sogenannten Kriminaltouristen zu unterbinden?</p><p>4. Von den Bosnien-Fl\u00fcchtlingen sind drei Viertel wieder in ihre Heimat zur\u00fcckgekehrt. Wie viele sind noch in der Schweiz, und wie verteilen sie sich im Arbeitsmarkt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat beantwortet die vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat z\u00e4hlt die Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit zu den priorit\u00e4ren staatlichen Aufgaben, in die sich Bund und Kantone teilen. Die prim\u00e4re Verantwortung liegt dabei bei den Kantonen, w\u00e4hrend der Bund vorab informierend, koordinierend, gesetzgeberisch und staatsvertraglich t\u00e4tig ist. Das Territorium der Schweiz darf nicht zum Austragungsort gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen ausl\u00e4ndischen gewaltextremistischen Gruppen werden. Ebenso wenig d\u00fcrfen gewaltextremistische Aktivit\u00e4ten gegen Schweizer, schweizerische Einrichtungen oder Interessen oder Gewaltakte gegen Fl\u00fcchtlinge oder Asylsuchende geduldet werden. Die gewaltextremistischen Potentiale und deren Strukturen m\u00fcssen deshalb laufend festgestellt und durch geeignete Massnahmen \u00fcberwacht werden. Gewaltextremistische Gruppen m\u00fcssen befriedet und im Falle von Ausl\u00e4ndern m\u00f6glichst von der Schweiz ferngehalten oder aus der Schweiz weggewiesen werden.</p><p>Seitens des Bundes werden die in Kraft stehenden Massnahmen f\u00fcr einen verst\u00e4rkten Staatsschutz und die Sicherheits- und Schutzmassnahmen, namentlich f\u00fcr bedrohte Objekte in Bundeszust\u00e4ndigkeit, lageorientiert weitergef\u00fchrt. Den Angeh\u00f6rigen bestimmter Staaten (Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, T\u00fcrkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien) ist der Erwerb und das Tragen von Waffen verboten.</p><p>Das bestehende fremdenpolizeiliche bzw. asylrechtliche Instrumentarium ist weiter konsequent anzuwenden. Dazu z\u00e4hlen namentlich die Wegweisungen, Ausweisungen und Einreisesperren, die Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht und die R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen. Die Asylgesuche von Straff\u00e4lligen und auff\u00e4lligen Asylsuchenden werden priorit\u00e4r behandelt. Wenn immer rechtlich und faktisch m\u00f6glich, sind R\u00fcckschaffungen straff\u00e4lliger Asylsuchender vorzunehmen. Das f\u00fcr die Umsetzung dieser Massnahmen ben\u00f6tigte zus\u00e4tzliche Personal wurde dem Bundesrat im Rahmen der strategischen Leistungsbereitschaft der Asylbeh\u00f6rden des Bundes beantragt und von diesem am 13. Januar 1999 bewilligt. Die Aufstockung der Personalreserve um 5,7 Millionen Franken oder 57 Stellen wird f\u00fcr den Aufbau einer Abteilung Vollzugsunterst\u00fctzung im BFF und im Verfahrensbereich f\u00fcr die vermehrte Durchf\u00fchrung von Bundesanh\u00f6rungen eingesetzt. Bei der Unterbringung von neu eingereisten Asylsuchenden in den Empfangsstellen und Notunterk\u00fcnften des Bundes wird darauf geachtet, dass Personen, die verfeindeten Nationen oder Ethnien angeh\u00f6ren, nach M\u00f6glichkeit getrennt untergebracht werden. Zur Wahrung der Sicherheit in den Empfangsstellen ist Securitas-Personal anwesend. Daneben ist weiterhin durch Gespr\u00e4che und geeignete Kontakte m\u00e4ssigend auf die organisierten Ausl\u00e4ndergruppen einzuwirken. Ebenso soll die Aufrechterhaltung des Verteilschl\u00fcssels von Asylsuchenden auf die Kantone zur ausgewogenen Verteilung verschiedener Ethnien beitragen. Bei begangenen Gewaltt\u00e4tigkeiten sind die Schuldigen rasch zu eruieren und von den zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Verantwortung zu ziehen.</p><p>Die erforderlichen polizeilichen Pr\u00e4ventivmassnahmen (Massnahmen zum Schutze gef\u00e4hrdeter Personen und Objekte, die Nichtbewilligung von Demonstrationen, Anwendung des Fremdenpolizeirechtes usw.) obliegen prim\u00e4r den Kantonen. Dasselbe gilt f\u00fcr die Strafverfolgung. Sie sind vom Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement angewiesen bzw. aufgefordert worden, in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich das fremdenpolizeiliche und strafrechtliche Instrumentarium konsequent anzuwenden. Denn es gibt keine politische oder sonstige Rechtfertigung f\u00fcr die Anwendung von Gewalt. Der Rechtsstaat kann nur bestehen, wenn widerrechtliche Handlungen konsequent geahndet werden.</p><p>Das Problem der Kriminalit\u00e4t sowohl der sich hier aufhaltenden als auch zur Deliktaus\u00fcbung einreisenden Ausl\u00e4nder ist - wie die erw\u00e4hnten Massnahmen zeigen - erkannt. Ausserdem wird, gest\u00fctzt auf bereits ergangene und getroffene Vorabkl\u00e4rungen, eine vom Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement und von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren gemeinsam pr\u00e4sidierte gemischte Arbeitsgruppe Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t eingesetzt, welche</p><p>- die Lage erarbeiten;</p><p>- ein Inventar der verf\u00fcgbaren pr\u00e4ventiven und repressiven Mittel erstellen;</p><p>- den Handlungsbedarf eruieren;</p><p>- Abstimmungsprobleme untersuchen; und</p><p>- L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge erarbeiten soll.</p><p>2. Demonstrationen werden in der bundesgerichtlichen Praxis als Manifestationen der Meinungs\u00e4usserungs- und Versammlungsfreiheit gesch\u00fctzt. Demonstrationen k\u00f6nnen indessen Schranken gesetzt werden. Es ist den Kantonen, denen prim\u00e4r auch die Verantwortung f\u00fcr die Wahrung der \u00f6ffentlichen Ordnung zukommt, bzw. den Gemeinden \u00fcberlassen, Bestimmungen \u00fcber Kundgebungen auf \u00f6ffentlichem Grund zu erlassen. In den meisten Kantonen und Gemeinden unterstehen Demonstrationen einer Bewilligungspflicht. Beim Entscheid \u00fcber die Bewilligung einer Demonstration ist eine G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen den verschiedenen Interessen vorzunehmen; dabei ist auch dem Gesichtspunkt der Sicherheit bzw. der polizeilichen Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen.</p><p>Diese G\u00fcterabw\u00e4gung wird von den kantonalen bzw. kommunalen Beh\u00f6rden im Vorfeld von Demonstrationen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorgenommen. Die Bundespolizei teilt den kantonalen Polizeiorganen von sich aus oder auf Anfrage Erkenntnisse mit, die f\u00fcr den Entscheid f\u00fcr oder wider eine Bewilligung wesentlich sind. Sofern der Bund betroffen ist (etwa bei Demonstrationen vor dem Bundeshaus oder vor ausl\u00e4ndischen Botschaften), werden erforderliche Sicherheitsmassnahmen mit den Bundesbeh\u00f6rden abgesprochen.</p><p>Ein grunds\u00e4tzliches Demonstrationsverbot betrachtet der Bundesrat zurzeit weder als n\u00f6tig noch als zul\u00e4ssig.</p><p>3. Die Schweiz hat seit 1995 mit allen Nachbarstaaten Verhandlungen \u00fcber den Abschluss von bilateralen Abkommen aufgenommen. Die Verhandlungen sind inzwischen abgeschlossen und folgende Abkommen unterzeichnet worden:</p><p>- mit Frankreich am 11. Mai 1998 ein Abkommen \u00fcber die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen sowie am 28. Oktober 1998 ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen;</p><p>- mit Italien am 10. September 1998 ein Abkommen \u00fcber die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbeh\u00f6rden, ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen sowie ein Vertrag zur Erg\u00e4nzung des Europ\u00e4ischen Rechtshilfe\u00fcbereinkommens;</p><p>- mit Deutschland am 27. April 1999 ein Vertrag \u00fcber die grenz\u00fcberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, am 8. Juli 1999 entsprechende Anpassungen der bilateralen Zusatzvertr\u00e4ge zum Europ\u00e4ischen Rechtshilfe- und Auslieferungs\u00fcbereinkommen sowie zum Abkommen \u00fcber Durchgangsrechte;</p><p>- mit \u00d6sterreich und dem F\u00fcrstentum Liechtenstein schliesslich am 27. April 1999 ein trilateraler Vertrag \u00fcber die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbeh\u00f6rden.</p><p>Die Abkommen \u00fcber Justiz-, Polizei- und Zollzusammenarbeit wurden durch das \u00dcbereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchf\u00fchrung des \u00dcbereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 \u00fcber den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen) inspiriert. Die Abkommen mit Frankreich und Italien sind bereits von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten genehmigt worden; diejenigen mit Deutschland sowie mit \u00d6sterreich und dem F\u00fcrstentum Liechtenstein werden den R\u00e4ten noch im Jahre 1999 unterbreitet werden.</p><p>Die Abkommen \u00fcber Justiz-, Polizei- und Zollzusammenarbeit erm\u00f6glichen eine Konsolidierung der Rechtsgrundlagen im Bereich der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit. Dies erlaubt k\u00fcnftig eine wirksamere Bek\u00e4mpfung des Kriminaltourismus, der illegalen Migration sowie der internationalen Kriminalit\u00e4t und des Terrorismus.</p><p>Mit dem gleichen Ziel hat die Schweiz in den vergangenen Jahren mit zahlreichen weiteren Staaten bilaterale Vereinbarungen im Hinblick auf eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit getroffen. Der Bundesrat ist bestrebt, das Vertragsnetz insbesondere auf dem Gebiet der Rechtshilfe und der Auslieferung auszubauen. Dazu kommt der Aufbau eines Netzes von Polizeiverbindungsbeamten. In den USA, bei Interpol, in Deutschland und in Tschechien wurden Verbindungsbeamte stationiert. Ferner laufen Verhandlungen mit den Fluggesellschaften, um die Zusammenarbeit bei der Pr\u00e4vention illegaler Einreisen auf dem Luftweg zu verbessern. Schliesslich wird im Rahmen der laufenden Anag-Revision die Frage versch\u00e4rfter Sanktionen gegen Bef\u00f6rderungsunternehmen gepr\u00fcft.</p><p>Um der transnationalen Kriminalit\u00e4t entgegenzuwirken, wurden auch die Massnahmen an der Grenze intensiviert. So hat der Bundesrat im M\u00e4rz 1998 das Grenzwachtkorps durch hundert Angeh\u00f6rige des Festungswachtkorps verst\u00e4rkt. Im logistischen Bereich wird das Grenzwachtkorps durch das VBS mit zus\u00e4tzlichen Helikopterflugstunden, Fahrzeugen sowie Schutz- und Beobachtungsmaterial (\u00dcberziehschutzwesten, Maschinenpistolen, Nachtsichtger\u00e4te) unterst\u00fctzt. Auch Nationalrat Freund verlangt in seiner vom Bundesrat entgegengenommenen Motion (98.3450), das Grenzwachtkorps sei mit zus\u00e4tzlicher Infrastruktur auszur\u00fcsten. Diese dient dazu, Ausweisf\u00e4lschungen rascher zu erkennen, Rauschgiftschmuggel besser aufzudecken, Personen schneller zu identifizieren und konstruktionsbedingte Hohlr\u00e4ume in Fahrzeugen besser zu \u00fcberpr\u00fcfen. Schliesslich ist das Grenzwachtkorps bestrebt, durch organisatorische und taktische Massnahmen Effizienz und Effektivit\u00e4t der Grenzkontrollen laufend zu verbessern.</p><p>Wie der Bundesrat insbesondere in der Botschaft vom 14. Dezember 1998 zu den Abkommen mit Frankreich und Italien (BBl 1999 1485ff.) und im Integrationsbericht vom 3. Februar 1999 (BBl 1999 4178) dargelegt hat, kann jedoch das anvisierte und f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der inneren Sicherheit wesentliche Ziel eines homogenen grenz\u00fcberschreitenden Sicherheitsraumes auf dem Weg bilateraler Abkommen bzw. einer Verst\u00e4rkung der Grenzkontrollen nicht erreicht werden.</p><p>4. Insgesamt sind im Zentralen Ausl\u00e4nderregister Ende Juni 1999 rund 35 000 Personen aus Bosnien und Herzegowina (etwa 325 000 aus dem gesamten ehemaligen Jugoslawien) mit st\u00e4ndigem Wohnaufenthalt in der Schweiz aufgef\u00fchrt, einschliesslich der rund 7800 anerkannten Fl\u00fcchtlinge und humanit\u00e4r aufgenommenen Personen. Bei gut 27 000 Personen handelt es sich um bereits vor dem Krieg als Arbeitskr\u00e4fte rekrutierte ehemalige Saisonniers oder mit der Familie nachgezogene Daueraufenthalter. Diese Erwerbst\u00e4tigen, vor allem ehemalige Saisonniers, sind vorwiegend im Bau- und Gastgewerbe t\u00e4tig; sie sind aber vermehrt auch in saisonunabh\u00e4ngige Branchen abgewandert und in der Metall- und Maschinenindustrie sowie in Reinigungs-, Unterhalts- und anderen Dienstleistungsbereichen aktiv.</p><p>Aufgrund des Bosnien-Krieges fanden rund 22 100 kriegsvertriebene Personen aus Bosnien und Herzegowina Schutz in der Schweiz. Darunter befanden sich viele Personen, die als Fl\u00fcchtlinge anerkannt wurden und damit ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhielten (vgl. oben). Bei Kriegsende waren es daher noch rund 18 000 Personen, die von der Aufhebung der gruppenweisen vorl\u00e4ufigen Aufnahme betroffen waren und f\u00fcr die Teilnahme am R\u00fcckkehr- und Wiedereingliederungsprogramm Bosnien und Herzegowina in Frage kamen.</p><p>Von diesen rund 18 000 ausreisepflichtigen Personen sind im Rahmen des Bosnien-Programms 10 000 Personen ausgereist (8000 aus dem Asylbereich und 2000 aus dem Ausl\u00e4nderbereich). Weitere 700 Personen sind selbst\u00e4ndig ausgereist. Somit sind rund 7300 Personen noch in der Schweiz. Davon wurden 3550 Personen vorl\u00e4ufig aufgenommen oder ihr Fall fremdenpolizeilich geregelt. Bei 2250 Personen sind noch Beschwerdeverfahren h\u00e4ngig. Bei den \u00fcbrigen F\u00e4llen ist entweder die vom Kanton angesetzte Ausreisefrist noch nicht abgelaufen oder die Wegweisung wurde noch nicht vollzogen.</p><p>Von den Erwerbst\u00e4tigen aus dem Asylbereich sind rund ein Drittel im Bau- und ein Viertel im Gastgewerbe t\u00e4tig. Die \u00fcbrigen sind in erster Linie mit Hilfsarbeiten in der Industrie und im allgemeinen Dienstleistungsbereich betraut.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(928800000000)\/","SubmittedBy":"Widrig Hans Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(985046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712737919810)\/","SubmissionDate":"\/Date(924652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}