{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993187,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993187,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3187","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Finanzierung der regionalen Fernsehanstalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist er bereit, die Veranstalter regionaler Fernsehprogramme konkret und rasch zu unterst\u00fctzen, indem er ihre Bedeutung im Dienste der \u00d6ffentlichkeit anerkennt?</p><p>2. Ist er bereit, im Rahmen der von der SRG geforderten Fernsehgeb\u00fchrenerh\u00f6hung auch die finanziellen Bed\u00fcrfnisse der regionalen Veranstalter zu ber\u00fccksichtigen?</p><p>3. Ist er insbesondere bereit, s\u00e4mtlichen regionalen Fernsehanstalten - deren Zahl infolge der Erteilung neuer Konzessionen st\u00e4ndig w\u00e4chst und deren Produktionskosten h\u00f6her sind als diejenigen des Rundfunks - einen Anteil von 2,5 Prozent der Fernsehgeb\u00fchreneinnahmen zu gew\u00e4hren, wie dies ja schon f\u00fcr die Lokalradios der Fall ist?</p>","ReasonText":"<p>Die audiovisuelle Landschaft der Schweiz hat sich, gemessen an den Erwartungen, die in den Debatten \u00fcber das - im April 1992 in Kraft getretene - Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen zum Ausdruck kamen, betr\u00e4chtlich entwickelt. Insbesondere den regionalen Fernsehveranstaltern, die im Zuge ihrer dynamischen Entwicklung beim Publikum einen bemerkenswerten Erfolg und betr\u00e4chtliche Wertsch\u00e4tzung geniessen, muss heute eine Dienstleistungsfunktion gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit zuerkannt werden, treten sie doch erg\u00e4nzend neben die nationale Veranstalterin SRG. Indem sie ihr Programm stark auf Informationen aus der nahen Umgebung ausrichten, tragen sie zur Verst\u00e4rkung der kulturellen und gesellschaftlichen Vielfalt bei, die den Zusammenhalt des Landes garantiert.</p><p>Diese regionalen Fernsehveranstalter tragen \u00fcbrigens - neben der SRG - dazu bei, den priorit\u00e4ren Zweck der eidgen\u00f6ssischen Gesetzgebung im Bereiche der audiovisuellen Medien zu erf\u00fcllen, d.h. ein reiches, diversifiziertes, pluralistisches und hochstehendes, in der Hand schweizerischer Veranstalter befindliches Fernsehangebot zu garantieren, das auf die Interessen der Bev\u00f6lkerung eingeht.</p><p>Heute werden aber die regionalen Fernsehveranstalter durch das Gesetz und die gegenw\u00e4rtige Praxis des Bundesrates bestraft, da sie \"ausnahmsweise\" nur gerade ca. 0,5\u00a0Prozent des Ertrags der Empfangsgeb\u00fchren erhalten, w\u00e4hrenddem die SRG 99,5\u00a0Prozent einstreicht (abz\u00fcglich der Anteile, welche die Billag und das BAKOM erhalten). Zudem zwingt der Kampf, den sich die grossen in- und ausl\u00e4ndischen Gruppen um die Eroberung des deutschsprachigen Werbemarktes liefern, die SRG zu einer Herabsetzung der Werbetarife, was sie durch eine Erh\u00f6hung der Fernsehgeb\u00fchren um 13\u00a0Prozent wettmachen will. Dies bringt die regionalen Fernsehveranstalter, die noch nicht sehr \"standfest\" und v\u00f6llig von ihren Werbeeinnahmen abh\u00e4ngig sind, in zus\u00e4tzliche Schwierigkeiten.</p><p>In dieser Situation gilt es - bei gleichzeitiger Vorbereitung einer entsprechenden Reform von RTVG und RTVV -, dringend zugunsten dieser regionalen Veranstalter zu intervenieren; diese laufen n\u00e4mlich Gefahr, einer Auseinandersetzung zum Opfer zu fallen, die sie gar nicht betrifft. Einige unter ihnen laufen sogar Gefahr, noch vor dem Abschluss der Gesetzesrevision von der Bildfl\u00e4che zu verschwinden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt durchaus den Beitrag, den die lokalen und regionalen Fernsehveranstalter zum Aufbau einer vielf\u00e4ltigen Medienlandschaft in der Schweiz leisten. Er stellt fest, dass die privaten Regionalfernsehstationen in wachsendem Masse ihr Publikum finden und vornehmlich im Bereich der Lokalberichterstattung Programmleistungen erbringen, die die Programmpalette der SRG sinnvoll erg\u00e4nzen. Soweit keine Verbindungen zwischen Veranstalter und Verleger bestehen, k\u00f6nnen diese Fernsehstationen ausserdem in einem gewissen Masse die Gefahr ausgleichen, die von den Zeitungsverlegern ausgeht, welche \u00fcber eine dominierende Marktstellung im Versorgungsgebiet verf\u00fcgen.</p><p></p><p>1. Schon seit geraumer Zeit gew\u00e4hrt der Bund den privaten Regionalfernsehveranstaltern eine finanzielle Unterst\u00fctzung. Seit 1993 erhalten auch lokale und regionale Fernsehveranstalter Anteile aus dem Ertrag der Empfangsgeb\u00fchren. Diese finanzielle Unterst\u00fctzung hat es erlaubt, auch ausserhalb gr\u00f6sserer st\u00e4dtischer Zentren die Gr\u00fcndung und den Ausbau regionaler Stationen zu f\u00f6rdern. </p><p>2. In seinem j\u00fcngsten Entscheid \u00fcber die Festsetzung der Empfangsgeb\u00fchren hat der Bundesrat auch den ver\u00e4nderten Bedingungen im regionalen Fernsehbereich geb\u00fchrend Rechnung getragen: Ab dem Jahr 2000 werden die finanziellen Mittel, die f\u00fcr wirtschaftlich schwache regionale Fernsehveranstalter vorgesehen sind, aufgestockt. So soll der bisherige Gesamtbetrag von 3 Mio Franken auf \u00fcber 5 Mio Franken angehoben werden.</p><p>3. Zun\u00e4chst muss darauf hingewiesen werden, dass nicht s\u00e4mtliche regionalen Fernsehstationen Anspruch auf einen Anteil am Ertrag der Empfangsgeb\u00fchren erheben k\u00f6nnen, wie dies der Interpellant zu verstehen gibt. Um in den Genuss einer finanziellen Unterst\u00fctzung seitens des Bundes zu gelangen, m\u00fcssen die privaten Fernsehveranstalter vielmehr gewisse Bedingungen erf\u00fcllen. So k\u00f6nnen die Fernsehstationen, welche ihr Programm in einem Versorgungsgebiet mit mehr als 250'000 Einwohner \u00fcber 15 Jahre ausstrahlen, grunds\u00e4tzlich keine Beitr\u00e4ge aus dem Geb\u00fchrensplitting beanspruchen. Ausserdem erscheint die Annahme, wonach die Anzahl neuer Fernsehkonzessionen \"st\u00e4ndig' wachsen werde, wenig wahrscheinlich. Nachdem j\u00fcngst die Konzessionen f\u00fcr die Programme Tele Top und Tele Ostschweiz erteilt worden sind und somit die letzte gr\u00f6ssere Region der Schweiz ihre privaten Fernsehstationen erhalten hat, ist in n\u00e4chster Zeit kaum mehr mit einer markanten Zunahme der privaten Fernsehveranstalter zu rechnen.</p><p></p><p>Der Bundesrat lehnt eine Angleichung des Geb\u00fchrenanteils f\u00fcr die lokalen und regionalen Fernsehstationen an den f\u00fcr die Lokalradios vorgesehenen Geb\u00fchrenanteil ab. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die klare Haltung, die der Gesetzgeber bei der Beratung des Radio- und Fernsehgesetzes eingenommen hatte. So sollte das Geb\u00fchrensplitting gem\u00e4ss dem Willen des Parlamentes in erster Linie der F\u00f6rderung lokaler und regionaler Radiostationen zugute kommen, und nur mit der gebotenen Zur\u00fcckhaltung der Finanzierung privater Fernsehprogramme dienen. Dieser Entscheid des Parlamentes dokumentiert dessen Auffassung, dass die F\u00f6rderung einer f\u00f6deralistisch gepr\u00e4gten Grundversorgung des Publikums mit einheimischen privaten und \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten schwerpunktm\u00e4ssig im Radiobereich stattfinden sollte. An diesen Auftrag ist der Bundesrat nach wie vor f\u00fcr gebunden. Angesichts der starken Konkurrenz, die der SRG gerade im Fernsehbereich aus dem Ausland erw\u00e4chst, und der tragenden Rolle, welche die SRG bei der Sicherung einer nationalen und sprachregionalen Identit\u00e4t der Schweiz einnimmt, erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, die Geb\u00fchreneinnahmen in verst\u00e4rktem Masse auf verschiedene Akteure zu verteilen. Er ist der Ansicht, dass eine andere Zuweisung der Mittel auf die verschiedenen Veranstalterkategorien nur im Rahmen einer grunds\u00e4tzlichen Debatte erwogen werden kann. Der Anlass f\u00fcr eine derartige Diskussion wird erst die kommende grundlegende Revision des Radio- und Fernsehgesetzes bieten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(935539200000)\/","SubmittedBy":"Christen Yves","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712750930797)\/","SubmissionDate":"\/Date(924739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}