{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993190,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993190,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3190","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Konferenz \u00fcber die 4. Genfer Konvention in Pal\u00e4stina","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz hat die Ehre, von den unterzeichneten Bevollm\u00e4chtigten der an der Genfer Konferenz von 1949 vertretenen Regierungen zum Depositarstaat der Genfer Konventionen und der Zusatzprotokolle von 1977 bestellt worden zu sein.</p><p>In dieser Funktion, aber auch als Staat, f\u00fcr den die F\u00f6rderung des Friedens und der Menschenrechte ein Herzst\u00fcck seiner Aussenpolitik darstellt, ist die Schweiz von der Uno beauftragt worden, am 15. Juli 1999 in Genf eine Konferenz der Hohen Vertragsparteien der vierten Genfer Konvention \u00fcber die Besetzung der pal\u00e4stinensischen Gebiete durchzuf\u00fchren.</p><p>Verschiedenen Kontakten mit nichtstaatlichen Organisationen entnehme ich, dass einige Sorge besteht, ob diese Konferenz einen konstruktiven Verlauf nehmen wird.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welche Weise setzt sich der Bundesrat daf\u00fcr ein, dass die Agenda der Konferenz dem von der Uno-Generalversammlung festgelegten Hauptziel, n\u00e4mlich der Beratung \u00fcber Massnahmen zur Anwendung der vierten Genfer Konvention in den besetzten Gebieten einschliesslich Jerusalems sowie der Durchsetzung der Einhaltung solcher Massnahmen im Sinne dieser Konvention, entspricht?</p><p>2. Glaubt die Schweiz, den verpflichtenden Charakter der vierten Genfer Konvention auch w\u00e4hrend des Friedensprozesses verteidigen zu k\u00f6nnen, und gedenkt sie die Verst\u00f6sse des Staates Israel bzw. der pal\u00e4stinensischen Autonomiebeh\u00f6rde gegen die Konvention auf die Agenda der Konferenz zu setzen?</p><p>3. Sieht der Bundesrat als \"W\u00e4chter\" \u00fcber die politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte im multilateralen Nahost-Friedensprozess sowie in \u00dcbereinstimmung mit den Zielen seines Berichtes \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren eine M\u00f6glichkeit, die Lage der betroffenen Zivilbev\u00f6lkerung in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten trotz der Blockierung des Friedensprozesses zu verbessern bzw. diesen Friedensprozess besser im V\u00f6lkerrecht zu verankern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die am 9. Februar 1999 verabschiedete Resolution ES-10/6 der UNO-Generalversammlung empfiehlt den Vertragsstaaten der 4. Genfer Konvention \u00fcber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, am 15. Juli 1999 in Genf eine Konferenz \u00fcber \"die zur Durchsetzung der Konvention im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet einschliesslich Jerusalems zu ergreifenden Massnahmen\" einzuberufen. In dieser Resolution wird die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen aufgefordert, \"s\u00e4mtliche im Hinblick auf die Abhaltung dieser Konferenz notwendigen Vorkehrungen zu treffen\".</p><p>1. Resolution ES-10/6 ist die vierte Resolution dieser Art seit dem 15. Juli 1997. In ihrer Eigenschaft als Depositarstaat hatte die Schweiz zu jener Zeit mit den Vertragsstaaten der 4. Genfer Konvention eine Reihe von Konsultationen durchgef\u00fchrt. Im Anschluss an diese Konsultationen hatte die Schweiz den Hauptbetroffenen ein aus zwei Massnahmen bestehendes Paket vorgeschlagen, das den Vertragsstaaten zur Kenntnis gebracht wurde. Einerseits lud die Schweiz vom 9.-11. Juni 1998 israelische und pal\u00e4stinensische Vertreter an ein Expertentreffen \u00fcber die Anwendung der 4. Konvention in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten ein; ebenfalls anwesend an diesem Treffen war das IKRK. Andrerseits fand vom 27.-29. Oktober 1998 in Genf ein s\u00e4mtlichen Vertragsstaaten zug\u00e4ngliches Expertentreffen zur Analyse der allgemeinen Anwendungsprobleme der 4. Konvention statt. Diese beiden Massnahmen fanden die Anerkennung der UNO-Generalversammlung und wurden von einer Grosszahl von L\u00e4ndern begr\u00fcsst, darunter die von dieser Problematik am meisten betroffenen.</p><p>Nach der Verabschiedung von Resolution ES-10/6 f\u00fchrte die Schweiz erneut Konsultationen mit den Vertragsstaaten durch. Sie ersuchte sie darum, ihren Standpunkt hinsichtlich einer allf\u00e4lligen Konferenz und namentlich \u00fcber deren Modalit\u00e4ten kundzutun. Eine grosse Mehrheit der Staaten sprach sich zugunsten einer solchen Konferenz aus. Allerdings ist hervorzuheben, dass dagegen vereinzelt auch starker Widerstand zum Ausdruck kam.</p><p>Der Bundesrat legt Wert darauf zu unterstreichen, dass die Schweiz in ihrer Eigenschaft als Depositarstaat der Genfer Konventionen im Dienste der Vertragsstaaten steht. Sie spielt die Rolle einer Vermittlerin, welche die Kommunikation zwischen den Vertragsstaaten sicherstellt. Als Depositarstaat bem\u00fcht sie sich auch besonders aktiv f\u00fcr die F\u00f6rderung der Einhaltung der Konventionen. Der Vorschlag der beiden oben angesprochenen Massnahmen und die vorerw\u00e4hnten Konsultationen mit den Vertragsstaaten \u00fcber die Modalit\u00e4ten der Konferenz erfolgten in ebendieser Eigenschaft. Falls die Konferenz zustande k\u00e4me, w\u00e4re dies Ausdruck des Willens der Vertragsstaaten.</p><p>Was die Traktandenliste dieser Konferenz betrifft, so ist deren Erstellung nicht Aufgabe des Depositarstaats, sondern sollte Gegenstand erneuter Konsultationen zwischen den Vertragsstaaten sein und m\u00fcsste die Zustimmung der Konferenzteilnehmer erhalten. </p><p>2. Die Schweiz vertritt die Meinung, dass die 4. Genfer Konvention de jure in s\u00e4mtlichen von Israel besetzten Gebieten anwendbar ist, und zwar einschliesslich jener Gebiete, deren Annektierung die internationale Gemeinschaft nicht anerkannt hat. Ihre Anwendung ist obligatorisch, solange im Rahmen des Friedensprozesses keine definitive Einigung erzielt worden ist. Die Stellung der Schweiz ist zu wiederholten Malen bekr\u00e4ftigt worden, namentlich im Verlauf der dieser Frage gewidmeten Sondersession der UNO-Generalversammlung.</p><p>Ohne die Konsultationen \u00fcber die Traktandenliste einer allf\u00e4lligen Konferenz vorwegzunehmen, kann bemerkt werden, dass die pal\u00e4stinensische Beh\u00f6rde nicht Vertragspartei der 4. Genfer Konvention ist, dass ihr nicht der Status einer Besatzungsmacht zukommt und dass sich die Resolution der UNO-Generalversammlung ausschliesslich auf die Handlungsweise Israels in den besetzten Gebieten bezieht.</p><p>3. Die internationale Gemeinschaft hat der Schweiz die Rolle des \"Hirten\" der menschlichen Dimension des multilateralen Friedensprozesses im Nahen Osten anvertraut. Der multilaterale Friedensprozess, der auf konsensualer Basis funktioniert, erg\u00e4nzt die bilateralen Verhandlungen. Sein Zweck besteht in der Schaffung eines Vertrauensklimas zwischen Israel und den arabischen L\u00e4ndern, indem er auf einer ganzen Reihe von Gebieten zur regionalen Zusammenarbeit auf technischer Ebene anregt.</p><p>Die Blockierung der bilateralen politischen Verhandlungen hat indessen zu einer Blockierung des multilateralen Prozesses gef\u00fchrt. So konnte das von der Schweiz im M\u00e4rz 1997 vorgesehene Kolloquium \u00fcber die Rechte des Kindes nicht abgehalten werden.</p><p>Nichtsdestoweniger beteiligt sich die Schweiz weiterhin an den in diesem Rahmen gef\u00fchrten technischen Gespr\u00e4chen. Sie richtet ihre T\u00e4tigkeit auf die Unterst\u00fctzung namentlich von Vorhaben der Zivilgesellschaft aus. Die Schweiz bem\u00fcht sich insbesondere um die Verbreitung der Menschenrechte und des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts in der ganzen Region und um die Gew\u00e4hrung von juristischer Unterst\u00fctzung an verwundbare Bev\u00f6lkerungskreise.</p><p>Im Sinn und Geist des Auftrags der Schweiz f\u00fcr die menschliche Dimension sind die Menschenrechte auch als Schwerpunkt in das Programm der Deza f\u00fcr Gaza und Westjordanien aufgenommen worden. Daneben beteiligt sich die Schweiz an der TIPH (Temporary International Presence in Hebron) und leistet einen aktiven Beitrag an die T\u00e4tigkeit der UNRWA zugunsten der pal\u00e4stinensischen Fl\u00fcchtlinge. Auf diplomatischer Ebene hat die Schweiz keine M\u00fche gescheut, sich f\u00fcr die Achtung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts in den besetzten pal\u00e4stinensischen Gebieten einzusetzen, insbesondere w\u00e4hrend der vergangenen 18 Monate. Der Bundesrat ist entschlossen, seine Bem\u00fchungen in dieser Richtung ohne Unterbruch voranzutreiben.</p><p>Was die Integration des Friedensprozesses ins V\u00f6lkerrecht betrifft, ist festzuhalten, dass es der Auftrag f\u00fcr die menschliche Dimension der Schweiz nicht gestattet, auf die bilateralen Verhandlungen unmittelbaren Einfluss zu nehmen. Unter diesen Umst\u00e4nden hat die Schweiz am vergangenen 31. M\u00e4rz vor der Menschenrechtskommission ihre Stellung aufs Neue zum Ausdruck gebracht und bekr\u00e4ftigt, dass \"die Achtung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und der Menschenrechte nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann, sondern die Grundlage bildet, auf welcher die Verhandlungen zur Erreichung des Friedens aufbauen m\u00fcssen\".</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(928108800000)\/","SubmittedBy":"Langenberger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712753398890)\/","SubmissionDate":"\/Date(924739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}