{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993194,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993194,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3194","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Altersvorsorge. Pflegekosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, darauf hinzuwirken, das System des Vorsorgesparens auf die Finanzierung der Pflegekosten auszudehnen.</p>","ReasonText":"<p>Weil die Kosten der medizinischen Versorgung und Pflege mit dem Alter deutlich wachsen, werden die Kosten der Pflegeversicherung noch st\u00e4rker steigen als diejenigen der Sozialversicherung. Eine L\u00f6sungsm\u00f6glichkeit k\u00f6nnte in einer Vorfinanzierung der gesundheitsbedingten Alterskosten durch ein obligatorisches Sparsystem mit individuell gef\u00fchrten Konten gesucht werden.</p><p>Die investierten Kapitalien w\u00fcrden via Anlagefonds beispielsweise in Aktien oder Obligationen investiert. Der Kapitalstock wird im Zeitpunkt der Pensionierung zum Kauf einer Altersrente verwendet. Diese wird nur ausbezahlt, wenn die betreffende Person pflegebed\u00fcrftig wird. Tritt keine Pflegebed\u00fcrftigkeit ein, f\u00e4llt der angesparte Kapitalstock ins Erbe.</p><p>Wegen des Kapitalisierungseffektes k\u00f6nnten mit individuell gef\u00fchrten Konten deutlich h\u00f6here Leistungen finanziert werden als bei einer Finanzierung im Moment des Bedarfs.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat im Januar 1999 den Bericht \u00fcber die Sicherung und Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen bei Pflegebed\u00fcrftigkeit - Postulat SGK-N (92.442) \"AHV plus\", 93.3530 - verabschiedet. Bei dieser Gelegenheit hat er die Langzeitpflege bei Betagten als Lebensrisiko anerkannt, das an Bedeutung gewinnt und nicht ohne finanzielle Folgen f\u00fcr Individuum und Gemeinwesen bleibt. Im Bericht werden verschiedene theoretische Modelle und ausl\u00e4ndische Systeme vorgestellt, wobei jedoch keines auf dem vom Motion\u00e4r vorgeschlagenen Modell beruht.</p><p>Der Bundesrat bringt gegen\u00fcber einem obligatorischen Sparsystem mit individuell gef\u00fchrten Konten folgende Vorbehalte an:</p><p>1. Die demographische Alterung wird in den kommenden Jahrzehnten, bis ins Jahr 2035, noch zunehmen. Danach stagniert der Anteil der \u00e4lteren Bev\u00f6lkerung und nimmt sp\u00e4ter wieder ab (Szenario \"Trend\" des BFS). Der Aufbau eines Systems, das auf Kapitaldeckung basiert, vollzieht sich jedoch nur langsam. Das System ist erst nach langer Zeit voll wirksam. Ein gesetzliches Sparsystem, das heute in Kraft gesetzt w\u00fcrde, w\u00fcrde die volle Wirkung gegen das Jahr 2040 entfalten, d. h. erst nach der kritischen Phase der demographischen Entwicklung.</p><p>2. Nur ein kleiner Teil der Bev\u00f6lkerung wird im Alter pflegebed\u00fcrftig. Zieht man den Aufenthalt in Institutionen als Indikator heran, so lebten 1990 lediglich 8,4 Prozent aller Personen ab 65 Jahren in einem Heim. In der Altersklasse von 65 bis 79 Jahren waren es 3,7 Prozent, bei den 80j\u00e4hrigen und \u00e4lteren 21,8 Prozent (Bericht der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Altersfragen: \"Altern in der Schweiz\", Bern, 1995). Ein grosser Teil dieser Personen vermag die Kosten f\u00fcr den Heimaufenthalt aus eigenen Mitteln (Renteneinkommen, Verm\u00f6gen) zu bestreiten. Auf rund 80 000 Heimpl\u00e4tze kommen 45 bis 50 Prozent Heimbewohner im AHV-Alter, die Erg\u00e4nzungsleistungen in Anspruch nehmen. Die ausbezahlten monatlichen EL-Betr\u00e4ge an Heimbewohner im AHV-Alter sind zudem stark unterschiedlich: Bei 25 Prozent lag 1997 der Betrag unter 1026 Franken pro Monat (1. Quartil), bei der H\u00e4lfte unter 1754 Franken (Median). Ein Viertel (4. Quartil) war auf monatliche Leistungen von 2374 Franken oder mehr angewiesen. Ferner beanspruchen rund 8,5 Prozent der 65-J\u00e4hrigen und \u00e4lteren (Kranken-)Pflegeleistungen zu Hause (rund 90 000 Personen im Jahr 1997), was, je nach Gesundheitszustand, ebenfalls sehr kostspielig ist.</p><p>Gest\u00fctzt auf Untersuchungen, die in den achtziger Jahren unter der 65-J\u00e4hrigen und \u00e4lteren Bev\u00f6lkerung durchgef\u00fchrt wurden, kann der Anteil der stark oder ganzheitlich pflegebed\u00fcrftigen Personen auf zwischen 8 bis 14 Prozent gesch\u00e4tzt werden. Rund ein Drittel weist eine Pflegebed\u00fcrftigkeit leichten oder mittleren Grades auf.</p><p>Somit muss nur ein kleiner Teil der Bev\u00f6lkerung damit rechnen, im Alter pflegebed\u00fcrftig zu werden. Schwere Pflegebed\u00fcrftigkeit ist jedoch, wenn sie eintritt, mit hohen Kosten verbunden. Die obligatorische Vorfinanzierung im Kapitaldeckungsverfahren ist f\u00fcr Versicherungen nicht geeignet, welche Risiken decken, die die Bev\u00f6lkerung in ungleichem Masse treffen. Man muss damit rechnen, dass ein Teil der Sparer ihr Guthaben nicht ben\u00f6tigen wird, w\u00e4hrend andere nicht gen\u00fcgend Angespartes haben werden, um ihren Bedarf zum gegebenen Zeitpunkt decken zu k\u00f6nnen.</p><p>Die heutige L\u00f6sung, die darin besteht, auf die Erg\u00e4nzungsleistungen zur\u00fcckzugreifen, erlaubt es dagegen, nach dem Bedarfsprinzip gezielt die Deckung jedes einzelnen zu erg\u00e4nzen.</p><p>3. Es ist unbestritten, dass sich die demographische Alterung vor allem auf Leistungssysteme auswirkt, die nach dem Umlageprinzip funktionieren. Mit der auf dem Dreis\u00e4ulensystem gr\u00fcndenden Altersvorsorge lassen sich die Vorteile und Schw\u00e4chen der Finanzierungsmodelle ausgleichen. Der Einkommensanteil aus der Kapitalisierung verst\u00e4rkt sich, je n\u00e4her der Optimierungszeitpunkt der zweiten S\u00e4ule kommt. K\u00fcnftig werden mehr Leute auf ihre zweite S\u00e4ule z\u00e4hlen k\u00f6nnen, die Erg\u00e4nzungsleistungen werden hingegen zur Erg\u00e4nzung der Rentnerressourcen immer weniger h\u00e4ufig beansprucht.</p><p>4. Die Einf\u00fchrung eines neuen obligatorischen Sparsystems w\u00e4re f\u00fcr Minderbemittelte problematisch. Das vom Motion\u00e4r vorgeschlagene System w\u00fcrde die Solidarit\u00e4t zwischen alten gesunden und alten kranken Menschen, Gutsituierten und Minderbemittelten verringern. Die M\u00f6glichkeit der Vererbung h\u00e4tte andererseits eine begrenzte Umverteilung zur Folge: Tritt die Pflegebed\u00fcrftigkeit im Alter nicht ein, f\u00e4llt das Vorsorgekapital in die Hinterlassenschaft; tritt die Pflegebed\u00fcrftigkeit aber ein und der angesparte Kapitalstock reicht nicht aus, hat das Gemeinwesen die Kosten zu \u00fcbernehmen. Ferner darf nicht \u00fcbersehen werden, dass sich die Generationenabl\u00f6sung und die Bedeutung des Erbens mit der steigenden Lebenserwartung \u00e4ndern: Die Erben der verstorbenen Person werden h\u00e4ufig selber zu den \u00e4lteren Personen geh\u00f6ren. Sie sind Rentner, die ihrerseits, f\u00fcr den Fall der Pflegebed\u00fcrftigkeit, Kapital angespart haben.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden h\u00e4lt der Bundesrat das vom Motion\u00e4r vorgeschlagene System f\u00fcr nicht sinnvoll.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(929318400000)\/","SubmittedBy":"Hochreutener Norbert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(929664000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712758413830)\/","SubmissionDate":"\/Date(924739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}