{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993195,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993195,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3195","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Abfallverbrennung. \u00dcbergangsl\u00f6sungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach der neuesten \u00c4nderung von Artikel\u00a053a der Technischen Verordnung \u00fcber Abf\u00e4lle (TVA) k\u00f6nnen unbehandelte Haushaltsabf\u00e4lle, Kl\u00e4rschlamm, brennbare Bauabf\u00e4lle und andere brennbare Abf\u00e4lle ab Januar 2000 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Alle Regionen des Landes m\u00fcssen bis zum festgesetzten Termin die Forderungen gleichermassen erf\u00fcllen.</p><p>Die Kantone haben daher begonnen, den Bau von Verbrennungsanlagen zu planen. Dank ihrer Zusammenarbeit konnte auf sechs Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verzichtet werden, wodurch 1,5 Milliarden Franken gespart werden konnten. Der Kanton Freiburg hat sein urspr\u00fcngliches Projekt etwas eingeschr\u00e4nkt und will nun die KVA in Ch\u00e2tillon im Juli 2001 in Betrieb nehmen. Die kantonalen Beh\u00f6rden sind daher gezwungen, \u00dcbergangsl\u00f6sungen f\u00fcr eine \u00f6kologische Entsorgung der Abf\u00e4lle zu finden.</p>","ReasonText":"<p>Im Moment werden die Siedlungsabf\u00e4lle zum grossen Teil in der Reaktordeponie Sorval in Ch\u00e2tel-Saint-Denis gelagert. Dieses Unternehmen betreibt, in Anwendung der Bestimmungen der TVA, eine Anlage zur Verwertung von Siedlungsabf\u00e4llen und schafft etwa dreissig Arbeitspl\u00e4tze f\u00fcr die Region. 1993 wurden die ersten Abkl\u00e4rungen zur definitiven Stilllegung dieser Reaktordeponie in Angriff genommen; am 19. Januar 1999 hat Sorval die Bau- und Betriebsbewilligung erhalten. Auf Grund der strengen Anforderungen des kantonalen Umweltschutzamtes, die f\u00fcr den optimalen Abfluss des Regenwassers ein Gef\u00e4lle von 6 Prozent verlangen, musste das Ablagerungsvolumen erh\u00f6ht werden; das noch freie Volumen betr\u00e4gt jetzt 170 000 Kubikmeter, was etwa 220 000 Tonnen entspricht.</p><p>Wird der in der TVA genannte Endtermin f\u00fcr die Lagerung brennbarer Abf\u00e4lle strikt eingehalten und wird die Lieferung von Abf\u00e4llen pl\u00f6tzlich eingestellt, so kann sich die definitive Schliessung der Deponie um f\u00fcnfzehn oder zwanzig Jahre verz\u00f6gern, was aus \u00e4sthetischer und \u00f6kologischer Sicht h\u00f6chst bedauerlich w\u00e4re. Das Buwal hat vorgeschlagen, die Deponien mit Schlacke zu f\u00fcllen, aber dieser Vorschlag ist angesichts der Schlackenmenge, die in der Schweiz von Verbrennungsanlagen produziert wird, nicht realisierbar. Ihr Transport w\u00fcrde ausserdem Umweltbelastungen und schwer finanzierbare Kosten mit sich bringen.</p><p>Der Direktor des Buwal, Herr Philippe Roch, hat selbst erkl\u00e4rt, dass die \u00dcbergangsl\u00f6sungen den berechtigten Interessen der verschiedenen Regionen Rechnung tragen m\u00fcssen.</p><p>F\u00fcr den Kanton Freiburg w\u00e4re es aus \u00f6kologischen und finanziellen Gr\u00fcnden untragbar, 75 000 Tonnen Abf\u00e4lle in den KVA-Pool Z\u00fcrich/Thurgau/St. Gallen zu transportieren. Ein Transport dieser Abf\u00e4lle w\u00e4hrend achtzehn Monaten w\u00fcrde bedingen, dass eine entsprechende Infrastruktur geschaffen und betrieben w\u00fcrde; es entst\u00fcnden Kosten, die in keinem Verh\u00e4ltnis zum angestrebten Ziel stehen w\u00fcrden.</p><p>\u00d6kologisch betrachtet steht diese \u00dcbergangsl\u00f6sung in klarem Widerspruch zur Notwendigkeit, Menschen und Umwelt vor sch\u00e4dlichen Einwirkungen der Abfallentsorgung zu sch\u00fctzen; sie entspricht auch nicht den hier genannten Bed\u00fcrfnissen der Region.</p><p>Mit dieser Interpellation ersuche ich den Bundesrat, die Lagerung der Abf\u00e4lle in der Deponie Sorval zu bewilligen, bis die neue Anlage in Ch\u00e2tillon in Betrieb genommen wird. Diese Deponie erf\u00fcllt nicht nur alle Anforderungen der TVA, sie entspricht auch den besonderen Bedingungen, die in Artikel\u00a053a Absatz\u00a02 genannt sind (Ablagerung von R\u00fcckst\u00e4nden aus der biologischen Behandlung von Siedlungsabf\u00e4llen).</p><p>Der Bundesrat ist auch eingeladen, seine Position mit Bezug auf die Kantone Tessin, Obwalden und Nidwalden, die mit dem gleichen Problem konfrontiert sind, zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bund verfolgt bereits seit der Publikation des \"Leitbildes f\u00fcr die schweizerische Abfallwirtschaft\" im Jahre 1986 das Ziel, alle brennbaren Abf\u00e4lle thermisch zu behandeln. 1990 schrieb der Bundesrat in der TVA die Verbrennung der nicht verwertbaren brennbaren Abf\u00e4lle vor. Allerdings erlaubte die damalige Fassung in der TVA in gewissen Ausnahmef\u00e4llen noch die Deponierung. 1996 hat der Bundesrat die Ausnahmebestimmungen aufgehoben und auf den 1. Januar 2000 die Ablagerung brennbarer Abf\u00e4lle untersagt. Er hat in der Zwischenzeit in verschiedenen Antworten auf parlamentarische Vorst\u00f6sse das Ablagerungsverbot bekr\u00e4ftigt. Da die zur Verf\u00fcgung stehende Verbrennungskapazit\u00e4t ausreicht, um alle brennbaren Abf\u00e4lle zu entsorgen, kann das Verbot nach Ansicht des Bundesrates auf den vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden. Allerdings m\u00fcssen einzelne Regionen, welche noch nicht \u00fcber eigene Verbrennungsanlagen verf\u00fcgen, zumindest w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit ihre Abf\u00e4lle in ausserregionalen KVA entsorgen.</p><p>Die kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren haben an einer Besprechung vom 28. Januar 1999 in Bern ihre Absicht bekr\u00e4ftigt, die Ablagerung von unbehandelten brennbaren Abf\u00e4llen einzustellen. Mit Ausnahme der Kantone Obwalden, Nidwalden, Tessin und Graub\u00fcnden, welche Fristverl\u00e4ngerungen um maximal zwei Jahre beantragten, forderten die Kantone ein fristgerechtes Umsetzen der Verbrennungspflicht auf den 1. Januar 2000. Sie hielten insbesondere fest, dass fehlende Verbrennungsanlagen im eigenen Kanton, ungenutzte Deponiereserven oder Mehrkosten wegen der n\u00f6tigen Transporte keine Rechtfertigungsgr\u00fcnde f\u00fcr eine versp\u00e4tete Umsetzung darstellen. Sie anerkannten aber auch, dass die Regionen, welche ihre Abf\u00e4lle w\u00e4hrend der \u00dcbergangszeit exportieren m\u00fcssen, auf g\u00fcnstige Entsorgungspreise angewiesen sind, um das Ablagerungsverbot erfolgreich umsetzen zu k\u00f6nnen.</p><p>Eine Ausnahme vom Ablagerungsverbot, wie sie die Interpellantin beantragt, erfordert eine \u00c4nderung der bundesr\u00e4tlichen Verordnung. Angesichts der klar erkl\u00e4rten Absicht der \u00fcberwiegenden Mehrheit der Kantone, das Ablagerungsverbot umzusetzen, w\u00fcrde ein Entscheid f\u00fcr eine Fristverl\u00e4ngerung wohl kaum verstanden.</p><p>Bei einem Zugest\u00e4ndnis an den Kanton Freiburg st\u00fcnde zu bef\u00fcrchten, dass weitere Kantone um eine Ausnahmebewilligung nachsuchen w\u00fcrden. Dies w\u00e4re gegen\u00fcber denjenigen Kantonen, welche in der Vergangenheit grosse Anstrengungen unternommen haben, um das Ablagerungsverbot fristgerecht umzusetzen, ungerecht und w\u00fcrde die bundesr\u00e4tliche Abfallpolitik gef\u00e4hrden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die langj\u00e4hrigen Anstrengungen des Kantons Freiburg f\u00fcr den Aufbau einer eigenen Entsorgungsl\u00f6sung. Gem\u00e4ss den aktuellen Pl\u00e4nen soll bis im Sommer 2001 in Posieux eine KVA den Betrieb aufnehmen. Daher wird der Kanton Freiburg aufgefordert, bis zu diesem Zeitpunkt seine brennbaren Abf\u00e4lle in Kantone mit freien Verbrennungskapazit\u00e4ten zu exportieren. Dem Kanton Freiburg stehen heute verschiedene preislich interessante Angebote sowohl in der Romandie als auch in der Ostschweiz offen, die mit der L\u00f6sung des Sensebezirkes vergleichbar sind. Dieser exportiert seine Abf\u00e4lle bereits seit mehreren Jahren in die KVA Limmattal (ZH).</p><p>Aus denselben Gr\u00fcnden hat der Staatsrat des Kantons Freiburg im \u00dcbrigen eine Anfrage betreffend eine Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Ablagerung brennbarer Abf\u00e4lle auf der Deponie Sorval im Juni 1999 abschl\u00e4gig beantwortet (Question \u00e9crite Claudia Cotting, concernant la d\u00e9charge Sorval \u00e0 Ch\u00e2tel-Saint-Denis, 717.99)</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt im \u00dcbrigen fest, dass das Ablagerungsverbot f\u00fcr brennbare Abf\u00e4lle nicht mit der Schliessung der bestehenden Deponien gleichzusetzen ist. Nicht brennbare Abf\u00e4lle, wie z. B. Schlacke aus Verbrennungsprozessen oder nicht verwertbare mineralische Bauabf\u00e4lle, m\u00fcssen weiterhin abgelagert werden. Dies erm\u00f6glicht auch k\u00fcnftig finanzielle Einnahmen und die Schliessung der Deponien in einem vern\u00fcnftigen Zeitrahmen.</p><p>Um das Ablagerungsverbot auf den vorgesehenen Zeitpunkt umzusetzen, fordert der Bundesrat die freiburgischen Beh\u00f6rden auf, die laufenden Verhandlungen mit den anderen Kantonen zum Abschluss zu bringen. Der Bund wird sich seinerseits in den anstehenden Verhandlungen daf\u00fcr einsetzen, dass die ausserregionale Entsorgung zu g\u00fcnstigen Preisen erfolgen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(942796800000)\/","SubmittedBy":"Ducrot Rose-Marie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712738522120)\/","SubmissionDate":"\/Date(924739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}