{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993205,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993205,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3205","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00d6ffentliche oder halb\u00f6ffentliche Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bund ist im Besitz der Aktienmehrheit oder des Aktiengesamtpaketes der Unternehmen Swisscom und SBB. Er muss deshalb nicht nur f\u00fcr die gute F\u00fchrung der beiden Gesellschaften sorgen, sondern auch daf\u00fcr, dass diese ihre Dienste im ganzen Land einheitlich anbieten und eine moderne und soziale Personalpolitik verfolgen.</p><p>Ich stelle nun aber fest, dass die Swisscom ihre Produktion und ihre B\u00fcros zentralisiert und rationalisiert, obwohl sie als Telekommunikationsunternehmen eigentlich in der Lage sein sollte, die Stellen gerecht zu verteilen. Die SBB bauen die Dienstleistungen in den Bahnh\u00f6fen zunehmend ab und heben Zughalte im Regional- und Intercityverkehr auf, so unter anderem am Simplon (Aigle, Saint-Maurice), in der Leventina, an der Jurafusslinie (Delsberg) und im Kanton Uri.</p><p>Ich verstehe zwar, dass die Verantwortung im operationellen Bereich den Gesch\u00e4ftsleitungen der beiden Gesellschaften \u00fcberlassen werden muss; die Zentralisierungs- und Abbaumassnahmen sind aber strategische Entscheide und fallen somit in die Zust\u00e4ndigkeit der Regierung. Ist der Bundesrat bereit, entweder \u00fcber einen pr\u00e4ziseren Leistungsauftrag oder aber \u00fcber die Aus\u00fcbung der Rechte als Allein- oder Mehrheitsaktion\u00e4r in diese Entwicklung einzugreifen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Da sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Swisscom und der SBB stark voneinander unterscheiden, beantwortet der Bundesrat die vom Interpellanten gestellten Fragen nachfolgend f\u00fcr jede Unternehmung separat.</p><p>Swisscom</p><p>Das Parlament hat vor wenigen Jahren mit der Totalrevision des Fernmeldegesetzes den Telekommunikationsmarkt vollst\u00e4ndig ge\u00f6ffnet. Gleichzeitig wurde die Swisscom in eine selbst\u00e4ndige Aktiengesellschaft umgewandelt und teilprivatisiert. Seit dem Herbst 1998 ist die Swisscom an den B\u00f6rsen von Z\u00fcrich und New York kotiert. F\u00fcr die unternehmerischen Entscheide sind gem\u00e4ss dem Telekommunikations-Unternehmensgesetz (TUG) ausschliesslich der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom verantwortlich. Der Bundesrat gibt der Unternehmung f\u00fcr jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Mehrheitsaktion\u00e4rs vor. Dar\u00fcber hinaus nimmt der Bund mit einem Staatsvertreter im Verwaltungsrat Einsitz. </p><p>Die breite Markt\u00f6ffnung erzeugte, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, einen hohen Wettbewerbsdruck. Die neuen Konkurrenten zwingen die Swisscom, wenn sie sich auf dem Markt l\u00e4ngerfristig behaupten will, ihre Preise zu senken, ihre Arbeitsabl\u00e4ufe tiefgreifend zu restrukturieren und eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Arbeitspl\u00e4tzen abzubauen. Konkret plant die Unternehmensleitung bis Ende 2000 einen Netto-Abbau von 4000 Stellen. Durch die Markt\u00f6ffnung wurden aber auch eine Reihe von neuen Arbeitspl\u00e4tzen geschaffen. Gem\u00e4ss ersten groben Sch\u00e4tzungen entstanden im Gefolge der Liberalisierung bei den Konkurrenten der Swisscom bis Ende 1998 bereits \u00fcber 2000 neue Stellen, und in den kommenden Jahren d\u00fcrften noch zahlreiche weitere neue Arbeitspl\u00e4tze hinzukommen. Die Markt\u00f6ffnung f\u00fchrt \u00fcberdies auch zu einer betr\u00e4chtlichen Zahl von neuen Stellen ausserhalb des eigentlichen Telekom-Sektors (Lieferanten, Distribution, Internet-Dienste usw.).</p><p>Der Bundesrat setzte der Swisscom bez\u00fcglich der Umsetzung des geplanten Stellenabbaus enge Grenzen:</p><p>* Der Stellenabbau der Swisscom muss gem\u00e4ss den strategischen Vorgaben des Bundesrates f\u00fcr die Jahre 1998 - 2001 sozialvertr\u00e4glich erfolgen. Entlassungen aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden sind bis Ende 2000 ausgeschlossen. Die Unternehmensleitung und die Personalverb\u00e4nde haben sich vor kurzem auf ein umfangreiches Massnahmenpaket geeinigt, welches den vom Bundesrat geforderten sozialvertr\u00e4glichen Stellenabbau weitgehend garantiert.</p><p>* Von Seiten des Bundes wurde gegen\u00fcber der Swisscom die Erwartung unterstrichen, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitspl\u00e4tze geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt. Der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom sind sich bewusst, dass sie eine grosse volkswirtschaftliche und regionalwirtschaftliche Verantwortung zu tragen haben. </p><p></p><p>Gewisse Zielkonflikte zwischen den betriebswirtschaftlichen und den volkswirtschaftlichen Vorgaben des Bundesrates an die Swisscom sind unvermeidbar. Hinsichtlich der Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen in den Randregionen erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten dem volkswirtschaftlichen Anspruch nach einer regional angemessenen Verteilung der Arbeitspl\u00e4tze geb\u00fchrend Rechnung tr\u00e4gt. Er unterst\u00fctzt auch die Bem\u00fchungen der Unternehmensleitung, die einzelnen Kantone und Regionen fr\u00fchzeitig in die Suche nach akzeptablen L\u00f6sungen miteinzubeziehen. F\u00fcr weitergehende Interventionen sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Selbstverst\u00e4ndlich wird er die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.</p><p>SBB</p><p>Die Verkehrspolitik des Bundes zielt darauf ab, das bestehende hohe Leistungsniveau des Service Public, d.h. die fl\u00e4chendeckende Grundversorgung mit Transportleistungen zu angemessenen Preisen, langfristig zu erhalten. Angesichts des angespannten Finanzhaushaltes des Bundes ist die Erreichung dieses Zieles aber nur m\u00f6glich, wenn in den kommenden Jahren die Effizienz des Schienenverkehrs gesteigert und damit das mit den Subventionen erzielte Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis verbessert werden kann. </p><p>Die auf den 1.1.1999 erfolgte teilweise \u00d6ffnung des Bahnmarktes setzt die SBB einem merklich erh\u00f6hten Wettbewerbsdruck aus. Um sich langfristig gegen\u00fcber den neuen Konkurrenten behaupten zu k\u00f6nnen, sieht sich die Unternehmensleitung gezwungen, die Produktivit\u00e4t \u00fcber das ganze Unternehmen hinweg massgeblich zu erh\u00f6hen. Die angestrebten Effizienzsteigerungen setzen eine tiefgreifende Umgestaltung der Unternehmung voraus. Der Bundesrat und das Parlament haben im Rahmen der ersten Etappe der Bahnreform den daf\u00fcr notwendigen unternehmerischen Gestaltungsspielraum geschaffen: So wurde die SBB auf den 1.1.1999 in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Im Rahmen der Erstellung der Er\u00f6ffnungsbilanz wurde die Unternehmung weitgehend entschuldet. Der neue Verwaltungsrat, welcher strikt nach professionellen Kriterien zusammengestellt wurde, ist zusammen mit dem Management f\u00fcr die unternehmerische Ausrichtung der SBB sowie f\u00fcr die Unternehmensf\u00fchrung abschliessend zust\u00e4ndig. Die Einflussnahme des Bundes als Eigent\u00fcmer der SBB AG erfolgt im Wesentlichen \u00fcber die Festlegung und das Controlling der \"strategischen Ziele des Bundesrates f\u00fcr die SBB AG\". </p><p>Die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen zielen auf die Angebotsgestaltung der SBB sowie auf die in den Bahnh\u00f6fen angebotenen Serviceleistungen ab. Beide Bereiche fallen in den mit der Bahnreform erweiterten unternehmerischen Gestaltungsspielraum der SBB-Unternehmensleitung. Eine Einflussnahme durch den Bund w\u00fcrde der neuen Aufgabenteilung grunds\u00e4tzlich widersprechen. Der Bundesrat hat deshalb bei der Festlegung der strategischen Ziele der SBB AG f\u00fcr beide fraglichen Bereiche keine konkreten Vorgaben aufgestellt. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass sich durch die Bahnreform 96/99 die Einflussnahme der \u00f6ffentlichen Hand auf die Angebotsausgestaltung der SBB grundlegend ge\u00e4ndert hat. Zum einen wird der regionale Personenverkehr seit anfangs 1996 durch den Bund und die Kantone gemeinsam bestellt und abgegolten. Die einzelnen Kantone bestimmen dementsprechend bei der konkreten Ausgestaltung des regionalen Personenverkehrs massgeblich mit. Zum anderen ben\u00f6tigt die SBB f\u00fcr den regelm\u00e4ssigen Personenverkehr seit anfangs 1999 eine Konzession, in welcher das im Personenfernverkehr im Minimum bereitzustellende Angebot festgehalten ist. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr ist im Rahmen der Konzessionserteilung bestrebt, sowohl den Anspr\u00fcchen der Kantone als auch den unternehmerischen Bem\u00fchungen der SBB geb\u00fchrend Rechnung zu tragen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(936748800000)\/","SubmittedBy":"Delalay Edouard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(937958400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712745834677)\/","SubmissionDate":"\/Date(924739200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}