{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993223,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993223,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3223","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Personenfreiz\u00fcgigkeit im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU. Schwarzarbeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, den Kampf gegen die Schwarzarbeit und die illegale Besch\u00e4ftigung m\u00f6glichst rasch durch folgende Massnahmen zu verst\u00e4rken:</p><p>- st\u00e4rkere Unterst\u00fctzung der Kantone - insbesondere der Grenzkantone - beim Vollzug der bestehenden Massnahmen und bei der vermehrten Anwendung von Aktivkontrollen unter Einsatz von spezialisiertem Personal oder durch Delegation an parit\u00e4tische Kommissionen;</p><p>- Verst\u00e4rkung der Anreize zur Deklaration der Einkommen durch administrative Erleichterungen im Sozialversicherungsbereich (z. B. Gutscheinmodell wie in Frankreich);</p><p>- nationale Informationskampagne gegen die Schwarzarbeit unter Hinweis auf ihre gesellschaftlichen Kosten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.</p>","ReasonText":"<p>Es gibt haupts\u00e4chlich zwei Arten von Schwarzarbeit; einerseits die illegale Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte (ohne Aufenthaltsbewilligung) und andererseits die - haupts\u00e4chlich von Schweizern betriebene - Erzielung von Arbeitseinkommen, auf die weder Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge noch Steuern bezahlt werden. Des weiteren f\u00e4llt auch das gelegentliche Arbeiten von Erwerbslosen bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeldern ins Gewicht.</p><p>Das Volumen dieser Schattenwirtschaft l\u00e4sst sich nicht genau bestimmen. Gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen ist sie mit enormen Sch\u00e4den f\u00fcr unsere Volkswirtschaft verbunden (rund 10 Milliarden Franken an Sozialversicherungsbeitrags- und Steuerausf\u00e4llen). Noch immer fehlt eine Strategie oder die Implementierung eines wirkungsvollen Massnahmenb\u00fcndels zur erfolgversprechenden Bek\u00e4mpfung dieses Ph\u00e4nomens.</p><p>Betroffen von der Schwarzarbeit sind generell alle Kantone, insbesondere aber jene mit hohen Arbeitslosen- und/oder Ausl\u00e4nderraten. In den Grenzkantonen ist die Sensibilisierung f\u00fcr das Problem vergleichsweise gr\u00f6sser als in den \u00fcbrigen Kantonen. Die Sensibilisierung potentieller \"Schwarzarbeitgebender\" und \"-nehmender\" muss mittels einer Informationskampagne des Bundes - unter Hinweis auf die durch Schwarzarbeit verursachten volkswirtschaftlichen Sch\u00e4den - generell verbessert werden. Zudem m\u00fcssen im Zuge der st\u00e4rkeren Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit Mittel und Wege gefunden werden, ihr Ausmass verl\u00e4sslicher absch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen.</p><p>Aufgrund der Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit mit den Staaten der EU und den damit verbundenen flankierenden Massnahmen (gem\u00e4ss Entw\u00fcrfen des Bundesrates) muss auch die Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit verst\u00e4rkt werden.</p><p>In der Folge von verschiedenen parlamentarischen Vorst\u00f6ssen (darunter das Postulat Imhof 97.3476) hat der Bundesrat eine Expertenkommission eingesetzt. Das Vorgehen muss nun beschleunigt werden, damit man rasch konkrete Massnahmen ergreifen kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie er es bereits in seinen Antworten auf die Interpellation Eymann (98.3325) und auf die Einfache Anfrage Jutzet (98.1137) und infolge der \u00dcberweisung der Motionen Tschopp (97.3478) und Eymann (97.3477) betont hat, hat der Bundesrat das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit (BWA) - ab 1. Juli 1999: Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) - beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen Massnahmenplan zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit zu erarbeiten und die Durchf\u00fchrung dieser Massnahmen zu beaufsichtigen sowie eine breit gestreute Informationskampagne auf nationaler Ebene durchzuf\u00fchren. Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe \"Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit\" (Pr\u00e4sidium: BWA/Seco; Mitglieder: BSV, BFA, BFF, EFV, ESTV, BJ) hat sich f\u00fcr eine pragmatische Vorgehensweise entschieden.</p><p>Eines der Hauptprobleme bei der Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit scheint nicht im Mangel an Gesetzesnormen, sondern im Defizit bei deren Umsetzung zu liegen. Deshalb wurde im Sommer 1998 zun\u00e4chst eine Untersuchung in den Kantonen durchgef\u00fchrt. Diese Untersuchung hat sich mit spezifischen Problemen (Ressourcen, Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Beh\u00f6rden, Sensibilisierung der zust\u00e4ndigen Instanzen usw.) befasst und m\u00f6gliche L\u00f6sungsans\u00e4tze aufgezeigt. Aufgrund dieser Studie wurde die Notwendigkeit best\u00e4tigt, nicht nur auf Bundesebene, sondern insbesondere auf kantonaler Ebene (Vollzug) t\u00e4tig zu werden. Am 5. Februar 1999 wurde ein Hearing durchgef\u00fchrt, an welchem Vertreter der Sozialpartner und der Kantone teilnahmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten dabei, dass ein konzertiertes Vorgehen unabdingbar sei. Ihre Vorschl\u00e4ge wurden von der Arbeitsgruppe erfasst, untersucht und im Rahmen eines Vorschlags zuhanden des Bundesrates verarbeitet.</p><p>Dieser Vorschlag wurde vom Bundesrat am 14. Juni 1999 gutgeheissen. Demnach sollen die auf Bundesebene zu ergreifenden Massnahmen umschrieben werden, dies im Sinne eines komplement\u00e4ren Vorgehens neben den priorit\u00e4ren Massnahmen in den Kantonen. Vorgesehen sind f\u00fcnf zu vergebende Auftr\u00e4ge, die im Zeitraum eines Jahres in den nachfolgend aufgef\u00fchrten Bereichen Massnahmen untersuchen und gegebenenfalls konkretisieren sollen:</p><p>- Verst\u00e4rkung der Kompetenzen der parit\u00e4tischen/tripartiten Kommissionen: Einerseits sollen die Kontrollen verst\u00e4rkt werden, und zwar mit Hilfe von Kommissionen, die sich aus Vertretern der Sozialpartner und des betreffenden Kantons zusammensetzen; diese bieten den Vorteil, dass sie im Bereich der Schwarzarbeit in der Regel \u00fcber einen h\u00f6heren Kenntnisstand verf\u00fcgen als andere Instanzen. Andererseits gilt es, die strafrechtliche Verfolgung der anl\u00e4sslich der Kontrollen festgestellten F\u00e4lle von Schwarzarbeit m\u00f6glichst effizient zu gestalten; zu diesem Zweck erhalten die Kontrollorgane ein eigenes Klagerecht.</p><p>- Vernetzung von Verwaltungsdaten: Dadurch werden diese Daten den f\u00fcr die Kontrollen und f\u00fcr die Strafverfolgung verantwortlichen Personen zug\u00e4nglich gemacht, was eine bessere Erfassung der F\u00e4lle von Schwarzarbeit erlaubt. Unter Verwaltungsdaten versteht man u. a. Daten der Steuerbeh\u00f6rden, der Sozialversicherungen (AHV/IV/ALV) und der Beh\u00f6rden der Fremdenpolizei.</p><p>- Revision der Strafbestimmungen: Oft erscheinen die von den Gerichtsbeh\u00f6rden ausgesprochenen Sanktionen als zu mild. Um diese Sanktionen zu versch\u00e4rfen, sollen Mindeststrafen eingef\u00fchrt, das Strafmass generell erh\u00f6ht und das Gleichgewicht zwischen den Sanktionen gegen\u00fcber den Arbeitnehmern einerseits und den Arbeitgebern andererseits verbessert werden.</p><p>- Administrative Erleichterungen f\u00fcr Haushaltsdienste: Diese Massnahmen sollen Anreize schaffen, damit die in Privathaushalten erbrachten entgeltlichen Leistungen vermehrt deklariert werden. In diesem Bereich der Schwarzarbeit sind Kontrollen nur \u00e4usserst schwer durchf\u00fchrbar. Aus diesem Grund scheint es angebracht, Anreize zu schaffen, damit wenigstens einige Betroffene ermutigt werden, bisher \"schwarz\" erbrachte Leistungen zu deklarieren.</p><p>- \"Pseudoselbst\u00e4ndige\" T\u00e4tigkeiten: Hier handelt es sich um Personen, die als Selbst\u00e4ndigerwerbende auftreten, in Wirklichkeit aber Arbeitnehmer sind und demzufolge der Gesetzgebung \u00fcber den Arbeitsvertrag und den Arbeitnehmerschutz unterstellt w\u00e4ren. Diese F\u00e4lle m\u00fcssen aufgedeckt werden, um Lohndumping sowie Verluste zu Lasten der Sozialversicherungen zu vermeiden.</p><p>Was die Informationskampagne auf nationaler Ebene betrifft, so ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein solches Unterfangen im richtigen Zeitpunkt erfolgen muss, da es sonst seine Wirkung verfehlen k\u00f6nnte: Um den Willen der zust\u00e4ndigen Instanzen zu demonstrieren, muss die Kampagne deshalb, mit Unterst\u00fctzung der Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik, gleichzeitig mit der Einf\u00fchrung bzw. Verst\u00e4rkung der Massnahmen gegen die Schwarzarbeit lanciert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die \u00d6ffentlichkeit wie bisher durch Pressecommuniqu\u00e9s \u00fcber die Aktivit\u00e4ten der Arbeitsgruppe \"Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit\" informiert werden.</p><p>Mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU werden die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in der Schweiz liberalisiert: Ein Arbeitnehmer aus der EU, der eine Stelle in der Schweiz findet, erh\u00e4lt einen Rechtsanspruch auf Einreise und Aufenthalt. Eine Aufenthaltsbewilligung wird nicht mehr n\u00f6tig sein (ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens), so dass derjenige Teil der Schwarzarbeit, der die EU-B\u00fcrger betrifft, verschwinden wird. Mit dem Abkommen k\u00f6nnen die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle oder ihren Arbeitsort frei wechseln; durch diese verst\u00e4rkte berufliche und geographische Mobilit\u00e4t wird die Attraktivit\u00e4t der Schwarzarbeit abnehmen, selbst wenn gewisse Probleme im Sozialversicherungs- und im Steuerbereich weiterhin bestehen werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(935539200000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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