{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993225,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993225,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3225","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Asylpolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ist eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo setzt der Bundesrat die Priorit\u00e4ten beim Umgang mit den Fl\u00fcchtlingen aus Kosovo? Vor Ort? In der Schweiz?</p><p>2. Was wurde bis jetzt vor Ort vorgekehrt, und was ist geplant, damit der Fl\u00fcchtlingsstrom in die Schweiz gebremst werden kann?</p><p>3. Welche Massnahmen werden insbesondere im Hinblick auf eine l\u00e4ngere Unterbringung und Versorgung der Fl\u00fcchtlinge (Winter) in den Nachbarstaaten von Kosovo getroffen?</p><p>4. Ist es richtig, dass f\u00fcr die Hilfe vor Ort teilweise auch Massnahmen zum Schutz von Helfern und Hilfsg\u00fctern notwendig sind, ebenso Massnahmen f\u00fcr die Sicherheit der Fl\u00fcchtlinge?</p><p>5. Um den unkontrollierten Zustrom von Vertriebenen aus Kosovo zu verhindern, braucht es vor allem die Zusammenarbeit mit Italien. Wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit? Werden gemeinsame Aktionen mit Italien, z. B. bei der Hilfeleistung in Albanien, angestrebt?</p><p>6. Welche Szenarien hat der Bundesrat f\u00fcr die zu erwartenden Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me in der Schweiz erarbeitet? Wo werden die Fl\u00fcchtlinge untergebracht? Wie stellt sich der Bundesrat zur - allenfalls befristeten - Unterbringung in Gemeinschaftsunterk\u00fcnften des Bundes? Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat bez\u00fcglich Gesundheitswesen und Sozialversicherungen?</p><p>7. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat im Bereich der inneren Sicherheit vor? Wie gedenkt er Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten ethnischen Gruppierungen zu verhindern? Wie gedenkt er vorzugehen, wenn solche Zwischenf\u00e4lle geschehen?</p><p>8. Wie wird unsere Bev\u00f6lkerung informiert?</p><p>9. Technisch und humanit\u00e4r ist die Voraussetzung f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung von Fl\u00fcchtlingen eine sichere Existenzm\u00f6glichkeit in Kosovo. Nach Meinung aller massgebenden Stellen braucht es als Minimum eine bewaffnete Friedenstruppe von 40 000 Mann.</p><p>Nachdem es sich um die entscheidende Voraussetzung f\u00fcr die R\u00fcckf\u00fchrung der in der Schweiz befindlichen Vertriebenen handelt: Kann sich die Schweiz an einer derartigen Aktion beteiligen?</p><p>Die R\u00fcckf\u00fchrung verlangt aufgrund der geographischen Situation die Zusammenarbeit mit Nachbarl\u00e4ndern, vor allem mit Italien: Wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit im Hinblick auf eine allf\u00e4llige R\u00fcckf\u00fchrung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. F\u00fcr den Bundesrat hat die Hilfe vor Ort nach wie vor priorit\u00e4re Bedeutung. Bisher stand die Leistung humanit\u00e4rer Hilfe in Albanien, Mazedonien und in Jugoslawien im Vordergrund. Ziel ist es, den Fl\u00fcchtlingen Schutz zu geben, Leben zu retten, Leid zu lindern und die Weiterwanderung nach M\u00f6glichkeit zu unterbinden. Durch den Bau von Fl\u00fcchtlingslagern wurde eine Bleibe auf Zeit geschaffen. Sobald jedoch eine R\u00fcckkehr der Fl\u00fcchtlinge nach Kosovo m\u00f6glich wird, sind zus\u00e4tzliche mittelfristige Rehabilitations- und Wiederaufbaumassnahmen in gr\u00f6sserem Umfange unabdingbar. Die Schweiz hat sich f\u00fcr die erste Unterbringung in Zeltcamps bereits sehr stark engagiert. So sind Zehntausende von Fl\u00fcchtlingen allein in Albanien in aus der Schweiz gelieferten Zelten untergebracht. Vor allem mit dem Programm \"Cash for shelter\" soll w\u00e4hrend des Winters die menschenw\u00fcrdige Unterbringung von mindestens zehntausend Fl\u00fcchtlingen bei Gastfamilien, schwergewichtig in Albanien, sichergestellt werden. Das angelaufene Programm k\u00f6nnte erweitert werden. Vorbehalten bleibt die noch nicht gesicherte Finanzierung mit den Mitteln der Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza). Daneben muss auch die R\u00fcckkehr nach Kosovo eingeplant werden, was eine Unterbringung weiterer Fl\u00fcchtlinge in Kosovo selbst notwendig macht.</p><p>4. F\u00fcr die humanit\u00e4re Hilfe in Konfliktgebieten ist die Sicherheit der Akteure von zentraler Bedeutung. Besondere Massnahmen im Vergleich zu anderen Konflikten dr\u00e4ngen sich nicht auf. Die Deza arbeitet sehr eng mit den Uno-Organisationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammen. Fallweise wurden die Angeh\u00f6rigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps vor\u00fcbergehend aus Pristina evakuiert.</p><p>5. Es ist davon auszugehen, dass ein Grossteil der unkontrolliert einreisenden Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien \u00fcber Italien in die Schweiz gelangt. Die Schweiz und Italien haben am 10. September 1998 ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses sieht neben der R\u00fcck\u00fcbernahme eigener Staatsangeh\u00f6riger auch die R\u00fcck\u00fcbernahme von illegal eingereisten Angeh\u00f6rigen von Drittstaaten vor. W\u00e4hrend die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te das Abkommen mit Italien in der Fr\u00fchlingssession 1999 genehmigt haben, steht in Italien das parlamentarische Genehmigungsverfahren noch aus. Dieses Jahr kann voraussichtlich nicht mehr mit dem Inkrafttreten des Abkommens gerechnet werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die italienischen Beh\u00f6rden weiterhin lediglich alleinstehende M\u00e4nner, welche von Italien unrechtm\u00e4ssig in die Schweiz eingereist sind, zur\u00fccknehmen. Diese bilden jedoch nur einen Bruchteil aller illegal \u00fcber die S\u00fcdgrenze in die Schweiz eingereisten Personen. Die von der Schweiz vor Ort geleistete Hilfe erfolgt im Rahmen einer internationalen Hilfsoperation, an der auch Italien beteiligt ist.</p><p>6. Der Bundesrat hat sich am 31. Mai 1999 anl\u00e4sslich einer umfassenden Er\u00f6rterung des Kosovo-Konfliktes und seiner Auswirkungen auf die Schweiz insbesondere auch mit der Frage der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der in den kommenden Monaten vermutlich zahlreich eintreffenden Kriegsvertriebenen befasst. Das EJPD wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Departementen und in Absprache mit den kantonalen Partnern ausserordentliche Massnahmen gem\u00e4ss Artikel\u00a09 des Asylgesetzes vorzubereiten und dem Bundesrat die Ergebnisse noch vor den Sommerferien zu unterbreiten. Bei diesen Bestimmungen stehen der verst\u00e4rkte Einbezug privater Aufnahmekapazit\u00e4ten und die Schaffung neuer Strukturen f\u00fcr die Unterbringung im Vordergrund. Danach m\u00fcssten \u00fcberz\u00e4hlige Personen warten, bis sie in das Asylsystem aufgenommen werden k\u00f6nnen. Zudem sollen die Beschr\u00e4nkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie die Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich von den zust\u00e4ndigen Departementen gepr\u00fcft werden. Eine erste Sitzung mit Vertretern der zust\u00e4ndigen kantonalen Regierungskonferenzen ist bereits anberaumt. In der Zwischenzeit sind alle M\u00f6glichkeiten im Rahmen der jetzigen Asylgesetzgebung auszusch\u00f6pfen. Der Inhalt dieser Massnahmen ist zurzeit Gegenstand intensiver Abkl\u00e4rungen und \u00dcberlegungen.</p><p>7. Der Bundesrat z\u00e4hlt die innere Sicherheit zu den priorit\u00e4ren staatspolitischen Zielen. Das Territorium der Schweiz darf ebensowenig zum Austragungsort gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen auslandorientierten gewaltextremistischen Gruppen werden, wie gewaltextremistische Aktivit\u00e4ten gegen Schweizer, schweizerische Einrichtungen oder Interessen oder Gewaltakte gegen Fl\u00fcchtlinge oder Asylsuchende geduldet werden d\u00fcrfen. Die gewaltextremistischen Potentiale und deren Strukturen m\u00fcssen deshalb laufend festgestellt und durch geeignete Massnahmen \u00fcberwacht, befriedet und im Falle von Ausl\u00e4ndern m\u00f6glichst von der Schweiz ferngehalten oder aus der Schweiz weggewiesen werden. Die bereits in Kraft stehenden Massnahmen f\u00fcr einen verst\u00e4rkten Staatsschutz und die angeordneten Sicherheits- und Schutzmassnahmen, namentlich f\u00fcr bedrohte Objekte in Bundeszust\u00e4ndigkeit, sind lageorientiert weiterzuf\u00fchren. Daneben ist weiterhin durch Gespr\u00e4che und geeignete Kontakte m\u00e4ssigend auf die organisierten Ausl\u00e4ndergruppen einzuwirken. Im Falle begangener Gewaltt\u00e4tigkeiten sind die Schuldigen rasch zu eruieren und zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt keine politische oder sonstige Rechtfertigung f\u00fcr Gewaltakte. Der Rechtsstaat kann nur bestehen, wenn widerrechtliche Handlungen konsequent geahndet werden.</p><p>8. Der Bundesrat erachtet eine umfassende und kontinuierliche Information \u00fcber den Balkan-Konflikt und die Auswirkungen auf unser Land als \u00e4usserst wichtig. Deshalb haben der Bundesrat wie auch die betroffenen Departemente und Bundes\u00e4mter bisher laufend aktiv und transparent \u00fcber die Entwicklungen in der Krisenregion sowie \u00fcber die getroffenen Massnahmen und Entscheidungen in der Schweiz orientiert. Zudem hat der Bundesrat am 26. Mai 1999 beschlossen, die \u00d6ffentlichkeit mit einem w\u00f6chentlichen Bulletin \u00fcber die Situation in Kosovo zu informieren. Dieses \"Balkan-Bulletin\" wird vom EDA, EJPD und VBS verfasst und jeweils am Freitag den Medien zur Verf\u00fcgung gestellt.</p><p>9. Der Entscheid \u00fcber eine allf\u00e4llige Teilnahme der Schweiz an einer internationalen Friedenstruppe f\u00fcr Kosovo h\u00e4ngt vom Vorliegen einer politisch und v\u00f6lkerrechtlich tragf\u00e4higen Grundlage ab. Voraussetzung daf\u00fcr w\u00e4ren die Zustimmung der Konfliktparteien in Kosovo sowie ein Mandat des Sicherheitsrates der Uno. Der Einsatz von Kampftruppen oder von mit schweren Waffen oder Kollektivwaffen ausger\u00fcsteten Logistik- oder anderen Unterst\u00fctzungstruppen w\u00e4re f\u00fcr die Schweiz aber aus rechtlichen Gr\u00fcnden ausgeschlossen. Im Vordergrund st\u00fcnden ein gemischtes Detachement bestehend aus Rettungs- und Genietruppen mit besonderer Bef\u00e4higung f\u00fcr Strom- und Wasserversorgung, eine Transporteinheit mit Fahrzeugen und ein kleines Luftwaffen-/Helikopter-Detachement. Gleich wie bei der Hilfe vor Ort (vgl. dazu Antwort auf Frage 5) kann ein allf\u00e4lliger Einsatz der Schweiz in einer internationalen Friedenstruppe unter Umst\u00e4nden zusammen mit Italien sowie anderen westeurop\u00e4ischen Staaten erfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(929318400000)\/","SubmittedBy":"Merz Hans-Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939081600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712741133323)\/","SubmissionDate":"\/Date(928281600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}