{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993229,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993229,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3229","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Flop einer Lenkungsabgabe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. H\u00e4lt der Bundesrat das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis bei der Lenkungsabgabe f\u00fcr Heiz\u00f6l extraleicht mit 0,2 Volumenprozent Schwefel (Art. 35b des Umweltschutzgesetzes) noch f\u00fcr tragbar?</p><p>2. Wie gross ist der gesamte Aufwand der Beh\u00f6rden (inklusive Labor der Zollverwaltung) im zweiten Halbjahr 1998 gewesen (Sch\u00e4tzung gen\u00fcgt)?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit einzugestehen, dass die Fachleute, die diese Entwicklung schon vor der Einf\u00fchrung der Lenkungsabgabe vorausgesagt haben, recht behalten haben, und ist er bereit, das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft anzuweisen, mehr auf Kenner der Materie zu h\u00f6ren als bisher?</p>","ReasonText":"<p>Die Lenkungsabgabe auf Heiz\u00f6l extraleicht mit bis zu 0,2 Volumenprozent hat statt der geplanten 10 Millionen Franken kl\u00e4gliche 1233 Franken eingebracht. Das Labor der Zollverwaltung f\u00e4hrt mit den Untersuchungen weiter.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der \u00c4nderung des Umweltschutzgesetzes vom 21. Dezember 1995 hat die Bundesversammlung die Einf\u00fchrung einer Lenkungsabgabe auf Heiz\u00f6l extraleicht mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent beschlossen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt und die erstmalige Erhebung auf den 1. Juli 1998 festgesetzt.</p><p>Die Abgabe wird nur auf Heiz\u00f6l extraleicht mit mehr als 0,1 Prozent Schwefelgehalt erhoben. Ziel der Lenkungsabgabe ist es, den Marktanteil von Heiz\u00f6l extraleicht mit h\u00f6chstens 0,1 Prozent Schwefelgehalt zu erh\u00f6hen und damit die Umwelt zu entlasten. Der zu erreichende Marktanteil dieser Qualit\u00e4t wurde auf mindestens 80 Prozent gesch\u00e4tzt. Darauf beruhte auch die Einnahmensch\u00e4tzung.</p><p>Die Abgabe hat sich als wirksam erwiesen. Bis Ende Juni 1999, also ein Jahr nach Einf\u00fchrung, ist praktisch nur noch Heiz\u00f6l extraleicht mit 0,1 Prozent oder weniger Schwefelgehalt eingef\u00fchrt oder hergestellt worden. Entsprechend gering sind auch die Einnahmen aus dieser Abgabe. Neben der Abgabe, welche die Wettbewerbsnachteile des niedrigschwefligen Heiz\u00f6les extraleicht (h\u00f6here Produktionskosten) beseitigt, haben auch die g\u00fcnstigen Marktverh\u00e4ltnisse (u. a. gen\u00fcgend Kapazit\u00e4t zur Entschwefelung bei den Raffinerien) zu diesem Ergebnis gef\u00fchrt.</p><p>1. Das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis der Abgabe ist klar positiv. F\u00fcr dieses Verh\u00e4ltnis ist nicht wie bei Fiskalabgaben massgebend, wieviel Einnahmen mit der Abgabe erzielt werden, sondern ob mit der Abgabe das umweltpolitische Ziel mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand erreicht wird. Das Umweltziel ist vollumf\u00e4nglich erreicht worden. Ausserdem ist die Abgabe im Rahmen des Vollzuges der Mineral\u00f6lsteuer einfach zu vollziehen. Notwendig sind selbstverst\u00e4ndlich Kontrollen des Schwefelgehaltes. Derartige Kontrollen sind st\u00e4ndige Praxis, beispielsweise zur \u00dcberwachung des zul\u00e4ssigen Schwefelgehaltes von maximal 0,05 Prozent beim Diesel.</p><p>Massnahmen zur Senkung des Schwefelgehaltes von Heiz\u00f6l extraleicht auf 0,1 Prozent sind auch von der EU als effizient eingestuft worden. Die EU hat am 26. April 1999 eine neue Richtlinie zur Verringerung des Schwefelgehaltes von Brennstoffen beschlossen. Die Mitgliedstaaten sind u. a. verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass ab dem 1. Januar 2008 kein Heiz\u00f6l extraleicht mehr (in der EU als Gas\u00f6l bezeichnet) mit mehr als 0,1 Prozent Schwefelgehalt verwendet wird.</p><p>2. Der Vollzugsaufwand der Beh\u00f6rden setzt sich im wesentlichen aus der Erhebung und dem Versand der Proben sowie dem eigentlichen Analyseaufwand zusammen. Der Arbeitsaufwand betr\u00e4gt je Probe insgesamt etwas weniger als eine Stunde.</p><p>Die Analyse des Schwefelgehaltes erfolgt stichprobenweise. Nach der Einf\u00fchrung der Abgabe am 1. Juli 1998 wurden im zweiten Halbjahr 1998 im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle des Schwefelgehaltes mehr Proben analysiert als gew\u00f6hnlich, n\u00e4mlich 230 Proben. Mehrere Proben wiesen einen Schwefelgehalt von \u00fcber 0,1 Prozent auf. Die entsprechenden Nacherhebungsverf\u00fcgungen wurden erlassen.</p><p>Aufschlussreicher f\u00fcr die Absch\u00e4tzung des Vollzugsaufwandes ist das erste Halbjahr 1999. Er betrug f\u00fcr 48 Proben rund 40 Stunden, was absolut verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist. Die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung wird auch weiterhin stichprobenweise und risikogerecht materielle Kontrollen durchf\u00fchren, um den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes gerecht zu werden.</p><p>3. Fachleute haben immer darauf hingewiesen, dass der Markttrend bei Heiz\u00f6l extraleicht Richtung 0,1 Prozent Schwefelgehalt verlaufe. Das wurde von keiner Seite bestritten. Es ist nicht auszuschliessen, dass die gesch\u00e4tzten durchschnittlichen Einnahmen pro Jahr u. a. aufgrund der reichlich vorhandenen Kapazit\u00e4ten im Raffineriebereich tiefer als 10 Millionen Franken sein werden. Einnahmen zu erzielen ist allerdings nicht das Ziel der Lenkungsabgabe. Tatsache bleibt, dass vor Einf\u00fchrung der Abgabe noch zahlreiche Heiz\u00f6l-extraleicht-Lieferungen mit mehr als 0,1 Prozent Schwefelgehalt auf den Markt gelangten. Der durchschnittliche Schwefelgehalt der Proben lag f\u00fcr 1997 bei rund 0,13 Prozent. Dank der Lenkungsabgabe lohnt es sich bei den aktuellen Marktverh\u00e4ltnissen gegenw\u00e4rtig nicht, h\u00f6herschwefliges und damit abgabenpflichtiges Heiz\u00f6l extraleicht herzustellen oder zu importieren. Auch in Zukunft werden der Bundesrat und die zust\u00e4ndigen \u00c4mter immer die Meinung der Fachleute ausserhalb der Verwaltung einholen und in den Abw\u00e4gungen geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(937785600000)\/","SubmittedBy":"Stucky Georg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712735675743)\/","SubmissionDate":"\/Date(928368000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}