{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993258,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993258,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3258","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vollzug des Gew\u00e4sserschutzgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Gew\u00e4sserschutzgesetz (GSchG) ist seit dem 1. November 1992 in Kraft. Mit Besorgnis muss festgestellt werden, dass in weiten Bereichen der Vollzug offenbar nicht zeitgerecht abgewickelt werden kann. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Artikel\u00a082 Absatz\u00a03 GSchG schreibt vor, dass bis zum 1. November 1994 s\u00e4mtliche Inventare der Wasserentnahmen eingereicht werden mussten. Stehen alle Inventare zur Verf\u00fcgung, und liefern diese landesweit vergleichbare und zur Erstellung der Sanierungsberichte ausreichende Daten?</p><p>2. Haben die Kantone ihre bis zum 1. November 1997 verlangten Sanierungsberichte vollst\u00e4ndig eingereicht, bzw. welche Kantone haben dies bis heute unterlassen?</p><p>3. Wie gross ist der in den Berichten bisher ausgewiesene Sanierungsbedarf:</p><p>a. zur Ermittlung der Strom-Minderproduktion, mit der durch die gesetzlichen Auflagen gem\u00e4ss Artikel\u00a080 Absatz\u00a01 bzw. Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 zu rechnen w\u00e4re?</p><p>b. Mit welcher Minderproduktion w\u00e4re zu rechnen, wenn die Mindest-Restwassermengen gem\u00e4ss Artikel\u00a031 Abs\u00e4tze 1 und 2 GSchG eingehalten w\u00fcrden?</p><p>4. Sind die von den Kantonen vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen in ihrer Tragweite vergleichbar? Falls dies nicht der Fall ist: Was gedenkt der Bundesrat zur inhaltlichen Koordinierung der Sanierungsmassnahmen (Art. 46 Abs. 2 GSchG) zu unternehmen?</p><p>5. Was f\u00fcr Massnahmen sieht der Bundesrat vor, damit die gesetzliche Sanierungspflicht, die 2007 abl\u00e4uft, eingehalten werden kann?</p>","ReasonText":"<p>Das GSchG ist seit dem 1. November 1992 in Kraft. Dem Vernehmen nach (Umweltschutz 2/98) sind die eingegangenen Inventare teilweise unvollst\u00e4ndig oder allenfalls nur bedingt brauchbar. Dadurch wird offensichtlich, dass die verlangten Sanierungsberichte kaum eine ann\u00e4hernd vergleichbare Grundlage bilden k\u00f6nnen. Die \u00dcbernutzung einiger Gew\u00e4sser durch Stromproduzenten verlangt jedoch eine Erh\u00f6hung der Mindest-Restwassermengen.</p><p>Die eingereichten Inventare der Kantone zeigen auf, wie unterschiedlich die Kantone ihre Sanierungspflicht wahrnehmen. Noch st\u00e4rker als bei der Erhebung der Wasserfassungen d\u00fcrften die Differenzen bei deren Bewertung sichtbar werden, weil hier der Ermessensspielraum viel gr\u00f6sser ist. Hier kommt dem Bundesrat eine besonders wichtige Koordinations- und Aufsichtspflicht zu. Denn die verfassungsrechtliche Vorgabe der angemessenen Restwassermengen muss in der Schweiz m\u00f6glichst einheitlich vollzogen werden. Insbesondere d\u00fcrfen die Elektrizit\u00e4tswerke nicht wegen scheinbar nichtamortisierbaren Kosten einer Aufweichung der Vorschriften Vorschub leisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bis heute haben 23 Kantone ein Inventar, welches als Grundlage f\u00fcr den Sanierungsbericht (Art. 82 Abs. 2 GSchG) dienen soll, eingereicht. Die im Inventar verlangten Mindestangaben sind im Gew\u00e4sserschutzgesetz (Art. 82 Abs. 1) und in der Gew\u00e4sserschutzverordnung (Art. 36) festgelegt. Diese Mindestangaben sind in den eingereichten Inventaren nur zum Teil vorhanden. Die Kantone sind daran, die Inventare zu vervollst\u00e4ndigen. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) arbeitet in dieser Angelegenheit mit den Kantonen zusammen.</p><p>2. Bis heute haben vier Kantone einen Sanierungsbericht eingereicht. Zwei Kantone besitzen in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich keine sanierungspflichtigen Wasserentnahmen. Vier Kantone haben einen Teil- oder Zwischenbericht eingereicht. Weitere elf Kantone haben dem Buwal die Einreichung des Sanierungsberichtes bis sp\u00e4testens Ende 1999 in Aussicht gestellt. Von weiteren vier Kantonen hat das Buwal Kenntnis, dass die entsprechenden Arbeiten im Gange sind; aus verschiedenen Gr\u00fcnden (z. B. Budgetplanung) konnten diese Kantone noch keinen Einreichungstermin nennen. Ein Kanton ist nicht in der Lage, einen Sanierungsbericht zu erstellen. Das Buwal ist gegenw\u00e4rtig daran, mit diesem Kanton die Sachlage zu kl\u00e4ren.</p><p>F\u00fcr den Vollzugsr\u00fcckstand k\u00f6nnen folgende Gr\u00fcnde genannt werden:</p><p>Einerseits bef\u00fcrchten gewisse Kantone, mit der Einreichung der Sanierungsberichte auf bestimmte Sanierungsmassnahmen vorzeitig verpflichtet zu werden; andererseits werden die weitergehenden Sanierungsmassnahmen nach Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 GSchG nicht unerhebliche Entsch\u00e4digungskosten f\u00fcr das Gemeinwesen zur Folge haben. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die nicht geringe Anzahl von bestehenden Restwasserstrecken in Landschaften oder Lebensr\u00e4umen, die in nationalen oder kantonalen Inventaren aufgef\u00fchrt sind.</p><p>3a. Dem Buwal liegen bis heute vier Sanierungsberichte vor, die Angaben \u00fcber den Bedarf und die Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen enthalten. Da die Sanierungsverf\u00fcgungen, mit welchen der Sanierungsbedarf konkret festgelegt wird, unseres Wissens noch nicht vorliegen, k\u00f6nnen keine Angaben \u00fcber die Strom-Minderproduktion aufgrund der Sanierungsbestimmungen nach Artikel\u00a080ff. GSchG gemacht werden.</p><p>3b. Aufgrund der Unterlagen, die f\u00fcr die Sanierung notwendig sind, kann in der Regel nicht beurteilt werden, wie gross die Mindest-Restwassermengen nach Artikel\u00a031 (Abs. 1 und 2) GSchG sein w\u00fcrden. Deshalb kann auch keine Aussage \u00fcber die theoretische Minderproduktion gemacht werden.</p><p>4. Ein Vergleich der Tragweite der vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen kann aufgrund der geringen Anzahl der vorhandenen Sanierungsberichte noch nicht gemacht werden.</p><p>5. Das Buwal hat 1997 eine Vollzugshilfe zur Sanierung nach Artikel\u00a080 Absatz\u00a01 GSchG publiziert. Spezifische Fragen zum Vollzug wurden anschliessend zwischen dem Buwal, dem Bundesamt f\u00fcr Wasserwirtschaft und Regierungsvertretern der Gebirgskantone gekl\u00e4rt und die Ergebnisse in Form eines gemeinsamen Schreibens allen mit dem Vollzug betrauten Stellen zugeschickt.</p><p>Beim Buwal steht eine zweite Vollzugshilfe \u00fcber die weitergehende Sanierung nach Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 GSchG kurz vor dem Druck. Diese Publikation wurde in Zusammenarbeit mit betroffenen Kantonen erstellt.</p><p>Im September 1998 hat der Direktor des Buwal in einem Schreiben die zust\u00e4ndigen kantonalen Direktionen an den Vollzug der Sanierungsbestimmungen erinnert und seine Hilfe bei allf\u00e4lligen Vollzugsproblemen angeboten.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 28. September 1998 zur Motion Delalay bereits festgehalten, dass insbesondere die weitergehende Sanierung nach Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 GSchG - namentlich die Sanierung bestehender Restwasserstrecken in Landschaften oder Lebensr\u00e4umen, die in nationalen oder kantonalen Inventaren aufgef\u00fchrt sind - nicht unerhebliche Kosten f\u00fcr das Gemeinwesen zur Folge haben und eine Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln bei der heutigen Finanzlage schwierig sein werde. Es sei aber durchaus m\u00f6glich, dass sich aus den aktuellen parlamentarischen Beratungen (Energieabgabe) L\u00f6sungen ergeben w\u00fcrden.</p><p>Aufgrund der bisherigen parlamentarischen Beratungen zum F\u00f6rderabgabebeschluss zeichnet sich zumindest eine partielle L\u00f6sung ab, indem im Rahmen der Erhaltung und Erneuerung von Wasserkraftwerken gleichzeitig mit den technischen Massnahmen realisierte Umweltmassnahmen gef\u00f6rdert werden sollen.</p><p>Der Bundesrat wartet nun die Resultate der parlamentarischen Beratungen zur Energieabgabe ab, bevor er in dieser Angelegenheit das weitere Vorgehen pr\u00fcft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(937353600000)\/","SubmittedBy":"Zwygart Otto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(970790400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712739112210)\/","SubmissionDate":"\/Date(929404800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}