{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993292,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993292,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3292","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\"Cash for work\". Wiederaufbau mit Besch\u00e4ftigungsprgrammen f\u00fcr Kriegsopfer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Kredit von 100 Millionen Franken f\u00fcr Nothilfe- und Wiederaufbauprojekte in der kriegszerst\u00f6rten Region zu beantragen. Die Wiederaufbauprojekte sind an den Grunds\u00e4tzen der Nachhaltigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe auszurichten, d. h.:</p><p>- die Kriegsopfer und die in der Schweiz unter dem Status des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (Anag) lebenden Kosovo-Albanerinnen und -Albaner sind in die Wiederaufbaumassnahmen einzubeziehen und f\u00fcr ihre Mitarbeit am Wiederaufbau zu entsch\u00e4digen (\"cash for work\");</p><p>- die kosovo-albanischen Gemeinschaften in der Schweiz sind in die Wiederaufbauprojekte einzubeziehen;</p><p>- das Material f\u00fcr den Wiederaufbau ist soweit als m\u00f6glich in der Region zu beschaffen.</p><p>2. Gleichzeitig wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Rahmenkredit f\u00fcr ein Sonderprogramm \"Balkan\" (d. h. f\u00fcr alle vom Krieg in Mitleidenschaft gezogenen L\u00e4nder) zu beantragen - mit dem Ziel des Wiederaufbaus der zerst\u00f6rten institutionellen Strukturen und des Aufbaus eines demokratischen Staates.</p>","ReasonText":"<p>Mittel- und langfristig liegt das gr\u00f6sste Problem der kriegsversehrten Region darin, dass s\u00e4mtliche Besch\u00e4ftigungssektoren (Landwirtschaft, Industrieproduktion und Dienstleistung) durch den Krieg und die Vertreibung zerst\u00f6rt sind und eine sehr hohe Arbeitslosigkeit (\u00fcber 80 Prozent) zur Folge haben. Je h\u00f6her aber die Arbeitslosigkeit ist, desto st\u00e4rker wird das Emigrationsbed\u00fcrfnis nach Westen auf der Suche nach bezahlter Arbeit sein.</p><p>Der Wiederaufbau der zivilen Strukturen ist f\u00fcr die Lebensf\u00e4higkeit und die Eigenst\u00e4ndigkeit der Zivilgesellschaft ausschlaggebend und eine Voraussetzung im Hinblick auf eine politische Stabilisierung sowie den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Es liegt im Interesse aller europ\u00e4ischen L\u00e4nder, auf das Ziel der Stabilisierung hinzuwirken und dem Migrationsdruck mit aktiven Massnahmen entgegenzuwirken.</p><p>Mittelfristig ist die Entwicklungszusammenarbeit mit den L\u00e4ndern des Balkans zu verst\u00e4rken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion enth\u00e4lt zwei Komponenten: die eine verlangt ein \"Cash for work\"-Programm; die zweite einen Rahmenkredit f\u00fcr ein Sonderprogramm \"Balkan\".</p><p>1. Von der Nothilfe zum Wiederaufbau: Der Bundesrat teilt die Meinung der sozialdemokratischen Fraktion als Urheberin der Motion, dass nach dem Ende des Krieges um Kosovo sehr grosse Hilfsanstrengungen der internationalen Gemeinschaft in der vom Krieg betroffenen Region notwendig sind. Diese Anstrengungen sind in erster Linie f\u00fcr Nothilfeprojekte zu erbringen, mit denen die unmittelbare Not der Menschen gelindert, die R\u00fcckkehr der Fl\u00fcchtlinge erm\u00f6glicht und Impulse f\u00fcr sofort in Gang zu setzende notwendige Wiederaufbaumassnahmen gegeben werden k\u00f6nnen. Diese Massnahmen m\u00fcssen rasch \u00fcber die Nothilfe hinausgehen und sich darauf konzentrieren, den langfristigen Wiederaufbau zu f\u00f6rdern, wirksame administrative und rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen, Arbeitspl\u00e4tze zu schaffen und damit langfristige und nachhaltige Entwicklungsm\u00f6glichkeiten zu sichern. Im Mittelpunkt der Planung und Umsetzung dieser Massnahmen steht zurzeit Kosovo. Entsprechende Zielsetzungen bez\u00fcglich wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie F\u00f6rderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gelten indessen auch f\u00fcr die Kosovo umgebenden Gebiete unter Einschluss von Serbien.</p><p>Der Bundesrat teilt auch die Auffassung, dass die Wiederaufbauprojekte nach den Grunds\u00e4tzen der Nachhaltigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe auszurichten sind. Er ist jedoch der Meinung, dass unter Ber\u00fccksichtigung der entwicklungspolitischen Erfahrungen die gleichen Prinzipien, soweit m\u00f6glich, auch bei den Nothilfemassnahmen anzuwenden sind, wobei die Raschheit, mit der die Nothilfe in der Regel geleistet werden muss, die Respektierung dieser Grunds\u00e4tze nicht immer erlaubt. Von nachvollziehbaren Ausnahmen abgesehen, ist indessen auch bei der humanit\u00e4ren Hilfe darauf zu achten, dass das f\u00fcr die Hilfe notwendige Material in der Region beschafft wird und dass die Arbeiten durch lokales Personal ausgef\u00fchrt werden.</p><p>2. Die wirtschaftliche Situation von Kosovo: Kosovo ist nicht erst durch den Krieg geschw\u00e4cht worden. Er war schon vor dem offenen Konflikt die \u00e4rmste Provinz der Bundesrepublik Jugoslawien. So betrug das Bruttoeinkommen pro Kopf 1995 nur noch knapp 400 US-Dollars und war damit niedriger als dasjenige in Albanien. Die Industrie (37 Prozent des Bruttoinlandproduktes, BIP) verkaufte ihre Produkte (Minerale, Energie) unter dem Marktpreis innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien und war mit gegen einer Milliarde US-Dollars verschuldet (70 Prozent des BIP von 1995). Mit einem Bev\u00f6lkerungsanteil auf dem Lande von 60 Prozent trug die Landwirtschaft nur knapp 33 Prozent ans BIP bei. Die Arbeitslosigkeit war \u00fcberproportional hoch auf dem Lande und innerhalb des albanischen Teils der Bev\u00f6lkerung. Diese Bev\u00f6lkerung konnte deshalb nur dank der Geld\u00fcberweisungen der meist m\u00e4nnlichen Gastarbeiter in Westeuropa wirtschaftlich einigermassen bestehen. Es ist offensichtlich, dass die traditionell bestehende Emigration nur durch eine solide und dauerhafte wirtschaftliche Entwicklung von Kosovo in Zukunft signifikant reduziert werden kann. Dies verlangt von der internationalen Gemeinschaft umfangreiche Hilfsmassnahmen und die Bereitstellung substantieller Mittel.</p><p>3. Die Massnahmen der Schweiz: Der Bundesrat hat am 23. Juni 1999 ein Massnahmenpaket f\u00fcr die zus\u00e4tzliche Hilfeleistung der Schweiz in der kriegsversehrten Region verabschiedet. Neben Krediten f\u00fcr den Wiederaufbau der zerst\u00f6rten institutionellen Strukturen und den Aufbau dessen, was zu einem demokratischen Staat geh\u00f6rt, beinhaltet das Massnahmenpaket einen Nachtragskredit von 50 Millionen Franken f\u00fcr weitere Aktionen der humanit\u00e4ren Hilfe des Bundes. Es umfasst auch neue Kredite von 33 Millionen Franken f\u00fcr Zahlungsbilanz und Budgethilfen an die von der Krise am meisten betroffenen L\u00e4nder der Region; sie sollen insbesondere dazu dienen, die dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Handelsbilanzen aufzufangen, die durch den Krieg verursacht worden sind, wie z. B. durch die Verteuerung der Transporte oder den Zusammenbruch ganzer Wirtschaftszweige, etwa der Textilindustrie und der Landwirtschaft in Mazedonien oder des Tourismus in Kroatien. Die Kredite sind zudem verstanden als Unterst\u00fctzung dieser L\u00e4nder, die wegen des Krieges ihre Budgets f\u00fcr Sozialbelange und f\u00fcr die Sicherheit stark \u00fcberziehen mussten. Diese Mittel sollen noch 1999 ausgegeben werden. Dazu werden ab dem Jahr 2000 Mittel in der Gr\u00f6ssenordnung von voraussichtlich 40 Millionen Franken pro Jahr im Rahmen des R\u00fcckkehrhilfeprogrammes Kosovo f\u00fcr Strukturhilfe vor Ort eingesetzt sowie weitere Beitr\u00e4ge zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung der Region geleistet werden.</p><p>Diese Mittel sind als Beitr\u00e4ge der Schweiz im Rahmen der internationalen Anstrengungen zum Wiederaufbau und zur wirtschaftlichen Entwicklung von Kosovo und der Region zu betrachten, wie sie im Stabilit\u00e4tspakt f\u00fcr den Balkan ihren Ausdruck finden. Gerade mit Blick auf die Nachhaltigkeit und die Hilfe zur Selbsthilfe muss allerdings die beschr\u00e4nkte Absorptionsf\u00e4higkeit der Wirtschaften S\u00fcdosteuropas f\u00fcr Hilfsgelder in Betracht gezogen werden. Der Langfristigkeit, Stetigkeit und Koh\u00e4renz der Unterst\u00fctzung kommen deshalb eine hohe Bedeutung zu. Der Bundesrat will sie f\u00f6rdern, um so einen wichtigen Beitrag zur friedlichen Entwicklung zu leisten.</p><p>4. Ein \"Cash for work\"-Programm: Der direkte Einbezug der Bev\u00f6lkerung - einschliesslich von R\u00fcckkehrern aus der Schweiz - in die Wiederaufbauanstrengungen vor Ort hat f\u00fcr den Bundesrat einen sehr hohen Stellenwert. Dass dies auch entsprechend wahrgenommen wird, zeigt sich bei den Hilfsanstrengungen in Kosovo z. B. im Engagement der humanit\u00e4ren Hilfe des Bundes. Die von ihr mit dem Mittel des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps durchgef\u00fchrten Projekte f\u00fcr die Wiederherstellung von Gemeindeinfrastrukturen, wie Schulen, Gesundheitszentren, Trinkwasserversorgung usw., sind sehr besch\u00e4ftigungsintensiv und daher lohnwirksam. Wirksam ist indessen nicht nur \"cash\", sondern auch \"kind for work\". Dies angesichts des Umstandes, dass die l\u00e4ndliche Bev\u00f6lkerung traditionell einen hohen Selbstversorgungsgrad hat. In dieser Situation kommt der Bereitstellung von Baumaterialien, Saatgut und Arbeitsger\u00e4ten ein noch h\u00f6herer Stellenwert als einem Barbeitrag zu. Denn durch ihre Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr den unmittelbaren Einsatz ist die \"In kind\"-Programmkomponente direkt besch\u00e4ftigungswirksam und deshalb sehr wichtig. Der Bundesrat r\u00e4umt dieser Art von Hilfeleistung hohe Priorit\u00e4t ein.</p><p>Insgesamt ist der Bundesrat davon \u00fcberzeugt, dass eine erfolgversprechende und wirkungsvolle Arbeit am besten nicht durch eine Fixierung auf eine einzige, sondern durch eine Mischung von verschiedenen Programmkomponenten - inklusive einer \"Cash for work\"-Komponente - erm\u00f6glicht werden kann. Im Unterschied zur Motion sieht er deshalb im heutigen Zeitpunkt davon ab, ein separates, umfassendes \"Cash for work\"-Programm zu entwickeln.</p><p>In \u00dcbereinstimmung mit der Motion steht der Bundesrat indessen dem Einbezug der sich in der Schweiz befindenden kosovo-albanischen Bev\u00f6lkerung in die Wiederaufbaumassnahmen positiv gegen\u00fcber. Deshalb soll Projekten, die aus diesen Kreisen an den Bund herangetragen werden, k\u00fcnftig besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Bund unterst\u00fctzt zudem ein Projekt, das eine Datenbank von Kosovo-Albanerinnen und -Albanern in der Schweiz (einschliesslich solchen unter Anag-Status) f\u00fchrt, die auf freiwilliger Basis ihr Interesse an einem Beitrag zum Wiederaufbau ihrer Heimat anmelden. Diese Daten werden interessierten nationalen und internationalen Organisationen zur Verf\u00fcgung gestellt.</p><p>5. Die Bereitstellung eines Rahmenkredites: Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass er mit seinem oben dargestellten Massnahmenpaket f\u00fcr 1999 die richtigen Massnahmen eingeleitet hat. Der daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung gestellte Betrag entspricht auch in etwa der in der Motion geforderten Summe.</p><p>Was die zuk\u00fcnftige Finanzierung des schweizerischen Engagements in der Region betrifft, plant der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dem Parlament einen separaten Rahmenkredit f\u00fcr ein generelles Sonderprogramm \"Balkan\" zu beantragen. Er wird lediglich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines speziellen dreij\u00e4hrigen R\u00fcckkehrhilfeprogrammes Kosovo einen spezifischen Rahmenkredit in die Botschaft zum Budget 2000 einschliessen. Mittelfristig bleibt die Option eines separaten Rahmenkredites offen, dies wird vor allem von den Bed\u00fcrfnissen vor Ort und von Absprachen mit den Partnern im Stabilit\u00e4tspakt abh\u00e4ngen.</p><p>Im \u00fcbrigen wird der Bundesrat den Einsatz der aussenpolitischen Instrumente auch auf dem Balkan mit den bestehenden Rahmen- und Zahlungskrediten organisieren. Mit ihnen ist er besser in der Lage, flexibel den sich ver\u00e4ndernden Situationen vor Ort und den finanziellen M\u00f6glichkeiten des Bundes Rechnung zu tragen, als dies mit einem speziellen, gesamten Rahmenkredit gemacht werden k\u00f6nnte. Selbstverst\u00e4ndlich bedingt das eine enge Absprache unter den mitbeteiligten \u00c4mtern und Direktionen. Die mit dieser Absprache bisher gemachten Erfahrungen rechtfertigen es indessen, an dieser bew\u00e4hrten Praxis festzuhalten und f\u00fcr die Arbeit in diesem Krisenherd verwaltungsintern nicht in eine andere Organisationsstruktur zu wechseln.</p><p>Wie bereits bisher wird der Bundesrat ausserdem auch k\u00fcnftig von seiner M\u00f6glichkeit Gebrauch machen, dem Parlament, soweit n\u00f6tig und unter Ber\u00fccksichtigung der schweizerischen Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Lastenverteilung und des Stabilit\u00e4tspaktes, Nachtragskredite zu unterbreiten. Diese werden es ihm erm\u00f6glichen, eine insgesamt wirkungsvolle schweizerische Hilfeleistung auf dem Balkan zu gew\u00e4hrleisten.</p> Der Bundesrat beantragt, den Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und den Punkt 2 als erf\u00fcllt abzuschreiben.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, den Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln und den Punkt 2 als erf\u00fcllt abzuschreiben.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(936748800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023148800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817901190)\/","SubmissionDate":"\/Date(929491200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}