{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993300,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993300,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3300","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Abschaffung der steuerlichen Doppelbelastung bei Familienunternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dahingehend anzupassen, dass die steuerliche Doppelbelastung - als Gewinn beim Unternehmen und als Dividende beim Aktion\u00e4r - bei Familienunternehmen aufgehoben wird.</p>","ReasonText":"<p>Seit 1970 hat die Steuerbelastung f\u00fcr Familienunternehmen stark zugenommen; international betrachtet weit \u00fcberdurchschnittlich. Die j\u00fcngste Reform der Unternehmensbesteuerung vermochte die hohe steuerliche Belastung gerade f\u00fcr Familienunternehmen nur in kleinem Umfange zu mildern. Denn besonders ins Gewicht f\u00e4llt hier die im Vergleich zu unseren Nachbarl\u00e4ndern einzigartige Doppelbesteuerung des Gewinns bei der Gesellschaft und der Dividende beim Aktion\u00e4r: Zuerst bezahlt die Gesellschaft Steuern auf dem Unternehmensgewinn, und anschliessend wird die Dividende, d. h. der ausgesch\u00fcttete (Rest-)Gewinn, beim Aktion\u00e4r nochmals besteuert. Diese ungerechtfertigte Doppelabsch\u00f6pfung erarbeiteter Gewinne erh\u00f6ht die Liquidit\u00e4tsrisiken der Familienbetriebe und senkt gleichzeitig ihre Krisenfestigkeit.</p><p>Die Doppelbesteuerung l\u00e4hmt die Innovationskraft. Familienbetriebe k\u00f6nnen eigene Expansions- oder Innovationsvorhaben h\u00e4ufig nur durch selber erwirtschaftete Gewinne finanzieren. Ihre geringe Gr\u00f6sse und das erh\u00f6hte Risiko erschweren ihnen den Zugang zu freiem Risikokapital. Die Doppelbesteuerung der Gewinne bremst ausgerechnet die Bildung von privaten Kapitalreserven ausserhalb der Firma, die f\u00fcr Innovationsprojekte oder als Krisenreserve eingesetzt werden k\u00f6nnten.</p><p>Die Doppelbesteuerung erschwert die Kapitalbildung. Familienunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Denken und Handeln langfristig angelegt ist. Das Zeitmass sind Generationen, nicht B\u00f6rsenzyklen. Im Vordergrund steht nicht ein steuerfreier Kapitalgewinn, sondern die Verpflichtung, die  ererbte oder neu aufgebaute  Unternehmung in bester Verfassung und mit allen Arbeitspl\u00e4tzen zu erhalten und der n\u00e4chsten Generation weiterzugeben. Dazu muss der Hauptbeteiligte am Familienbetrieb die M\u00f6glichkeit haben, klare Mehrheitsverh\u00e4ltnisse unter den Aktion\u00e4ren zu schaffen. Das heisst h\u00e4ufig, dass er Geschwister oder andere Verwandte auszahlen muss, um die F\u00fchrungsf\u00e4higkeit der Unternehmung l\u00e4ngerfristig zu erhalten. Kann der Hauptbeteiligte die daf\u00fcr ben\u00f6tigten Gelder nicht selber aufbringen, muss sich die Firma allein daf\u00fcr nicht selten \u00fcber das ertr\u00e4gliche Mass hinaus verschulden. Die Doppelbesteuerung stellt f\u00fcr die Bildung des dazu ben\u00f6tigten Eigenkapitals eine unn\u00f6tige H\u00fcrde dar.</p><p>Die Doppelbesteuerung wirkt frustrierend. Nicht selten reicht die ausbezahlte Dividende dem Familienunternehmer knapp zur Bezahlung der Steuern auf der Beteiligung; ein Umstand, der unsere Familienunternehmerinnen und Familienunternehmer demotiviert und genau genommen daf\u00fcr bestraft, dass sie ihr Verm\u00f6gen nicht Gewinn bringender, z. B. im Ausland, angelegt haben, statt sie daf\u00fcr zu belohnen, dass sie in der Schweiz Arbeitspl\u00e4tze schaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Motion\u00e4r begr\u00fcndet seinen Vorstoss u. a. mit der Aussage, dass die Steuerbelastung f\u00fcr Familienunternehmen in der Schweiz seit 1970 stark zugenommen habe, und zwar im internationalen Vergleich sogar \u00fcberdurchschnittlich. Diese Aussage trifft allenfalls f\u00fcr die Siebzigerjahre zu. Schon im Verlaufe der Achtzigerjahre ist aber die Zunahme der Steuerbelastung von K\u00f6rperschaften, unter denen sich auch Familienunternehmen befinden, zum Stillstand gekommen. In j\u00fcngerer Zeit verl\u00e4uft die Entwicklung aufgrund verschiedener Steuergesetzrevisionen n\u00e4mlich eher in der entgegengesetzten Richtung. Die Unternehmenssteuerreform 1997 ist nur eines von mehreren Beispielen f\u00fcr eine solche Revision.</p><p>Statistische Untersuchungen in der Schweiz hatten schon Mitte der Achtzigerjahre gezeigt, dass selbst bei Aussch\u00fcttung einer normalen Dividende (marktgerechte Verzinsung des effektiven Eigenkapitals) die Gesamtbelastung der Aktiengesellschaft und ihrer Aktion\u00e4re meist geringer, teilweise sogar erheblich geringer ausf\u00e4llt, als wenn das gleiche Unternehmen mit gleichen Beteiligungsverh\u00e4ltnissen in Form einer Personenunternehmung (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) gef\u00fchrt worden w\u00e4re. Einzig bei Aussch\u00fcttung von Substanzdividenden (z. B. bei Liquidation) f\u00e4llt das Ergebnis zuungunsten der Aktiengesellschaft und ihrer Aktion\u00e4re aus. Grundlegende Ver\u00e4nderungen sind in den letzten 10 bis 15 Jahren nicht eingetreten, so dass man bei Wiederholung solcher Erhebungen zu den gleichen Ergebnissen gelangen d\u00fcrfte. Dass die Belastung des Gewinns beim Unternehmen und der Dividende beim Aktion\u00e4r (sogenanntes klassisches System) im Vergleich zu unseren Nachbarl\u00e4ndern einzigartig sei, stimmt nur zum Teil, denn \u00d6sterreich kennt - wenn auch mit einer gewissen Milderung der Belastung der Dividende beim Aktion\u00e4r - ebenfalls das klassische System. Diese Art des klassischen Systems kennen f\u00fcnf weitere EU-Staaten. Die USA haben demgegen\u00fcber wie die Schweiz ein reines klassisches System. Letztlich ist aber die Frage nach dem von einem Staat angewandten System nicht ausschlaggebend. Viel entscheidender sind die jeweils geltenden Steuers\u00e4tze. </p><p>Nun kann aber die diesbez\u00fcgliche Belastung in der Schweiz objektiv kaum als frustrierend bezeichnet werden. Dies d\u00fcrfte denn auch der Hauptgrund sein, weshalb sich in der Schweiz das klassische System halten konnte. Anl\u00e4sslich der Beratungen der Steuerharmonisierung in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten wurde die Frage der wirtschaftlichen Doppelbelastung eingehend diskutiert. Auch der im Vordergrund stehende sogenannte Normaldividendenabzug fand jedoch keine Mehrheit. Die durchgef\u00fchrten Untersuchungen haben n\u00e4mlich gezeigt, dass diese Massnahme verwaltungs\u00f6konomisch problematisch w\u00e4re (bei Aussch\u00fcttungen an Holdinggesellschaften) und ein nicht zu rechtfertigendes Geschenk an die Aktion\u00e4re des Auslandes darstellen w\u00fcrde.</p><p>2. Mit der Unternehmenssteuerreform 1997 wurde bei der direkten Bundessteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften die (von der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit unabh\u00e4ngige) Kapitalsteuer abgeschafft. Damit wurde ein wirksamer Schritt zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung unternommen. Anl\u00e4sslich der vom Vorsteher des EFD durchgef\u00fchrten Hearings zur Steuerpolitik des Bundes vom 18. Mai 1999 wurde verschiedentlich gefordert, dass die Aufhebung der Kapitalsteuer ebenfalls auf kantonaler Stufe nachvollzogen werden sollte. Mehr und mehr scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass die Kapitalsteuer als Substanzsteuer in einem modernen Unternehmenssteuerrecht keinen Platz hat. Dass keine weiteren Entlastungsmassnahmen, welche auch zugunsten der KMU wirken, erlassen wurden, ist nur zum Teil richtig, denn die Emissionsabgabe wurde - mit einer Freigrenze von 250 000 Franken - innert kurzer Zeit von 3 auf 1 Prozent reduziert. Trotzdem stellt sich die Frage, ob weitergehende Massnahmen gerechtfertigt w\u00e4ren, zumal Personenunternehmen zuweilen mit gewichtigen steuerlichen Problemen konfrontiert sind. Dies ist jedenfalls anl\u00e4sslich der bereits genannten Hearings geltend gemacht worden. So kann die Grenzsteuer des Inhabers oder der Inhaberin einer Einzelfirma oder der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen einer Personengesellschaft - wenn auch der nicht rentenbildende Teil der AHV-Beitr\u00e4ge eingeschlossen wird - je nach Kanton durchaus 50 Prozent erreichen. Der Grundsatz der Familienbesteuerung kann die Progression noch verst\u00e4rken und indirekt die steuerliche Belastung des Unternehmensgewinnes erh\u00f6hen. Auch die Besteuerung der - unter Umst\u00e4nden bei Gesch\u00e4ftsaufgabe infolge \u00dcberf\u00fchrung ins Privatverm\u00f6gen \"realisierten\" - Liquidationsgewinne kann bei den Inhabern oder Inhaberinnen von Einzelfirmen und Personengesellschaften zu S\u00e4tzen zwischen 40 und 50 Prozent erfolgen. Diese Beispiele zeigen denn auch, weshalb vermehrt die Meinung vertreten wird, es sei eine rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmensgewinne anzustreben. Dieses Thema wird daher bei einer n\u00e4chsten Unternehmenssteuerreform zweifellos von zentraler Bedeutung sein. Das EFD wird deshalb noch in diesem Jahr eine Expertenkommission \"Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung\" (ERU) einsetzen, welche einerseits die Rechtsformabh\u00e4ngigkeit der Besteuerung der schweizerischen Unternehmen nach geltendem Recht untersuchen wird. Andererseits wird die ERU M\u00f6glichkeiten aufzeigen, wie der bestehende - unbefriedigende - Zustand abgel\u00f6st und ein rechtsformneutraleres und damit gerechteres Unternehmenssteuerrecht geschaffen werden kann.</p><p>3. In der Schweiz ist die Steuerbelastung der K\u00f6rperschaften im internationalen Vergleich sehr moderat. Die Gewinnsteuerquote der Schweiz (Verh\u00e4ltnis zwischen den Ertr\u00e4gen der als Kapitalgesellschaften konstituierten Unternehmen und dem Bruttoinlandprodukt) geh\u00f6rt zu den tiefsten aller OECD-Staaten. W\u00fcrde bei Kapitalgesellschaften die Eigenfinanzierung zulasten der Gewinnaussch\u00fcttung gef\u00f6rdert, so k\u00e4me das Problem der Doppelabsch\u00f6pfung gar nicht auf. Reserven sind n\u00e4mlich prim\u00e4r im Unternehmen, nicht im Privatverm\u00f6gen der Aktion\u00e4re zu \u00e4ufnen. Der wahre Grund daf\u00fcr, dass die Finanzlage der KMU vielfach als unbefriedigend bezeichnet wird, ist daher kaum auf die wirtschaftliche Doppelbelastung zur\u00fcckzuf\u00fchren. </p><p>Der F\u00f6rderung des Risikokapitals der KMU wird seit einigen Jahren grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Vor etwas mehr als einem Jahr wurden in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zwei Foren ins Leben gerufen: das Forum \u00fcber Risikokapital und dasjenige \u00fcber KMU. Die Federf\u00fchrung liegt beim Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft. In beiden Foren werden Mittel und Wege zur finanziellen St\u00e4rkung der KMU er\u00f6rtert, was insbesondere deren Innovationskraft f\u00f6rdern und die Erhaltung der Arbeitspl\u00e4tze sowie die Weitergabe des Unternehmens an die n\u00e4chste Generation sichern sollte. Der in der Herbstsession 1999 verabschiedete Bundesbeschluss \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften ist hinsichtlich der einger\u00e4umten Steuererleichterungen sehr grossz\u00fcgig ausgefallen. Er bezweckt, die Gr\u00fcndung von Unternehmen mittels erleichtertem Zugang zu Risikokapital zu f\u00f6rdern. </p><p>4. Anl\u00e4sslich der bereits erw\u00e4hnten Hearings zur Steuerpolitik kam der Wunsch zum Ausdruck, die Rahmenbedingungen auch der KMU weiter zu verbessern, und zwar ungeachtet ihrer Rechtsform. Was eine formell harmonisierte, rechtsformneutrale Besteuerung der Unternehmen betrifft, so teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dies w\u00fcnschenswert und mittelfristig anzustreben ist. Dieses Ziel soll auch die bereits erw\u00e4hnte Expertenkommission im Auge haben. Die Kommission wird sich ebenfalls mit den Fragen der wirtschaftlichen Doppelbelastung sowie der Einf\u00fchrung einer Kapitalgewinnsteuer/Beteiligungsgewinnsteuer befassen. </p><p>Der Bundesrat ist daher bereit, den vorliegenden Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(945648000000)\/","SubmittedBy":"Imhof Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1149811200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750818329840)\/","SubmissionDate":"\/Date(929577600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}