{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993331,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993331,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3331","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Asyl- und Fl\u00fcchtlingspolitik. Rolle der Hilfswerke","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie gross ist die finanzielle Summe (Gr\u00f6ssenordnung), die das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) den Hilfswerken zur Fl\u00fcchtlingsbetreuung j\u00e4hrlich zur Verf\u00fcgung stellt (Auflistung nach Hilfswerken)?</p><p>Nach welchen Kriterien haben sich Hilfswerke zu qualifizieren, um vom Bund Auftr\u00e4ge zu erhalten?</p><p>2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Beratung von abgewiesenen Asylsuchenden durch Hilfswerke?</p><p>Wie erkl\u00e4rt es sich der Bundesrat, dass die Hilfswerke in der Beratung abgewiesener Asylsuchender \u00fcber detaillierte Kenntnisse der Abweisungsgr\u00fcnde verf\u00fcgen?</p><p>3. Wie stellt er sich nach der letzten Abstimmung \u00fcber die Asylvorlagen vom 13. Juni 1999 die weitere Zusammenarbeit zwischen dem BFF und den Hilfswerken vor, nachdem diese die von ihm und vom Parlament vorgegebene und vom Volk best\u00e4tigte Politik nicht mittragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bund verg\u00fctet den Hilfswerken die entstandenen Unterst\u00fctzungskosten nach den Weisungen \u00fcber die Fl\u00fcchtlingsf\u00fcrsorge. Die den Hilfswerken entstandenen Betreuungsaufwendungen werden in Abh\u00e4ngigkeit der zu betreuenden Dossiers pauschal verg\u00fctet. Im Jahre 1998 sind den anerkannten Hilfswerken folgende Beitr\u00e4ge ausgerichtet worden:</p><p>Caritas: Unterst\u00fctzungskosten: 43,924 Millionen Franken; Betreuungskosten: 8,53 Millionen Franken.</p><p>- Heks: 23,7 Millionen; 3,257 Millionen.</p><p>- SAH: 8,958 Millionen; 1,399 Millionen.</p><p>- SRK: 29,524 Millionen; 6,022 Millionen.</p><p>- Terre des hommes: 0,064 Millionen; 0,041 Millionen.</p><p>- VSJF: 1,03 Millionen; 0,293 Millionen.</p><p>- Total: 107,2 Millionen; 19,542 Millionen.</p><p>Die Gew\u00e4hrung der F\u00fcrsorge f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge obliegt, gest\u00fctzt auf das geltende Recht, dem Bund. Dieser kann diese Aufgabe den anerkannten Hilfswerken \u00fcbertragen. Alle Hilfswerke, welche in der \"Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe\" zusammengeschlossen sind, gelten als anerkannte Hilfswerke und k\u00f6nnen Vertragspartner des Bundes sein. Weiter werden andere schweizerische Hilfswerke anerkannt, wenn sie Gew\u00e4hr bieten f\u00fcr eine sachgem\u00e4sse, umfassende und langfristige Betreuung der Fl\u00fcchtlinge, \u00f6ffentlich Rechnung ablegen und sich verpflichten, Fl\u00fcchtlinge nach den geltenden Bestimmungen zu unterst\u00fctzen.</p><p>2. Die Beratung von abgewiesenen Asylsuchenden kann in der Schweiz grunds\u00e4tzlich von jedermann wahrgenommen werden, sei dies von einer rechtskundigen Person (z. B. von einem Anwalt), einer Privatperson oder einer Institution, wie z. B. einem Hilfswerk. Das Recht auf Verbeist\u00e4ndung bzw. das Recht auf freie Wahl eines Rechtsbeistandes ist nicht nur ein verfassungsrechtlicher Anspruch, sondern ist auch im Bundesgesetz \u00fcber das Verwaltungsverfahren (VwVG) verankert. Das Asylgesetz als Lex specialis zum VwVG kennt diesbez\u00fcglich keine einschr\u00e4nkenden Verfahrensvorschriften.</p><p>Hinzuweisen ist jedoch auf die im Asylgesetz geregelte Aufgabe der Hilfswerke, zu den Anh\u00f6rungen von Asylsuchenden einen Vertreter zu entsenden. Das BFF hat diesbez\u00fcglich mit der Schweizerischen Fl\u00fcchtlingshilfe am 1. Oktober 1993 eine Vereinbarung getroffen, gem\u00e4ss welcher in personeller Hinsicht die T\u00e4tigkeit der Rechtsberatung durch Hilfswerke von derjenigen der Hilfswerkvertretung bei den Anh\u00f6rungen klar getrennt werden muss.</p><p>Der Entscheid \u00fcber das Asylgesuch wird den Gesuchstellern oder dessen ernannten Vertretern schriftlich er\u00f6ffnet, wobei ein negativer Entscheid ausf\u00fchrlich zu begr\u00fcnden ist. Zudem besteht f\u00fcr die Asylsuchenden grunds\u00e4tzlich ein Akteneinsichtsrecht in die relevanten Akten, die zum abweisenden Entscheid gef\u00fchrt haben. Die weitere Verwendung dieser Akten liegt in der Verantwortung des Asylsuchenden. Es ist daher m\u00f6glich, dass der Berater eines Asylsuchenden, sei dies nun ein Hilfswerk oder jemand anderes, \u00fcber detaillierte Kenntnisse der Abweisungsgr\u00fcnde und der relevanten Akten, die zum Entscheid gef\u00fchrt haben, verf\u00fcgt.</p><p>3. Die Hilfswerke haben das Abstimmungsresultat vom 13. Juni 1999 akzeptiert und sind bereit, die Aufgaben, die ihnen das neue Asylgesetz in den Bereichen des Asylverfahrens und der sozialen Integration der anerkannten Fl\u00fcchtlinge \u00fcbertr\u00e4gt, zu \u00fcbernehmen. W\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit von maximal zwei Jahren f\u00fchren diese Organisationen zudem die Fl\u00fcchtlingsf\u00fcrsorge im Rahmen des Mandates weiter, welches ihnen vom Bund zugesprochen worden ist.</p><p>Der Bundesrat erwartet folglich, dass das BFF seine Zusammenarbeit mit den privaten Hilfsorganisationen in diesen Aufgabenbereichen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, der Professionalit\u00e4t, der Effizienz der T\u00e4tigkeit sowie der Transparenz in der Verwendung der vom Bund zur Verf\u00fcgung gestellten Mittel weiterverfolgt.</p><p>Der Bundesrat vertritt weiterhin die Ansicht, dass die Hilfswerke eine wichtige Funktion bei der Information der Schweizer Bev\u00f6lkerung und in der \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcber die Asylfrage haben, was letztlich der Umsetzung der schweizerischen Regierungspolitik dient.</p><p>In der Aus\u00fcbung dieser Funktion sind die privaten Hilfswerke nat\u00fcrlich frei, eine kritische Haltung gegen\u00fcber der offiziellen Regierungsposition einzunehmen. Die Regierung erwartet von ihnen als Vertragspartner trotzdem eine objektive Haltung und einen Sprachgebrauch, der vereinbar ist mit der Zusammenarbeit, wie sie sich Tag f\u00fcr Tag ergibt.</p><p>Des weiteren ist der Bundesrat der Meinung, dass die Hilfswerke ihre Aufmerksamkeit und ihre Aktivit\u00e4ten nicht ausschliesslich auf die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen in der Schweiz konzentrieren sollten. Sie m\u00fcssten auch bei der R\u00fcckkehr von Personen mithelfen, welche keine nachvollziehbaren Gr\u00fcnde mehr f\u00fcr einen Weiterverbleib in der Schweiz haben, damit die R\u00fcckkehr in W\u00fcrde erfolgen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(937785600000)\/","SubmittedBy":"Leu Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712758512767)\/","SubmissionDate":"\/Date(929664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}