{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993344,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993344,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3344","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Diffamierende \"Kultur\" des Bundesamtes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>\"Die Erben der Schlange\". Damit ist nicht das Bundesamt f\u00fcr Kultur (BAK) gemeint. So lautet vielmehr der Titel eines angeblich aus Bundesmitteln unterst\u00fctzten Lehrmittels f\u00fcr Geschichte, das in den vier Landessprachen - offenbar aus Anlass des 150-Jahr-Jubil\u00e4ums des Bundesstaates - in Form eines Comics herausgekommen ist. In eigenartiger Darstellung werden Szenen aus der Schweizer Geschichte zur interpretativen Darstellung gebracht. Nach den Vorstellungen der Herausgeber wird auch eine Story \u00fcber die Schweizerische Volkspartei ausgelegt. Bundesrat Adolf Ogi wird darin von Christoph Blocher als \"elender Verr\u00e4ter\" beschimpft, wobei die beiden Protagonisten als kl\u00e4gliche Tischfussball-Figuren dargestellt werden. Blochers Fuss st\u00f6sst dabei gewaltsam gegen den Kopf von Bundesrat Ogi. Ich halte die Verunglimpfung der beiden SVP-Politiker (als Pars pro toto f\u00fcr die ganze Partei) f\u00fcr unglaublich unangebracht. Dass das Werklein aus Bundesgeldern mitfinanziert sein soll, betrachte ich als absolut skandal\u00f6s.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wer ist Herausgeber dieser Schrift?</p><p>2. Wer tr\u00e4gt die inhaltliche Verantwortung f\u00fcr den Comic?</p><p>3. Wer war an der Entscheidvorbereitung beteiligt?</p><p>4. In wessen Aufsichtsbereich f\u00e4llt die Herausgabe dieses Buches?</p><p>5. Wie hoch waren die Gesamtkosten des Buches?</p><p>6. Aus welchem Kredit wurde ein Beitrag an die Kosten des Buches beschlossen, und in welcher H\u00f6he?</p><p>7. Wer hat weiter an die Kosten des Buches beigetragen, und in welcher H\u00f6he?</p><p>8. Welches sind die Kriterien f\u00fcr derartige Beitr\u00e4ge? An welche konkreten Projekte k\u00f6nnen danach derartige Bundesbeitr\u00e4ge fliessen?</p><p>9. Kann sich der Bundesrat der Meinung anschliessen, dass die Verunglimpfung des politischen Gegners nicht zum Aufgabenbereich des BAK geh\u00f6rt?</p><p>10. Kann er sich der Ansicht anschliessen, dass der Einsatz \u00f6ffentlicher Mittel f\u00fcr Druckwerke mit verunglimpfendem Inhalt, wie dies der kritisierte Comic darstellt, eine Verschleuderung von Steuergeldern darstellt?</p><p>11. Welche Konsequenzen materieller und personeller Art gedenkt er aus dieser Aff\u00e4re zu ziehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass Parlamentarier und besorgte B\u00fcrger, die in Sachen des Comics \"Die Erben der Schlange\" schriftlich an den Bundesrat gelangt sind, den Vorwurf der Verunglimpfung politischer Pers\u00f6nlichkeiten erhoben haben.</p><p>Der Bundesrat bedauert es, falls betroffene Personen, die im Comic dargestellt oder erw\u00e4hnt sind, die gew\u00e4hlte Darstellungsweise als Verunglimpfung empfunden haben. Es darf angemerkt werden, dass der (politische) Comic in der Regel auf kritische Weise mit Themen umspringt, dazu die Mittel der Satire, der Verk\u00fcrzung und Verfremdung von Realit\u00e4ten anwendet und demnach auch anders gelesen werden muss als z. B. ein Sachbuch. In der franz\u00f6sischsprachigen Schweiz, aus der der kritisierte Comic stammt, geniesst diese Art von Publikationen, in Anlehnung an den franz\u00f6sischen Kulturraum, eine h\u00f6here Verbreitung und gelassenere Akzeptanz als vergleichsweise in der Deutschschweiz.</p><p>Die Eidgenossenschaft, die Kantone, die Gemeinden und eine Vielzahl privater Tr\u00e4gerschaften haben im Zusammenhang mit dem Jubil\u00e4umsjahr \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\" zahlreiche Veranstaltungen und Projekte realisiert.</p><p>Um diese in ihrer Gesamtheit zu w\u00fcrdigen und allf\u00e4llige Konsequenzen f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Gestaltung von Jubil\u00e4umsanl\u00e4ssen zu ziehen, hat das Bundesamt f\u00fcr Kultur einen Schlussbericht ausgearbeitet, der dem Bundesrat und dem Parlament im Herbst 1999 durch das federf\u00fchrende Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern vorgelegt wird. Es w\u00e4re bedauerlich, wenn mit dem kritischen Blick auf ein einziges Projekt ein Pr\u00e4judiz f\u00fcr die Bewertung der Jubil\u00e4umsaktivit\u00e4ten geschaffen w\u00fcrde.</p><p>Auf die in der Interpellation gestellten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Herausgeber des Comics \"Die Erben der Schlange\" ist das Comit\u00e9 genevois du 150e anniversaire de l'Etat f\u00e9d\u00e9ral.</p><p>2. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei den Autoren des Werkes, dem Zeichner Enrico Marini (Liestal) und dem Szenaristen Emmanuel Excoffier (Genf). F\u00fcr die historischen Erl\u00e4uterungen im Annex zeichnen neben dem Szenaristen zus\u00e4tzlich Ariel Herbez und der Historiker Bernard Lescaze verantwortlich.</p><p>3. Das Entscheidverfahren st\u00fctzt sich bez\u00fcglich der Rolle von Bundesinstanzen auf die Botschaft vom 1. M\u00e4rz 1995 \u00fcber die Gestaltung und Finanzierung des Jubil\u00e4ums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat und 200 Jahre Helvetische Republik\" und auf den entsprechenden Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zum 150. Geburtstag des Schweizerischen Bundesstaates.</p><p>Die Botschaft unterscheidet grunds\u00e4tzlich zwei Projektkategorien. Bei der ersten handelt es sich um \"bundeseigene Projekte\", bei denen die abschliessende Projektverantwortung bei den verschiedenen beteiligten Verwaltungseinheiten liegt. Als zweites spricht die Botschaft ausf\u00fchrlich von \"Projekten mit privater Tr\u00e4gerschaft\", an deren Zustandekommen sich der Bund finanziell mitbeteiligt, bei denen aber die Verantwortung, gerade auch f\u00fcr inhaltliche Aspekte, ausschliesslich bei den Autoren des Projektes liegen soll.</p><p>In der bundesr\u00e4tlichen Botschaft ist f\u00fcr die Evaluation der unterst\u00fctzungsw\u00fcrdigen Projekte privater Tr\u00e4gerschaft die Bildung einer Fachgruppe durch das EDI vorgesehen. Diese wurde im Verlaufe des Jahres 1995 gebildet und nach erfolgtem Parlamentsbeschluss und Ablauf der Referendumsfrist im Januar 1996 formell eingesetzt.</p><p>Die Fachgruppe, bestehend aus verwaltungsexternen Fachleuten, unterbreitete auf der Basis von Leitlinien dem EDI eine Liste von insgesamt 51 Projekten, deren Realisierung durch den Bund mitfinanziert werden sollte. Das EDI entschied aufgrund der eingereichten Vorschl\u00e4ge abschliessend \u00fcber die Unterst\u00fctzung. Es lag dabei keineswegs in der Absicht weder der Jury noch des EDI, noch des BAK, auf Details der inhaltlichen Ausgestaltung und der Realisierung Einfluss zu nehmen. Dies h\u00e4tte dem Grundanliegen des gesamten Jubil\u00e4umsvorhabens - die unterschiedlichsten und auch gegens\u00e4tzlichen Meinungen zum Themenb\u00fcndel des Jubil\u00e4ums zu Wort kommen zu lassen - fundamental widersprochen. Die Federf\u00fchrung f\u00fcr den Abschluss der Vertr\u00e4ge mit den Tr\u00e4gerschaften privater Projekte wurde dem BAK \u00fcbertragen.</p><p>Der Vertragsabschluss durch das BAK erfolgte im Rahmen der durch die Fachgruppe mit den Tr\u00e4gerschaften ausgehandelten Realisierungs- und Finanzierungskonzepte. Das entsprechende Controlling bezog sich denn auch ausschliesslich auf die Einhaltung der Termine, der vereinbarten Sachleistungen und des Budgets, nicht aber auf die Inhalte der jeweiligen Projekte.</p><p>Das Comit\u00e9 genevois du 150e anniversaire de l'Etat f\u00e9d\u00e9ral hat im Rahmen seiner Vorbereitungen auf das Jubil\u00e4umsjahr 1998 bereits im Jahre 1995 einen Wettbewerb ausgeschrieben mit dem Ziel, die geeignetsten Zeichner und Szenaristen f\u00fcr die Erarbeitung eines Comics \u00fcber die seit der Gr\u00fcndung des Bundesstaates vergangenen 150 Jahre zu k\u00fcren. Die zu diesem Zweck einberufene Jury bestand aus den nachstehenden Mitgliedern: Suzanne Hurter, Pr\u00e4sidentin, Verlagsleiterin; Fran\u00e7ois Bellanger, Vizepr\u00e4sident; Bernard Lescaze, Historiker, Vizepr\u00e4sident; Roland Margueron, Spezialist f\u00fcr Comic-Kunst. F\u00fcr die k\u00fcnstlerische Beurteilung der eingereichten Entw\u00fcrfe wurde die Jury durch die nachstehenden Fachleute erweitert: Patrizia Crivelli, Spezialistin f\u00fcr angewandte Kunst im Bundesamt f\u00fcr Kultur; Myriam Poiatti, Fachlehrerin f\u00fcr visuelle Kommunikation; G\u00e9rald Poussin, Zeichner; Jean-Pierre Keller, Soziologe.</p><p>Die Jury gab in ihrer Ausschreibung die nachstehenden Themenbereiche als inhaltliche Grundlage vor und betonte gleichzeitig, dass sie weder einen klassischen Comic erwarte - der mit der Aneinanderreihung von Ereignissen die Geschichte einer historischen Epoche erz\u00e4hle - noch ein in die Form eines Bilderbuches verwandeltes historisches Handbuch\": 1847: Der Sonderbundskrieg; 1848: Die Gr\u00fcndung des Bundesstaates; 1877: Das Fabrikgesetz mit dem Verbot der Kinderarbeit; 1905: Die erste Schweizerische Banknote; 1918: Der Generalstreik; 1920: Die Schweiz und der V\u00f6lkerbund; 1940: Der Schweizer Igel im Sturm; 1943: Das Boot ist voll; 1947: Die Annahme der AHV-Vorlage; 1971: Das Frauenstimmrecht; 1974: Die Gr\u00fcndung des Kantons Jura.</p><p>Die Jury beurteilte Arbeitsproben der Texter und Probeseiten der Illustratoren, aber selbstredend nicht den ausgearbeiteten Comic oder ein detaillierteres inhaltliches Konzept. Dessen Ausarbeitung und Weiterentwicklung war im Rahmen des Ausf\u00fchrungsauftrages vorgesehen. Die Jury erkor den bereits genannten Zeichner Enrico Marini (Liestal) und den Szenaristen Emmanuel Excoffier.</p><p>Das Resultat des Wettbewerbes diente dem Comit\u00e9 genevois als Grundlage daf\u00fcr, dieses Vorhaben als einen Teil der Genfer Jubil\u00e4umsprojekte der vom EDI eingesetzten Fachgruppe f\u00fcr die Unterst\u00fctzung von Projekten mit privater Tr\u00e4gerschaft einzureichen.</p><p>4. Das Comit\u00e9 genevois ist eine aufgrund privater Initiative entstandene private Organisation. Es besteht deswegen keine verwaltungsrechtliche Aufsichtspflicht z. B. der Genfer Kantonsregierung gegen\u00fcber diesem Comit\u00e9. Die involvierten Bundesinstanzen fungierten nicht als Auftraggeber, sondern waren Vertragspartner der Projekttr\u00e4gerschaft in bezug auf die Finanzierung des Projektes.</p><p>5. Gem\u00e4ss Schlussabrechnung der Projektleitung betragen die Gesamtkosten 589 096 Franken. Die Abweichung gegen\u00fcber dem Projektbudget von 740 000 Franken entstand aufgrund geringerer Druckkosten, Einsparungen in den Bereichen Koordination und Diffusion sowie entsprechend geringeren Beitr\u00e4gen an die Mehrwertsteuer.</p><p>6. Der Beitrag des Bundes wurde dem Rahmenkredit f\u00fcr die Finanzierung des Jubil\u00e4ums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\" entnommen (Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 \u00fcber die Finanzierung des Jubil\u00e4ums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\").</p><p>Der Unterst\u00fctzungsbeitrag bel\u00e4uft sich auf 270 000 Franken f\u00fcr das Buchprojekt und auf einen Zusatzbeitrag von 15 000 Franken f\u00fcr die \u00dcbersetzung des Textes in die r\u00e4toromanische Sprache.</p><p>7. Die Loterie romande beteiligte sich mit 200 000 Franken am Projekt. Unter Einrechnung der budgetierten Einnahmen von 40 000 Franken durch den Verkauf des Comics im Buchhandel tr\u00e4gt der Buchverlag Editions Hurter ein Defizit von 64 096 Franken.</p><p>8. Das angewendete Verfahren st\u00fctzte sich auf die obengenannte bundesr\u00e4tliche Botschaft und die entsprechenden Bundesbeschl\u00fcsse und bezog sich demnach ausschliesslich auf Projekte, die dem Sachgegenstand des Jubil\u00e4ums \"150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat\" entsprachen.</p><p>Das EDI hat zuhanden der eingesetzten Fachgruppe im Jahre 1995 \"Leitlinien betreffend die Aufgaben der Fachgruppe 1998 und die Rahmenbedingungen f\u00fcr ihre Arbeit\" erlassen. Diese leiteten sich aus der Botschaft vom 1. M\u00e4rz 1995 und den Ergebnissen der entsprechenden parlamentarischen Debatte ab. Das BAK hat zudem vorg\u00e4ngig und im Einvernehmen mit dem EDI mit Schreiben vom 10. August 1995 zuhanden der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates dar\u00fcber Bericht erstattet, welche Kriterien f\u00fcr die Auswahl der Projekte mit privater Tr\u00e4gerschaft ausschlaggebend sein w\u00fcrden.</p><p>9. Das BAK erf\u00fcllt seinen Auftrag im Rahmen der g\u00fcltigen Gesetze und Verordnungen und der Aufgaben, die ihm vom Parlament \u00fcbertragen werden.</p><p>10. Die Gesamtverantwortung f\u00fcr die entstehenden Produkte war damit gem\u00e4ss den Ausf\u00fchrungen in der bundesr\u00e4tlichen Botschaft bei der Unterst\u00fctzung von Projekten mit privater Tr\u00e4gerschaft ausschliesslich den privaten Tr\u00e4gerschaften zugewiesen. Das Parlament hat mit seiner Zustimmung zum entsprechenden Bundesbeschluss im Jahre 1995 davon Kenntnis genommen.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die vom EDI eingesetzte Fachgruppe den Unterst\u00fctzungsentscheid innerhalb des Ermessensspielraumes der vom EDI erarbeiteten Leitlinien getroffen hat. Aufgrund der eingereichten Entscheidgrundlagen war ein klarer inhaltlicher Bezug zur \u00fcbergeordneten Thematik feststellbar. Die Projektorganisation bot nach Meinung der Fachgruppe Gew\u00e4hr f\u00fcr eine Realisierung des Vorhabens. Die Pers\u00f6nlichkeiten im wissenschaftlichen Beirat der Projekttr\u00e4gerschaft boten grunds\u00e4tzlich Gew\u00e4hr f\u00fcr die inhaltliche Qualit\u00e4t des Vorhabens. Der Finanzierungsplan wurde als realistisch bewertet.</p><p>11. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, materielle oder personelle Konsequenzen zu ziehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(936748800000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. 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