{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993353,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993353,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3353","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Internationale Zusammenarbeit. Finanzielle Beteiligung der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die internationale Gemeinschaft anerkennt grunds\u00e4tzlich die Schweiz als treue und loyale Beitragszahlerin im Bereich der Hilfeleistungen und finanziellen Zusammenarbeit aller Art.</p><p>Als Beispiel daf\u00fcr nennen wir das Engagement unseres Landes, das zu den wichtigsten Geldgebern der Organisationen der Vereinten Nationen geh\u00f6rt, ohne dass es Mitglied ist.</p><p>Wir fragen deshalb den Bundesrat, welche Rolle grunds\u00e4tzlich die Verschuldung eines Landes wie des unseren bei der Festlegung des Verteilschl\u00fcssels f\u00fcr die \u00dcbernahme der Kosten spielt, d. h. f\u00fcr die Zuteilung der Beitragss\u00e4tze, die f\u00fcr die Zahlungen der Schweiz massgebend sind.</p><p>Entsprechend fragen wir den Bundesrat:</p><p>1. Kann er alle finanziellen Verpflichtungen der Schweiz abschliessend nach Art und Umfang (weltweite internationale Ebene, europ\u00e4ische Ebene, multilaterale Ebene - d. h. also ohne bilaterale Ebene) auflisten?</p><p>2. Welcher Verteilschl\u00fcssel wird in den einzelnen F\u00e4llen angewendet, und welches sind die Beitr\u00e4ge, die sich f\u00fcr die Schweiz daraus ergeben?</p><p>3. In welchen F\u00e4llen hat die Verschuldung unseres Landes direkten oder indirekten Einfluss auf die H\u00f6he der Beteiligung der Schweiz?</p><p>4. Wie sieht die Verschuldungskurve f\u00fcr die Schweiz in den letzten zwanzig Jahren aus?</p><p>5. In welchen F\u00e4llen ist es sinnvoll, den Verteilschl\u00fcssel f\u00fcr die Beitr\u00e4ge im Verh\u00e4ltnis zur Entwicklung der Verschuldung unseres Landes zu \u00e4ndern?</p><p>6. Gegebenenfalls, was will der Bundesrat unternehmen, um sich in dieser Angelegenheit bei den betroffenen Organisationen und Partnern durchzusetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es trifft zu, dass die Schweiz von der internationalen Gemeinschaft grunds\u00e4tzlich als zuverl\u00e4ssige und loyale Beitragszahlerin im Bereich der multilateralen Zusammenarbeit anerkannt ist.</p><p>Das namhafte Engagement sowie die Verteilung und die H\u00f6he der finanziellen Beitr\u00e4ge der Schweiz im regionalen und globalen multilateralen System ergeben sich aus der aussenpolitischen Zielsetzung und der historischen Entwicklung des Zusammenwirkens zwischen unserem Land und der internationalen Staatengemeinschaft.</p><p>Die Fragen des Interpellanten beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>ad 1. Multilaterale finanzielle Verpflichtungen der Schweiz:</p><p>Bei den multilateralen finanziellen Verpflichtungen sind die folgenden verschiedenen Beitragsarten auseinander zu halten:</p><p>a) Pflichtbeitr\u00e4ge, welche nach einem Verteilschl\u00fcssel den Mitgliedstaaten belastet werden. So finanziert werden beispielsweise die regul\u00e4ren Budgets der UNO und der UNO-Sonderorganisationen (FAO, UNESCO, ILO usw.).</p><p>b) Entwicklungsbanken, welche Kredite zu marktnahen Bedingungen gew\u00e4hren, verf\u00fcgen \u00fcber ein Aktienkapital, das ihnen als Garantie f\u00fcr die Anleihensaufnahme auf dem internationalen Kapitalmarkt dient (Weltbank, regionale Entwicklungsbanken). Nur ein kleiner Teil dieser Beteiligungen an Banken wird tats\u00e4chlich einbezahlt. Wegleitend f\u00fcr die H\u00f6he der Beteiligungen sind bei den meisten dieser Institutionen die im Zeitpunkt der Gr\u00fcndung (oder Oeffnung) der Bank zwischen den Mitgliedern ausgehandelten Kapitalanteile.</p><p>c) Entwicklungsfonds, welche Kredite zu konzessionellen Bedingungen gew\u00e4hren, werden \u00fcber mehrj\u00e4hrige, nichtr\u00fcckzahlbare Beitr\u00e4ge im Rahmen von sogenannten Wiederauff\u00fcllungen alimentiert. Die Beteiligungen an diesen Fondswiederauff\u00fcllungen werden unter den beteiligten L\u00e4ndern ausgehandelt.</p><p>d) Multilaterale Institutionen, die \u00fcber kein regul\u00e4res Budget verf\u00fcgen, werden \u00fcber j\u00e4hrliche allgemeine Beitr\u00e4ge der Mitgliedl\u00e4nder finanziert. Ein fixer, errechenbarer Verteilschl\u00fcssel besteht hier nicht.</p><p>Die finanziellen Verpflichtungen der Schweiz auf multilateraler Ebene (global und regional) sind den Tabellen in Anhang 1 zu entnehmen.</p><p></p><p>ad 2. Verteilschl\u00fcssel und Beitr\u00e4ge der Schweiz, die sich daraus ergeben:</p><p></p><p>Definitionsgem\u00e4ss werden nur die Pflichtbeitr\u00e4ge gest\u00fctzt auf einen Verteilschl\u00fcssel den Mitgliedstaaten belastet.</p><p></p><p>Diese Verteilschl\u00fcssel und die sich daraus ergebenden prozentualen Beitr\u00e4ge der Schweiz sind den Tabellen in Anhang 2 zu entnehmen. Wichtigstes Kriterium zur Berechnung der Beitragsquoten ist in den meisten F\u00e4llen entweder das Bruttosozialprodukt, das Bruttoinlandprodukt oder das Nettovolkseinkommen. Dazu kommen weitere, untergeordnete Kriterien.</p><p>Die Organisationen, Organe, Institutionen usw., an welche die Schweiz Pflichtbeitr\u00e4ge leistet, kennen ganz verschiedene Beitragsschl\u00fcssel. Es gibt kein einheitliches System</p><p>Zur Illustration der Vielfalt seien hier folgende Beispiele erw\u00e4hnt:</p><p>- Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschifffahrt (CCNR): Es gibt in dieser internationalen Kommission 5 Mitgliedstaaten (Schweiz, Belgien, Deutschland, Frankreich und Niederlande). Jeder Staat bezahlt, ohne Ber\u00fccksichtigung seiner Gr\u00f6sse oder Wirtschaftskraft, 20\u00a0Prozent des Jahresbudgets.</p><p>- Die UNO-Quote wird berechnet aus </p><p>- dem Bruttosozialprodukt</p><p>- einer statistischen Periode von sechs Jahren</p><p>- den vom Beitragskomitee empfohlenen Umrechnungskursen zwischen dem US$ und der Landesw\u00e4hrung</p><p>- einem Schuldenlastausgleich f\u00fcr L\u00e4nder mit einem j\u00e4hrlichen Pro-Kopf-Einkommen von derzeit weniger als US$ 9'385.--</p><p>- einem Ausgleich f\u00fcr tiefes Pro-Kopf-Einkommen</p><p>- einem Maximalsatz von 25\u00a0Prozent und einem Minimalsatz von 0,001\u00a0Prozent </p><p>- zus\u00e4tzlichen Erleichterungen f\u00fcr die \u00e4rmsten Entwicklungsl\u00e4nder.</p><p>Die Berechnung der Quote der Schweiz ist in Anhang 2 zu finden.</p><p>- ICAO (Internationale Zivilluftfahrtsorganisation): Berechnung der Beitragsquote auf Grund a) des Bruttoinlandproduktes (BIP; Gewichtung 75%) und b) der Bedeutung der Zivilluftfahrt (angebotene Tonnenkilometer; Gewichtung 25%).</p><p></p><p>ad 3-5 Einfluss der Verschuldung eines Landes auf die Beitragsquote/Verschuldungskurve/\u00c4nderung des Verteilschl\u00fcssels:</p><p>F\u00fcr die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge eines Landes kommt bei den wenigen internationalen Organisationen, die dieses Kriterium \u00fcberhaupt heranziehen, nur die Aussenverschuldung in Betracht. F\u00fcr die Schweiz als Kapitalexportland f\u00e4llt dieser Bestimmungsfaktor in jedem Fall ausser Betracht. Die (interne) Verschuldung des \u00f6ffentlichen Haushalts wird nirgendwo ber\u00fccksichtigt. Aus diesem Grund wird hier auch darauf verzichtet, Zahlen wiederzugeben, die der j\u00e4hrlichen Publikation \"\u00d6ffentliche Finanzen der Schweiz\" der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung entnommen werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Aussenverschuldung ist insbesondere beim h\u00e4ufig angewendeten UNO-Schl\u00fcssel ein - wenn auch untergeordnetes - Kriterium zur Festlegung der Beitragsquoten. Da die Schweiz nicht Mitglied der UNO ist, hat sie keinen Einfluss auf die Definition oder \u00c4nderung des Verteilschl\u00fcssels im Verh\u00e4ltnis zur Verschuldung. Zudem w\u00e4re sie selbst so oder so von einer solchen \u00c4nderung nicht betroffen.</p><p></p><p>ad 6. Schritte zur \u00c4nderung des Verteilschl\u00fcssels:</p><p></p><p>Aus der Antwort zu den Ziff. 3 bis 5 ergibt sich, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit keinerlei Schritte zu unternehmen hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(935539200000)\/","SubmittedBy":"Schmied Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712757120057)\/","SubmissionDate":"\/Date(929664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}