{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993365,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993365,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3365","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Senkung der Produktionspreise in der Landwirtschaft und Grossverteiler","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Schon vor der Umsetzung der \"AP 2002\" sinken seit etwa zehn Jahren die Preise der Landwirtschaftsprodukte nur noch. Namentlich beim Fleisch sind die Preise, die den Produzenten bezahlt werden, auf die H\u00e4lfte und zuweilen noch weiter gefallen. Trotz dieser Entwicklung, welche das Preisniveau der Schweizer Produkte schrittweise dem europ\u00e4ischen Markt ann\u00e4hern und diese dadurch wettbewerbsf\u00e4higer machen soll, kann der Konsument bislang keine sp\u00fcrbaren Ver\u00e4nderungen bei den Detailhandelspreisen erkennen. Anl\u00e4sslich einer Diskussion, die k\u00fcrzlich bei einer kantonalen landwirtschaftlichen Berufsorganisation stattfand, verhehlte einer der schweizerischen Grossverteiler \u00fcbrigens nicht, dass er Preissenkungen nicht an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergibt, sondern zur Finanzierung von Verkaufsaktionen verwendet. Die zwei oder drei Grossverteiler, welche im wesentlichen den Schweizer Markt unter sich aufteilen, scheinen sich diesbez\u00fcglich gleich zu verhalten. Ich w\u00e4re dem Bundesrat deshalb dankbar, wenn er die folgenden Fragen beantworten w\u00fcrde:</p><p>1. Sind solche Vorgehensweisen nicht geeignet, die Konkurrenzf\u00e4higkeit unserer Produkte, vor allem im Vergleich zu ausl\u00e4ndischen Produkten, zu beeintr\u00e4chtigen?</p><p>2. Sind sie nicht Anzeichen f\u00fcr eine Situation der Marktbeherrschung, die mit dem Kartellgesetz und den Zielen der \"AP 2002\", der die Landwirte unter grossen Opfern zugestimmt haben, nicht vereinbar sind?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Preissenkungen, welche den Produzenten auferlegt werden, vollumf\u00e4nglich an die Konsumenten weitergegeben werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorrangige Ziele der Reform der Agrarpolitik sind ein besseres Zusammenspiel der Marktkr\u00e4fte auf allen Stufen und eine Reduzierung der staatlichen Markteingriffe. Deshalb werden die Preise und Margen f\u00fcr landwirtschaftliche Produkte k\u00fcnftig nicht mehr vom Bund bestimmt. </p><p>Damit der Markt auch wirklich funktioniert, braucht es ein hohes Mass an Transparenz, und die Akteure m\u00fcssen alle Parameter kennen. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass einige Marktteilnehmer ihre St\u00e4rkeposition missbrauchen und den Schw\u00e4cheren ihre Bedingungen aufzwingen k\u00f6nnen. Mit der geltenden Wettbewerbsgesetzgebung verf\u00fcgt der Bund \u00fcber geeignete Handlungsm\u00f6glichkeiten und Instanzen, um solchen Missbr\u00e4uchen zu begegnen. </p><p>1. Bei der Festlegung der Detailhandelspreise kommen verschiedene Faktoren ins Spiel (Angebot und Nachfrage, Marketingstrategien usw.). Jeder Verteiler verfolgt dabei seine eigene Politik. </p><p>Die Wettbewerbsbedingungen, unter denen ein Produkt oder eine Produktegruppe gehandelt wird, k\u00f6nnen durch die spezifischen Eigenschaften des jeweiligen Marktes, durch die Machtposition gewisser Teilnehmer oder die Beschr\u00e4nkung des Marktzugangs durch ausl\u00e4ndische Konkurrenten usw. beeinflusst werden. Hier kann der Bundesrat nicht eingreifen; er hat jedoch darauf zu achten, dass der Markt reibungslos funktioniert und die entsprechenden Regeln - Kartellgesetz, Preis\u00fcberwachungsgesetz, Binnenmarktgesetz, Gesetz \u00fcber technische Handelshemmnisse und Landwirtschaftsgesetz - eingehalten werden. Zu diesem Zweck sind eigens besondere Instanzen geschaffen worden; an erster Stelle ist dabei die Wettbewerbskommission zu nennen. Ihr obliegt es festzustellen, ob die in der Interpellation erw\u00e4hnten Praktiken wirklich missbr\u00e4uchlich sind. Sie wird der Frage mit zus\u00e4tzlichen Untersuchungen nachgehen. </p><p>2. Die Machtstellung der Grossverteiler auf dem Schweizer Lebensmittelmarkt wurde im Parlament schon mehrmals angesprochen, insbesondere im Zusammenhang mit der Interpellation Kunz vom 20. M\u00e4rz 1997 (97.3120). Die Wettbewerbskommission hat verschiedentlich Studien und Umfragen zu bestimmten M\u00e4rkten f\u00fcr Agrarprodukte durchgef\u00fchrt. Bisher hatte sie gegen keinen klaren Missbrauch einzuschreiten. Sie hat aber festgestellt, dass der Schlachtgefl\u00fcgelmarkt durch den Zusammenschluss von Bell und SEG potenziell von Migros und Coop dominiert werden k\u00f6nnte. Deshalb hat sie die Zustimmung zur Fusion von bestimmten Voraussetzungen abh\u00e4ngig gemacht. </p><p>Der R\u00fcckzug des Bundes aus dem Agrarmarkt schafft neue Rahmenbedingungen mit mehr Wettbewerb zwischen den einzelnen Marktteilnehmern. Damit die schw\u00e4chsten Glieder der Kette dabei nicht zu sehr benachteiligt werden, sieht das neue Landwirtschaftsgesetz insbesondere vor, dass Bauern, die sich zur besseren Verteidigung ihrer Interessen gegen\u00fcber den Abnehmern organisieren, durch den Bundesrat unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Zudem verf\u00fcgen sie jetzt \u00fcber einen gr\u00f6sseren Handlungsspielraum, der es ihnen erm\u00f6glicht, ihre Produktion ganz oder teilweise direkt zu vermarkten. Durch eine klare Definition der Herstellungsverfahren in der KUB- (kontrollierte Ursprungsbezeichnung), GGA- (gesch\u00fctzte geographische Angabe) und Markengesetzgebung k\u00f6nnen die St\u00e4rken der einheimischen Produkte noch besser zur Geltung gebracht werden. </p><p>3. Der Wettbewerb im schweizerischen Binnenmarkt wird durch das Kartellgesetz, das Preis\u00fcberwachungsgesetz, das Binnenmarktgesetz und das Gesetz \u00fcber technische Handelshemmnisse geregelt. In diesen Gesetzen sind mehrere Aufsichtsinstanzen vorgesehen, deren Aufgabe es ist, Missbr\u00e4uche zu verhindern. Die Wettbewerbskommission f\u00fchrt regelm\u00e4ssig in besonders missbrauchsgef\u00e4hrdeten Bereichen - darunter befindet sich der Agrarmarkt - Untersuchungen durch. Falls die aus der Agrarreform resultierenden niedrigeren Produzentenpreise nicht an den Konsumenten weitergegeben werden, k\u00f6nnen die genannten Instanzen eingreifen. </p><p>Zudem er\u00f6ffnet Artikel\u00a027 des Landwirtschaftsgesetzes die M\u00f6glichkeit, die Preise f\u00fcr Produkte, die durch die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes tangiert werden, auf allen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, zu \u00fcberwachen. Am 1. Januar 1999 hat der Bundesrat die Verordnung \u00fcber die Preis\u00fcberwachung in der Landwirtschaft in Kraft gesetzt. Diese erteilt dem Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft den Auftrag, das Preisniveau f\u00fcr unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte periodisch auf allen Stufen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die zust\u00e4ndige Dienststelle verfolgt die Entwicklung der Preise f\u00fcr Fleisch, Fleischprodukte und Wurstwaren, Milch und Milchprodukte, Ackerbauprodukte und daraus hergestellte Lebensmittel, Fr\u00fcchte und Gem\u00fcse. Sie informiert die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Ergebnisse der Erhebungen in regelm\u00e4ssig erscheinenden Berichten, die kostenlos bezogen werden k\u00f6nnen. Dank dieser neutralen Daten kann die Transparenz des Marktes verbessert werden. Vor allem werden sie aber als solide Verhandlungsgrundlage f\u00fcr den Dialog zwischen den Marktteilnehmern dienen. Sie sollen in Zukunft noch besser zug\u00e4nglich gemacht werden.</p><p>Sollte es zu Missbr\u00e4uchen kommen, werden diese dem Preis\u00fcberwacher mitgeteilt. Dieser kann eine Untersuchung einleiten und den Fall an die Wettbewerbskommission \u00fcberweisen. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden \u00dcberwachungs- und Interventionsinstanzen gen\u00fcgen. Ein direktes Eingreifen des Bundes zur Festlegung der Preise landwirtschaftlicher Produkte, sei es auf Ebene der Produktion oder auf Verbraucherstufe, ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Der Markt muss diese Funktion \u00fcbernehmen. Die Erfassung der Preise und Margen durch die \u00f6ffentlichen Instanzen sichert mehr Transparenz und liefert den schw\u00e4cheren Marktteilnehmern die notwendigen Informationen, um n\u00f6tigenfalls auf ihre st\u00e4rkeren Partner Druck aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Ein gemeinsames, offenes Vorgehen, insbesondere im Rahmen der Branchenorganisationen, sollte dazu beitragen, dass die niedrigeren Produzentenpreise in vollem Umfang an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(937353600000)\/","SubmittedBy":"Guisan Yves","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961027200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234580950)\/","SubmissionDate":"\/Date(929664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}