{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993392,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993392,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3392","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Gewerblicher Dienstleistungsverkehr mit \u00d6sterreich. Diskriminierung schweizerischer Unternehmer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die im Jahre 1993 in Kraft gesetzte \u00f6sterreichische Gewerbeordnung schr\u00e4nkt die grenz\u00fcberschreitenden Aktivit\u00e4ten schweizerischer Unternehmen und Gewerbetreibender ein. W\u00e4hrend bei den Bewilligungsgesuchen der Vorarlberger Firmen das Kiga grossz\u00fcgig entscheidet, ist es f\u00fcr sankt-gallische Unternehmen des gebundenen Gewerbes unm\u00f6glich, in Vorarlberg t\u00e4tig zu werden.</p><p>1996 hat das Bundesamt f\u00fcr Aussenwirtschaft auf Wunsch und im Einvernehmen mit dem Kanton St. Gallen versucht, die Diskriminierung schweizerischer Unternehmen auf dem Weg eines bilateralen Abkommens mit \u00d6sterreich zu beheben. Der Abschluss eines solchen Abkommens scheiterte jedoch daran, dass \u00d6sterreich nichts unternehmen will, bevor nicht die Ausgestaltung der Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen der EU und der Schweiz gekl\u00e4rt ist.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, unverz\u00fcglich Verhandlungen mit der \u00f6sterreichischen Regierung aufzunehmen, damit die gem\u00e4ss \u00f6sterreichischer Gewerbeordnung bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe im grenz\u00fcberschreitenden Verkehr mit Vorarlberg nicht mehr diskriminiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Der Urheber verzichtet auf eine Begr\u00fcndung und w\u00fcnscht</p><p>eine schriftliche Antwort.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nachdem im Jahre 1993 die neue \u00f6sterreichische Gewerbeordnung in Kraft getreten war, hat die Schweiz versucht, die Einschr\u00e4nkungen der grenz\u00fcberschreitenden Aktivit\u00e4ten schweizerischer Unternehmen im Kontakt mit den zust\u00e4ndigen \u00f6sterreichischen Stellen zu beseitigen. Ziel war die R\u00fcckkehr zur zuvor bestehenden liberalen gegenseitigen Bewilligungspraxis.</p><p>Anl\u00e4sslich des Dreiertreffens der Wirtschaftsminister von Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz von 1995 wurde \u00f6sterreichischerseits Bereitschaft zum Abschluss einer bilateralen Vereinbarung ge\u00e4ussert. Der daraufhin von der Schweiz unterbreitete Abkommensentwurf sah die gegenseitige Zulassung von in den Grenzregionen ans\u00e4ssigen Berufsleuten zur Aus\u00fcbung grenz\u00fcberschreitender Dienstleistungen vor, einschliesslich einzelner T\u00e4tigkeiten, die in \u00d6sterreich zur Kategorie der sogenannten bewilligungspflichtigen, gebundenen Berufe geh\u00f6ren (Baumeister, Zimmermeister, Steinmetzmeister, Brunnenmeister und Sprengungsunternehmen). Das Abkommen sah einen Rechtsanspruch auf Nachsicht vom jeweils vorgeschriebenen Bef\u00e4higungsnachweis f\u00fcr die innerhalb des geografischen Geltungsbereiches (Kantone St. Gallen und Graub\u00fcnden, Bundesl\u00e4nder Vorarlberg und Tirol) ans\u00e4ssigen Berufsleute.</p><p>In der Folge setzte \u00d6sterreich die Verhandlungen jedoch mit dem Argument aus, zuerst m\u00fcssten die sektoriellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen werden, die Klarheit \u00fcber die Ausgestaltung der Personenfreiz\u00fcgigkeit schaffen w\u00fcrden. Der Rechtsdienst der EU-Kommission hatte n\u00e4mlich \u00d6sterreich wissen lassen, dass ein bilaterales Abkommen \u00fcber den Dienstleistungsverkehr zwischen der Schweiz und \u00d6sterreich mit dem entsprechenden sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Konflikt kommen k\u00f6nnte. \u00d6sterreich habe auch nicht das Recht, ein bilaterales Abkommen abzuschliessen, das materiell den gleichen Bereich zum Gegenstand habe.</p><p>In der Tat deckt Artikel\u00a05 des Abkommens \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit im Personenverkehr den grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungsverkehr ab. In den Bereichen, in denen ein bilaterales Dienstleistungsabkommen Schweiz-EU (z. B. im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen) abgeschlossen wird, soll die Dienstleistungserbringung nicht durch die Bestimmungen \u00fcber den Personenverkehr erschwert werden. F\u00fcr Personen, welche in Anwendung dieser Abkommen Dienstleistungen erbringen, garantiert das Abkommen \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit im Personenverkehr das Recht auf Einreise und Aufenthalt f\u00fcr die Dauer der T\u00e4tigkeit.</p><p>Das Abkommen sieht zudem das Recht der Dienstleistungserbringer vor, sich in einen Gaststaat zu begeben und dort f\u00fcr eine befristete Zeit (90 Tage pro Kalenderjahr) Dienstleistungen zu erbringen. Dieses Recht steht nicht nur selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigen, sondern auch juristischen Personen zu, welche ihre Arbeitnehmer in den Gaststaat entsenden k\u00f6nnen. Als juristische Personen gelten Gesellschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft oder nach schweizerischem Recht gegr\u00fcndet wurden und ihren satzungsm\u00e4ssigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung im Gebiet einer Vertragspartei haben.</p><p>Es sei ferner darauf hingewiesen, dass am 9. Februar 1999 in Feldkirch ein regionales Beamtengespr\u00e4ch der Kantone Graub\u00fcnden und St. Gallen einerseits und der Bundesl\u00e4nder Vorarlberg und Tirol andererseits stattgefunden hat. Dabei wurde festgestellt, dass eine einvernehmliche und gute Zusammenarbeit besteht und die Bewilligungspraxis beiderseits sehr liberal gehandhabt werden soll, auch hinsichtlich des Bef\u00e4higungsnachweises f\u00fcr schweizerische Unternehmen. Ferner wurde vereinbart, konkrete Anliegen, aktuelle Einzel- und Streitf\u00e4lle, wenn m\u00f6glich direkt mit den jeweils zust\u00e4ndigen \u00c4mtern einer L\u00f6sung zuzuf\u00fchren. Die regionalen Beamten k\u00f6nnen nach Bedarf wieder zusammentreten.</p><p>Auf Grund der geschilderten Sachlage kommt der Bundesrat zum Schluss, dass sich ein bilaterales Abkommen mit \u00d6sterreich er\u00fcbrigt. Sollte indessen der Ratifikationsprozess der bilateralen Abkommen mit der EU wider Erwarten nicht wie vorgesehen ablaufen, w\u00e4re der Bundesrat bereit, den Fragenkomplex erneut zu studieren und ein allf\u00e4lliges Abkommen mit \u00d6sterreich ins Auge zu fassen.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(942796800000)\/","SubmittedBy":"Widrig Hans Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960163200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234897613)\/","SubmissionDate":"\/Date(935971200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4520,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}