{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993417,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993417,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3417","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beziehungen Schweiz/S\u00fcdafrika. Zugang zu den Quellen des Nachrichtendienstes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bekanntwerden von skandalartigen \"Ungereimtheiten\" rund um den Nachrichtendienst wirft auch die Frage auf, welche Rolle der Nachrichtendienst w\u00e4hrend der Zeit der Apartheid in S\u00fcdafrika gespielt hat. Der Bundesrat hat beschlossen, in den einzelnen Departementen und \u00c4mtern abzukl\u00e4ren, welche Informationen \u00fcber die Beziehungen der Schweiz zu S\u00fcdafrika bis heute noch vorhanden sind.</p><p>Der Nationalrat hat auch ein Postulat \u00fcberwiesen, das den Bundesrat beauftragt, mittels eines nationalen Forschungsprogrammes die Beziehungen Schweiz/S\u00fcdafrika zu untersuchen (99.3002).</p><p>Am 31. August 1999 bekr\u00e4ftigte Bundesrat Ogi vor dem Parlament, dass er sich daf\u00fcr einsetzen werde, dass die Untersuchung im Fall Bellasi unabh\u00e4ngig und kompetent gemacht werde. Damit dies m\u00f6glich sein wird, ist Transparenz unabdingbar. Deshalb stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wird den Forschenden des nationalen Forschungsprogrammes zu S\u00fcdafrika der Zugang zu den Quellen des milit\u00e4rischen Nachrichtendienstes erm\u00f6glicht werden?</p><p>2. Wird sich der Bundesrat auch daf\u00fcr einsetzen, dass die betroffenen Personen vom Nachrichtendienst und von der Bundespolizei von der Geheimhaltungspflicht entbunden werden und umfassende Ausk\u00fcnfte erteilen k\u00f6nnen?</p><p>3. Wird auch denjenigen, die in der Verwaltung beauftragt sind, Abkl\u00e4rungen vorzunehmen, der Zugang zu allen Quellen gew\u00e4hrleistet sein?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Sinne vermehrter Transparenz soll der \u00d6ffentlichkeit erm\u00f6glicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im \u00fcbrigen hat der Chef des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekret\u00e4r Edouard Brunner damit beauftragt, s\u00e4mtliche Belange der Untergruppe Nachrichtendienst mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis zum 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.</p><p>Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verst\u00e4rkt wahrzunehmen und sich dazu regelm\u00e4ssig \u00fcber die nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeiten sowie \u00fcber die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.</p><p>Die Fragen der Interpellantin im Zusammenhang mit der Rolle des Nachrichtendienstes w\u00e4hrend der Zeit der Apartheid in S\u00fcdafrika werden wie folgt beantwortet:</p><p>1./2. Der Zugang zu Quellen des milit\u00e4rischen Nachrichtendienstes kann Dritten wegen des unverzichtbaren Quellenschutzes nicht gew\u00e4hrt werden. Nach der Informationsschutzverordnung vom 1. Mai 1990 werden als \"geheim\" besondere Informationen klassifiziert, deren Aufdeckung die Auftragserf\u00fcllung der Armee oder wesentlicher Teile davon nachhaltig gef\u00e4hrden kann und die einem eng begrenzten Personenkreis zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Generalstabschef hat in seinen Weisungen vom 17. Juni 1991 festgelegt, dass in nachrichtendienstlichen Belangen die Quellen als \"geheim\" zu klassifizieren sind. Es ist eine evidente Tatsache, dass gewisse nicht \u00f6ffentliche, f\u00fcr unser Land jedoch wichtige Informationen nur erh\u00e4ltlich sind, wenn die Personen, die sie uns geben, die v\u00f6llige Gewissheit haben, dass ihre Identit\u00e4t nicht preisgegeben wird. Auf den Quellenschutz kann daher nicht verzichtet werden.</p><p>Umfassende Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Beziehungen Schweiz/S\u00fcdafrika w\u00e4hrend der Zeit der Apartheid (d. h. ab 1948) sind nur gest\u00fctzt auf die Konsultation der entsprechenden Akten m\u00f6glich. Was Ausk\u00fcnfte seitens von Beamten der Bundespolizei betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Sonderbeauftragte f\u00fcr Staatsschutzakten, gest\u00fctzt auf den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 \u00fcber Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft (SR 172.213.54), s\u00e4mtliche vor dem 16. Mai 1990 erstellten oder bei der Bundesanwaltschaft eingegangenen Akten in seine Obhut genommen und nahezu alle ausgeschieden hat. Diese Akten wurden dem Bundesarchiv \u00fcberwiesen. Sie stehen der Verwaltung nicht zur Einsicht offen und bleiben w\u00e4hrend f\u00fcnfzig Jahren f\u00fcr jede Einsichtnahme gesperrt. Eine Entbindung von der Geheimhaltungspflicht f\u00fcr die Beamten der Bundespolizei betrachtet der Bundesrat unter diesen Umst\u00e4nden als kaum erfolgversprechend.</p><p>3. Der Zugang zu den Quellen wird denjenigen, die in der Verwaltung beauftragt sind, Abkl\u00e4rungen vorzunehmen, im Rahmen von V\u00f6lkerrecht und Landesrecht und unter Vorbehalt des Quellenschutzes erm\u00f6glicht. Der Zugang zu den entsprechenden Quellen der Bundesanwaltschaft ist den Angeh\u00f6rigen der Verwaltung gesetzlich verwehrt.</p><p>Die Kommissionen des Parlamentes haben eine starke Stellung gegen\u00fcber der Verwaltung. So hat beispielsweise die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation das Recht, nach Anh\u00f6rung des Bundesrates, ungeachtet des Amtsgeheimnisses oder des milit\u00e4rischen Geheimnisses, von Beh\u00f6rden des Bundes, der Kantone und von Privatpersonen die Herausgabe von Akten zu verlangen sowie Beamte des Bundes und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder als Zeugen einzuvernehmen. Ebenso kann die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation Beamte der Kantone als Auskunftspersonen befragen. F\u00fcr Meldungen ausl\u00e4ndischer Amtsstellen kann der Bundesrat den Quellenschutz vorbehalten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(938995200000)\/","SubmittedBy":"Hollenstein Pia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961372800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759169970)\/","SubmissionDate":"\/Date(936057600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4520,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}