{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993420,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993420,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3420","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stopp Atomtransporte. AKW-Brennst\u00e4be direkt ins Zwischenlager in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. die Ausfuhr von bestrahlten Brennelementen in die Lagerbecken der ausl\u00e4ndischen Wiederaufarbeitungsanlagen unverz\u00fcglich zu untersagen und deren direkte Zwischenlagerung in der Schweiz anzuordnen;</p><p>2a. sofern und soweit noch nicht vorhanden, umgehend die dazu erforderlichen Rechtsgrundlagen selber zu schaffen oder der Bundesversammlung zur Beschlussfassung zu unterbreiten; sowie</p><p>b. parallel dazu mit den Atomkraftwerkbetreibern in Verhandlung zu treten und mit ihnen, wenn m\u00f6glich, eine Vereinbarung \u00fcber den freiwilligen sofortigen Verzicht auf die Ausfuhr von bestrahlten Brennelementen abzuschliessen;</p><p>3. daf\u00fcr zu sorgen, dass die langfristige Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen mit rundum doppelwandigen Beh\u00e4ltern erfolgt, die vollumf\u00e4nglich dem Mehrfachbarrierenprinzip und den weiteren sicherheitstechnischen Auslegungskriterien entsprechen und zuverl\u00e4ssig auf ihre Langzeitdichtheit \u00fcberwachbar sind.</p>","ReasonText":"<p>Bisher waren die Abtransporte von bestrahlten Brennelementen aus den schweizerischen Atomkraftwerken deswegen n\u00f6tig, weil es die Betreiber vers\u00e4umt hatten, in den Werken selber oder anderweitig f\u00fcr gen\u00fcgend Lagerm\u00f6glichkeiten zu sorgen. In den Wiederaufarbeitungsanlagen dagegen waren und sind grossz\u00fcgig dimensionierte Lagerbecken f\u00fcr bestrahlte Brennelemente vorhanden.</p><p>Noch diesen Herbst soll im zentralen Zwischenlager W\u00fcrenlingen der Lagerteil, insbesondere die Hochradioaktiv-Lagerhalle mit 200 Beh\u00e4lterstellpl\u00e4tzen, den Betrieb aufnehmen. Die NOK-Beznau verf\u00fcgt \u00fcberdies \u00fcber ein bewilligtes Projekt f\u00fcr eine weitere Hochradioaktiv-Lagerhalle mit 84 Stellpl\u00e4tzen. Damit wird in der Schweiz f\u00fcr die absehbare Zukunft gen\u00fcgend Lagerplatz f\u00fcr die direkte Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen vorhanden sein. F\u00fcr den Abtransport zu den Wiederaufarbeitungsanlagen besteht \u00fcberhaupt keine Notwendigkeit mehr.</p><p>Die Betreiber haben den Bedarf f\u00fcr ein Zwischenlager wesentlich damit begr\u00fcndet, dass sie sich mit der damit er\u00f6ffneten Option der direkten Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen von den Wiederaufarbeitern in Frankreich und England unabh\u00e4ngiger machen wollen. Diese Begr\u00fcndung wurde mit der Rahmenbewilligung der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te akzeptiert.</p><p>Trotz der neuen Situation - Er\u00f6ffnung der Hochradioaktiv-Lagerhalle in W\u00fcrenlingen - haben die Sicherheitsbeh\u00f6rden am 23. August 1999 bekannt gegeben, dass sie die Wiederaufnahme des Abtransportes von bestrahlten Brennelementen f\u00fcr \"vertretbar\" halten. Diese Transporte waren nach den im vergangenen Jahr bekannt gewordenen radioaktiven Verunreinigungen der Transportbeh\u00e4lter und der Transportgef\u00e4hrte gestoppt worden. Die Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen r\u00e4umt jedoch ein, dass trotz der zus\u00e4tzlichen Auflagen  h\u00e4ufigere und gr\u00fcndlichere Reinigungen der Beh\u00e4lter sowie bessere Abschirmung der Beh\u00e4lter gegen das radioaktiv verseuchte Lagerbecken-K\u00fchlwasser solche Verunreinigungen auch in Zukunft nicht vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Es wurden auch bereits wieder erste Abtransportbewilligungen erteilt. Abtransporte gr\u00f6sseren Umfangs wurden vor kurzem von der Kernkraftwerk Leibstadt AG angek\u00fcndigt, und die NOK haben bez\u00fcglich Beznau verlautbaren lassen, dass auch sie an der teuren und radiologisch nicht verantwortbaren Wiederaufarbeitung festhalten wollen.</p><p>Dies geschah, obwohl Prof. H. Rausch in einem Gutachten zum Schluss kam, dass die atom- und strahlenschutzrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr solche Transportbewilligungen heute wegen der radioaktiven Umweltbelastung, die bei der Wiederaufarbeitung zwangsl\u00e4ufig entsteht, nicht gegeben sind. Und es geschah, obwohl Prof. G. Stratenwerth die strafrechtliche Verantwortlichkeit der schweizerischen Atomkraftwerkbetreiber f\u00fcr die radioaktiven Verseuchungen, die sie durch ihre bestrahlten Brennelemente an den ausl\u00e4ndischen Standorten der Wiederaufarbeitungsanlagen verursachen, aufgrund von Artikel\u00a036 des Atomgesetzes f\u00fcr so offensichtlich und klar erachtete, dass er auf ein ausf\u00fchrlicheres Gutachten verzichten konnte.</p><p>Der Export von bestrahlten schweizerischen Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England l\u00e4sst sich in keiner Weise mehr rechtfertigen, nachdem in der Schweiz gen\u00fcgend Lagerraum f\u00fcr die direkte Zwischenlagerung geschaffen wurde. Erfolgt diese Zwischenlagerung in sicherheitstechnisch optimierten Lagerbeh\u00e4ltern, ist sie auf jeden Fall mit wesentlich weniger radioaktiver Umweltbelastung verbunden als die Wiederaufarbeitung. Das Strahlenschutzgesetz schreibt in solchen F\u00e4llen klar vor, dass die radiologisch schonendere Variante zu praktizieren ist. Kommt hinzu, dass die direkte Zwischenlagerung auch \u00f6konomisch wesentlich weniger teuer zu stehen kommt als die Wiederaufarbeitung. Die Wiederaufarbeitung ist in keiner Weise sicherheitstechnische Voraussetzung f\u00fcr die sp\u00e4tere geologische Langzeitlagerung der hochradioaktiven R\u00fcckst\u00e4nde der Atomenergieproduktion.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Schweizer Kernkraftwerken erfolgt in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Grossbritannien). F\u00fcr den Transport und die Ausfuhr der Brennelemente sowie den sp\u00e4teren R\u00fccktransport der bei der Wiederaufarbeitung entstandenen radioaktiven Abf\u00e4lle ist eine Bewilligung erforderlich. Beim Transport werden spezielle Beh\u00e4lter ben\u00fctzt. In den letzten Jahren ereigneten sich Kontaminationen an den Transportbeh\u00e4ltern und an der Innenseite der beim Transport verwendeten Eisenbahnwagen. Im Mai 1998 sistierte das Bundesamt f\u00fcr Energie die Transportbewilligungen. In der Folge wurden die Ursachen der Kontaminationen untersucht und Massnahmen zu deren Vermeidung festgelegt. Die Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen stellte im M\u00e4rz 1999 fest, dass die bei den Transporten erfolgten Grenzwert\u00fcberschreitungen keine gesundheitlichen Folgen f\u00fcr Bahnpersonal und Bev\u00f6lkerung zur Folge hatten. Mit den in der Zwischenzeit getroffenen Massnahmen k\u00f6nnen auch in Zukunft gesundheitliche Folgen f\u00fcr Bahnpersonal und Bev\u00f6lkerung ausgeschlossen werden. Nachdem auch die \u00fcbrigen gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt waren, gab das Bundesamt f\u00fcr Energie am 13. August 1999 den Transport abgebrannter Brennelemente wieder frei.</p><p>Wegen den bei der Wiederaufarbeitung erfolgenden Abgaben radioaktiver Stoffe ins Meer und wegen den Kontaminationen bei den Transporten sind mehrere Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft h\u00e4ngig. In diesem Rahmen ist zu pr\u00fcfen, ob und wieweit sich die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke und auch die beteiligten Beamten strafbar machten. </p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1./2. Der Bundesrat hat in Beantwortung mehrerer parlamentarischer Vorst\u00f6sse erkl\u00e4rt, dass die grunds\u00e4tzliche Frage, ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Transport von abgebrannten Brennelementen in die ausl\u00e4ndischen Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zul\u00e4ssig sein sollen, im Zusammenhang mit der Totalrevision der Atomgesetzgebung zu pr\u00fcfen sei. Die Wiederaufarbeitung wird heute bez\u00fcglich Sicherheit, Gesundheitsrisiken, Strahlenschutz, Transportrisiken, Abfallmengen, Ressourcenschonung und Wirtschaftlichkeit kontrovers beurteilt. Dabei f\u00e4llt insbesondere ins Gewicht, dass Plutonium abgetrennt wird, gegen\u00fcber der direkten Endlagerung insgesamt voraussichtlich mehr Transporte n\u00f6tig sind und bei der Wiederaufarbeitung im Rahmen gesetzlich und beh\u00f6rdlich festgelegter Genzwerte radioaktive Stoffe an Wasser und Luft abgegeben werden. Der Bundesrat hat daher in W\u00fcrdigung dieser Situation beschlossen, das Verbot der Wiederaufarbeitung bzw. der damit zusammenh\u00e4ngenden Ausfuhren von abgebrannten Brennelementen in den Vorentwurf zum Kernenergiegesetz aufzunehmen, den er im Jahr 2000 in die Vernehmlassung schicken wird. Die bestehenden Vertr\u00e4ge sollen jedoch noch erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, um m\u00f6gliche Schadenersatzforderungen zu vermeiden.</p><p>Voraussichtlich ab Mitte 2000 werden die Kernkraftwerkbetreiber abgebrannte Brennelemente im Zentralen Zwischenlager W\u00fcrenlingen (Zwilag) zwischenlagern. Im Rahmen des geltenden Rechtes und der bestehenden Wiederaufarbeitungsvertr\u00e4ge werden jedoch teilweise abgebrannte Brennelemente weiterhin zur Wiederaufarbeitung ausgef\u00fchrt.</p><p>Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung sind 1998 im Rahmen des Energiedialogs zur Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle mit den Betreibern der Kernkraftwerke und den Umweltorganisationen diskutiert worden. Dabei konnte keine Ann\u00e4herung der Standpunkte erreicht werden. Die Wiederaufarbeitung wurde auch in den Gespr\u00e4chen zwischen den Bundesr\u00e4ten Leuenberger und Couchepin sowie den Kernkraftwerkbetreibern, Kernkraftwerkgegnern und den betroffenen Kantonen thematisiert. Auch bei diesen Gespr\u00e4chen konnte keine L\u00f6sung erzielt werden, der sowohl die Kernkraftwerkbetreiber als auch die Umweltorganisationen h\u00e4tten zustimmen k\u00f6nnen. Aus diesen Gr\u00fcnden besteht zurzeit keine Veranlassung zu weiteren Gespr\u00e4chen mit den Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke \u00fcber einen Verzicht auf Ausfuhren abgebrannter Brennelemente.</p><p>3. Die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente erfolgt in speziellen Transport- und Lagerbeh\u00e4ltern. Der Bundesrat hat in der Bau- und Betriebsbewilligung f\u00fcr das Zwilag die Anforderungen an diese Beh\u00e4lter festgelegt. Darin wird insbesondere ein doppeltes Deckelsystem mit einer st\u00e4ndigen \u00dcberwachung der Dichtheit verlangt. Die Beh\u00e4lter werden so ausgelegt und gepr\u00fcft, dass sie auch bei schweren Unf\u00e4llen ihre Integrit\u00e4t bewahren. Die Einlagerung der Beh\u00e4lter im Zwilag bedarf einer Freigabe der Sicherheitsbeh\u00f6rden.</p><p>Es besteht daher keine Veranlassung f\u00fcr sofortige Verbote und Massnahmen im Sinne der Motion. Im \u00dcbrigen schl\u00e4gt der Bundesrat ein gesetzliches Verbot der Wiederaufarbeitung bzw. der damit zusammenh\u00e4ngenden Ausfuhren im Vernehmlassungsentwurf zum Kernenergiegesetz vor.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1, 2b und 3 abzulehnen und Ziffer 2a in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1, 2b und 3 abzulehnen und Ziffer 2a in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(943401600000)\/","SubmittedBy":"Kuhn Katrin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1002240000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712761780587)\/","SubmissionDate":"\/Date(936144000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4520,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}