{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993433,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993433,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3433","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"IAO-Konvention Nr. 169 zum Schutze indigener V\u00f6lker (Ureinwohner)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament eine Botschaft zur Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vorzulegen.</p>","ReasonText":"<p>Indigene V\u00f6lker sind in vielen Teilen der Welt mit unterschiedlichen Formen der Benachteiligung und Unterdr\u00fcckung konfrontiert, die es ihnen nicht nur verunm\u00f6glichen, ihre traditionellen Lebensformen aufrechtzuerhalten, sondern auch ihre seit der Konferenz von Rio anerkannte Rolle bei der Realisierung einer nachhaltigen Entwicklung zu \u00fcbernehmen.</p><p>Die Konvention Nr. 169 der IAO zum Schutze der Ureinwohner verankert die Gleichberechtigung indigener V\u00f6lker und legt Grundrechte fest, wie das Recht auf ein eigenes Territorium (inkl. Ressourcen), eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache. Sie trat am 27. Juni 1989 in Kraft und ist seither von 13 Staaten ratifiziert worden. Das Europ\u00e4ische Parlament forderte 1994 die EU-Mitgliedstaaten zum Beitritt auf.</p><p>Wie sich der eindr\u00fccklichen, vor kurzem ver\u00f6ffentlichten Informationsschrift betreffend das Engagement der Schweiz f\u00fcr die indigenen V\u00f6lker entnehmen l\u00e4sst, begr\u00fcssen der Bundesrat, die Direktion f\u00fcr V\u00f6lkerrecht, die Politische Abteilung IV, Menschenrechts- und humanit\u00e4re Politik, und die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit die Ziele der Konvention Nr. 169. Der Bruno-Manser-Fonds, doCip, die Gesellschaft f\u00fcr bedrohte V\u00f6lker, Incomindios, Infoe Schweiz, IWGIA, Nouvelle Plan\u00e8te, Traditions pour Demain, zusammengeschlossen in einer Organisation zur Unterst\u00fctzung der indigenen V\u00f6lker, unterst\u00fctzen die Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der IAO.</p><p>Gerade in der von den Vereinten Nationen ausgerufenen Dekade der indigenen V\u00f6lker (1995 bis 2004) gilt es auch f\u00fcr die Schweiz, sichtbare Richtlinien f\u00fcr die Aussen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik zu schaffen. Durch die Ratifizierung der Konvention w\u00fcrde die Schweiz die darin festgehaltenen Rechte der indigenen V\u00f6lker anerkennen und k\u00f6nnte somit gegen\u00fcber anderen Staaten ein wichtiges Zeichen setzen, auch in Bezug auf die Respektierung der indigenen V\u00f6lker innerhalb ihrer Staatsgrenzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>An ihrer Sitzung von 30. M\u00e4rz 1999 wurde der APK-N von Herrn Gysin Remo und Frau Zapfl ein Vorschlag f\u00fcr eine Motion unterbreitet. Ziel dieses Vorschlages ist die Einreichung einer Motion, welche den Bundesrat beauftragt, die Konvention Nr. 169 der IAO zu ratifizieren. Zur Pr\u00fcfung dieses Vorschlags hat die Kommission die zust\u00e4ndige Bundesstelle (Seco - INDA) beauftragt, die Gr\u00fcnde darzulegen, weshalb die Schweiz dieses Instrument bisher nicht ratifiziert hat.</p><p></p><p>Am 2. September hat Herr Gysin seine Motion zum gleichen Thema eingereicht, ohne den Bericht der Verwaltung abzuwarten, den die APK-N an ihrer Sitzung vom 29. November 1999 beraten wird.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat den oben erw\u00e4hnten Bericht, der wie folgt zusammengefasst werden kann, gutgeheissen:</p><p></p><p>Die Konvention Nr. 169 wurde an der 76. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 1989 angenommen und ist am 5. September 1991 in Kraft getreten. Die Konvention Nr. 169 verpflichtet die Regierungen, zusammen mit den interessierten V\u00f6lkern koordinierte und systematische Massnahmen zum Schutz der Rechte von eingeborenen und in St\u00e4mmen lebenden V\u00f6lkern auszuarbeiten und ihre Integrit\u00e4t zu garantieren. Spezielle Massnahmen zum Schutz ihrer Personen, Institutionen, G\u00fcter, Arbeitsformen, Kultur und Umgebung sind zu ergreifen. </p><p></p><p>Der Bundesrat hatte bereits 1991 Gelegenheit, dieses Instrument zu pr\u00fcfen (BBl 1991 869), und lehnte damals eine Ratifikation ab. Er zog es vor, der Ratifizierung anderer internationaler Vertr\u00e4ge Priorit\u00e4t einzur\u00e4umen. Der Bericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Ratifikation der Rahmen\u00fcbereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (BBl 1998 1293), welche f\u00fcr die Schweiz am 1. Februar 1999 in Kraft getreten ist. Der Bericht macht deutlich, dass die Konvention Nr. 169 und die Rahmenkonvention des Europarates zwar auf den gleichen Prinzipien beruhen, doch beinhaltet die Konvention Nr. 169 in den sp\u00e4ter erw\u00e4hnten Bereichen viel pr\u00e4zisere und zwingendere Vorschriften, welche vom Mitgliedsstaat zu tragen sind.</p><p></p><p>Der Bericht erinnert daran, dass es das Ziel der Motion der APK-N ist, den Schutz der eingeborenen und in St\u00e4mmen lebenden V\u00f6lkern auf dem Gebiet eines ihre Rahmenbedingungen und ihre Lebensart durch Zerst\u00f6rung oder gar Genozid gef\u00e4hrdenden Staates zu sichern; eine Ratifikation sollte in diesem Sinne einen Solidarit\u00e4tsakt zugunsten dieser V\u00f6lker darstellen. </p><p></p><p>Der Bericht macht auf die Frage des Anwendungsbereiches \"ratione personae\" der Konvention Nr. 169 aufmerksam. Tats\u00e4chlich ist es in der Schweiz und in anderen europ\u00e4ischen Staaten nicht m\u00f6glich, die Frage der Anwendbarkeit der Konvention Nr. 169 auf Fahrende mit absoluter Sicherheit zu kl\u00e4ren. Selbst wenn man sich vorstellen k\u00f6nnte, dass Fahrende durch die Bestimmungen der Konvention gedeckt sein k\u00f6nnten, kann eine Best\u00e4tigung des Anwendungsbereiches nur durch die Kontrollorgane der IAO gegeben werden, was bis zum heutigen Tag nicht geschehen ist. </p><p></p><p>Unter Ber\u00fccksichtigung unserer Ratifikationspraxis analysiert der Bericht im Weiteren die voraussehbaren Konsequenzen im Falle einer Anwendbarkeit der Konvention auf Fahrende. Anschliessend werden die notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen und praktischen Anpassungen aufgelistet, welche zu unternehmen w\u00e4ren, um den Anforderungen der Konvention Nr. 169 entsprechen zu k\u00f6nnen: diese sind v.a. im Bereich der Raumplanung, der Ausbildung, der Justizorganisation und der Arbeitsbedingungen (Kinderarbeit) zu finden. Der Bericht erw\u00e4hnt ausserdem, dass diese Umsetzung eine finanzielle Belastung von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Folge haben k\u00f6nnte. </p><p></p><p>Der Bericht f\u00fchrt aus, dass die Annahme der von der Konvention Nr. 169 vorgesehenen Massnahmen im Rahmen eines Spezialgesetzes zugunsten der Fahrenden erfolgen k\u00f6nnte: Dies k\u00f6nnte zu einer Intervention des Bundes in die traditionell den Kantonen und Gemeinden vorbehaltenen Kompetenzen f\u00fchren oder eine verst\u00e4rkte Zusammenarbeit mit kantonalen und kommunalen Stellen notwendig machen. Unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten L\u00f6sung w\u00fcrde eine Spezialgesetzgebung in den oben erw\u00e4hnten Bereichen den Fahrenden spezifische Rechte zugestehen, welche generell \u00fcber jene der restlichen Bev\u00f6lkerung hinausgingen. Unser Land hat bereits viele Massnahmen getroffen, welche die besonderen Bed\u00fcrfnisse der fahrenden Bev\u00f6lkerung ber\u00fccksichtigen, wie z.B. die Gr\u00fcndung der Stiftung \"Sicherung der Zukunft der Fahrenden in der Schweiz\", Subventionen f\u00fcr Fahrende vertretende Organisationen oder verschiedene kantonale Initiativen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden. Der zurzeit verfolgte Ansatz der Mehrheit der betroffenen Personen und Organisationen ist durch ihre f\u00f6deralistische und angemessene Art gekennzeichnet, wie sich am Beispiel der Parlamentarischen Initiative zur Gr\u00fcndung der Stiftung \"Sicherung der Zukunft der Fahrenden in der Schweiz\" zeigt.</p><p></p><p>Der Bericht erinnert daran, dass die \u00dcbereinkommen der IAO Auswirkungen auf dem Territorium des Mitgliedsstaates haben. Im Rahmen ihrer Politik zur F\u00f6rderung der Menschenrechte k\u00f6nnte die Schweiz, nach einer Ratifikation der Konvention Nr. 169, diese in bilateralen Beziehungen mit einem Staat anwenden, der die Konvention ratifiziert hat und diese nicht einh\u00e4lt. Die Untersuchung der Ratifikation der Konvention Nr. 169 in diesem Lichte h\u00e4ngt von der Kl\u00e4rung der Frage des genauen Anwendungsbereiches der Konvention durch die IAO ab, was zurzeit nicht der Fall ist.</p><p></p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst den juristischen Ansatz des Berichtes und schliesst sich den Schlussfolgerungen der Bundesverwaltung an.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist im \u00dcbrigen der Meinung, dass es zurzeit nicht m\u00f6glich ist, genau auf die oft komplexen im Bericht aufgeworfenen Fragen einzugehen, die mit den Verpflichtungen und den Folgen einer eventuellen Ratifizierung der Konvention Nr. 169 zusammenh\u00e4ngen, namentlich was die Finanzen und die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden angeht. Die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der Konvention Nr. 169 ist noch nicht behoben, da die IAO die n\u00f6tigen Angaben noch nicht geliefert hat. Ausserdem gibt es in diesem Bereich weder in praktischer noch in rechtlicher Hinsicht vergleichbare Anwendungen, da erst drei europ\u00e4ische Staaten die Konvention Nr. 169 ratifiziert haben (D\u00e4nemark, Norwegen und die Niederlande).</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich angesichts der Tatsache, dass die Formulierung einer interpretierenden Erkl\u00e4rung oder von Vorbehalten nicht m\u00f6glich ist, zum jetzigen Zeitpunkt eine gewisse Zur\u00fcckhaltung hinsichtlich der Ratifizierung der Konvention Nr. 169 aufdr\u00e4ngt, ohne dass jedoch die T\u00fcre f\u00fcr eine solche M\u00f6glichkeit definitiv geschlossen wird.</p><p></p><p>Abschliessend erinnert der Bundesrat an seine Unterst\u00fctzung der allgemeinen Ziele der Konvention Nr. 169, wie er sie bereits in seiner Botschaft von 1991 erkl\u00e4rt hat. Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, die allgemeinen Prinzipien der Konvention Nr. 169 ins Leitbild der schweizerischen Zusammenarbeit aufzunehmen. Innenpolitisch l\u00e4sst er sich von diesen Prinzipien inspirieren und l\u00e4dt die Kantone dazu ein, dasselbe zu tun. Eine Ratifizierung der Konvention ist somit zu diesem Zeitpunkt nicht n\u00f6tig. Ferner ist der Bundesrat der Ansicht, dass zus\u00e4tzlich zu den Schlussfolgerungen des Berichtes die Deza den Auftrag erhalten soll, zusammen mit dem EDA und dem EDI - mit Konsultation der Stiftung \"Sicherung der Zukunft der Fahrenden in der Schweiz\" - die Zweckm\u00e4ssigkeit der Ratifizierung der Konvention Nr. 169 zu pr\u00fcfen, sobald die Pr\u00e4zisierungen der IAO zum Anwendungsbereich \"ratione personae\" bekannt sind. Diese L\u00f6sung w\u00fcrde dem von der Motion angestrebten Ziel entsprechen. Sie w\u00e4re auch ein klares politisches Signal und ein Akt der konkreten, der Situation angemessenen Solidarit\u00e4t.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(943401600000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213056000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234880190)\/","SubmissionDate":"\/Date(936230400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4520,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}