{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993440,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993440,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3440","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen und zum Dubliner Abkommen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Diesen Sommer sind die Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island dem revidierten Schengener Abkommen beigetreten, und sie erhalten direkten Zugang zum EU-Rat.</p><p>Angesichts der grossen Bedeutung dieses Abkommens f\u00fcr die innere Sicherheit und f\u00fcr den Verkehr zwischen der Schweiz und den EU-Staaten wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, alles daran zu setzen, dass die Schweiz nach Abschluss der bilateralen Vertr\u00e4ge ebenfalls rasch dem Schengener Abkommen beitreten kann?</p><p>2. Ist er auch bereit, auf einen raschen Beitritt der Schweiz zum Dubliner Abkommen hinzuarbeiten?</p><p>3. Welche Hindernisse stehen dem Beitritt zu diesem Abkommen noch entgegen, und welches ist der Stand der Verhandlungen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Schengener \u00dcbereinkommen aus dem Jahre 1985 und das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen (SD\u00dc) von 1990 sind zurzeit f\u00fcr zehn Staaten in Kraft, wobei vorderhand nur neun Staaten die \u00dcbereinkommen vollst\u00e4ndig anwenden. Griechenland wendet das SD\u00dc vorderhand nur beschr\u00e4nkt an. Die drei skandinavischen EU-Mitglieder D\u00e4nemark, Finnland und Schweden haben im Dezember 1996 die \u00dcbereinkommen unterzeichnet. Norwegen und Island haben am selben Datum einem Assoziationsvertrag zugestimmt, durch welchen sie den gesamten aktuellen und k\u00fcnftigen Schengen-Rechtsbestand \u00fcbernehmen. Seither nehmen diese beiden Staaten an den Beratungen der zust\u00e4ndigen Schengener Gremien teil, ohne allerdings \u00fcber ein Mitbestimmungsrecht zu verf\u00fcgen. Mit der \u00dcberf\u00fchrung des Schengener Acquis in den Besitzstand sowohl der Union als auch der Gemeinschaft musste ein neues Rechtsinstrument geschaffen werden. Der entsprechende Vertrag zwischen der EU, Norwegen und Island wurde am 18. Mai 1999 unterzeichnet. Bereits seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages nehmen Norwegen und Island mit beratender Stimme an den Treffen der zust\u00e4ndigen Ratsarbeitsgruppen teil. Die volle Umsetzung des Schengener Acquis, verbunden mit der Aufhebung der Grenzkontrollen, ist aus technischen Gr\u00fcnden erst im zweiten Semester 2000 m\u00f6glich.</p><p>Dass die Schengener Staaten zu einer Zusammenarbeit mit Norwegen und Island bereit waren, h\u00e4ngt zum einen mit dem Interesse der EU-Mitgliedstaaten Finnland, Schweden und D\u00e4nemark an der Aufrechterhaltung der nordischen Passunion, zum anderen mit der Mitgliedschaft Norwegens und Islands im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum und damit der bereits realisierten Personenfreiz\u00fcgigkeit zusammen. Der vom Interpellanten angef\u00fchrte Analogieschluss zugunsten der Schweiz kann deshalb nicht ohne weiteres gezogen werden.</p><p>Schon seit einiger Zeit besch\u00e4ftigt sich der Bundesrat mit der Frage, ob und wie sich die Schweiz an Schengen bzw. am analogen EU-Regelwerk beteiligen kann. Eine Tatsache steht seit langem fest: Ein formeller Beitritt zu Schengen ist ausschliesslich EU-Mitgliedstaaten vorbehalten und steht somit der Schweiz nicht offen. Seit 1991 werden regelm\u00e4ssig informelle Treffen zwischen der Schweiz und der Schengener Pr\u00e4sidentschaft gef\u00fchrt, die vorab der gegenseitigen Information dienen. In diesem Rahmen ist es gelungen, die speziellen Interessen und Bed\u00fcrfnisse der Schweiz sowie ihre spezielle geopolitische Lage im Schengener Raum darzulegen und f\u00fcr die Schengener Staaten verst\u00e4ndlich zu machen. An diesen Treffen hat die Schweiz jeweils auch die Frage nach einer Ann\u00e4herung der Schweiz an Schengen bzw. nach einer Teilnahme der Schweiz an den Schengener \u00dcbereinkommen gestellt. Die Frage wurde jeweils klar verneint. Den letzten solchen Versuch hat die Schweiz im Jahre 1998 unternommen. Nach mehreren Sondierungsgespr\u00e4chen mit unseren Nachbarstaaten und der damaligen Schengener Pr\u00e4sidentschaft Belgien sowie einem Treffen mit allen Innenministern der Nachbarstaaten der Schweiz unterbreitete Deutschland den Schengener Staaten in einem ausf\u00fchrlichen Papier einen Vorschlag f\u00fcr die schrittweise Heranf\u00fchrung der Schweiz an das Schengener System. Am 16. September 1998 sprach sich der Exekutivausschuss gegen eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit der Schweiz aus.</p><p>Die haupts\u00e4chlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung k\u00f6nnen wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>- Ablehnung eines Kooperationsvertrages der Schengener Gruppe mit Drittstaaten aus juristischen Gr\u00fcnden und im Hinblick auf die damals bevorstehende Integration des Schengener Acquis in die EU;</p><p>- Ablehnung eines \"Schengen\" bzw. Europa \"\u00e0 la carte\" bzw. eines Sonderregimes f\u00fcr die Schweiz, welches dem Grundgedanken der Schengener Zusammenarbeit widerspricht (volle Teilnahme an der Sicherheitszusammenarbeit ohne Willen zur Aufhebung der Grenzkontrollen);</p><p>- noch nicht realisierte Personenfreiz\u00fcgigkeit (die den Ausgangspunkt der Schengener Zusammenarbeit darstellt).</p><p>Am diesj\u00e4hrigen Treffen der Innenminister Deutschlands, \u00d6sterreichs, Frankreichs, Italiens und des F\u00fcrstentums Liechtenstein unter dem Vorsitz der Vorsteherin des EJPD auf dem B\u00fcrgenstock vom 25. bis zum  27. August 1999 wurden die Aussichten f\u00fcr eine \u00d6ffnung der Schengener Gruppe gegen\u00fcber der Schweiz von den anwesenden EU-Ministern erneut als minimal beurteilt. Die Schweiz musste zur Kenntnis nehmen, dass zurzeit eine Ann\u00e4herung der Schweiz an Schengen/EU f\u00fcr die EU kein Thema ist, trotz der wiederholten Beteuerung der EG-Organe, mit Drittstaaten im Bereich der Polizei und Justiz enger kooperieren zu wollen.</p><p>Die bereits von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten genehmigten Abkommen \u00fcber die grenz\u00fcberschreitende Polizeizusammenarbeit mit Frankreich und Italien und die analogen Abkommen mit Deutschland und \u00d6sterreich, die im Fr\u00fchjahr 2000 in die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te kommen werden, bilden angesichts des negativen Beschlusses des Schengener Exekutivausschusses vom 16. September 1998 zurzeit die einzige M\u00f6glichkeit, in beschr\u00e4nkter Weise an einem Teil des europ\u00e4ischen Sicherheitssystemes teilzunehmen. In diesem Sinn bilden diese Abkommen einen entscheidenden Mosaikstein im ganzen Komplex der Ann\u00e4herung der Schweiz an den in Entstehung begriffenen europ\u00e4ischen Sicherheitsraum. Diese werden es der Schweiz jedoch nicht erm\u00f6glichen, in den k\u00fcnftigen gemeinsamen Sicherheitsraum der EU eingebunden zu werden. Die Vertr\u00e4ge mit den Nachbarstaaten bilden daher keine vollwertige Alternative zur Teilnahme am entstehenden europ\u00e4ischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes, was nur durch einen EU-Beitritt erm\u00f6glicht werden k\u00f6nnte. Es gibt zurzeit keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass wichtige Gebiete der inneren Sicherheit vom Visum \u00fcber das Asylwesen bis hin zu den Grenzkontrollen und dem Anschluss an das Schengener Informationssystem von den einzelnen Schengener bzw. EU-Mitgliedstaaten zum Gegenstand von bilateralen Abkommen mit der Schweiz gemacht werden k\u00f6nnen.</p><p>In der Frage der Ann\u00e4herung der Schweiz an Schengen/EU f\u00fcr eine institutionalisierte Zusammenarbeit sind in erster Linie bei Kontakten mit der EU-Pr\u00e4sidentschaft, der EU-Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten die realen Perspektiven einer solchen Zusammenarbeit zu sondieren, ohne dass die Schweiz in irgendeiner Weise als Bittstellerin auftritt. Der Bundesrat wird die Lage in diesem Bereich laufend beurteilen. So ist sichergestellt, dass entscheidende Entwicklungen (innen- und/oder aussenpolitisch) auf dem Weg der Schweiz zum europ\u00e4ischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes sofort erkannt werden und der Bundesrat zum richtigen Zeitpunkt mit der Problematik befasst wird. Besonderer Anlass dazu wird der Abschluss der Ratifikationsverfahren der sieben bilateralen sektoriellen Abkommen Schweiz-EU in der Schweiz und in den EU-Mitgliedstaaten sowie danach deren Inkraftsetzung sein.</p><p>2./3. Das Dubliner Abkommen regelt, welcher EU-Staat f\u00fcr die Behandlung eines im EU-Raum gestellten Asylantrages zust\u00e4ndig ist. Das Abkommen steht nur den Mitgliedstaaten der EG bzw. EU offen. Ein Entwurf f\u00fcr ein praktisch gleichlautendes paralleles Abkommen (sogenanntes Parallelabkommen), welches auch andere Staaten in die Dubliner Erstzust\u00e4ndigkeitsregeln einbinden w\u00fcrde, wurde 1992 ausgearbeitet und der Schweiz \u00fcbergeben. Im gleichen Jahr erteilte der Bundesrat ein entsprechendes Mandat, um gest\u00fctzt auf diesen Entwurf Verhandlungen aufzunehmen. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wurde der Schweiz seitens der Vertragsstaaten des Dubliner Abkommens jedoch erst nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens in Aussicht gestellt. Nach dem Inkrafttreten des Abkommens am 1. September 1997 hat die Schweiz gegen\u00fcber der EU erneut ihr Interesse an einem Parallelabkommen vorgebracht. Wie der Bundesrat zu den  Interpellationen M\u00fcller Erich (97.3598) und Bircher (98.3138) ausgef\u00fchrt hat, machen die EU-Mitgliedstaaten seit diesem Zeitpunkt die Aufnahme von Verhandlungen \u00fcber ein Parallelabkommen vom erfolgreichen Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen abh\u00e4ngig. Anl\u00e4sslich der Unterzeichnung der bilateralen Vertr\u00e4ge am 21. Juni 1999 in Luxemburg lehnten die EU-Staaten den schweizerischen Vorschlag ab, eine politische Absichtserkl\u00e4rung abzugeben, wonach Kooperationsformen im Asylbereich und insbesondere die Aufnahme von Verhandlungen \u00fcber ein Parallelabkommen in n\u00e4chster Zeit in Angriff genommen werden sollen. Es ist absehbar, dass die EU die Aufnahme bzw. den Abschluss entsprechender Verhandlungen von der Konzessionsbereitschaft der Schweiz in anderen Gebieten abh\u00e4ngig machen und gest\u00fctzt darauf eine neue Beurteilung der schweizerischen Interessenlage durch den Bundesrat erfolgen wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(944438400000)\/","SubmittedBy":"Frick Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(952473600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712752481210)\/","SubmissionDate":"\/Date(936230400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4520,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}