{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993470,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993470,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3470","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Anrechnung des Fraueneinkommens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Summe der Direktzahlungen wird ab einem steuerbaren Einkommen von 80 000 Franken gek\u00fcrzt. Massgebend ist dabei das steuerbare Einkommen der direkten Bundessteuer. Es gilt somit das Familienbesteuerungsprinzip, d. h., bei Ehepaaren wird auf das gemeinsame Einkommen abgestellt. Ist die Ehefrau berufst\u00e4tig, kann diese Regelung zu einer K\u00fcrzung der Direktzahlungen f\u00fchren, obschon es sich dabei grunds\u00e4tzlich um eine Leistungsabgeltung handelt. Das Fraueneinkommen wird somit zumindest teilweise wieder abgesch\u00f6pft. Diese Regelung empfinden viele B\u00e4uerinnen als sachlich nicht gerechtfertigt und ungerecht. Sie verlangen daher, dass Zusatzeinkommen des Ehepartners bei der Einkommensgrenze nicht angerechnet werden.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Problematik, und wie gedenkt er, diesem Anliegen Rechnung zu tragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Botschaft vom 26. Juni 1996 zur Reform der Agrarpolitik, zweite Etappe (\"Agrarpolitik 2002\") hat der Bundesrat aufgrund der Problematik von Einkommens- und Verm\u00f6gensgrenzen vorgeschlagen, lediglich eine Einkommensgrenze vorzusehen und dies nur f\u00fcr bestimmte Direktzahlungen (96.060). Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum neuen Landwirtschaftsgesetz wurden die Direktzahlungen konzeptionell \u00fcberarbeitet und im Sinne einer Vereinfachung f\u00fcr alle Direktzahlungen gemeinsame Voraussetzungen beschlossen (Art. 70 LwG). Dabei wurde die Frage des Gesamteinkommens diskutiert und der Ausschluss ausserbetrieblicher Einkommen ausdr\u00fccklich abgelehnt. Damit hat sich das Parlament klar f\u00fcr das Gesamteinkommen basierend auf dem steuerbaren Einkommen ausgesprochen. Wesentlich beeinflusst haben diesen Entscheid die negativen Erfahrungen mit dem landwirtschaftlichen Einkommen, welches 1992 mit Artikel\u00a031a des alten Landwirtschaftsgesetzes f\u00fcr die erg\u00e4nzenden Direktzahlungen beschlossen wurde. Beim landwirtschaftlichen Einkommen blieben ausserbetriebliche Einkommen des Bewirtschafters oder seines Ehepartners unber\u00fccksichtigt. Dies f\u00fchrte dazu, dass gr\u00f6sseren Haupterwerbsbetrieben mit entsprechendem landwirtschaftlichem Einkommen die Beitr\u00e4ge gek\u00fcrzt oder gestrichen wurden, w\u00e4hrend ausserbetrieblich t\u00e4tige Bewirtschafter von kleineren Betrieben, deren Gesamteinkommen jenes der Haupterwerbsbetriebe bei weitem \u00fcberstieg, die Beitr\u00e4ge erhielten. Ausserdem konnte man bez\u00fcglich des Gesamteinkommens auf eine nahezu zwanzigj\u00e4hrige Vollzugserfahrung mit den Kosten- und Bewirtschaftungsbeitr\u00e4gen f\u00fcr die Berglandwirtschaft zur\u00fcckblicken.</p><p>Neben der Grundsatzfrage des massgebenden Einkommens wurden anl\u00e4sslich der Beratungen auch die Eckwerte von 80 000 bis 120 000 Franken praktisch festgelegt (AB 1998 S 151f.). Mit der geltenden Regelung, wonach zwischen den beiden Eckwerten die K\u00fcrzung maximal 4000 Franken betr\u00e4gt und erst ab 120 000 Franken die diesen Betrag \u00fcbersteigende Summe von den Direktzahlungen abgezogen wird, hat der Bundesrat die Diskussionen im Rat ber\u00fccksichtigt. Eine Korrektur des Zusatzeinkommens oder eine Abweichung vom Familienbesteuerungsprinzip (Gesamteinkommen) hat der Gesetzgeber im Agrarrecht nicht vorgesehen. </p><p>Die Grundproblematik liegt darin, dass die Direktzahlungen sozialen Kriterien unterworfen sind, welche auch die Leistungsabgeltung treffen. Die Benachteiligung entsteht prim\u00e4r durch das Prinzip der Familienbesteuerung. Es ist dabei unerheblich, wer das ausserbetriebliche Einkommen einbringt. Der Bundesrat ist sich der resultierenden indirekten Diskriminierung der B\u00e4uerinnen bewusst. Nach der traditionellen Rollenteilung wird das ausserbetriebliche Nebeneinkommen h\u00e4ufig von der Frau erbracht. </p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion Tschuppert (99.3302) hat der Bundesrat eine \u00dcberpr\u00fcfung der Direktzahlungen in Richtung einer vermehrten Trennung zwischen Leistungsabgeltung und sozialen Komponenten angek\u00fcndigt. In diesem Zusammenhang soll auch die Zielkonformit\u00e4t der Beitragsbegrenzungen gepr\u00fcft werden. Die \u00dcberpr\u00fcfung soll gleichzeitig mit jener der Marktst\u00fctzungsmassnahmen nach Artikel\u00a0187 Absatz\u00a013 LwG innert f\u00fcnf Jahren nach dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes erfolgen.</p><p>Sollte sich zeigen, dass die geltende Regelung zu gravierenden sozialen Ungerechtigkeiten f\u00fchrt, ist der Bundesrat bereit, gezielte Verbesserungsm\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen. Dabei m\u00fcsste im Interesse der Landwirtschaft sichergestellt bleiben, dass die breite Akzeptanz der Direktzahlungen als wichtiges Element der Einkommenspolitik nicht beeintr\u00e4chtigt wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(944438400000)\/","SubmittedBy":"Beerli Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945302400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234741347)\/","SubmissionDate":"\/Date(937958400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4521,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}