{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993495,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993495,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3495","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Administrativaufwendungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage daf\u00fcr zu schaffen, dass allen in der Wirtschaft t\u00e4tigen Betrieben und als selbstst\u00e4ndige Gesch\u00e4ftseinheit t\u00e4tigen Selbstst\u00e4ndigerwerbenden die Administrativaufwendungen, die diesen durch die Erhebung der Mehrwertsteuer, der LSVA und der k\u00fcnftigen Energiebesteuerung sowie aller k\u00fcnftigen - in der Funktion als Steuer- und Abgabeeintreiber - f\u00fcr die Allgemeinheit erwachsenden Administrativkosten entstanden sind, nach dem Verursacherprinzip abgegolten werden.</p>","ReasonText":"<p>Seit Jahren wird versucht, der Administrativbelastung, vor allem der Klein- und Mittelbetriebe, Herr zu werden. Ausser Beteuerungen und f\u00fcr die direkte t\u00e4gliche Wirtschaftspraxis wirkungslosen Auflistungen sind bis heute keine konkreten Ergebnisse sichtbar. Was unsere Wirtschaft braucht, sind endlich Entlastungen und Vereinfachungen in den Administrativaufgaben, die den Betrieben vom Gesetzgeber zur Erledigung aufgelastet werden. Am Ende all dieser Bem\u00fchungen m\u00fcssten geringere Kosten oder im Fall von Kleinbetrieben etwa auch weniger kostenlos eingebrachte Freizeit der Unternehmerinnen und Unternehmer stehen.</p><p>Es erscheint logisch, dass f\u00fcr die Verwaltung nur die H\u00f6he der Steuereinnahmen, nicht aber die mit der Erhebung verursachten Kosten in der Wirtschaft wertbar ist. Folglich gestaltet die Verwaltung die Erhebung der Steuern und Abgaben derart, dass diese im nachherigen Verwaltungsablauf m\u00f6glichst gut administrierbar und kontrollierbar sind. Die in der Wirtschaft verursachten Aufwendungen fallen dabei nicht oder nur am Rande ins Gewicht.</p><p>Um auch die Verwaltung zu rationellen und f\u00fcr die Wirtschaft kosteng\u00fcnstigen Abl\u00e4ufen zu zwingen, kann nur der Miteinbezug der entsprechenden Kostenfolge als echter Vereinfachungsdruck herangezogen werden. Die Abgeltung der verursachten Kosten ist dabei der am n\u00e4chsten liegende Ansatzpunkt. Es ist Usanz, dass unter dem Begriff des Verursacherprinzips all diejenigen Dienstleistungen des Staates zur individuellen Verrechnung kommen, die B\u00fcrger oder Unternehmungen \u00fcber das normal angebotene Leistungsprofil hinaus beanspruchen. Das Verursacherprinzip in der umgekehrten Richtung d\u00fcrfte deshalb zu keinen nennenswerten Anwendungsproblemen durch die Verwaltung f\u00fchren.</p><p>Selbstverst\u00e4ndlich ist es nahe liegend, dass mit der Abgeltung der verursachten Kosten betriebs- oder branchenindividuelle Kostens\u00e4tze zu finden sind. Um nun wiederum die Berechnung der H\u00f6he der Abgeltungen nicht ihrerseits zu einem Aufwandpunkt in der Verwaltung werden zu lassen, sind einfache Berechnungsgr\u00f6ssen, beispielsweise nach Anzahl der Mitarbeiter, nach Anzahl der steuerlich betroffenen Fahrzeugeinheiten usw. zu definieren. Bez\u00fcglich der M\u00f6glichkeiten der Erledigung der Administrativauflagen sind einfache Standardaufgabenerledigungen als Berechnungsgrundlage festzulegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r verlangt, dass die Unternehmen f\u00fcr die Administrativaufwendungen zu entsch\u00e4digen sind, die ihnen aus der Abrechnung von Steuern und Abgaben erwachsen. Mit dieser Massnahme soll unter anderem erreicht werden, dass die Beh\u00f6rden bei der Regelung dieser Abgaben die Kosten des Vollzugs bedenken und in der Folge m\u00f6glichst tief halten. Als konkrete Abgaben nennt der Motion\u00e4r die Mehrwertsteuer, die LSVA und die k\u00fcnftige Energiebesteuerung.</p><p>F\u00fcr den Bundesrat bestehen klar \u00fcberwiegende Gr\u00fcnde gegen eine Abgeltung des Administrativaufwandes bei den Steuersubjekten und dies aus folgenden Gr\u00fcnden:</p><p>In erster Linie m\u00fcssten f\u00fcr die Ausrichtung dieser Entsch\u00e4digungen zus\u00e4tzliche Ressourcen eingesetzt werden. In Rechnung zu stellen w\u00e4ren einerseits der finanzielle Aufwand, der durch Steueranhebung oder Ausgabenk\u00fcrzungen in bestimmten Aufgabenbereichen des Staates beigebracht werden m\u00fcsste, andererseits aber auch die personellen Ressourcen, die es f\u00fcr die Administration eines solchen Systems br\u00e4uchte. Ohne Zweifel w\u00fcrde der finanzielle, aber auch der administrative Aufwand f\u00fcr diese j\u00e4hrlich wiederkehrenden Zahlungen an mehrere hunderttausend Berechtigte bei weitem den Nutzen \u00fcbersteigen, der mit dieser Massnahme zus\u00e4tzlich erreicht werden k\u00f6nnte. Nicht vergessen werden d\u00fcrfen n\u00e4mlich die Massnahmen, die im Interesse einer m\u00f6glichst schlanken Steuererhebung bereits getroffen sind. Dass die Kosten der Erhebung bei den Pflichtigen bei der Konzipierung einer Abgabe keine Ber\u00fccksichtigung finden w\u00fcrden, ist eine falsche Ausgangshypothese, wie zu zeigen bleibt. Konkrete Belege f\u00fcr die Aussage, die Verwaltung minimiere allein ihren Aufwand, lasse es daneben aber zu, dass die Belastung bei den Steuersubjekten unn\u00f6tig hoch sei, werden vom Motion\u00e4r keine angef\u00fchrt.</p><p>\u00dcber die Frage, wie gross ein allf\u00e4lliges, unausgesch\u00f6pftes Optimierungspotenzial ist, lassen sich ohne Abkl\u00e4rungen im Einzelfall keine Aussagen machen. Dass dieses Potenzial nicht sehr gross ist, kann allerdings aufgrund der Tatsache vermutet werden, dass die durch die Abgabenerhebung belasteten Kreise sich im Vorverfahren der Gesetzgebung \u00e4ussern k\u00f6nnen. Denn auch zu den Verordnungen, die vor allem die Administration der Steuern regeln, wird regelm\u00e4ssig ein Vernehmlassungsverfahren durchgef\u00fchrt (aktuelles Beispiel: Mehrwertsteuerverordnung).</p><p>Die vorangehenden \u00dcberlegungen best\u00e4tigen sich am Beispiel der LSVA. Hier wurde im Parlament bestimmt, dass der Staat die Kosten des Erfassungsger\u00e4tes tr\u00e4gt, obwohl dies im Widerspruch zum Zweck der Abgabe steht, die nicht allgemeine Steuermittel erheben will, sondern der Durchsetzung der Kostenwahrheit im Verkehr dienen soll. Bei Abgaben, die der Kostenanlastung dienen, geh\u00f6ren die Inkassospesen aber zum Preis, wie dies in der Wirtschaft bei jedem Artikel der Fall ist.</p><p>Denkt man an das Faktum, dass von jeder Steuer verzerrende Wirkungen ausgehen, erweist es sich auch bei der Mehrwertsteuer als zweckm\u00e4ssiger, diese Kosten den Unternehmen nicht zu entsch\u00e4digen, um daf\u00fcr den Steuersatz tief zu halten. Mit Einschr\u00e4nkungen kann man davon ausgehen, dass die Unternehmen die Kosten der Administration auf die konsumierenden Haushalte \u00fcberw\u00e4lzen. Dies ist effizienter als eine L\u00f6sung, bei der man beim Haushalt, der auch Steuerzahler ist, zun\u00e4chst die Mittel eintreibt, um die Unternehmen f\u00fcr die Umtriebe der Steuererhebung zu entsch\u00e4digen. Dies gilt besonders f\u00fcr eine Finanzierung aus der direkten Bundessteuer.</p><p>W\u00fcrde man das Entgelt andererseits \u00fcber indirekte Steuern, d. h. konkret im Rahmen der Mehrwertsteuer selbst erheben, erg\u00e4be sich ein administrativer Leerlauf, der nur insofern eine Rechtfertigung finden w\u00fcrde, als nicht alle Unternehmen durch die Abrechnung der Mehrwertsteuer in gleichem Mass belastet sind. Eine L\u00f6sung, die den Unternehmen einen Teil der abgef\u00fchrten Mehrwertsteuer als Kostenentsch\u00e4digung beliesse, w\u00fcrde dem Anliegen des Motion\u00e4rs n\u00e4mlich nicht gerecht, stellt er doch explizit die Forderung nach betriebs- und branchenindividuellen Kostens\u00e4tzen auf. In der Tat zeigen empirische Erhebungen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen durch den Administrativaufwand, wie er bei Steuern, Sozialversicherungsabgaben und anderem mehr anf\u00e4llt, proportional st\u00e4rker belastet sind als die grossen Unternehmen. Eine pauschale Entsch\u00e4digung auszurichten w\u00e4re deshalb volkswirtschaftlich nicht effizient. </p><p>Weiter ist zu beachten, dass hier nur die Effizienz und nicht die Gerechtigkeit einer L\u00f6sung eine Rolle spielt, geht es doch um die Bemessung von Zahlungen des Unternehmenssektors und nicht um die Besserstellung gewisser Kategorien von besonders belasteten Haushalten.</p><p>Gesamtwirtschaftlich gesehen ist es besser, statt Entsch\u00e4digungen zu zahlen direkt die Massnahmen zur Senkung des Erhebungsaufwandes zu treffen. Dies ist bei der Mehrwertsteuer in der Form der Steuerabrechnung mittels Saldosteuers\u00e4tzen auch so geschehen. Dieser Hinweis zeigt erneut, dass die Ausgangshypothese des Motion\u00e4rs, wonach ohne Kostenanlastung Optimierungspotenziale nicht erschlossen w\u00fcrden, in der Realit\u00e4t keine Best\u00e4tigung findet. Bei der Konkretisierung des Mehrwertsteuergesetzes soll im \u00dcbrigen nach weiteren Vereinfachungsm\u00f6glichkeiten gesucht werden.</p><p>Bei den vom Parlament im Grundsatz beschlossenen Energiesteuern stellen sich dagegen echte Fragen der Erhebungs\u00f6konomie, werden doch ausgebaute R\u00fcckerstattungsmechanismen f\u00fcr bestimmte Energieformen vorgesehen. Auch eine Freistellung von Branchen kompliziert gern ein Abrechnungsverfahren. Hier sehen sich aber Steuerpflichtige und Verwaltung in gleichem Mass durch politische Entscheide zus\u00e4tzlich mit Administrativaufwand belastet. Aus politischen Gr\u00fcnden wird auch ein anderes Optimierungspotenzial nur ungen\u00fcgend erschlossen, n\u00e4mlich die Deklaration der direkten Steuern. Die f\u00f6deralistische Kompetenzaufteilung steht hier administrativen Erleichterungen im Weg.</p><p>Anzumerken ist weiter, dass unter dem Aspekt der Erhebungs\u00f6konomie nicht nur die administrativen Kosten zu betrachten sind, sondern auch die Risiken, dass eine geschuldete Steuer nicht eingetrieben werden kann. Neben dem Aspekt der Steuerausf\u00e4lle ist ferner anderen Prinzipien, wie namentlich dem Grundsatz der Rechtsgleichheit, Rechnung zu tragen. Je nach Sachverhalt kann dieser Grundsatz weitreichenden Vereinfachungen (wie Pauschalierungen) entgegenstehen (man denke an Saldosteuers\u00e4tze, die die Branchenzugeh\u00f6rigkeit unbeachtet lassen w\u00fcrden, damit die Abkl\u00e4rungen zur Branchenzugeh\u00f6rigkeit entfallen).</p><p>Insgesamt zeigt sich, dass die \u00dcbernahme der administrativen Kosten bei den Steuerpflichtigen durch den Staat abzulehnen ist. Weder ist sie notwendig, um zu guten L\u00f6sungen zu kommen, noch kann eine solche Abgeltung ein gutes Resultat in Sachen Erhebungs\u00f6konomie garantieren. Rechten gegen\u00fcber dem Staat stehen auch Pflichten gegen\u00fcber dem Staat entgegen. Massgebend bleibt in jedem Fall der politische Wille, der je nach Konstellation dazu f\u00fchrt, dass die Verwaltung gehalten ist, der Minimierung des Erhebungsaufwandes beim Steuersubjekt bei der Konzeption der Steuer ein hohes Gewicht beizumessen. Der gleiche politische Wille kann aber auch dazu f\u00fchren, dass man sich aus \u00fcbergeordneten politischen \u00dcberlegungen heraus \u00fcber das Kriterium der Erhebungskosten in mehr oder weniger starkem Mass hinwegsetzt, ob nun eine Entsch\u00e4digung geschuldet ist oder nicht. Die Kosten f\u00fcr die Administration der R\u00fcckerstattungen (an Hunderttausende von Steuerpflichtigen) stellen in jedem Fall eine volkswirtschaftliche Last dar.</p><p>Unerl\u00e4sslich ist es jedoch, Transparenz in Sachen Erhebungskosten zu schaffen, sowohl seitens der Verwaltung, als auch seitens der Steuersubjekte. \u00dcber die Kosten seitens der Verwaltung orientiert in den Botschaften des Bundesrates das Kapitel \u00fcber die finanziellen und personellen Auswirkungen f\u00fcr Bund und Kantone. \u00dcber die Kosten seitens der Unternehmen sollen zus\u00e4tzlich zu den Vernehmlassungsergebnissen die Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung und der KMU-Vertr\u00e4glichkeitstest Aufschluss geben, zwei Instrumente, mit welchen der Bundesrat w\u00e4hrend der n\u00e4chsten Legislatur praktische Erfahrungen sammeln will. Bei Hunderttausenden von Steuersubjekten rechtfertigen sich allerdings noch weitergehende Abkl\u00e4rungen, die von den zust\u00e4ndigen \u00c4mtern in der Vergangenheit auch getroffen wurden. Zwischen den Kosten der vorgeschlagenen Regelung und ihrem potenziellen Nutzen besteht jedenfalls ein eindeutiges Missverh\u00e4ltnis.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(944438400000)\/","SubmittedBy":"Gusset Wilfried Ernest","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961027200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779241485990)\/","SubmissionDate":"\/Date(939081600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4521,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}