{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993498,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993498,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3498","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Regulierung der Luchspopulation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass lokal zu grosse Luchspopulationen entstehen, und um den Luchsbestand bei zu hoher Dichte auf eine vern\u00fcnftige Zahl zu reduzieren.</p>","ReasonText":"<p>Da sich der Luchs in einigen Regionen der Voralpen, insbesondere im Greyerzerland und im Pays d'Enhaut, stark vermehrt hat, hat das Buwal zusammen mit der Arbeitsgruppe Grossraubtiere ein \"Konzept Luchs Schweiz\" erarbeitet. Dieses Konzept, das sich bis Ende September 1999 in der Vernehmlassung befand, wurde von den betroffenen Regionen schlecht aufgenommen. Es sieht n\u00e4mlich keinerlei Massnahmen zur Regulierung des Luchsbestandes vor, so lange sich dieses Tier nicht in der ganzen Schweiz verbreitet hat. Es ber\u00fccksichtigt die aktuelle Situation in den Voralpen kaum, wo Schafherden regelm\u00e4ssig von Luchsen angegriffen werden und wo die Rehe wegen den Luchsen fast vollst\u00e4ndig verschwunden sind.</p><p>Das \"Konzept Luchs Schweiz\", wie es in die Vernehmlassung gegeben wurde, sieht gegen\u00fcber den seit dreissig Jahren geltenden Handlungsgrunds\u00e4tzen keine gr\u00f6sseren \u00c4nderungen vor. Eine Verbesserung der Situation ist also nicht in Sicht und wird sich in den n\u00e4chsten Jahren auch kaum einstellen. In den dreissig Jahren, in denen der Luchs vollst\u00e4ndig gesch\u00fctzt war, erreichte man trotz grossem Aufwand an Material und Personal und trotz heimlichen und illegalen Aussetzungen nicht, dass er sich in der gesamten Schweiz verbreitete. Es ist anzunehmen, dass sich an dieser Situation nicht viel \u00e4ndern wird. Verfolgt man die gleiche Politik wie bisher, so wird sich der Luchs in der Schweiz nie auf harmonische, tolerierbare und geordnete Weise ansiedeln.</p><p>Es ist utopisch, den Luchs auf rein emotionaler Basis sch\u00fctzen zu wollen. Auch wenn die Populationen in einigen Regionen zu gross sind, so ist das \u00dcberleben dieser Tierart doch in keiner Weise gesichert. Der Fortbestand der Art kann, wie man in den letzten Jahren gesehen hat, nicht gew\u00e4hrleistet werden, indem man die Tiere vollst\u00e4ndig sch\u00fctzt. Dieser Schutz konnte nicht zu einer Ausbreitung des Luchses beitragen. Eine geordnete Entwicklung des Tierbestandes erfordert Eingriffe des Menschen. Ohne eine massvolle und geordnete Regulierung ist eine Tierart zum Aussterben verurteilt. Nur mit vern\u00fcnftigen Massnahmen, mit denen die Luchsdichte in einem bestimmten Gebiet reduziert wird, kann kurzfristig verhindert werden, dass der Luchs ausstirbt. Eine solche Regulierung k\u00f6nnte dazu beitragen, dass die Menschen in den l\u00e4ndlichen Gebieten und den Bergregionen im Kanton Freiburg, im Pays d'Enhaut und im Berner Oberland dem Luchs gegen\u00fcber wieder freundlicher gesinnt w\u00e4ren, was f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Entwicklung der Luchse unbedingt notwendig ist. Dadurch k\u00f6nnte auch verhindert werden, dass andere bedrohte Arten verschwinden. Tats\u00e4chlich sollte eine Tierart nicht auf Kosten anderer Arten gesch\u00fctzt werden, auch wenn diese Tiere deshalb nur in einigen wenigen Gebieten verschwinden w\u00fcrden. Das Ziel des Jagdgesetzes besteht ja gerade darin, die Artenvielfalt zu erhalten und keine Tierart auf Kosten einer anderen zu bevorzugen. Das Buwal scheint dieses Ziel bei der Behandlung dieser Frage in den letzten Jahren vergessen zu haben, was sich auch mit dem neuen Konzept nicht \u00e4ndern wird. Wenn weiterhin in dieser Art und Weise vorgegangen wird, so werden die Luchse und auch andere Tierarten wie das Auerhuhn, das Murmeltier, der Schneehase, Rehe und G\u00e4msen in Regionen aussterben, welche, wie die Freiburger Voralpen, eine grosse Anzahl wildlebender Tierarten beheimateten.</p><p>Deshalb sind folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>a. Verhindern, dass lokal zu grosse Luchspopulationen entstehen. Man weiss schliesslich, dass das f\u00fcr eine ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung der Art sch\u00e4dlich und f\u00fcr andere Arten gef\u00e4hrlich ist.</p><p>b. Beg\u00fcnstigen, dass die Luchsdichte dem Lebensraum angepasst wird. So kann gew\u00e4hrleistet werden, dass die Art fortbesteht, die sonst wegen zu wenig Futter oder Lebensraum aussterben w\u00fcrde.</p><p>c. Eingreifen, wenn man feststellt, dass die Luchsdichte zu hoch ist, d. h., wenn mehr als ein Luchs auf einer Fl\u00e4che von 150 auf 200 Quadratkilometern lebt. Nur so steht jedem einzelnen Luchs gen\u00fcgend Nahrung und Lebensraum zur Verf\u00fcgung, damit die Art fortbestehen kann.</p><p>d. Vermeiden, dass langfristige Konzepte erstellt werden, da diese nur schwer an die sich schnell ver\u00e4ndernde Situation angepasst werden k\u00f6nnen.</p><p>e. Erm\u00f6glichen, dass die kantonalen Beh\u00f6rden autonomer \u00fcber das Eingreifen in den Luchsbestand entscheiden k\u00f6nnen. Ihre Einsch\u00e4tzung der lokalen Gegebenheiten und effektiver Eingriffsm\u00f6glichkeiten in Notsituationen ist meistens realistischer.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Luchs ist eine durch das Jagdgesetz gesch\u00fctzte Art (Art. 7 JSG). Seit der Wiederansiedlung des Luchses kam es regional immer wieder zu nat\u00fcrlichen Schwankungen der Luchsdichte. Die Best\u00e4nde haben in den letzten Jahren aber gesamtschweizerisch nicht zugenommen, und das Verbreitungsgebiet des Luchses hat sich nicht vergr\u00f6ssert. Insgesamt ist der Bestand des Luchses und sein Verbreitungsgebiet in den Alpen und im Jura zu klein, um das langfristige \u00dcberleben dieser Art in der Schweiz zu gew\u00e4hrleisten. Die Best\u00e4nde der wichtigsten Beutetiere Reh und Gemse sind trotz der Anwesenheit des Luchses in den letzten zwanzig Jahren weiter angestiegen, und diese sind weder regional noch gesamtschweizerisch gef\u00e4hrdet. Die Sch\u00e4den an Nutztieren halten sich, gemessen am gesamten, in der Schweiz ges\u00f6mmerten Bestand in einem bescheidenen Rahmen. Einzelne Kleinviehbesitzer k\u00f6nnen jedoch stark betroffen sein. Sie werden durch den Bund und die Kantone entsch\u00e4digt. Eine Reduktion der Luchsbest\u00e4nde soll zudem erm\u00f6glicht werden, wenn die Sch\u00e4den an Nutztieren zu gross werden und andere Wildarten in ihrem Bestand gef\u00e4hrdet werden.</p><p>1996 hat der Bundesrat mit der Revision von Artikel\u00a010 der Jagdverordnung (JSV) weitere rechtliche Grundlagen zur L\u00f6sung von Problemen durch Grossraubtiere geschaffen. Darin wird das Buwal erm\u00e4chtigt, Konzepte f\u00fcr diese Tierarten zu erstellen, in denen namentlich \"Grunds\u00e4tze \u00fcber den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verh\u00fctung und Ermittlung von Sch\u00e4den sowie die Entsch\u00e4digung von Verh\u00fctungsmassnahmen\" festgelegt werden sollen.</p><p>Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurde vom Buwal zusammen mit den Kantonen das \"Konzept Luchs Schweiz\" erarbeitet und Ende August 2000 gemeinsam der \u00d6ffentlichkeit vorgestellt.</p><p>Das Hauptziel des Konzeptes ist die langfristige Erhaltung eines lebensf\u00e4higen Luchsbestandes, indem die Voraussetzungen f\u00fcr die Verbreitung des Luchses in neue Lebensr\u00e4ume geschaffen werden.</p><p>F\u00fcr das Erreichen dieses Zieles sind folgende Hauptmassnahmen vorgesehen:</p><p>- Langfristige Verbreitung von Luchsen, indem die voneinander isolierten Lebensr\u00e4ume der Luchse mittels Wildtierpassagen miteinander verbunden werden. Die entsprechende UVEK-Weisung \u00fcber die Planung und den Bau von Wildtierpassagen \u00fcber Verkehrswege ist kurz vor der Fertigstellung.</p><p>- Kurzfristige Verbreitung von Luchsen mittels Umsiedlungen von Luchsen in noch nicht durch Luchse besiedelte Lebensr\u00e4ume. </p><p>- Schadenverh\u00fctungsmassnahmen (z. B. Herdenschutzhunde, Hirten, Elektroz\u00e4une, Schutzhalsb\u00e4nder) werden durch den Bund gef\u00f6rdert.</p><p>- Sch\u00e4den von Luchsen an Nutztieren werden zu 80 Prozent durch den Bund und zu 20 Prozent durch die Kantone abgegolten. Zum Vergleich betrug der Bundesbeitrag zum Zeitpunkt der Eingabe der Motion 30 bis 50 Prozent, je nach Finanzkraft der Kantone.</p><p>- Eingriffe in den Luchsbestand k\u00f6nnen vorgenommen werden, wenn erstens einzelne Tiere einen grossen Schaden an Nutztieren anrichten (Art. 10 JSV), zweitens die Artenvielfalt gef\u00e4hrdet ist, indem seltene Arten in ihrem Bestand zus\u00e4tzlich durch Luchse gef\u00e4hrdet werden (Art. 7 JSG), und drittens ein zu hoher Luchsbestand grosse Sch\u00e4den verursacht oder eine Gef\u00e4hrdung anderer Arten darstellt (Art. 12 JSG). Die entsprechenden Eingriffskompetenzen werden nach der eingeleiteten \u00c4nderung der JSV an die Kantone delegiert.</p><p>F\u00fcr die Umsetzung des \"Konzept Luchs Schweiz\" wurde die Schweiz in Kompartimente eingeteilt. In jedem Kompartiment sollen interkantonale Kommissionen entstehen, in denen Vertreter der betroffenen Kantone sowie des Bundes Einsitz nehmen. Diese Kommissionen beraten die einzelnen Kantone u. a. bei Eingriffen in den Luchsbestand und bei der \u00d6ffentlichkeitsarbeit.</p><p>Das \"Konzept Luchs Schweiz\" erm\u00f6glicht Eingriffe in die Luchsbest\u00e4nde und deckt daher die Anliegen des Motion\u00e4rs ab.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(975283200000)\/","SubmittedBy":"Lauper Hubert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(976838400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712743185017)\/","SubmissionDate":"\/Date(939168000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4521,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}