{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19993517,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19993517,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.3517","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sistierung der Finanzhilfe an Russland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich fordere den Bundesrat auf, einen dringlichen Bundesbeschluss vorzulegen, mit dem die weitere Auszahlung der Osthilfe an Russland sistiert wird, bis eine neue Beurteilung der Lage in diesem Land vorliegt.</p><p>In der Fr\u00fchjahrssession dieses Jahres hat das Parlament dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt, wonach auch Russland in die Osthilfe mit einzubeziehen ist. Bereits damals wurde auf die ungen\u00fcgende Beurteilung der Lage in Russland in der Botschaft des Bundesrates hingewiesen. In der Zwischenzeit haben sich die Bedenken von damals leider als berechtigt erwiesen. Um zu verhindern, dass Gelder, die f\u00fcr Wirtschaftsreformen gesprochen wurden, f\u00fcr die kriegerische Expansion missbraucht werden, ist die Hilfe vor\u00fcbergehend einzustellen und unverz\u00fcglich eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Ereignisse im Nordkaukasus mit grosser Besorgnis. Er verurteilt die kriegerischen Ereignisse, die die Zivilbev\u00f6lkerung Tschetscheniens und der umliegenden Gebiete hart treffen und grosses Leid verursachen. Er ruft die russische Regierung auf, bei der Bek\u00e4mpfung des Terrorismus so vorzugehen, dass nicht unschuldige, unbeteiligte Menschen zu Schaden kommen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die von der Motion geforderte Sistierung der Ostzusammenarbeit zurzeit nicht als das angemessene Mittel, um diesem Aufruf Nachachtung zu verschaffen. Er wird aber die Entwicklung im Nordkaukasus weiterhin genau verfolgen, die Lage laufend beurteilen und seine aussenpolitischen Massnahmen den Entwicklungen anpassen. Der Bundesrat wird seine Massnahmen auch mit denjenigen anderer Geberl\u00e4nder und -organisationen abstimmen, da ein gemeinsames Vorgehen erfolgversprechender ist.</p><p>Folgende \u00dcberlegungen sind f\u00fcr die Haltung des Bundesrats massgebend gewesen:</p><p>1. Grundlagen der Zusammenarbeit, Konditionalit\u00e4t: Die Zusammenarbeit mit Russland ist Teil der Ostzusammenarbeit, die auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 24. M\u00e4rz 1995 \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas beruht. Die aktuelle Zusammenarbeit der Schweiz mit Russland findet im Rahmen der Botschaft vom 19. August 1998 \u00fcber die Weiterf\u00fchrung der verst\u00e4rkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (dritter Rahmenkredit) statt.</p><p>In Artikel\u00a04 des Bundesbeschlusses vom 24. M\u00e4rz 1995 ist der Bundesrat befugt, im Falle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen von Minderheiten die Zusammenarbeit teilweise oder ganz zu unterbrechen oder abzubrechen. Diese Klausel ist nicht zuletzt unter dem Eindruck des ersten Tschetschenien-Krieges in den Bundesbeschluss aufgenommen worden, wobei auch damals die Zusammenarbeit nicht unterbrochen wurde. In der Botschaft vom 19. August 1998 werden unter Ziffer 343 (Konditionalit\u00e4t und Politikdialog) zus\u00e4tzliche Konditionalit\u00e4tskriterien aufgef\u00fchrt, namentlich auch der Umstand, dass sich ein Empf\u00e4ngerland nicht im Krieg befinden darf. Gleichzeitig wird auch festgehalten, dass von der Beachtung der Konditionalit\u00e4tskriterien in F\u00e4llen abgesehen werden kann, wo aussenpolitische, aussenwirtschaftliche oder sicherheitspolitische Gr\u00fcnde zugunsten der Unterst\u00fctzung eines bestimmten Landes gegen\u00fcber der Konditionalit\u00e4tsanforderung \u00fcberwiegen. Der Bundesrat geht im Fall von Russland davon aus, dass solche \u00fcberwiegende Gr\u00fcnde vorliegen.</p><p>2. Stellung Russlands in der Ostzusammenarbeit: Gem\u00e4ss Artikel\u00a02 des Bundesbeschlusses vom 24. M\u00e4rz 1995 \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas sind \"die F\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie der Aufbau oder die Festigung des demokratischen Systems, namentlich stabiler politischer Institutionen\" sowie \"die F\u00f6rderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, auf der Grundlage von marktwirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen, welche die wirtschaftliche Stabilit\u00e4t, die kulturelle Entwicklung, das Wachstum des Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bev\u00f6lkerung beg\u00fcnstigt und dabei zum Schutz der Umwelt und zur rationellen Verwendung der nat\u00fcrlichen Ressourcen beitr\u00e4gt\" die Ziele der Zusammenarbeit.</p><p>Russland nimmt in der Ostzusammenarbeit aufgrund seiner Bedeutung als Regional- und Nuklearmacht, seiner euro-asiatischen Ausdehnung, seiner Geschichte, seines wirtschaftlichen Potenzials, aber auch seiner riesigen umweltzerst\u00f6renden und -bedrohenden Altlasten eine Sonderstellung ein. Die Wirtschaftskrise vom vergangenen Jahr hat drastisch gezeigt, dass viele Staaten der ehemaligen Sowjetunion, aber auch weitere osteurop\u00e4ische Staaten von den Entwicklungen in Russland nach wie vor unmittelbar beeinflusst werden. Wie in anderen GUS-Staaten kommen in Russland die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen nur schleppend voran, und grosse Bev\u00f6lkerungsschichten leben am oder unter dem Existenzminimum.</p><p>Das Engagement des Bundes in Russland belief sich vom Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1992 bis Ende 1998 auf 115 Millionen Franken. Damit wurden einerseits bilaterale Projekte der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und russischen Organisationen im Umfang von 89 Millionen Franken unterst\u00fctzt, andererseits Schweizer Kofinanzierungen an Projekte internationaler Organisationen in Russland im Umfang von 26 Millionen Franken gew\u00e4hrt. F\u00fcr diese Kofinanzierungen in Russland sind prim\u00e4r die internationalen Entwicklungsbanken (Weltbank und Europ\u00e4ische Bank f\u00fcr Wiederaufbau und Entwicklung) sowie Uno-Organisationen Partner der Schweiz. Nebst den kofinanzierten Projekten sind die internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen in Russland insbesondere auch mit eigenen Vorhaben t\u00e4tig, die sie aus ihren allgemeinen Mitteln finanzieren. Die Schweiz ist daran mittelbar \u00fcber ihre Kapitaleinlagen und ihre allgemeinen Beitr\u00e4ge beteiligt. </p><p>Im Zeitraum 1994 bis 1999 wurden, zus\u00e4tzlich zur technischen und finanziellen Hilfe, Kreditgarantien im Umfang von 72 Millionen Franken f\u00fcr Schweizer Exporte nach Russland gew\u00e4hrt. Im laufenden Jahr sind etwa 8 Millionen Franken f\u00fcr die technische und etwa 15 Millionen Franken f\u00fcr die finanzielle Zusammenarbeit mit Russland vorgesehen.</p><p>Um die Mittel effizient zu verwenden und zwischen den einzelnen Projekten Synergien schaffen zu k\u00f6nnen, haben die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) innerhalb des Landesprogrammes Russland sektorielle und geographische Priorit\u00e4ten gesetzt.</p><p>Im Bereich der technischen Zusammenarbeit konzentriert sich die Deza auf:</p><p>- die F\u00f6rderung von kleinen und mittleren Unternehmungen; </p><p>- die F\u00f6rderung des politischen Transformationsprozesses mit Projekten im Bereich Menschenrechte und Justizreform;</p><p>- den Aufbau von Institutionen im Bereich Umwelt und nukleare Sicherheit.</p><p>Im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit konzentrieren sich die Arbeiten des Seco vor allem auf:</p><p>- Ausr\u00fcstungsg\u00fcter in den Bereichen Umwelt, Kataster und Gesundheit (der Sektor Gesundheit geht im Rahmen einer Neuaufteilung der Kompetenzen auf Beginn des Jahres 2000 vom Seco an die Deza \u00fcber);</p><p>- Kreditgarantien f\u00fcr Schweizer Exportgesch\u00e4fte;</p><p>- Handels- und Investitionsf\u00f6rderung.</p><p>3. Negative Auswirkungen eines Abbruchs der Zusammenarbeit: Die Entwicklungen in Russland betreffen die Sicherheit ganz Europas und damit auch diejenige der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit Russland liegt daher in unserem Interesse. Ein Abbruch w\u00fcrde Projekte in Bereichen wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nukleare Sicherheit in Mitleidenschaft ziehen. Getroffen w\u00fcrden die Falschen: Kreise, die die Situation in Russland zum Besseren ver\u00e4ndern m\u00f6chten, insbesondere auch solche aus der Zivilgesellschaft. Ein Abbruch der Zusammenarbeit im Alleingang w\u00fcrde zudem wenig Wirkung zeigen, da angesichts des bescheidenen Volumens der Hilfe kein wirtschaftlicher Druck ausge\u00fcbt werden kann. Umgekehrt findet die Schweiz dank der Zusammenarbeit offene T\u00fcren, durch die sie wichtige Anliegen einbringen kann. Auch ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und einem Land wie Russland nicht kurzfristig abgebrochen und dann wieder aufgenommen werden kann. Die wirksame Zusammenarbeit setzt langfristige Planung und Partnerschaften voraus, welche nicht von heute auf morgen entstehen.</p><p>4. Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der Ostzusammenarbeit: Der Bund wendet in der Zusammenarbeit mit Russland - wie in der gesamten Ostzusammenarbeit - Massnahmen an, die verhindern, dass seine Gelder unzweckm\u00e4ssig verwendet werden. Damit wird auch der Missbrauch f\u00fcr kriegerische Zwecke ausgeschlossen.</p><p>- Die schweizerische Zusammenarbeit mit Russland konzentriert sich einerseits auf die Vermittlung von Know-how durch schweizerische Experten (technische Zusammenarbeit), andererseits auf die Lieferung von schweizerischen Ausr\u00fcstungsg\u00fctern (finanzielle Zusammenarbeit).</p><p>- Im Rahmen der nicht r\u00fcckzahlbaren Finanzhilfe bleiben die zur Verf\u00fcgung stehenden Gelder in der Schweiz, da die Hilfe an Leistungen schweizerischer Herkunft gebunden ist. Jede Zahlung ist an eine Konsulentenleistung oder eine Materiallieferung gebunden. Diese Vorkehrungen f\u00fchren dazu, dass keine Gelder direkt an russische Beh\u00f6rden \u00fcberwiesen werden. Das Seco hat seine Programme auf drei Schwerpunktregionen konzentriert und mit seinen Partnern dort eine langfristige Partnerschaft aufbauen k\u00f6nnen. Im Rahmen der technischen Hilfe gelangt nur ein geringer Anteil der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel als Gelder nach Russland; diese sind ebenfalls an klare Leistungen gebunden. Die russischen Partner der technischen Zusammenarbeit stammen zu einem grossen Teil aus Nichtregierungsorganisationen und privaten Stiftungen. Die Deza misst der sorgf\u00e4ltigen Auswahl von kompetenten Partnern gr\u00f6ssten Wert bei und regelt jede Zusammenarbeit vertraglich.</p><p>- S\u00e4mtliche Projekte der technischen und finanziellen Zusammenarbeit werden durch den Schweizer Koordinator und seine Mitarbeiterinnen in Moskau sowie Konsulenten eng begleitet.</p><p>- Die Zusammenarbeit der Deza und des Seco mit Russland wird laufend intern (interne Inspektorate, Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle) und extern (Revisionen) \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>- Was die Kreditgarantien betrifft, hat das Seco einen externen Konsulenten mit einem Mandat betraut, dessen Aufgabe es ist, jedes unterbreitete Projekt genau zu pr\u00fcfen. Es werden ausschliesslich Garantien f\u00fcr Exporte nach Russland gew\u00e4hrt, und es werden keine Gelder an russische Beh\u00f6rden \u00fcberwiesen. </p><p>- Was die Finanzfl\u00fcsse und Projekte der internationalen Finanzierungsinstitute und Organisationen anbelangt, bei denen die Schweiz Mitglied ist, so nimmt der Bund die Kontrolle \u00fcber seine Vertretung in den Verwaltungsr\u00e4ten (z. B. Exekutivdirektoren) wahr. Daneben verf\u00fcgen die Institutionen selbstverst\u00e4ndlich \u00fcber eigene interne Aufsichts- und Kontrollmechanismen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(945043200000)\/","SubmittedBy":"Kunz Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(953856000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712735490503)\/","SubmissionDate":"\/Date(939254400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4521,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}