{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000013,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000013,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.013","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Orkan \"Lothar\". Waldsch\u00e4den. Verordnung der Bundesversammlung und Bundesbeschluss","Description":"Botschaft vom 16. Februar 2000 \u00fcber die Bew\u00e4ltigung der vom Orkan \"Lothar\" verursachten Waldsch\u00e4den","InitialSituation":"<p>Am 26. Dezember 1999 richtet der Orkan Lothar im Schweizer Wald Sch\u00e4den von bisher noch nie dagewesenem Ausmass an. Rund 13 Millionen Kubikmeter Holz werden zu Boden geworfen. Am st\u00e4rksten betroffen sind das Mittelland und die Innerschweiz, wo in einzelnen Kantonen die f\u00fcnf- bis zehnfache j\u00e4hrliche Nutzungsmenge am Boden liegt. Es sind dringende Massnahmen notwendig, um den noch intakten Wald vor Folgesch\u00e4den zu sch\u00fctzen, den zerst\u00f6rten Wald wieder aufzubauen und den Absatz des riesigen Holzanfalles zu f\u00f6rdern. Der Schutz von Menschen und erheblichen Sach-werten soll bestm\u00f6glich gew\u00e4hrleistet sein und die gef\u00e4hrlichen Aufr\u00e4umarbeiten sollen m\u00f6glichst unfallfrei erfolgen. Das f\u00fcnfte Kapitel des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 \u00fcber den Wald bietet in erster Linie die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Behebung von Waldsch\u00e4den. Zudem sieht das Gesetz in Artikel\u00a028 vor, dass die Bundesversammlung bei Waldkatastrophen mit allgemeinverbindlichem, nicht referendumspflichtigem Bundesbeschluss (gem\u00e4ss neuer Bundesverfassung mit einer Verordnung der Bundesversammlung) Massnahmen ergreifen kann, die insbesondere der Wald- und Holzwirtschaft dienen. Der vorgelegte Entwurf f\u00fcr die Verordnung der Bundesversammlung \u00fcber die Bew\u00e4ltigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldsch\u00e4den sieht dementsprechend nur Massnahmen vor, welche nicht durch das f\u00fcnfte Kapitel des Waldgesetzes abgedeckt sind. Es sind dies Bestimmungen zur Lagerung von Holz, zur Planung von Waldreservaten auf Sturmfl\u00e4chen, zu zus\u00e4tzlichen Investitionskrediten, zur Verwendung von Sturmholz in der Entwicklungszusammenarbeit und zu Ausnahmebewilligungen f\u00fcr Holztransporte. Die Verordnung ist auf vier Jahre befristet. Dar\u00fcber hinaus wird in der Botschaft eine Gesamt\u00fcbersicht \u00fcber die durch den Orkan Lothar verursachten Sch\u00e4den, die vorgesehenen Massnahmen und die damit verbundenen Kosten gegeben. F\u00fcr die Bew\u00e4ltigung des Orkanereignisses Lothar muss gest\u00fctzt auf die erforderlichen Massnahmen gem\u00e4ss Waldgesetz mit einer Belastung des Bundes von insgesamt 483 Millionen gerechnet werden (davon sind 70 Millionen Franken r\u00fcckzahlbare Investitionskredite). \u00dcber bereits in Voranschlag und Finanzplan enthaltene Mittel k\u00f6nnen 105 Millionen Franken aufgefangen werden. F\u00fcr die restlichen 378 Millionen Franken sollen in einem Bundesbeschluss ein H\u00f6chstbetrag von 40 Millionen Franken f\u00fcr die Massnahmen gem\u00e4ss Art. 2 und 3 des Verordnungsentwurfs und ein Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken f\u00fcr Investitionskredite gem\u00e4ss Artikel\u00a04 des Verordnungsentwurfs bewilligt werden. Nach dem bereits bestehenden Waldgesetz soll zudem ein H\u00f6chstbetrag von 242 Millionen Franken sowie ein Zusatzkredit von 36 Millionen Franken gesprochen werden. Weitere 50 Millionen Franken f\u00fcr Investitionskredite werden als gew\u00f6hnlicher Vorschuss \u00fcber ordentliche Nachtr\u00e4ge beantragt.</p><p>Weitere Massnahmen, welche auf anderen gesetzlichen Grundlagen als dem Verordnungsentwurf und dem Waldgesetz basieren, sollen gest\u00fctzt auf die entsprechenden Spezialgesetze abgedeckt werden, wobei n\u00f6tigenfalls f\u00fcr die Finanzierung das Nachtragskreditverfahren beansprucht werden muss.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Zu Beginn der Detailberatung im <b>Nationalrat</b> legte Max Binder (V, ZH) einen zwischen den b\u00fcrgerlichen Bundesratsparteien abgesprochenen Antrag vor, mit dem die privaten Waldbesitzer teilweise entsch\u00e4digt werden sollten. Der Betrag von 120 Millionen Franken sollte nach der Gr\u00f6sse der Waldfl\u00e4che und dem Anteil umgelegter B\u00e4ume zugeteilt werden. Der Nationalrat unterst\u00fctzte diesen Antrag mit 123 zu 46 Stimmen. Die 120 Millionen Franken sollten bei den Fl\u00e4chenbeitr\u00e4gen an die Kantone f\u00fcr Aufr\u00e4umarbeiten und Folgesch\u00e4den eingespart werden. Bundesrat Leuenberger wies darauf hin, diese K\u00fcrzungen seien \"unechte Kompensationen\". Der Bund m\u00fcsse den Kantonen das eingeplante Geld so oder so ausrichten, er sei durch das Waldgesetz dazu verpflichtet.</p><p>Nichts wissen wollte der Nationalrat von einer Subventionierung der Lagerung von Holz mit 26 Millionen Franken. Eine solche Subvention wurde als unn\u00f6tiger Markteingriff des Staates erachtet. Eine rasche F\u00f6rderung des Absatzes sei jedoch zweckm\u00e4ssig und billiger. Mit 78 zu 64 Stimmen wurde ein entsprechender Antrag einer linken Kommissionsminderheit genehmigt. Keinen Erfolg hatten die Gr\u00fcnen mit dem Antrag, Entsch\u00e4digungen f\u00fcr R\u00e4umungsarbeiten und Beitr\u00e4ge an Waldbesitzer ausdr\u00fccklich nur dann auszurichten, wenn \u00f6kologische Kriterien eingehalten w\u00fcrden. Gegen die Linken und Gr\u00fcnen setzte der Rat vorerst auch durch, dass bis 2003 in der ganzen Schweiz Holztransporte mit 40-Tonnen-Lastwagen abgewickelt werden d\u00fcrfen.</p><p>Schliesslich nahmen b\u00fcrgerliche Ratsmitglieder noch die Schaffung von Waldreservaten als zentrales Anliegen der Gr\u00fcnen und Linken ins Visier. Rudolf Steiner (R, SO) beantragte, die daf\u00fcr geplanten 12 Millionen Franken zu streichen. Der Rat hielt jedoch knapp mit 75 zu 70 Stimmen daran fest, dass Waldbesitzer mit diesem Geld entsch\u00e4digt werden, wenn sie Waldfl\u00e4chen dauerhaft als Reservate ausscheiden und nicht mehr bewirtschaften. Verworfen wurde hingegen mit 92 zu 64 Stimmen der Antrag von Rudolf Rechsteiner (S, BS), die CO2-Abgabe auf Heiz\u00f6l und Gas bereits ab 2001 einzuf\u00fchren, um die Holzpreise marktkonform zu st\u00fctzen und die klimapolitischen Massnahmen zu f\u00f6rdern. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>beschloss eine Zweiteilung der Vorlage in einen dringlichen und einen nicht-dringlichen Teil. \u00dcber mittel- und langfristige Massnahmen, darunter auch die 120 Millionen Franken an die privaten Waldbesitzer gem\u00e4ss Nationalrat und die Ausscheidung von Waldreservaten, sollte erst in der Junisession entschieden werden. F\u00fcr Sofortmassnahmen bis Ende 2000 bewilligte die Kleine Kammer 144 Millionen Franken. Der Bundesrat hatte urspr\u00fcnglich insgesamt 483 Millionen verlangt, der Nationalrat 457 Millionen Franken. Gem\u00e4ss St\u00e4nderat gehen, wie vom Waldgesetz vorgesehen, 125 Millionen Franken an die Kantone, welche Massnahmen zur Behebung der Waldsch\u00e4den eingeleitet haben. Acht Millionen Franken bewilligte er f\u00fcr die Holzlagerung, zehn Millionen f\u00fcr r\u00fcckzahlbare Investitionskredite und eine Million gem\u00e4ss einem Antrag von Hans Hess (R, OW) f\u00fcr die Verwendung von angefallenem Holz in der Entwicklungszusammenarbeit. Der St\u00e4nderat beschloss nach kontroverser Diskussion wie der Nationalrat den fl\u00e4chendeckenden Einsatz von 40-T\u00f6nnern zum Abtransport des Sturmholzes, ein Entscheid, auf den beide Kammern bei der Differenzbereinigung zur\u00fcckkamen. Umstritten war auch die Dringlichkeit von Finanzhilfen an die Schaffung von Waldreservaten. Der Entscheid, ob Holz zwecks Schaffung eines Reservates liegengelassen werden soll, m\u00fcsse jetzt gef\u00e4llt werden. Bundesrat Leuenberger wies darauf hin, dass sturmgesch\u00e4digte Fl\u00e4chen sonst gegen Bezahlung aufger\u00e4umt und im Nachhinein m\u00f6glicherweise zu Reservaten erkl\u00e4rt w\u00fcrden. Die Kleine Kammer verwies jedoch die Waldreservate in den nicht-dringlichen Teil der Vorlage.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Nationalrat</b> bei der Zweiteilung der Vorlage sowie in fast allen Punkten dem <b>St\u00e4nderat</b>, der seinerseits bei den folgenden verbliebenen Differenzen beim dringlichen Teil des Hilfspaketes stillschweigend dem Nationalrat folgte: f\u00fcr die Bildung von Waldreservaten wurden sieben Millionen Franken bewilligt. 40-Tonnen-Lastwagen f\u00fcr den Holzabtransport werden nicht generell zugelassen. Die Kantone k\u00f6nnen Spezialbewilligungen erteilen. 125 Millionen Franken, der weitaus gr\u00f6sste Teil des Sofortpaketes, fliessen aufgrund des Waldgesetzes an die Kantone zur Unterst\u00fctzung der von ihnen eingeleiteten Massnahmen. F\u00fcr die Holzlagerung gew\u00e4hrte das Parlament 7,5 Millionen Franken an die Holzwirtschaft. Somit wurden f\u00fcr diesen ersten dringlichen Teil des Hilfspaketes insgesamt 149,5 Millionen Franken gesprochen.</p><p>Die \"Verordnung der Bundesversammlung \u00fcber Sofortmassnahmen zur Bew\u00e4ltigung der vom Orkan \"Lothar\" verursachten Waldsch\u00e4den\" sowie der dazugeh\u00f6rige Finanzierungsbeschluss wurden in beiden R\u00e4ten einstimmig angenommen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>behandelte in der Sommersession 2000 den nicht dringlichen Teil der Vorlage. Im Unterschied zum Nationalrat war die Kleine Kammer nicht damit einverstanden, den gesch\u00e4digten privaten Waldbesitzern 120 Millionen Franken als Direktzahlungen zuzugestehen. F\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle wurde auf den Elementarsch\u00e4denfonds (\"Schweizerischer Fonds f\u00fcr Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarsch\u00e4den\") verwiesen. Unbestritten war die vor\u00fcbergehende Zulassung von 40-T\u00f6nnern f\u00fcr den Abtransport des Schadholzes. Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich aber der St\u00e4nderat mit 30 zu 8 Stimmen daf\u00fcr aus, dass der Kanton, in welchem das Holz vom Lagerplatz abtransportiert wird, die Ausnahmebewilligung erteilt.</p><p>Von den 232,8 Millionen Franken der zweiten Tranche sind gem\u00e4ss St\u00e4nderat 22,5 Millionen f\u00fcr die Holzlagerung bestimmt. 13,3 Millionen gehen an die beiden besonders belasteten Kantone Ob- und Nidwalden. 65 Millionen sind f\u00fcr das Aufr\u00fcsten der Sturmsch\u00e4den und die Folgesch\u00e4den bestimmt. Weitere Beitr\u00e4ge werden f\u00fcr die Ausscheidung von Waldreservaten, das Sturmholzprogramm und den Wiederaufbau eingesetzt.</p><p>Der St\u00e4nderat bewilligte das zweite Massnahmenpaket von 232,8 Millionen Franken einstimmig.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>ging es nochmals um die Entsch\u00e4digung der vom Sturm betroffenen Waldbesitzer. Die Mehrheit der Kommission beantragte eine Aufstockung der Leistungen des Elementarsch\u00e4denfonds um maximal 30 Millionen Franken Die vom Fonds bereits zugesagten 30 Millionen Franken w\u00fcrden allein nicht ausreichen, um die 15 000 Waldbesitzer zu entsch\u00e4digen, die sich beim Fonds gemeldet hatten. Die Minderheit hielt die vom Elementarsch\u00e4denfonds zugesagten Leistungen f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle von maximal 5000 Franken pro Hektare Wald f\u00fcr ausreichend. Nur etwa die H\u00e4lfte der Gesuche entspr\u00e4chen den H\u00e4rtefallkriterien und der Fonds verf\u00fcge \u00fcber gen\u00fcgend Mittel. Es bestehe kein Bedarf, die Bundeskasse in Anspruch zu nehmen. Der Antrag der Mehrheit f\u00fcr zus\u00e4tzliche Gelder wurde zwar mit 83 zu 80 Stimmen angenommen. Der ensprechende Artikel verfehlte jedoch bei der Abstimmung \u00fcber die Ausgabenbremse das absolute Mehr, womit der Beschluss ung\u00fcltig war.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>folgte in einer letzten kleinen Differenz dem Nationalrat. Damit war auch der nicht dringliche Teil der \"Lothar\"-Vorlage bereinigt. Dieses zweite Hilfspaket umfasste 220 Millionen Franken f\u00fcr die Jahre 2001-2003. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(970790400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770758052057)\/","SubmissionDate":"\/Date(950659200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}