{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000014,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000014,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.014","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"11. AHV-Revision","Description":"Botschaft vom 2. Februar 2000 \u00fcber die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung","InitialSituation":"<p>Hauptziele der 11. AHV-Revision sind die mittel- und l\u00e4ngerfristige finanzielle Sicherung der AHV und die Einf\u00fchrung eines sozial ausgestalteten flexiblen Rentenalters. Der Bundesrat stellt die 11. AHV-Revision in den Gesamtzusammenhang der Weiterentwicklung und finanziellen Konsolidierung aller Sozialversicherungen. Er hat dazu umfangreiche Vorarbeiten durchgef\u00fchrt (Dreis\u00e4ulenbericht, Berichte der Interdepartementalen Arbeitsgruppe \"Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen\" IDA FiSo 1 und IDA FiSo 2). Einleitend in der Botschaft wird eine Gesamtschau der vom Bundesrat bereits umgesetzten und vorgesehenen Massnahmen wie auch der mittel- und langfristigen Perspektiven im Bereich der Sozialversicherungen dargestellt und aufgezeigt, wie sich die 11. AHV-Revision in diesem globalen Kontext einbettet. Mit der 11. AHV-Revision werden Vorschl\u00e4ge f\u00fcr den Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge-Versicherungen unterbreitet. Die finanzielle Lage der AHV wird durch die demografische Entwicklung gepr\u00e4gt: Die Verl\u00e4ngerung der Lebenserwartung und die immer gr\u00f6sser werdende Zahl von Personen im Rentenalter im Verh\u00e4ltnis zu den Personen im erwerbsf\u00e4higen Alter stellen die AHV zunehmend vor finanzielle Probleme. Diese haben sich durch die schlechte wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre versch\u00e4rft. Als erste rasch greifende Massnahme zur Konsolidierung der AHV haben Bundesrat und Parlament auf Anfang 1999 die Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt erh\u00f6ht. Diese zus\u00e4tzlichen Mittel gen\u00fcgen aber noch nicht zur Herstellung eines dauerhaften finanziellen Gleichgewichts der AHV. Um die Wirtschaft nicht durch eine Erh\u00f6hung der Lohnnebenkosten zu belasten, schl\u00e4gt der Bundesrat f\u00fcr die AHV wie f\u00fcr die seit l\u00e4ngerem defizit\u00e4re IV eine weitere Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer vor. Die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer soll in zwei Schritten erfolgen; der erste f\u00fcr AHV und IV ist f\u00fcr 2003 vorgesehen, der zweite Schritt, wenn der Ausgleichsfonds der AHV unter den Betrag von 70 Prozent einer Jahresausgabe f\u00e4llt. Dieser Finanzierungsvorschlag setzt voraus, dass der Bund die entsprechende Kompetenz in der Bundesverfassung erh\u00e4lt. F\u00fcr den Fall der Ablehnung der zweiten Mehrwertsteuer-Erh\u00f6hung (die voraussichtlich 2006 notwendig wird) soll der Gesetzgeber gewisse Korrekturen auf der Leistungsseite, bei den Rentenanpassungen, vornehmen. Um das Ziel der finanziellen Konsolidierung der IV m\u00f6glichst rasch zu erreichen, soll zus\u00e4tzlich eine Verlagerung von 1,5 Milliarden Franken aus dem EO-Fonds zur IV vorgenommen werden. Gleichzeitig mit der Konsolidierung der ersten S\u00e4ule will der Bundesrat die AHV auch an die neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernisse anpassen. Es gilt insbesondere, eine zukunftsgerichtete Regelung des Rentenalters zu finden. Der Bundesrat schl\u00e4gt einerseits vor, das ordentliche Rentenalter - als Fixpunkt f\u00fcr den Bezug der Altersrente, der von keinen weiteren Bedingungen abh\u00e4ngig ist - auf 65 Jahre f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen festzulegen. Dieses Rentenalter soll sowohl f\u00fcr die AHV wie f\u00fcr das Obligatorium der beruflichen Vorsorge gelten. Andererseits will der Bundesrat einen flexiblen Altersr\u00fccktritt erm\u00f6glichen. Dieser soll individuellen Bed\u00fcrfnissen entgegenkommen und auch denjenigen dienen, welche nicht bis 65 Jahre erwerbst\u00e4tig sein k\u00f6nnen. Bei der Flexibilisierung des Rentenalters wird sowohl in der AHV als auch im Obligatorium der beruflichen Vorsorge von einer Bandbreite des R\u00fccktrittsalters zwischen 62 und 65 Jahren ausgegangen. Ferner wird die M\u00f6glichkeit eines Teilvorbezugs der halben Altersrente bereits ab 59 Jahren geschaffen. In der AHV ist eine sozialvertr\u00e4gliche Ausgestaltung des flexiblen Rentenalters geboten. Bei einem Vorbezug werden die Renten zwar gek\u00fcrzt, allerdings in Abh\u00e4ngigkeit von der H\u00f6he des f\u00fcr die Rentenberechnung massgebenden Durchschnittseinkommens und des der AHV entstehenden Beitragsausfalls. Des Weiteren soll die 11. AHV-Revision die Anspruchs-voraussetzungen f\u00fcr Witwen- und Witwerrenten vereinheitlichen. Mit der 10. AHV-Revision wurde die Witwerrente eingef\u00fchrt. In der 11. AHV-Revision soll nun die Anspruchsberechtigung f\u00fcr Witwen schrittweise eingeschr\u00e4nkt und derjenigen f\u00fcr Witwer angeglichen werden. Die Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr Witwerrenten werden gegen\u00fcber heute etwas erleichtert. Der Bundesrat erachtet diese Massnahme, welche sukzessive zu Minderausgaben in der AHV f\u00fchrt, als sozial vertretbar. Die Vereinheitlichung von Witwen- und Witwerrente wird denn auch erst nach einer \u00dcbergangsphase realisiert. Ferner sieht der Bundesrat, neben Massnahmen mehr technischer Natur, die Verst\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t im Beitragsbereich vor, die der AHV gewichtige Mehreinnahmen bringt. Davon betroffen sind die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden (durch Erh\u00f6hung ihres Beitragssatzes in Richtung desjenigen der Arbeitnehmenden und durch Einfrieren der oberen Einkommensgrenze bei der sinkenden Beitragsskala) und die erwerbst\u00e4tigen Rentnerinnen und Rentner (durch Aufhebung des Freibetrags auf ihrer Beitragspflicht). Mit einer Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus werden schliesslich weitere Einsparungen erzielt. Mit diesen Massnahmen werden die Grundlagen f\u00fcr eine sichere Finanzierung und zukunftsgerechte Ausgestaltung der AHV geschaffen. Die Botschaft erw\u00e4hnt zudem die m\u00f6gliche Verwendung eines Teils der frei werdenden Goldreserven der Nationalbank zur sozialen Abfederung der 11. AHV-Revision. Die entsprechenden M\u00f6glichkeiten werden im Rahmen der Arbeiten zur Goldverwendung zurzeit gepr\u00fcft. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Vorlage 1</p><p>Bez\u00fcglich des Beschlusses \u00fcber die Finanzierung der AHV/IV drehte sich die Diskussion sowohl in der Kommission wie in den R\u00e4ten in erster Linie um die Fragen, ob dem Bund ein Anteil am zu erhebenden Mehrwertsteuerzuschlag zustehen soll und wie hoch dieser Zuschlag sein soll.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die SVP-Fraktion in einer ersten Phase eine Speisung des Ausgleichsfonds der AHV durch die \u00fcbersch\u00fcssigen Geldreserven der Nationalbank. Eine Minderheit Rudolf Rechsteiner (S, BS) beantragte hingegen, den Reingewinn der Nationalbank mit Ausnahme des f\u00fcr Bund und Kantone vorgesehenen Anteils in den Ausgleichsfonds zu investieren. Diese beiden Antr\u00e4ge wurden zur\u00fcckgewiesen. Der Nationalrathat einer Verfassungsgrundlage zugestimmt, welche die Erh\u00f6hung des Mehrwertsteuersatzes um h\u00f6chstens 1,5 Prozent zu Gunsten der AHV erm\u00f6glicht, wenn dies f\u00fcr deren finanzielle Sicherung notwendig wird. Gleichzeitig wurde in \u00dcbereinstimmung mit der Mehrheit der nationalr\u00e4tlichen Kommission beschlossen, dass der Bund mit dem Inkrafttreten der 11. AHV-Revision keinen Anteil der Einnahmen mehr aus dem f\u00fcr die AHV bestimmten Mehrwertsteuerzuschlag erhalten soll. Die Einnahmen sollen mit anderen Worten vollumf\u00e4nglich in den Ausgleichsfonds der AHV fliessen (Art. 112, Abs. 3, 5).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>beantragte, dem Volk nur eine einzige Vorlage zur Erh\u00f6hung des Mehrwertsteuersatzes vorzulegen, und zwar jene zu Gunsten der IV. Er ist dem Bundesrat gefolgt und hat am Anteil des Bundes am Ertrag des Mehrwertsteuerzuschlags festgehalten. Er hat weiter einen Antrag von Toni Dettling (R, SZ) abgelehnt, der eine Erh\u00f6hung um lediglich 0,8 Prozent zu Gunsten der IV vorgeschlagen hatte, was gem\u00e4ss dem Berichterstatter der Kommission und dem Bundesrat f\u00fcr die Sanierung der Invalidenversicherung nicht ausreichen w\u00fcrde. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> hat eine Beschr\u00e4nkung auf die IV abgelehnt. Dank einer Allianz von SVP- und SP-Fraktion hat er an seiner Haltung zum Bundesanteil mit 105 zu 67 Stimmen festgehalten. Die grosse Kammer wollte einer Kommissionsminderheit nicht folgen, welche beantragte, sich dem St\u00e4nderat anzuschliessen. Nach einer kontroversen Debatte \u00fcber den Prozentsatz der Mehrwertsteuererh\u00f6hung zu Gunsten der IV, ist der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission gefolgt und hat gegen den Wunsch des Bundesrates beschlossen, die Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV um lediglich 0,8 Prozent zu erh\u00f6hen. Alle Minderheitsantr\u00e4ge, sowohl die grossz\u00fcgigsten wie auch die sparsamsten wurden zur\u00fcckgewiesen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hat den R\u00fcckgriff auf die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV begrenzt und sich f\u00fcr eine Erh\u00f6hung um 0,5 Prozent ausgesprochen. Er hat seine fr\u00fcheren Beschl\u00fcsse deutlich bekr\u00e4ftigt und mit 39 zu 4 Stimmen den Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerertrag beibehalten. Gegen den Wunsch des Bundesrates hat er weiter einen Minderheitsantrag der Kommission abgelehnt und sich wie der Nationalrat f\u00fcr eine Erh\u00f6hung um 0,8 Prozent zu Gunsten der IV ausgesprochen. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> zeigte sich grossz\u00fcgiger als der St\u00e4nderat und genehmigte eine maximale Erh\u00f6hung des Mehrwertsteuersatzes um 1 Prozent zu Gunsten der AHV, das heisst ein halbes Prozent weniger als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Er ist keinem der Minderheitsantr\u00e4ge gefolgt, die sich entweder wie der St\u00e4nderat f\u00fcr 0,5 Prozent einsetzten, dem Bundesrat folgen wollten oder diesen Punkt ganz streichen wollten. Der Nationalrat hat seine fr\u00fcheren Beschl\u00fcsse zu Artikel\u00a0112, Abs\u00e4tze 3 und 5 bekr\u00e4ftigt. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hat sich dem Nationalrat bei der Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer um maximal 1 Prozent angeschlossen, hat aber an seiner Position im Zusammenhang mit dem umstrittensten Punkt des Beschlusses, dem Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerertrag, festgehalten. </p><p>Die <b>Einigungskonferenz</b> schloss sich mit 18 zu 5 Stimmen der st\u00e4nder\u00e4tlichen Version an, die in den Grundz\u00fcgen der urspr\u00fcnglichen Vorlage des Bundesrates entspricht. Sie nahm Kenntnis von einer Motion des St\u00e4nderates, wonach die Frage der Beteiligung des Bundes an der k\u00fcnftigen AHV-Finanzierung zu \u00fcberpr\u00fcfen sei (03.3454). </p><p>Der <b>Nationalrat</b> und der <b>St\u00e4nderat </b>sind den Beschl\u00fcssen der Einigungskonferenz gefolgt.</p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>Der <b>Nationalrat</b>, der sich als Erstrat mit der 11. AHV-Revision befasste, nahm die Vorlage nur \u00e4usserst knapp an, n\u00e4mlich mit 62 zu 60 Stimmen bei 63 Enthaltungen. Damit betragen die Einsparungen nur etwas mehr als 500 anstelle der 1260 Millionen, die in der bundesr\u00e4tlichen Vorlage vorgesehen waren. Dieses Ergebnis zeigt die Differenzen innerhalb der Kommission, die geteilter Meinung \u00fcber die Priorit\u00e4t war, welche den Revisionszielen - der finanziellen Konsolidierung oder einem flexibleren Altersvorsorgesystem - einzur\u00e4umen sei. Durch die klare Ablehnung von vier R\u00fcckweisungsantr\u00e4gen hat der Nationalrat von Anfang an unmissverst\u00e4ndlich seine Absicht kundgetan, die Behandlung dieses Dossiers nicht aufzuschieben.</p><p>In den Beratungen des Rates wiederspiegelten sich die verschiedenen politischen Ausrichtungen der Kommissionsmitglieder: Die einen wollten die finanzielle Konsolidierung der AHV in den Vordergrund stellen und suchten demzufolge jegliche neue Leistung zu vermeiden, die anderen wollten bessere Sozialleistungen und Dritte wiederum wollten diese beide Tendenzen kombinieren und schlugen Kompromisse vor. Letzten Endes wurde weder den W\u00fcnschen jener, die am Status quo vollumf\u00e4nglich festhielten und ein entschiedeneres soziales Engagement in der H\u00f6he von 1,5 Milliarden Franken wollten, das den Zugang der bescheidenen Einkommen zur vorzeitigen Pensionierung h\u00e4tte erleichtern sollen, noch den Zielvorstellungen jener, die eine gesicherte Konsolidierung des Systems w\u00fcnschten, vollumf\u00e4nglich entsprochen.</p><p>In der Diskussion \u00fcber den Beitragsansatz der Selbst\u00e4ndigerwerbenden traten diese verschiedenen Vorstellungen klar zu Tage. W\u00e4hrend sich die Mehrheit der Kommission dem Bundesrat anschloss, w\u00fcnschte eine Minderheit, den Beitragsansatz von 7,8 auf 8,4 Prozent anzuheben, w\u00e4hrend eine andere Minderheit f\u00fcr die Beibehaltung des Status quo pl\u00e4dierte. Angenommen wurde schliesslich die dritte L\u00f6sung. </p><p>Wie vom Bundesrat gew\u00fcnscht, wurde das ordentliche Rentenalter f\u00fcr Frauen wie f\u00fcr M\u00e4nner auf 65 Jahre festgesetzt. Aus finanziellen \u00dcberlegungen wurden Minderheitsantr\u00e4ge abgelehnt, welche eine Beibehaltung der gegenw\u00e4rtigen Bestimmungen bzw. die Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder gar 60 Jahre f\u00fcr Personen, die bereits 40 volle Beitragsjahre geleistet haben, forderten. </p><p>Die Frage der sozialen Abst\u00fctzung des flexiblen Rentenalters war stark umstritten. Die Kommissionsmehrheit war grossz\u00fcgiger als der Bundesrat und empfahl Begleitmassnahmen in der H\u00f6he von 800 Millionen Franken. Der Nationalrat hingegen beschr\u00e4nkte sich durch Stichentscheid seines Pr\u00e4sidenten auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen finanziellen Rahmen, d.h. auf 400 Millionen Franken. Im Fall vorzeitiger Pensionierung mit 62 Jahren wird die Rente lebensl\u00e4nglich einkommensabh\u00e4ngig um 11,3 bis 16,5 Prozent gek\u00fcrzt. Im Vergleich zum bundesr\u00e4tlichen Erstvorschlag wird die K\u00fcrzung f\u00fcr die niedrigen Einkommen etwas weniger stark ausfallen und etwas h\u00f6her f\u00fcr die mittleren Einkommen. Zwei Minderheitsantr\u00e4ge wurden abgewiesen, und zwar sowohl ein Modell, das mit Mehrkosten von 1,5 Milliarden verbunden gewesen w\u00e4re, als auch eine versicherungsmathematische K\u00fcrzung, die Kostenneutralit\u00e4t garantieren w\u00fcrde. </p><p>Bei der Witwenrente waren die Ansichten der Kommission geteilt. Die Mehrheit hatte sich f\u00fcr eine weniger radikale, aber auf dem bundesr\u00e4tlichen Modell beruhende L\u00f6sung ausgesprochen. Im Verlauf der Beratungen liess der Bundesrat jedoch durch Ruth Dreifuss verlauten, dass er auf seinen Erstvorschlag verzichtete, da er ihn als zu hart beurteilte. Der Nationalrat nahm schliesslich einen Minderheitsantrag an, der die Witwenrente nur f\u00fcr kinderlose Witwen streicht. Knapp angenommen wurde ein Antrag von Lucrezia Meier-Schatz (C, SG), der die Streichung der Kinderrente f\u00fcr pensionierte Personen verlangte.</p><p>Ferner beschloss der Nationalrat mit grosser Mehrheit, die Renten neu alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Durch diese Massnahme k\u00f6nnen 150 Millionen Franken eingespart werden. \u00dcbersteigt die Teuerung die 4\u00a0Prozent-Grenze, k\u00f6nnen die Renten rascher angepasst werden. Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen lehnten sowohl den Status quo als auch einen anderen Minderheitsantrag ab, der verlangte, dass die Renten - ausser wenn die Teuerung die 6\u00a0Prozent-Marke \u00fcberschreitet - nur alle vier Jahre angepasst werden. Sie stimmten der Beibehaltung des Mischindexes (Mittel aus dem Lohnindex und dem Landesindex der Konsumentenpreise) zu und lehnten zwei Minderheitsantr\u00e4ge ab, die eine andere Gewichtung des Rentenindexes forderten.</p><p>F\u00fcr den Fall, dass der Ausgleichsfonds unter 70 Prozent fallen sollte, stimmte der Nationalrat auch einem neuen Artikel\u00a033quater zu. W\u00fcrde das Volk eine Erh\u00f6hung des Mehrwertsteuersatzes zu Gunsten der AHV ablehnen, so w\u00fcrden die Renten nur noch der Preisentwicklung angepasst.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm die CVP-Fraktion die Gesetzesvorlage an, w\u00e4hrend die Gr\u00fcnen und die Sozialdemokraten sie ablehnten und die Mehrheit der SVP-Fraktion und der Freisinnigen sich der Stimme enthielt.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>stellte die Antr\u00e4ge seiner vorbereitenden Kommission und die Beschl\u00fcsse des Nationalrats in wichtigen Punkten in Frage.</p><p>Er folgte seiner vorberatenden Kommission und zeigte sich im Bereich Witwer- und Witwenrenten etwas weniger grossz\u00fcgig als die Grosse Kammer. Diese Renten wurden von 80 auf 60 Prozent der Altersrente reduziert. Im Gegenzug wurden die Waisenrenten von 40 auf 60 Prozent erh\u00f6ht. </p><p>Die Kleine Kammer distanzierte sich in Bezug auf die Flexibilisierung des Rentenalters deutlich vom Nationalrat und von ihrer Kommission. Der Minderheitsantrag von Erika Forster-Vannini (R, SG), der eine lineare Rentenk\u00fcrzung in Abh\u00e4ngigkeit der vorgezogenen Jahre forderte, wurde mit 26 zu 12 Stimmen angenommen. Bei einer Fr\u00fchpensionierung w\u00fcrden die Renten demzufolge linear und definitiv gek\u00fcrzt.</p><p>Der St\u00e4nderat wich vom Nationalrat auch bei den Beitr\u00e4gen von Selbst\u00e4ndigerwerbenden ab und setzte einen Beitragsansatz von 7,9 Prozent fest.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 32 zu 5 Stimmen klar angenommen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt an seinen haupts\u00e4chlichen Differenzen fest. Mit 90 zu 83 blieb er bei den 400 Millionen Franken f\u00fcr die soziale Abfederung der Rentenk\u00fcrzungen bei vorzeitigen Pensionierungen. Die B\u00fcrgerlichen wollten sich dem St\u00e4nderat anschliessen und die Linke h\u00e4tte hier 600 Millionen Franken einsetzen wollen; dieser Antrag wurde mit 110 zu 63 Stimmen abgelehnt. Mit 94 zu 63 Stimmen hielt der Nationalrat auch an seinem Beschluss fest, den Beitragssatz der Selbst\u00e4ndigerwerbenden unver\u00e4ndert auf 7,8\u00a0Prozent zu belassen. Mit 93 (Linke und CVP-Fraktion) zu 75 Stimmen sprach sich der Rat dagegen aus, sich dem st\u00e4nder\u00e4tlichen Witwenrenten-Modell anzuschliessen. </p><p>Nach einem regen Wortwechsel zwischen dem Berichterstatter der SGK-S Bruno Frick (C, SZ) und dem Bundespr\u00e4sidenten \u00fcber die Frage, ob die weitere Entwicklung der AHV mittel- oder sehr langfristig angegangen werden muss und kann, hat sich der <b>St\u00e4nderat</b> wieder mit der AHV-Revision befasst. Er hat sich dem Nationalrat beim Beitragssatz der Selbst\u00e4ndigerwerbenden angeschlossen, hat aber an seiner Position bei den umstrittensten Punkten des Entwurfs festgehalten, der Fr\u00fchpensionierung und der Witwenrente. Weder der Aufruf der Freisinnigen Christine Beerli (R, BE), den Minderheitsantrag der Kommission zu Gunsten der 400 Millionen Franken zur Abfederung der Rentenk\u00fcrzung bei Fr\u00fchpensionierungen zu unterst\u00fctzen, noch die Unterst\u00fctzung von Bundespr\u00e4sident Pascal Couchepin zu dieser L\u00f6sung konnten die Haltung der Ratsmitglieder \u00e4ndern. Mit 29 zu 9 Stimmen hielt der Rat an einer linearen Rentenk\u00fcrzung in Abh\u00e4ngigkeit der vorgezogenen Jahre fest. Mit 21 zu 18 Stimmen hat er ebenfalls seinen Beschluss bekr\u00e4ftigt, die Renten von Witwen mit Kindern von 80 auf 60 Prozent zu k\u00fcrzen und im Gegenzug die Waisenrenten von 40 auf 60 Prozent zu erh\u00f6hen.</p><p>Mit 90 zu 78 Stimmen lehnte der <b>Nationalrat</b> das vom St\u00e4nderat vorgeschlagene und vom Bundesrat unterst\u00fctzte restriktivere Modell der Witwenrente ab. W\u00e4hrend die Mehrheit der vorberatenden Kommission sich dem Konzept des St\u00e4nderates anschliessen wollte, fand eine starke Minderheit von Freisinnigen, Christlichdemokraten und Sozialdemokraten, dass mit der Absenkung der Rente auf 60\u00a0Prozent nach Erl\u00f6schen des Anspruchs auf die Waisenrente ungerechte Bedingungen geschaffen w\u00fcrden, dies vor allem f\u00fcr Frauen mit bescheidenem Einkommen, die keinen Anspruch auf BVG-Leistungen haben, weil sie keine Beitr\u00e4ge hatten leisten k\u00f6nnen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte zudem, dass der Nationalrat an seinem Beschluss festhalte, 400 Millionen Franken f\u00fcr die Abfederung bei den niedrigsten Einkommen vorzusehen: eine Minderheit um Pierre Triponez (R, BE) forderte, auf eine solche Subventionierung zu verzichten. Der Nationalrat sprach sich schliesslich f\u00fcr den Antrag von Jean-Michel Cina (C, VS) aus, wonach der K\u00fcrzungssatz f\u00fcr Frauen w\u00e4hrend zehn Jahren halbiert wird.</p><p>Die <b>Einigungskonferenz </b>vom 23. September 2003 stimmte bez\u00fcglich der Witwenrente dem Antrag des St\u00e4nderates mit verl\u00e4ngerten \u00dcbergangsfristen zu. Bei der Fr\u00fchpensionierung entschied sie sich f\u00fcr einen Kompromiss, wonach der K\u00fcrzungssatz nur bei Frauen der Jahrg\u00e4nge 1948 bis 1952 und nur bei einj\u00e4hrigem Vorbezug ab 64 halbiert werde. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte den Beschl\u00fcssen der Einigungskonferenz mit 100 zu 70 Stimmen zu, allerdings unter Protest der Gr\u00fcnen und Sozialdemokraten gegen den Leistungsabbau der 11. AHV-Revision. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b> beantragte Christiane Brunner (S, GE), die Beschl\u00fcsse der Einigungskonferenz zu verwerfen, da die Versprechen in Sachen Flexibilisierung des Altersr\u00fccktritts in den parlamentarischen Arbeiten zur 11. AHV-Revision gebrochen worden seien. Der Rat folgte ihr allerdings nicht und sprach sich mit 32 zu 6 Stimmen f\u00fcr die Beschl\u00fcsse der Einigungskonferenz aus.</p><p></p><p></p><p>Die Vorlage 1 wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 68,6\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von allen St\u00e4nden abgelehnt. </p><p>Die Vorlage 2 wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 67,9\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von allen St\u00e4nden abgelehnt. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1065139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770757731993)\/","SubmissionDate":"\/Date(949449600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}