{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000046,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000046,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.046","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\"Gesundheit muss bezahlbar bleiben\" (Gesundheitsinitiative). Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 31. Mai 2000 zur Volksinitiative \"Gesundheit muss bezahlbar bleiben\" (Gesundheitsinitiative)","InitialSituation":"<p>Das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) hat leistungsseitig L\u00fccken geschlossen und mit dem Obligatorium den Zugang aller zu einem qualitativ hoch stehenden Gesundheitssystem gesichert. Das Problem der Kosten dieses Leistungssystems ist aber noch nicht so gel\u00f6st, wie sich dies der KVG-Gesetzgeber w\u00fcnschte. Verglichen mit dem vor einem Jahrzehnt beobachteten Wachstum der Krankenpflegekosten hat sich zwar die Kostenentwicklung leicht zur\u00fcckgebildet. Die Wachstumsraten lagen in den letzten Jahren dennoch \u00fcber dem in der Botschaft des Bundesrates festgehaltenen Ziel, die j\u00e4hrliche Zunahme der Gesundheitsausgaben pro Kopf der Bev\u00f6lkerung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung anzupassen.</p><p>Die Gesundheitskosten pro Kopf der Bev\u00f6lkerung (und als Spiegel davon die individuellen Pr\u00e4mien) sind aber das Ergebnis der beiden Variablen Preis und Menge. Das Mengenelement erlaubt es nicht, die Steigerung der Gesundheitskosten mit einem Preisindex gleichzusetzen. Schon darum wird das KVG den in der Botschaft von 1991 formulierten Anspruch kaum je erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Trotzdem konnte bei der Entwicklung der Krankenversicherungspr\u00e4mien eine deutliche Beruhigung festgestellt werden.</p><p>Allerdings ist festzustellen, dass die Hauptlast der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung heute mit knapp zwei Dritteln auf den Kopfpr\u00e4mien und den Kostenbeteiligungen der Versicherten liegt. Die Finanzierungslast der privaten Haushalte hat von 1992 bis 1996, dem Jahr des \u00dcbergangs zum KVG, deutlich zugenommen. Dies ist ausschliesslich auf den R\u00fcckgang der Kantonsbeitr\u00e4ge zur\u00fcckzuf\u00fchren. Wenn die kantonalen \u00f6ffentlichen Haushalte 1998 denselben Anteil \u00fcbernommen h\u00e4tten wie 1992, dann h\u00e4tten sie zus\u00e4tzlich Kosten im Umfang von 1,3 Milliarden Franken von den Privathaushalten \u00fcbernehmen m\u00fcssen.</p><p>Die Volksinitiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz \"Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)\" greift die Kosten- und Finanzierungsfrage in der Krankenversicherung auf. Sie fordert diesbez\u00fcglich eine grundlegende Neuordnung der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung, indem die obligatorische Krankenpflegeversicherung insbesondere aus zus\u00e4tzlichen, zweckgebundenen Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes und in mindestens gleich hohem Umfang durch Beitr\u00e4ge der Versicherten finanziert werden soll. Die Versichertenbeitr\u00e4ge seien im Verh\u00e4ltnis zum Einkommen und zum realen Verm\u00f6gen sowie unter Ber\u00fccksichtigung von Familienlasten festzulegen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist eine Umstellung des Finanzierungssystems der sozialen Krankenversicherung im Sinne der Vorstellungen der Gesundheitsinitiative nicht ins Auge zu fassen. Die Pr\u00e4mienverbilligung erf\u00fcllt heute im Wesentlichen die ihr zugeordnete Aufgabe gut und die noch bestehenden M\u00e4ngel k\u00f6nnen durch punktuelle Korrekturen am geltenden System beseitigt werden. Die Auswirkungen der durch die Gesundheitsinitiative geforderten Umstellungen w\u00e4ren von einer Tragweite f\u00fcr alle \u00f6ffentlichen und privaten Haushalte, deren Ausmass sich auf Grund eines m\u00f6glichen Plus an sozialer Gerechtigkeit nicht rechtfertigen w\u00fcrde. Soweit ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit noch anzustreben ist, soll dies nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen einer Optimierung des heute bereits eingef\u00fchrten Instrumentariums erfolgen.</p><p>Der Bundesrat will darum am heutigen System der Kopfpr\u00e4mien und der Pr\u00e4mienverbilligung im Grundsatz festhalten. Er ist sich bewusst, dass die Belastung zahlreicher Haushalte durch die Pr\u00e4mien der Krankenversicherung noch immer hoch ist. Damit diese Belastung auf ein ertr\u00e4gliches Mass reduziert werden kann, hat der Gesetzgeber aber eine bedarfsorientierte Pr\u00e4miensubventionierung eingef\u00fchrt. Diese Aufgabe liegt prim\u00e4r in der Kompetenz und Verantwortung der Kantone. Auf Grund einer durchgef\u00fchrten Wirkungsanalyse muss aber davon ausgegangen werden, dass die Pr\u00e4mienverbilligung das sozialpolitische Ziel nicht in allen Kantonen optimal erf\u00fcllt. Den Rahmen f\u00fcr eine Harmonisierung der unterschiedlichen Entlastungen kann die Umsetzung der Reform des Finanzausgleichs bieten. Die Pr\u00e4mienverbilligung spielt beim Projekt eines Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen ebenfalls eine wichtige Rolle, da sie weiterhin als Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone vorgesehen ist.</p><p>Die Gesundheitsinitiative will im Weiteren unter dem Titel \"Massnahmen f\u00fcr eine wirksame Kostend\u00e4mpfung im Gesundheitswesen\" den ausdr\u00fccklichen Auftrag an Bund und Kantone in der Verfassung verankern, f\u00fcr eine wirksame Kostend\u00e4mpfung im Gesundheitswesen zu sorgen. Dazu sollen eine ganze Reihe von Kompetenzen im Gesundheitswesen und speziell in der Krankenversicherung von den Kantonen auf den Bund \u00fcbertragen werden. Davon betroffen sind die Bereiche Spitzenmedizin, Planung im Gesundheitswesen, Preise und H\u00f6chstpreise, Tarifierung, Zulassung der Leistungserbringer, Qualit\u00e4tskontrolle und generell die Kostend\u00e4mpfungsmassnahmen bei \u00fcberm\u00e4ssigen Leistungsmengen. In der am 24. M\u00e4rz 2000 abgeschlossenen ersten KVG-Teilrevision und in der bereits an die Hand genommenen zweiten KVG-Teilrevision (zu dieser sog. \"Spitalfinanzierungsvorlage\" wird voraussichtlich noch im laufenden Jahr den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine weitere Botschaft unterbreitet) konnten und k\u00f6nnen verschiedene Anliegen der Gesundheitsinitiative zumindest von der Stossrichtung her verwirklicht werden. Es betrifft dies vor allem die Bereiche Arzneimittelpreise, Zulassung der Leistungserbringer, Globalbudgetierung, Kontrahierungszwang und Rahmentarife. In anderen von der Gesundheitsinitiative thematisierten Sachbereichen verf\u00fcgt das KVG \u00fcber ein Instrumentarium, das durchaus noch st\u00e4rker kostensteuernd und kostend\u00e4mmend wirksam werden kann, als es dies heute tut. Gerade im Tarifbereich hat es noch nicht immer voll wirksam werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat beantragt, die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> war sich in der ausgedehnten Debatte \u00fcber die SP-Initiative einig, dass die Schweiz \u00fcber eine ausgezeichnete aber sehr teure medizinische Versorgung verf\u00fcge. Die b\u00fcrgerlichen Fraktionen wollten jedoch nichts wissen von einem Systemwechsel bei der Finanzierung des Gesundheitswesens. Trotz M\u00e4ngeln soll an den Kopfpr\u00e4mien mit Pr\u00e4mienverbilligungen festgehalten werden an Stelle der von der Initiative verlangten Finanzierung mit Mehrwertsteuerprozenten (gem\u00e4ss Berechnungen der SP rund 3,5 Prozent) und einkommens- und verm\u00f6gensabh\u00e4ngigen Beitr\u00e4gen. Franco Cavalli (S, TI) rechnete vor, dass mit der Initiative s\u00e4mtliche Haushalte mit steuerbarem Einkommen unter 110'000 Franken pro Jahr gegen\u00fcber dem heutigen System entlastet w\u00fcrden. Die Gesundheitsinitiative beinhalte \"den gr\u00f6ssten Steuerrabatt, den man in der Schweiz je f\u00fcr Familien mit mittleren Einkommen vorgeschlagen hat\" sagte der Sprecher der SP-Fraktion. Cavalli kritisierte zudem die jetzige \"diffuse Entscheidungskompetenz\" und die unklaren Entscheidungsabl\u00e4ufe im schweizerischen Gesundheitswesen. Deshalb verlange die Initiative mehr Bundeskompetenzen f\u00fcr zus\u00e4tzliche kostend\u00e4mpfende Massnahmen. Felix Gutzwiller (R, ZH) zeigte sich namens seiner Fraktion \u00fcberzeugt, dass die von den Initianten geforderte Verst\u00e4rkung des Zentralismus bestimmt kein Mittel gegen die \u00fcberbordende Kostensteigerung w\u00e4re. Die Initiative bewirke im Gegenteil zus\u00e4tzliche Steuern und enthebe das Individuum seiner finanziellen Mitverantwortung. Auch der Sprecher der CVP-Fraktion, Guido Z\u00e4ch (C, AG) warnte vor einer \"eidgen\u00f6ssischen Planungsmaschinerie\" und lehnte die Initiative ab. Hansj\u00f6rg Hassler (V, GR) kritisierte, dass die Initiative die Gesundheitskosten einfach umverteile statt sie zu senken. Vertreterinnen und Vertreter der Linken und Gr\u00fcnen wiesen ihrerseits auf die f\u00fcr viele Haushalte zu hohe Pr\u00e4mienlast hin. In vielen Kantonen \u00fcbersteige sie die urspr\u00fcngliche anvisierte Obergrenze von 8 Prozent, erinnerte der Sprecher der gr\u00fcnen Fraktion Hugo Fasel (G, FR). Gerade f\u00fcr mittelst\u00e4ndische Familien, die keinen Anspruch mehr auf Pr\u00e4mienverbilligungen haben ist dies ein Problem. Komme dazu, dass viele Kantone die gesetzliche Pr\u00e4mienverbilligung sehr knausrig aursrichteten. Meinrado Robbiani (C, TI) sah im Bereich der Pr\u00e4mienbelastung ebenfalls Handlungsbedarf. Er beantragte, das Gesch\u00e4ft an die Kommission zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, insbesondere im Rahmen der zweiten KVG-Revision einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Zum Beispiel k\u00f6nnte im Gesetz eine obere Grenze f\u00fcr die Pr\u00e4mienlast verbindlich bei 8 Prozent fixiert werden, was heute nicht der Fall ist. Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss empfahl dem Rat, den Antrag Robbiani zu unterst\u00fctzen. Sie r\u00e4umte ein, dass das KVG-System noch nicht gut genug sei. Das Kopfpr\u00e4miensystem, an dem der Bundesrat festhalten wolle, brauche gewisse Korrekturen. Niemand sollte mehr als acht oder neuen Prozent des Einkommens f\u00fcr Krankenkassenpr\u00e4mien aufbringen m\u00fcssen, sagte sie. In der Abstimmung unterlag der Antrag Robbiani relativ knapp mit 79 zu 62 Stimmen. Die Initiative empfahl der Nationalrat mit 91 zu 55 Stimmen zur Ablehnung. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> und der <b>Nationalrat</b> verl\u00e4ngerten in der Wintersession 2001 die Frist f\u00fcr die Behandlung der Vorlage um ein Jahr (aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Behandlung der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes).</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> anerkannte der Sprecher der vorberatenden Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit, Philipp St\u00e4helin (C, TG), dass die SP-Initiative den Finger auf einen wunden Punkt des Sozialversicherungssystems lege. Die Kopfpr\u00e4mien mit einer Verbilligung f\u00fcr die unteren Einkommen h\u00e4tten sich aber grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt und sollten beibehalten werden. Die Initiative f\u00fchre durch die Anhebung der Mehrwertsteuer auch zu einer Erh\u00f6hung der Steuerquote sowie dazu, dass sich ganze Bev\u00f6lkerungskreise kaum mehr an den Gesundheitskosten beteiligen und Sparanreize schwinden, f\u00fchrte der Kommissionssprecher weiter aus. Jean Studer (S, NE) erinnerte daran, dass die Schweiz das einzige Land in Europa sei, in dem Krankenkassenpr\u00e4mien Kopfpr\u00e4mien seien. Der Million\u00e4r zahle gleich viel wie der Arme. Die Pr\u00e4mienverbilligung f\u00fchre zudem nicht zu einer Entlastung der Mittelschicht. Der Rat stimmte dem Bundesbeschluss mit 32 zu 5 Stimmen zu und lehnte damit die Initiative ab. Weiter hiess der St\u00e4nderat mit 28 zu 9 Stimmen eine Verl\u00e4ngerung der Frist zur Ansetzung der Volksabstimmung \u00fcber die Initiative gut. Begr\u00fcndet wurde dies mit der noch laufenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes. In dieser Revision hatte der St\u00e4nderat ein Sozialziel eingef\u00fcgt, welches die Pr\u00e4mienlast auf einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens begrenzt. Damit sei diese KVG-Revision ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative und m\u00fcsse zuerst fertig beraten werden. Demgegen\u00fcber verlangte Christiane Brunner (S, GE) die unverz\u00fcgliche Ansetzung der Volksabstimmung auf den n\u00e4chsten Termin im Mai 2003 und \u00e4usserte den Eindruck, dass die beantragte Verschiebung wohl auch damit zusammenh\u00e4nge, dass n\u00e4chstes Jahr ein Wahljahr sei.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte eine Fristverl\u00e4ngerung ab und machte damit den St\u00e4nderatsbeschluss unwirksam. Man d\u00fcrfe nicht aus politischen Gr\u00fcnden auf Zeit spielen, zudem tauge die laufende KVG-Revision nicht als indirekter Gegenvorschlag, begr\u00fcndete die vorberatende Kommission ihre Haltung.</p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Mai 2003 mit 72,9\u00a0Prozent Nein-Stimmen und allen St\u00e4nden abgelehnt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1039046400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"I","Modified":"\/Date(1770754145380)\/","SubmissionDate":"\/Date(959731200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}