{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.047","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Krankenversicherungsgesetz. \u00c4nderung (Pr\u00e4mienverbilligung f\u00fcr Personen mit Wohnort in einem EG-Staat)","Description":"Botschaft vom 31. Mai 2000 betreffend die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung","InitialSituation":"<p>Am 21. Juni 1999 wurden die sieben sektoriellen Abkommen von der Schweiz, der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EG) und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Volk hat am 21. Mai 2000 diesen Abkommen zugestimmt. Ziel eines dieser Abkommen, des Abkommens \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit, ist die stufenweise Einf\u00fchrung der Freiz\u00fcgigkeit f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Schweiz und der EG-Staaten. Das Abkommen \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit sieht unter anderem die Koordination der Sozialen Sicherheit nach dem Muster der in der EG geltenden Regelungen vor, damit der freie Personenverkehr nicht durch einschr\u00e4nkende sozialversicherungsrechtliche Regelungen behindert wird. F\u00fcr den Bereich der Krankenversicherung ergeben sich dadurch verschiedene Neuerungen, einige davon werden in der vorliegenden Vorlage verankert. Den ersten Schwerpunkt der Vorlage bilden spezielle Bestimmungen \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Pr\u00e4mienverbilligung an versicherungspflichtige Personen mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der EG (Art. 18 Abs. 2quater , Art. 18 Abs. 2quinquies , Art. 18 Abs. 5bis , Art. 65a, Art. 66 Abs. 3, Art. 66a und Art. 90a). Die Pr\u00e4mienverbilligung ist ein integrierender Bestandteil des derzeitigen Finanzierungssystems f\u00fcr die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie tr\u00e4gt zur St\u00e4rkung der Solidarit\u00e4t unter Personen mit unterschiedlichen Einkommen bei und gilt als zentrales soziales Korrektiv im geltenden Kopfpr\u00e4miensystem. Auf Grund des Abkommens \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit mit der EG muss die Schweiz Pr\u00e4mienverbilligungen an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen auch dann gew\u00e4hren, wenn diese in der Schweiz versichert sind, aber in einem EG-Staat wohnen. Der Bundesrat h\u00e4lt bei der Erf\u00fcllung dieser Verpflichtung an der kantonalen Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Pr\u00e4mienverbilligung an versicherungspflichtige Personen mit einem aktuellen Ankn\u00fcpfungspunkt an einen bestimmten Kanton (z.B. Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger sowie deren Familienangeh\u00f6rige) fest. Die Finanzierung soll hier unter Anrechnung der neu versicherten Personen nach dem bestehenden Verteilschl\u00fcssel von Artikel\u00a066 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (Bund 2/3, Kantone insgesamt 1/3) erfolgen. Die Kantone sollen beim Vollzug dieser Aufgabe von der gemeinsamen Einrichtung KVG unterst\u00fctzt werden. F\u00fcr die versicherungspflichtigen Personen ohne einen aktuellen Ankn\u00fcpfungspunkt an die Schweiz (Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger einer Schweizer Rente sowie deren Familienangeh\u00f6rige) wird ein Bundesverfahren mit reiner Bundesfinanzierung geschaffen. Durchf\u00fchrungsstelle ist die gemeinsame Einrichtung KVG. Die konkrete Umsetzung des Bundesverfahrens wird auf Verordnungsebene erfolgen. Den zweiten Schwerpunkt der Vorlage bilden Massnahmen, welche sicherstellen, dass die neuen versicherungspflichtigen Personen, die in einem EG-Staat wohnen, bez\u00fcglich ihrer Versicherungspflicht in der Schweiz ausreichend informiert, kontrolliert und gegebenenfalls einem Versicherer zugewiesen werden (Art. 6a, Art. 18 Abs. 2bis , Art. 18 Abs. 2ter und Art. 18 Abs. 5bis ). Auch bei diesen Massnahmen erfolgt eine Aufgabenteilung zwischen den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden und einer zentralen Bundesstelle: Die Kantone sind neu f\u00fcr die Information und Kontrolle der auf ihrem Gebiet erwerbst\u00e4tigen, versicherungspflichtigen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger und deren Familienangeh\u00f6rige sowie f\u00fcr die versicherungspflichtigen Familienangeh\u00f6rigen von in ihrem Gebiet wohnenden Kurz- und Jahresaufenthaltern und -aufenthalterinnen und Niedergelassenen zust\u00e4ndig. Die gemeinsame Einrichtung KVG wird f\u00fcr den Bund die Informations- und Kontrollaufgaben betreffend die Rentnerinnen und Rentner und ihre Familienangeh\u00f6rigen wahrnehmen. Das Gesetz wird angesichts dessen, dass das Abkommen \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit bereits auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten k\u00f6nnte, als dringlich erkl\u00e4rt und in Abstimmung mit der Geltungsdauer des Abkommens \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit auf sieben Jahre befristet.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> bezeichnete die Kommissionssprecherin Christine Beerli (R, BE) die Vorlage als eine zu erledigende Hausaufgabe. Durch den Abschluss des Personenfreiz\u00fcgigkeitabkommens mit der EU w\u00fcrden einige \u00c4nderungen im KVG n\u00f6tig. Die Schweiz m\u00fcsse aufgrund des Abkommens Pr\u00e4mienverbilligungen an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen gew\u00e4hren, wenn diese in der Schweiz versichert sind aber in einem EG-Staat wohnen. Betroffen sind einerseits Personen mit einem aktuellen Ankn\u00fcpfungspunkt an einen bestimmten Kanton. Darunter fallen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger und deren Familien, sowie Personen, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen. Weiter sind auch Personen betroffen ohne Beziehung zu einem bestimmten Kanton. Es handelt sich hier um Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger einer Schweizer Rente. Ein Antrag von Peter Briner (R, SH), der die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Vollzug verbessern will, wurde oppositionslos angenommen. Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss betonte ihrerseits die Bedeutung der Information f\u00fcr das Funktionieren des Systems. F\u00fcr die Berechnung der Pr\u00e4mienverbilligung werde eine gemeinsame Zentralstelle den Kantonen die n\u00f6tigen Daten \u00fcber die Kaufkraft und Kosten in verschiedenen L\u00e4ndern bereitstellen. Die Vorlage wurde schliesslich mit 38 zu null Stimmen angenommen. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> wies Kommissionssprecher Jost Gross (S, TG) darauf hin, dass die vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen gleichzeitig  mit dem bilateralen  Abkommen mit der EU \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit  in Kraft treten sollten. Urspr\u00fcnglich war deshalb ein dringliches Bundesgesetz vorgesehen. Da sich aber das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen verz\u00f6gert hat sei die Dringlichkeit nicht mehr erforderlich. Barbara Polla (L, GE) qualifizierte die Vorlage als einen Teil des Preises, den die Schweiz f\u00fcr die bilateralen Abkommen zahlen m\u00fcsse. Jean Fattebert (V, VD) h\u00e4tte mit seiner Fraktion eine einfachere L\u00f6sung vorgezogen. Da aber nichts anderes \u00fcbrig bleibe, stimme eine Mehrheit der SVP-Fraktion der Vorlage ohne Begeisterung zu. Stephanie Baumann (S, BE) begr\u00fcsste die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, indem der Bund zust\u00e4ndig ist f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligungen an Personen in einem EU-Land, die eine Schweizer Rente beziehen, aber keinen Bezug zu einem bestimmten Kanton haben. Der Rat \u00fcberwies zudem ein Kommissionspostulat (00.3422), welches vom Bundesrat nach Ablauf von zwei Jahren einen Bericht \u00fcber den Vollzug und die Auswirkungen der Umsetzung dieser Gesetzes\u00e4nderungen verlangt. Die Vorlage wurde vom Nationalrat mit 126 zu null Stimmen angenommen. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich in der Frage der Dringlichkeit dem Nationalrat an und w\u00e4hlte ebenfalls das ordentliche Verfahren der Inkraftsetzung.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(970790400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770757620363)\/","SubmissionDate":"\/Date(959731200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}