{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000052,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000052,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.052","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Fusionsgesetz","Description":"Botschaft vom 13. Juni 2000 zum Bundesgesetz \u00fcber Fusion, Spaltung, Umwandlung und Verm\u00f6gens\u00fcbertragung (Fusionsgesetz, FusG)","InitialSituation":"<p>Der vorliegende Entwurf regelt die privatrechtlichen Aspekte der Fusion, der Spaltung und der Umwandlung von Gesellschaften. Die neuen Bestimmungen sollen die bestehenden Vorschriften des Obligationenrechts \u00fcber die Fusion und Umwandlung ersetzen und bedeutende Regelungsl\u00fccken schliessen. W\u00e4hrend das geltende Recht die Fusion nur f\u00fcr Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Genossenschaften regelt, soll sie insk\u00fcnftig f\u00fcr alle Handelsgesellschaften (Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung), f\u00fcr Genossenschaften sowie f\u00fcr Vereine und Stiftungen gesetzlich geordnet werden. Weiter soll die \u00c4nderung der Rechtsform, die bis heute vom Gesetz nur f\u00fcr die Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung geregelt wird, generell vorgesehen werden, soweit die Strukturen der betroffenen Rechtsformen grunds\u00e4tzlich vereinbar sind. Die Umwandlung bedingt in ihrer neuen Ausgestaltung keine \u00dcbertragung von Rechtsbeziehungen, sondern besteht in einem blossen Wechsel der Rechtsform unter Fortbestand aller verm\u00f6gens- und mitgliedschaftsrechtlichen Rechtsbeziehungen. Zus\u00e4tzlich soll die Neustrukturierung von Unternehmen durch die Einf\u00fchrung des Rechtsinstituts der Spaltung erleichtert werden; die Spaltung erlaubt eine Neuzuteilung des Verm\u00f6gens und der Mitgliedschaftsrechte. Schliesslich wird die \u00dcbertragung eines Unternehmens oder eines Teils davon durch das neue Instrument der Verm\u00f6gens\u00fcbertragung erleichtert. Die neuen Regelungen der Fusion, der Spaltung und der Umwandlung erfassen sowohl Vorg\u00e4nge unter Gesellschaften derselben Rechtsform (beispielsweise die Fusion von zwei Vereinen) wie auch solche unter Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform (beispielsweise die Fusion eines Vereins mit einer Genossenschaft). Die vorgeschlagene Neuordnung erstreckt sich ausserdem auf grenz\u00fcberschreitende Vorg\u00e4nge, d.h. auf solche, an denen Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Staaten beteiligt sind. Erfasst werden ebenfalls Fusionen und Umwandlungen, die der \u00dcberf\u00fchrung von Instituten des \u00f6ffentlichen Rechts in Gesellschaften des Privatrechts dienen (beispielsweise die Umwandlung einer Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft).</p><p>Der vorliegende Entwurf bezweckt, eine gr\u00f6ssere Beweglichkeit innerhalb der Rechtsformen zu schaffen und eine optimale rechtliche Organisation von Unternehmenstr\u00e4gern zu erm\u00f6glichen. Der Entwurf gew\u00e4hrleistet weiter auch die f\u00fcr entsprechende Vorg\u00e4nge erforderliche Rechtssicherheit und Transparenz unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen der Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Personen mit Minderheitsbeteiligungen. Er tr\u00e4gt dazu bei, die Rahmenbedingungen der Schweiz als Wirtschaftsstandort zu verbessern. Um zu vermeiden, dass den neuen privatrechtlichen Handlungsm\u00f6glichkeiten Hindernisse entgegenstehen, die sich aus dem Steuerrecht ergeben k\u00f6nnen, wird dieses so teilrevidiert, dass die Umstrukturierung von Unternehmen erleichtert wird. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm den Entwurf zum Fusionsgesetz mit 32 zu 0 Stimmen an, nachdem er daran einige \u00c4nderungen vorgenommen hatte. </p><p>Beim steuerlichen Teil der Vorlage entschied der Rat entgegen dem Bundesrat, bei der Umstrukturierung von Personalgesellschaften und Unternehmen des \u00f6ffentlichen Rechts die Emissionsabgabe auf den Nominalwert (anstelle des Verkehrswertes) zu reduzieren. Im Bestreben, das Gebot der Steuerneutralit\u00e4t konsequent zu befolgen, stimmte er zudem mit 21 zu 10 Stimmen einem Minderheitsantrag zu, wonach bei konzerninternen Beteiligungsumstrukturierungen auf die Umsatzabgabe zu verzichten sei.</p><p>Gem\u00e4ss dem Antrag der Kommissionsmehrheit lockerte der St\u00e4nderat die Bedingungen f\u00fcr die Fusion zu Sanierungszwecken in dem Sinne, dass auf die Anforderung an das frei verf\u00fcgbare Eigenkapital verzichtet werden kann, sofern die Gl\u00e4ubiger einen Rangr\u00fccktritt ihrer Forderungen akzeptieren. Ebenfalls dem Antrag der Kommission folgend f\u00fchrte der Rat in Anlehnung an das Europarecht Erleichterungen in Bezug auf die Zwischenbilanz ein, die fusionierende Unternehmen oder Unternehmen, die an einer Spaltung oder Umwandlung beteiligt sind, zu erstellen haben. Schliesslich f\u00fchrte er in Artikel\u00a070 f\u00fcr im Rahmen von Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen (aber nicht von Spaltungen gem\u00e4ss Art. 36) erfolgende Liegenschafts\u00fcbertragungen wieder die \u00f6ffentliche Beurkundung ein, dies im Gegensatz zum Bundesrat, der f\u00fcr beide F\u00e4lle nur die einfache schriftliche Form vorsah.</p><p>Mit 20 zu 9 Stimmen lehnte der St\u00e4nderat es ab, den Arbeitnehmenden bei Umstrukturierungen das Klagerecht einzur\u00e4umen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Minderheit, die KMU nur nach deren durchschnittlichen Besch\u00e4ftigtenzahl pro Jahr zu definieren, ohne dabei den Umsatz und die Bilanz zu ber\u00fccksichtigen, damit das Gesetz auf einen breiteren Unternehmenskreis Anwendung findet.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> ist im Grossen und Ganzen den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats gefolgt. Er schloss sich seiner Kommission an, welche in Artikel\u00a070 Absatz\u00a02 die vom St\u00e4nderat angenommene Regelung \u00fcber die Vertragsform f\u00fcr die \u00dcbertragung von Grundst\u00fccken im Rahmen einer Verm\u00f6gens\u00fcbertragung pr\u00e4zisierte. Der Nationalrat nutzte die im Zuge des neuen Fusionsgesetzes erforderliche Teilrevision des Obligationenrechts zu einer Revision der Bestimmung \u00fcber die Staatsangeh\u00f6rigkeit und den Wohnsitz der Verwaltungsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft. Diese mit den bilateralen Abkommen mit der Europ\u00e4ischen Union n\u00f6tig gewordene neue Regelung \u00e4ndert das Erfordernis der schweizerischen Staatsangeh\u00f6rigkeit f\u00fcr Mitglieder der Verwaltung und vereinfacht das Wohnsitzerfordernis. K\u00fcnftig muss nur noch ein Verwaltungsratsmitglied in der Schweiz wohnhaft sein.</p><p>Die Linke und die Gr\u00fcnen versuchten vergeblich, Bestimmungen zur Verbesserung der Rechte und des Schutzes der Arbeitnehmenden einzuf\u00fchren. Mit 86 zu 61 Stimmen abgelehnt wurde somit der Antrag von Anne-Catherine Men\u00e9trey (G, VD), wonach Unternehmen, die fusionieren ohne dass deren wirtschaftliches Fortbestehen bedroht ist, die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu konsultieren und einen Sozialplan aufzustellen haben, bevor sie Massenentlassungen vornehmen. Der Nationalrat sprach sich auch dagegen aus, das Anh\u00f6rungsrecht der Arbeitnehmenden zu verst\u00e4rken und vor Abschluss eines Fusionsvertrags eine Anh\u00f6rung der Arbeitnehmerschaft einzuf\u00fchren. Auch lehnte er es ab, das Anh\u00f6rungsrecht auf Angestellte \u00f6ffentlichrechtlicher  Anstalten auszudehnen. </p><p>Beim steuerlichen Teil der Vorlage folgte der Nationalrat seiner Kommission und nahm einige Pr\u00e4zisierungen vor. Er schloss sich den \u00c4nderungen des St\u00e4nderats zum gr\u00f6ssten Teil an. Mit 92 zu 60 Stimmen nahm er den Antrag von Alexander J. Baumann (V, ZH) an und schaffte die bei Umstrukturierungen von den Kantonen oder Gemeinden erhobenen Hand\u00e4nderungssteuern ab. Abgelehnt wurden die Minderheitsantr\u00e4ge gegen die Entlastungen bei den Stempelabgaben.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das Fusionsgesetz mit 83 zu 29 Stimmen bei 28 Enthaltungen angenommen.</p><p>Nach den Beratungen im <b>St\u00e4nderat</b> blieben neben einigen kleineren eher formalen Unterschieden zwei materielle Differenzen bestehen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten einem Antrag von Jean Studer (S, NE) mit 15 zu 12 Stimmen zu und strichen die Bestimmungen des Gesetzes, mit welchen die kantonalen Hand\u00e4nderungsgeb\u00fchren abgeschafft wurden (Art. 102a). Jean Studer war der Meinung, dass die Verfassungsgrundlage f\u00fcr eine solche Abschaffung ungen\u00fcgend sei. Zudem strich der St\u00e4nderat die Bestimmungen \u00fcber den Wohnsitz von Verwaltungs- und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsorganen, welche vom Nationalrat eingef\u00fcgt worden waren.</p><p>Die Beschl\u00fcsse des St\u00e4nderates zu den Artikeln 102a und 109 Absatz\u00a03 fanden keine Zustimmung im <b>Nationalrat</b>. In beiden F\u00e4llen folgten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier einer Minderheit ihrer Kommission und hielten an ihren Beschl\u00fcssen fest. Im Zusammenhang mit Artikel\u00a0102a waren sie insbesondere der Meinung, dass der Bundesrat auf Grund der Verfassung \u00fcber eine gen\u00fcgende Kompetenz verf\u00fcge, um die kantonalen Hand\u00e4nderungsgeb\u00fchren abzuschaffen, welche als \u00fcberzogene Massnahme die M\u00f6glichkeit von Fusionen beeintr\u00e4chtigen.   </p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> argumentierte Jean Studer (S, NE) erneut mit den steuerlichen Zust\u00e4ndigkeiten des Bundes und der Kantone, konnte aber diesmal keine Mehrheit hinter sich versammeln und der Rat folgte in der Frage der Hand\u00e4nderungssteuern mit 22 zu 16 Stimmen dem Nationalrat. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1065139200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770754412560)\/","SubmissionDate":"\/Date(960854400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}