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Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 18. September 2000 zum Bundesgesetz \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)","InitialSituation":"<p>Seit der Inkraftsetzung des heute noch geltenden Filmgesetzes im Jahre 1962 haben die gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen weltweit zu enormen Ver\u00e4nderungen in der Film- und Audiovisionsbranche gef\u00fchrt. Das verlangt nach Anpassungen in der Filmkulturpolitik. Das heutige Filmgesetz ist in seinen Instrumenten veraltet. Nach Artikel\u00a071 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 kann der Bund die Schweizer Filmproduktion und Filmkultur f\u00f6rdern und Vorschriften zur F\u00f6rderung der Vielfalt und der Qualit\u00e4t des Filmangebots erlassen. Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, nicht nur den heutigen Bed\u00fcrfnissen und Gegebenheiten Rechnung zu tragen, sondern auch mittel- bis langfristig eine solide und sinnvolle Grundlage f\u00fcr Filmproduktion und Filmkultur in der Schweiz zu bilden. Der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur steht auf zwei S\u00e4ulen: einem modernen Instrumentarium der Filmf\u00f6rderung und einem liberalisierten Regelungswerk, das aber doch Gew\u00e4hr f\u00fcr ein Weiterbestehen der heute in Europa einmalig vielf\u00e4ltigen Filmlandschaft bietet. \"Durch Vielfalt zur Qualit\u00e4t\" heisst das Leitmotiv des neuen Bundesgesetzes \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur. Film wird unabh\u00e4ngig von technischen Verfahren definiert. Die Ziele und Richtlinien der Filmf\u00f6rderungspolitik sollen in zeitlich begrenzten F\u00f6rderungskonzepten, die vom Departement des Innern erlassen werden, festgehalten werden. Die F\u00f6rderungsinstrumente werden selektiv und erfolgsabh\u00e4ngig ausgestaltet. Sowohl die F\u00f6rderungskonzepte als auch die F\u00f6rderungsinstrumente werden regelm\u00e4ssig auf ihre Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirksamkeit \u00fcberpr\u00fcft. Zur Finanzierung der Filmf\u00f6rderung f\u00fcr Produktion und Auswertung wird ein mehrj\u00e4hriger, vom Parlament festzulegender Zahlungsrahmen vorgesehen. Der Gesetzesentwurf enth\u00e4lt, wie das die Bundesverfassung vorsieht, im Weiteren Vorschriften zur F\u00f6rderung der Vielfalt und der Qualit\u00e4t des Filmangebots. Im Bereich Verleih und Kino wird die bisherige Bewilligungspflicht durch eine einfache Registrierungspflicht ersetzt, die an rein formale Kriterien ankn\u00fcpft. Auskunfts- und Meldepflichten sollen die notwendigen Daten f\u00fcr die Wahrnehmung der Bundesaufgaben der Filmkulturpolitik erbringen. Trotz der in der Vernehmlassung erhobenen Forderung soll auf eine Bewilligungspflicht f\u00fcr grosse Kinokomplexe verzichtet werden. Eine Bewilligungspflicht ist zu dirigistisch und kaum sinnvoll durchf\u00fchrbar. In einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung von PROCINEMA und CINESUISSE vom 7. August 2000 in Locarno haben die Dachorganisationen der Filmbranche ihren Willen bekundet, mit freiwillig unter ihnen vereinbarten Massnahmen zu einem vielf\u00e4ltigen Filmangebot beizutragen. Erst wenn diese Massnahmen nicht greifen, soll eine Abgabe zur F\u00f6rderung der Angebotsvielfalt erhoben werden. Die Vorschriften zu Verleih und Kino bauen auf der Eigenverantwortung der Marktteilnehmer und -teilnehmerinnen auf. Schliesslich regelt der Gesetzesentwurf den Aufgabenbereich der Eidgen\u00f6ssischen Filmkommission. </p>","Proceedings":"<p></p><p>Als Erstrat befasste sich der <b>St\u00e4nderat</b> mit dem Filmgesetz. Das Drehbuch hatte nicht darauf hingewiesen, dass die Vorlage einen schweren Stand haben w\u00fcrde. Die vorberatende Kommission (WBK) hatte signalisiert, dass die Notwendigkeit einer Gesetzesrevision v\u00f6llig unbestritten sei. Kommissionspr\u00e4sident Pierre-Alain Gentil (S, JU) ermunterte das Plenum denn auch, auf dem vom Bundesrat vorgezeichneten Weg voranzuschreiten.</p><p>Auch f\u00fcr Carlo Schmid (C, AI) stand es ausser Frage, dass die Schweizer Filmproduktion und Filmkultur zu f\u00f6rdern sei. Aber die Art und Weise, wie der Bundesrat das in den Kinos\u00e4len gezeigte Angebot breit f\u00e4chern wollte, ging ihm entschieden zu weit. Schmid st\u00f6rte sich insbesondere an der Lenkungsabgabe, mit der die Angebotsvielfalt erwirkt werden soll. Der Bundesrat setze zu sehr auf staatliche Aufsicht statt auf die Selbsregulierungskraft der Filmbranche. Stossend seien auch die Bestimmungen zur Auskunfts- und Meldepflicht, die mit \u00fcppigen Strafnormen garniert worden seien. Er verlangte die R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat. Die freisinnigen Kommissionsmitglieder Christine Beerli (R, BE), Christiane Langenberger (R, VD) und Dick Marty (R, TI) verteidigten die bundesr\u00e4tliche Stossrichtung. Diese sei keineswegs antiliberal, namentlich auch im Vergleich mit den bisherigen Regelungen, betonte Beerli. Peter Bieri (C, ZG) f\u00fchrte eine Kommissionsminderheit an, die der Branche mehr Gewicht beimessen wollte. Wenn das Instrument der Branchenl\u00f6sung die Selbstregulierung toter Buchstabe\u00a0bleibt, so sollte gem\u00e4ss Bieris Konzept zun\u00e4chst die Branche selber zum Rechten schauen. Den Bundesbeh\u00f6rden bliebe die Erhebung einer Lenkungsabgabe als Ultima ratio vorbehalten.</p><p>Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss stemmte sich energisch gegen die R\u00fcckweisung der Vorlage. Sie rief die Kritiker dazu auf, konkrete Vorschl\u00e4ge und \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu unterbreiten und sich der Vorlage nicht durch eine R\u00fcckweisung an den Bundesrat zu entledigen. Mit 27 zu 12 Stimmen beschloss der St\u00e4nderat die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>musste sich entscheiden, ohne \u00fcber den Inhalt diskutieren zu k\u00f6nnen, ob das Gesetz an den Bundesrat zur\u00fcckgewiesen werden soll. Inzwischen war durch Vermittlung der St\u00e4nder\u00e4te Fritz Schiesser (R, GL) und Peter Bieri (C, ZG) zwischen den Bundesbeh\u00f6rden und den Vertretern der Kinobranche ein Kompromissvorschlag erarbeitet worden, mit dem beide Seiten leben k\u00f6nnen: So ist zwar weiterhin eine Lenkungsabgabe vorgesehen, falls in einer Kinoregion das Filmangebot verk\u00fcmmert. Die Branche selber aber soll daf\u00fcr sorgen, dass sich die Kinobetreiber an die Auflage halten. Die Selbstkontrolle der Branche erh\u00e4lt damit noch mehr Gewicht als im Entwurf des Bundesrates vorgesehen. Bis die Lenkungsabgabe von maximal zwei Franken pro Eintritt in einer Region effektiv erhoben wird, sind zudem mehrere Interventionsschritte vorgesehen. In der Debatte kritisierten zahlreiche Sprecher den R\u00fcckweisungsantrag des St\u00e4nderates. Die Mitglieder der Kommission und zahlreiche Fraktionssprecher wiesen darauf hin, dass viele europ\u00e4ische L\u00e4nder die Vielfalt des Filmangebots weit st\u00e4rker f\u00f6rdern als die Schweiz. Nur Christoph M\u00f6rgeli (V, ZH) wandte sich gegen die Diskriminierung der amerikanischen Filme und unterst\u00fctzte die Argumentation des St\u00e4nderates. Da kein formeller Gegenantrag gestellt wurde, ging die Vorlage ohne Abstimmung zur\u00fcck an den St\u00e4nderat statt an den Bundesrat.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte in der Gesamtabstimmung dem Gesetz mit 27 zu 3 Stimmen zu. Zuvor anerkannte Carlo Schmid (C, AI), dass zwar die \"allergr\u00f6bsten Eingriffsinstrumente\" aus dem Gesetz eliminiert worden seien, er und auch Thomas Pfisterer (R, AG) sorgten sich aber um den freien Markt. Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss entgegnete, es handle sich um ein liberales Gesetz, welches dem Staat leidglich die Rolle des Schiedsrichters zugestehe. Gem\u00e4ss der neuen \u00fcberarbeiteten Vorlage muss die Programmvielfalt nicht mehr an jedem einzelnen Ort, sondern lediglich pro Region gew\u00e4hrleistet sein. Die Branche erh\u00e4lt zudem neu eine \"angemessene Frist\" um f\u00fcr die Programmvielfalt zu sorgen. Vorschl\u00e4ge, wie das Angebot verbessert werden soll, m\u00fcssen nicht mehr dem Bund zur Genehmigung unterbreitet werden. Bei Verst\u00f6ssen droht lediglich noch Busse und nicht mehr Haft, wie im alten Entwurf noch vorgesehen.</p><p>Nun konnte auch der <b>Nationalrat </b>die Vorlage inhaltlich behandeln. Eintreten war unbestritten. Die vorberatende Kommission und alle Fraktionen schlossen sich der Version des St\u00e4nderates an. Einzelantr\u00e4ge wurden mit grossem Mehr abgelehnt. In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Grosse Kammer das Gesetz mit 120 zu 25 Stimmen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1008288000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770754871790)\/","SubmissionDate":"\/Date(969235200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}