{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000095,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000095,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.095","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Embargogesetz","Description":"Botschaft vom 20. Dezember 2000 zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG)","InitialSituation":"<p>Heute werden international abgest\u00fctzte Sanktionen nichtmilit\u00e4rischer Art - sog. Wirtschafts-Embargomassnahmen wie beispielsweise diejenigen gegen\u00fcber dem Irak - in Form selbstst\u00e4ndiger, direkt auf die Bundesverfassung gest\u00fctzter Verordnungen erlassen. Der Bundesrat erl\u00e4utert diese Massnahmen jeweils in seinen Berichten zur Aussenwirtschaftspolitik. Da die Embargo-Verordnungen auch Bestimmungen zur Bearbeitung von Personendaten enthalten und weil insk\u00fcnftig f\u00fcr Verst\u00f6sse, wie in unseren Nachbarl\u00e4ndern, Gef\u00e4ngnisstrafen angedroht werden sollen, wird eine Regelung in einem formellen Gesetz n\u00f6tig. Der Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG) tr\u00e4gt diesen Anforderungen Rechnung. Die sich direkt auf die Bundesverfassung st\u00fctzende Zust\u00e4ndigkeit des Bundesrates, in eigener Kompetenz \u00fcber eine Teilnahme der Schweiz an internationalen Sanktionen zu befinden (Art. 184 BV), bleibt unber\u00fchrt. Das neue Bundesgesetz bildet die Grundlage, um der Einhaltung des V\u00f6lkerrechts dienende internationale Sanktionen nichtmilit\u00e4rischer Art, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern, insbesondere der EU und ihren Mitgliedstaaten, erlassen worden sind und von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen. Von solchen internationalen Sanktionen k\u00f6nnen namentlich der Waren-, Dienstleistungs-, Zahlungs-, Kapital- und Personenverkehr sowie der wissenschaftliche, technologische und kulturelle Austausch betroffen sein. Zust\u00e4ndig f\u00fcr den Erlass der Zwangsmassnahmen, die vor allem in Verboten, Bewilligungs- und Meldepflichten bestehen werden, bleibt wie bis anhin der Bundesrat. Die Vorschriften \u00fcber die \u00dcberwachung bzw. Kontrolle und den Vollzug lehnen sich weit gehend an die analogen Bestimmungen des G\u00fcterkontrollgesetzes (GKG) und des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) an. So unterwirft das Gesetz alle, die von Zwangsmassnahmen betroffen sind, der Auskunftspflicht und Kontrollduldungspflichten. Soweit es f\u00fcr den Vollzug n\u00f6tig ist, k\u00f6nnen die Bundesbeh\u00f6rden Personendaten bearbeiten. Ferner enth\u00e4lt das Gesetz Strafbestimmungen und regelt die Amtshilfe in der Schweiz sowie die Amts- und Rechtshilfe zwischen schweizerischen und ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden. Diesbez\u00fcglich ergeben sich gegen\u00fcber dem GKG und dem KMG gewisse Abweichungen, die den besonderen Zielen des Embargogesetzes Rechnung tragen. Das Gesetz selbst ist technischer Art; es enth\u00e4lt weder neutralit\u00e4tsrechtliche Vorschriften noch Bestimmungen neutralit\u00e4tspolitischer Natur. Es ist ein Rahmengesetz, das dem Bundesrat die Mittel zum Erlass von Massnahmen in die Hand gibt, um international abgest\u00fctzte Sanktionen mit ad\u00e4quaten Kontroll- und Vollzugsvorschriften situationsgerecht durchzusetzen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> unterstrich der Kommissionssprecher Hans Widmer (S, LU) die technische Natur des Gesetzes. Ein Pr\u00e4judiz bez\u00fcglich eines Beitritts der Schweiz zur UNO oder zur EU sei nicht gegeben. Es gehe lediglich darum, dem Bundesrat die Mittel zum Erlass von Massnahmen in die Hand zu geben, um international abgest\u00fctzte Sanktionen nicht milit\u00e4rischer Art mit ad\u00e4quaten Kontroll- und Vollzugsvorschriften durchzusetzen. Ulrich Schl\u00fcer (V, ZH) stellte den Antrag auf Nichteintreten mit der Begr\u00fcndung, die hochpolitische Frage der Sanktionen k\u00f6nne nicht technisch geregelt werden. Kein Boykott in dieser Welt beruhe auf einer Rechtsgrundlage. Die Bef\u00fcrworter der Vorlage bezeichneten ein Embargo als \"ultima ratio\", unterstrichen den pr\u00e4ventiven Charakter der Sanktionen und verwiesen auf die zunehmende Anwendung gezielt wirkender Zwangsmassnahmen, so genannter \"Smart Sanctions\". Bundesrat Pascal Couchepin bezeichnete die Sanktionen als politisches Instrument der Aussenpolitik. Mit 125 zu 29 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Auf Antrag der Kommission wurde die Vorlage um den Zusatz erg\u00e4nzt, dass Sanktionen der Respektierung der Menschenrechte dienen sollen. Abgelehnt wurde ein Antrag Remo Gysin (S, BS), wonach die Schweiz neben Uno- und OSZE- nur EU-Sanktionen mittragen soll und nicht Sanktionen der wichtigsten Handelspartner. Beim Sanktionskatalog folgte der Rat nicht der Kommission, die neben dem wissenschaftlichen und kulturellen Austausch, auch den Bereich Sport allf\u00e4lligen Massnahmen unterstellen wollte. Mit 77 zu 66 Stimmen folgte der Rat einem Antrag Peter Vollmer (S, BE) / Theophil Pfister (V, SG), den Sport nicht in den Sanktionskatalog aufzunehmen. </p><p>Abgelehnt wurde ein Antrag Hans Zbinden (S, AG), der den Zweck von Zwangsmassnahmen genauer fassen wollte und eine st\u00e4rkere Evaluation der Boykottwirkungen forderte. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag Remo Gysin (S, BS), der ein st\u00e4rkeres parlamentarisches Mitwirkungsrecht bei der Verh\u00e4ngung von Sanktionen forderte, sowie ein Antrag Roland Wiederkehr (-/ZH), der den Bundesrat dazu verpflichten wollte, nur so genannte \"Smart Sanctions\" zu verh\u00e4ngen. Angenommen wurde jedoch ein Antrag von Serge Beck (L, VD), Lebensmittel und Medikamente von den Sanktionen auszunehmen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>genehmigte das Gesetz mit 33 zu 0 Stimmen. Der Sprecher der Aussenpolitischen Kommission, Bruno Frick (C, SZ), hielt fest, dass sich durch das Gesetz f\u00fcr die schweizerische Embargopraxis nichts \u00e4ndere, auch nicht an den Befugnissen des Bundesrates. Es gehe lediglich darum, Massnahmen innerstaatlich auf ein formelles Gesetz abzust\u00fctzen. Bundesrat Pascal Couchepin betonte, dass das Gesetz den Bundesrat nicht zwinge, Sanktionsmassnahmen zu ergreifen, auch wenn dies die Handelspartner und grosse Organisationen tun. Umgekehrt erlaubt das Gesetz dem Bundesrat auch Sanktionen zu verh\u00e4ngen, ohne dass er dies im Gefolge anderer Staaten tut. Die Aussenpolitische Kommission wollte in diesem Zusammenhang Klarheit schaffen und f\u00fcgte im Gesetzestext deshalb einen Absatz ein, der explizit festh\u00e4lt, dass die Schweiz Embargomassnahmen auch autonom ergreifen kann. Ein Antrag der Kommissionsminderheit, den Begriff Handelspartner durch Partner zu ersetzen, wurde abgelehnt. Gestrichen hat der St\u00e4nderat auch den vom Nationalrat einf\u00fcgten Absatz, der Lebensmittel, Medikamente und therapeutische Mittel f\u00fcr humanit\u00e4re Zwecke von Sanktionen ausnehmen soll.</p><p>In der Differenzbereinigung strich der <b>Nationalrat</b> die vom St\u00e4nderat eingef\u00fcgte Bestimmung, dass Sanktionsmassnahmen von der Schweiz auch eigenst\u00e4ndig getroffen werden k\u00f6nnen. Bei der Frage, ob Lebensmittel und Medikamente von den Sanktionen auszunehmen sind, folgte der Rat seiner Kommission. Diese hatte einen Kompromiss ausgearbeitet, womit diese Ausnahmebestimmung f\u00fcr den Bundesrat nicht zwingend ist, sondern diese ihm nur die Richtung weist. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte diesem Kompromiss ebenfalls zu, hielt jedoch an seinem fr\u00fcheren Beschluss fest, die M\u00f6glichkeit eigenst\u00e4ndiger Sanktionsmassnahmen durch die Schweiz im Gesetz zu verankern.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte dieser letzten Differenz diskussionslos zu.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15","Category":"III","Modified":"\/Date(1779235675233)\/","SubmissionDate":"\/Date(977270400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4606,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft"}}