{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000403,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000403,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.403","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Anstossfinanzierung f\u00fcr familienerg\u00e4nzende Betreuungspl\u00e4tze","Description":null,"InitialSituation":"<p>Der Mangel an familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuungspl\u00e4tzen wird allgemein anerkannt und hat viele negative Auswirkungen. Diese Knappheit bestraft die Familien und vor allem die Frauen, indem Beruf und Familie zusehends schwieriger zu vereinbaren sind. Im Hinblick auf die Schaffung vermehrter M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die familienexerne Kinderbetreuung reichte Nationalr\u00e4tin Jacqueline Fehr (S, ZH) eine parlamentarische Initiative ein, um die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund erm\u00f6glichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienerg\u00e4nzenden Betreuungspl\u00e4tzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterst\u00fctzen. </p><p>Die Initiative sieht vor, dass der Bund w\u00e4hrend zehn Jahren die Schaffung von Betreuungspl\u00e4tzen f\u00f6rdert, indem er j\u00e4hrlich h\u00f6chstens 100 Millionen Franken zu deren Finanzierung beitr\u00e4gt, dies unter folgenden drei Bedingungen: Erstens m\u00fcssen die Einrichtungen staatlich anerkannt sein; zweitens werden diese w\u00e4hrend h\u00f6chstens zwei Jahren unterst\u00fctzt; drittens soll die Bundesunterst\u00fctzung einen Drittel der Betriebskosten nicht \u00fcbersteigen. Diese drei Bedingungen sollen den verantwortungsvollen Umgang mit den \u00f6ffentlichen Geldern und den F\u00f6rderungsgedanken dieser Massnahmen garantieren, welche als subsidi\u00e4r zu den Verpflichtungen der Gemeinden zu betrachten sind.          </p>","Proceedings":"<p></p><p>In der ersten Etappe beantragte eine Minderheit der Kommission, keine Folge zu geben, dies mit der Begr\u00fcndung, dass die Vorlage im Widerspruch zum Subsidiarit\u00e4tsprinzip stehe, das der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zu Grunde liegt, und dass auch die Finanzlage des Bundes ein derartiges Impulsprogramm nicht w\u00fcnschbar erscheinen lasse. Die Minderheit fand im Plenum keine gen\u00fcgende Unterst\u00fctzung und der <b>Nationalrat</b> gab der Initiative Folge.</p><p>Die gleichen Argumente wurden in der Beratung \u00fcber den Gesetzes- und den Beschlussentwurf vorgebracht. Dem Argument, dass dieses Programm einem dringenden Bed\u00fcrfnis entspreche,  wurden der F\u00f6deralismus- und der Kostenaspekt entgegengehalten. Der Antrag des Bundesrates, den Bundesbeitrag auf 25 Millionen Franken zu k\u00fcrzen, fand keine Mehrheit (108 Nein zu 70 Ja). Das Gesetz und der Bundesbeschluss wurden somit angenommen, wobei die SVP-Fraktion mehrheitlich dagegen stimmte und die Freisinnigen geteilter Meinung waren.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wurde \u00fcber die Notwendigkeit dieser Finanzhilfe w\u00e4hrend \u00fcber einer Stunde heftig diskutiert. W\u00e4hrend die Gegner mit dem F\u00f6deralismus und mit Beschr\u00e4nkungen argumentierten, verwiesen die Bef\u00fcrworter auf die sozialpolitische und wirtschaftliche Bedeutung dieser Vorlage. Der R\u00fcckweisungsantrag von Hans Hess (R, OW) wurde mit 29 zu 12 Stimmen abgelehnt. Der St\u00e4nderat kam dem Bundesrat einen Schritt entgegen, indem er die Bundeshilfe auf die H\u00e4lfte, d.h. auf j\u00e4hrlich 50 Millionen k\u00fcrzte.</p><p>Aus Vernunftgr\u00fcnden und um dieses Impulsprogramm m\u00f6glichst rasch umzusetzen, hat sich die Kommission des <b>Nationalrates </b>mit 9 zu 1 Stimme und bei 7 Enthaltungen den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates angeschlossen. Hugo Fasel (G, FR), der einen grossz\u00fcgigeren Minderheitsantrag unterst\u00fctzte, zog diesen im Plenum schliesslich aus finanziellen Gr\u00fcnden zur\u00fcck. Der Nationalrat ist seiner Kommission gefolgt. </p><p>In der Schlussabstimmung haben beinahe gleich viele freisinnige Ratsmitglieder die Vorlage angenommen wie abgelehnt, w\u00e4hrend die meisten Mitglieder der SVP-Fraktion sie zur\u00fcckwiesen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Es sind die n\u00f6tigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund erm\u00f6glichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienerg\u00e4nzenden Betreuungspl\u00e4tzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterst\u00fctzen.</p><p>Der Bund soll w\u00e4hrend zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen als Anstossfinanzierung j\u00e4hrlich maximal 100 Millionen Franken an familienerg\u00e4nzende Betreuungspl\u00e4tze beisteuern. Die Einrichtungen m\u00fcssen staatlich anerkannt sein. Die Pl\u00e4tze werden durch den Bund w\u00e4hrend h\u00f6chstens zwei Jahren nach der Gr\u00fcndung entsprechender Einrichtungen oder Betreuungsverh\u00e4ltnisse unterst\u00fctzt. Die Unterst\u00fctzung soll einen Drittel der Betriebskosten nicht \u00fcbersteigen.</p>","ReasonText":"<p>Es ist erfreulich, dass dem Bund durch die bessere Wirtschaftslage mehr finanzieller Spielraum zur Verf\u00fcgung steht. Diese zu erwartenden Mehreinnahmen aber in Form von Steuergeschenken an die Banken und die Reichen weiterzugeben macht volkswirtschaftlich keinen Sinn. Stattdessen sind diese Einnahmen in erster Linie f\u00fcr die Schuldensanierung zu verwenden. Zweitens sollen damit diejenigen Menschen in unserem Land entlastet werden, die w\u00e4hrend der Rezession verloren haben, d. h. die unteren und mittleren Einkommen. Und drittens soll der Staat diesen finanziellen Spielraum nutzen, um dort zu investieren, wo uns in Zukunft ein Engpass droht, d. h. u. a. in die Rahmenbedingungen und in die Infrastruktur, die es braucht, damit M\u00fctter und V\u00e4ter Beruf und Familie vereinbaren k\u00f6nnen.</p><p>Diese fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft immer gr\u00f6ssere Probleme.</p><p>- In verschiedenen Berufen ist bereits wieder ein Arbeitskr\u00e4ftemangel festzustellen. Am augenf\u00e4lligsten ist er bei den Informatikerinnen und Informatikern. Aber auch in der Pflege macht sich ein deutlicher Mangel an Arbeitskr\u00e4ften breit. Andere Berufsfelder werden folgen. W\u00e4hrend das Kantonsspital Winterthur per Inserat Krankenschwestern in Norwegen sucht, weigert sich dieselbe Spitalleitung, eine Krippe einzurichten, um M\u00fcttern und V\u00e4tern auch nach der Geburt ihrer Kinder zu erm\u00f6glichen, ihren Beruf auszu\u00fcben.</p><p>- Die Geburtenzahlen sinken in der Schweiz stetig. Gerade mal 1,5 Kinder pro Frau im geb\u00e4rf\u00e4higen Alter kommen in der Schweiz zur Welt. Wollten wir die Bev\u00f6lkerungszahl stabilisieren, m\u00fcssten es 2,1 Kinder sein. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die sinkenden Geburtenzahlen sind bekannt: eine allgemeine Unsicherheit vor der Zukunft, finanzielle Engp\u00e4sse und die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf.</p><p>- Die Anzahl der Scheidungen nimmt zu. Rund vier von zehn Ehen werden geschieden - die meisten, wenn die Kinder noch schulpflichtig sind. M\u00fctter, die wegen der Kinder aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, haben es nach einer Scheidung ausserordentlich schwer, beruflich wieder Tritt zu fassen, und sind deshalb weit \u00fcberdurchschnittlich auf staatliche Hilfe angewiesen.</p><p>Diese Probleme k\u00f6nnen u. a. mit einem deutlichen Ausbau der familienerg\u00e4nzenden Betreuungspl\u00e4tze (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) gel\u00f6st werden. Dies umso mehr, als diese Einrichtungen auch aus p\u00e4dagogischer Sicht sehr erw\u00fcnscht sind. Vier von zehn Kindern wachsen heute als Einzelkinder auf. Dazu kommen all diejenigen Kinder mit deutlich \u00e4lteren und deutlich j\u00fcngeren Geschwistern. Die M\u00f6glichkeiten des sozialen Lernens innerhalb der Familie werden immer kleiner. Zudem weiss man heute, dass eine l\u00e4ngere und regelm\u00e4ssigere Verweildauer in der Schule oder im Kindergarten auf die Kinder beruhigend wirken kann. Die t\u00e4glich wechselnden Schulzeiten und der schnelle Rhythmuswechsel zwischen Schule und Zuhause durch die zerst\u00fcckelten Stundenpl\u00e4ne und kurzen Schulzeiten widersprechen den kindlichen Bed\u00fcrfnissen und bedeuten oft unn\u00f6tigen Stress. Auch die Gefahren auf den Schulwegen k\u00f6nnten reduziert werden, wenn die Kinder gleichzeitig und wenn m\u00f6glich nur noch einmal am Tag zur Schule gingen. Erinnern wir uns doch an fr\u00fcher: In l\u00e4ndlichen Gemeinden waren Ganztageskinderg\u00e4rten und Mittagstische bis vor kurzem absolut \u00fcblich. Die langen Schulwege und die beruflichen Verpflichtungen der Bauernfamilien machten solche Angebote n\u00f6tig, aber auch m\u00f6glich - zum Nutzen aller.</p><p>Trotz dieses offenkundigen Bedarfs und des ebenso offenkundigen Nutzens f\u00fcr alle Beteiligten fehlen in der Schweiz Tausende von Betreuungspl\u00e4tzen. Das Vorschulwesen und gr\u00f6sstenteils auch die Ausgestaltung der Volksschule sind in der Schweiz kommunal geregelt. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es keine \"Entwicklung von unten\" geben wird. Die Verantwortlichen in den Gemeinden sind meist viel zu weit vom Thema weg. Die betroffenen Eltern resignieren, da sie damit rechnen m\u00fcssen, dass ihre Kinder l\u00e4ngst nicht mehr profitieren w\u00fcrden, wenn eine Einrichtung nach jahrelangem Kampf endlich gegr\u00fcndet werden k\u00f6nnte. Angesichts der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung muss deshalb der Bund mit einem konkreten Engagement klarmachen, dass er an einem Ausbau des familienerg\u00e4nzenden Angebotes interessiert ist. Eine Anstossfinanzierung, die auf zehn Jahre beschr\u00e4nkt ist, k\u00f6nnte vieles in Bewegung setzen, ohne die staatliche Kompetenzordnung in Frage zu stellen. Nach zehn Jahren w\u00fcrde sich der Bund wieder vollumf\u00e4nglich aus diesem Engagement zur\u00fcckziehen.</p><p>Mit 100 Millionen Franken k\u00f6nnten j\u00e4hrlich rund 12 500 Krippenpl\u00e4tze zu einem Drittel der Betriebskosten finanziert werden. (Kosten f\u00fcr einen Krippenplatz: etwa 90 Franken pro Tag, d. h. rund 8000 Franken pro Jahr.) Bei Hort-, Tagesfamilien- und Tagesschulpl\u00e4tzen vergr\u00f6ssert sich diese Zahl, da diese Angebote pro Tag etwas weniger kosten (weniger reine Betreuungsstunden pro Tag). Mit einer Mischrechnung k\u00f6nnen wir demnach von j\u00e4hrlich rund 20 000 Pl\u00e4tzen ausgehen. W\u00fcrden alle zwei Jahre 20 000 familienerg\u00e4nzende Betreuungspl\u00e4tze gegr\u00fcndet, h\u00e4tte die Schweiz nach zehn Jahren rund 100 000 zus\u00e4tzliche Betreuungspl\u00e4tze. Im Jahre 1990 standen in der Schweiz rund 42 000 Betreuungspl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung. Wenn wir die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre ber\u00fccksichtigen, k\u00f6nnen wir davon ausgehen, dass gegenw\u00e4rtig rund 50 000 Pl\u00e4tze in Krippen, Horten, Tagesfamilien und Tagesschulen zur Verf\u00fcgung stehen. Zum Vergleich: In der Schweiz leben zurzeit rund 1,2 Millionen Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Studien zeigen, dass ein Platz von rund 1,3 Kindern belegt wird. Mit andern Worten: 150 000 Pl\u00e4tze kommen rund 200 000 Kindern zugute. Oder anders gesagt: Mit 150 000 Betreuungspl\u00e4tzen k\u00f6nnte rund jedes sechste Kind teilzeitlich von einem Platz in einer Krippe, einem Hort, einer Tagesschule oder einer Tagesfamilie profitieren. Rund sechs von zehn M\u00fctter mit Kindern unter 15 Jahren sind heute (teilweise) erwerbst\u00e4tig. Daraus ersieht man deutlich, dass das oben skizzierte Angebot etwa den k\u00fcnftigen Bed\u00fcrfnissen entsprechen d\u00fcrfte.</p><p>Erfahrungen zeigen, dass eine neu gegr\u00fcndete Krippe rund zwei Jahre ben\u00f6tigt, bis ihr Betrieb optimal l\u00e4uft und das Angebot regelm\u00e4ssig ausgelastet ist. In dieser Startphase, in der auch oft zus\u00e4tzliche Investitionen anstehen, soll der Bund private und \u00f6ffentliche Tr\u00e4gerschaften unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Eine familienerg\u00e4nzende Einrichtung, die allen sozialen Schichten offen stehen soll, muss mit einem sozialen Tarifsystem gef\u00fchrt werden. In Krippen, die von den Gemeinden subventioniert werden, decken die Beitr\u00e4ge der Eltern rund einen Drittel der Kosten. Damit die Belastung f\u00fcr die Gemeinde berechenbar bleibt, soll der Bundesbeitrag diesen einen Drittel der Betriebskosten nicht \u00fcbersteigen. Der Bund w\u00fcrde also konkret die Gr\u00fcndungskosten (Planungskosten, Investitionen, Anschaffungen, \u00d6ffentlichkeitsarbeit usw.) sowie die Kosten, die durch eine anf\u00e4nglich unregelm\u00e4ssige Auslastung entstehen, \u00fcbernehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1033689600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1771607657000)\/","SubmissionDate":"\/Date(953683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}