{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000419,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000419,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.419","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der Partnerschaft","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die Opfer h\u00e4uslicher Gewalt gesch\u00fctzt werden, indem die gewaltt\u00e4tigen Personen sofort aus der Wohnung weggewiesen werden und diese f\u00fcr eine bestimmte Zeit nicht mehr betreten d\u00fcrfen. Der Nationalrat gab der Initiative im Juni 2001 Folge.</p><p>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates erarbeitete einen Vorschlag zur \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches (ZGB). Die Vorlage sieht vor, die Bestimmungen \u00fcber den Schutz der Pers\u00f6nlichkeit (Art. 28ff. ZGB) mit allgemeinen Massnahmen zum Schutz vor Gewalt, Drohungen und Nachstellungen sowie mit besonderen Schutzmassnahmen bei h\u00e4uslicher Gewalt zu erg\u00e4nzen. Erfasst werden somit neben der h\u00e4uslichen Gewalt auch weitere Formen von Gewalt wie das zwanghafte Verfolgen und Bel\u00e4stigen einer Person (engl. \"Stalking\"). Die Massnahmen, die beim Gericht beantragt werden k\u00f6nnen, sind insbesondere das Verbot f\u00fcr die verletzende Person, sich dem Opfer zu n\u00e4hern oder sich in einem bestimmten Umkreis seiner Wohnung aufzuhalten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen.</p><p>Wohnen das Opfer und die verletzende Person in einer Wohnung zusammen, kann das Gericht zudem veranlassen, die verletzende Person f\u00fcr eine bestimmte Zeit aus der Wohnung auszuweisen. F\u00fcr die ausschliessliche Ben\u00fctzung der Wohnung kann eine angemessene Entsch\u00e4digung festgelegt werden. Weiter kann das Gericht dem Opfer mit Zustimmung des Vermieters die Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag allein \u00fcbertragen.</p><p>Gem\u00e4ss Entwurf sind die Kantone verpflichtet, eine Stelle zu bezeichnen, die im Krisenfall die sofortige Ausweisung der verletzenden Person aus der gemeinsamen Wohnung verf\u00fcgen kann.</p><p>Die Kantone m\u00fcssen zudem daf\u00fcr sorgen, dass sich von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen betroffene Opfer und deren T\u00e4ter an Beratungsstellen wenden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Eine Kommissionsminderheit (Anne-Catherine Men\u00e9trey-Savary, Garbani, Heim, Hubmann, Sommaruga, Vischer) legte zwei Antr\u00e4ge vor:</p><p>Artikel\u00a028b Absatz\u00a03bis Handelt es sich beim Opfer um eine ausl\u00e4ndische Person, deren rechtlicher Status von demjenigen ihres Ehegatten abh\u00e4ngt, so wird ihr zumindest f\u00fcr die Dauer der angeordneten Entfernungs- oder Fernhaltemassnahme eine Aufenthaltsbewilligung erteilt.</p><p>Artikel\u00a028b Absatz\u00a04bis Die Kantone sehen ein einfaches, rasches und unentgeltliches Verfahren vor.</p><p></p><p>Der Bundesrat stimmte in seiner Stellungnahme dem Entwurf zu. Die zwei Antr\u00e4ge der Kommissionsminderheit lehnte er ab, und gegen die Schaffung von Beratungsstellen (Art. 28b Abs. 5) brachte er Vorbehalte an.       </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte der Vorlage mit 119 zu 26 Stimmen zu. Die beiden Minderheitsantr\u00e4ge wurden abgelehnt. Bei Artikel\u00a028b Absatz\u00a03bis war eine Mehrheit mit Bundesrat Christoph Blocher der Auffassung, dass diese Frage im Ausl\u00e4nderrecht geregelt werden m\u00fcsse und dass dem Anliegen der Minderheit bei der Revision des Ausl\u00e4nderrechts Rechnung getragen worden sei.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hiess die Vorlage einstimmig gut. Mit 27 zu 12 Stimmen lehnte er jedoch bei Artikel\u00a028b Absatz\u00a05 die Schaffung von Beratungsstellen ab. Die Mehrheit war der Auffassung, dass diese Massnahme den Kantonen \u00fcberlassen werden m\u00fcsse und auch den Grundsatz des Finanzausgleichs verletze.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte diesem Beschluss zu. </p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein und verlange die Schaffung folgender Rechtsgrundlage:</p><p>Es soll ein Gewaltschutzgesetz geschaffen werden, das die von Gewalt betroffenen Personen sch\u00fctzt und die sofortige Wegweisung von gewaltt\u00e4tigen Personen aus der Wohnung und das Betretungsverbot \u00fcber eine bestimmte Zeitdauer festlegt. (Analog zur \u00f6sterreichischen Gesetzgebung.)</p>","ReasonText":"<p>T\u00e4glich werden wir mit Gewalttaten in der Familie und im h\u00e4uslichen Bereich konfrontiert. Frauen und Kinder werden physisch und psychisch bedroht, geschlagen und missbraucht - und oft sind Tote zu beklagen. Von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder haben in der Schweiz keinen unmittelbaren Schutz bei Gewalt im h\u00e4uslichen Bereich. Sie m\u00fcssen meist mit ihren Kindern die Wohnung verlassen und sich irgendwo - in Frauenh\u00e4usern oder bei Verwandten und Bekannten - einen Unterschlupf organisieren. Wo keine Mitarbeiterinnen von Frauenh\u00e4usern professionelle Hilfe und Unterst\u00fctzung anbieten, ist die R\u00fcckkehr von von Gewalt betroffenen Familienangeh\u00f6rigen in die Wohnung und somit in den Gefahrenbereich nach kurzer Zeit unumg\u00e4nglich. Das neue Gewaltschutzgesetz soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die Verantwortung f\u00fcr Gewalt immer bei der Person liegt, die sie aus\u00fcbt. Nicht die Opfer von Gewalt, sondern die T\u00e4ter m\u00fcssen die Konsequenzen tragen.</p><p>Wenn Erwachsene oder Kinder akut bedroht sind, ersuchen sie die Polizei um Schutz. Diese ist verpflichtet, sich sofort einzuschalten. Sie hat die Aufgabe, eine Person, von der eine Gefahr ausgeht, sofort aus der Wohnung oder dem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und das Betreten dieses Bereiches w\u00e4hrend einer zu bestimmenden Zeit zu verbieten (Wegweisung und Betretungsverbot).</p><p>Die von Gewalt bedrohten Familienmitglieder haben also das Recht, in ihrer Wohnung zu bleiben. Die Polizei erstattet Anzeige bei K\u00f6rperverletzung, N\u00f6tigung, Vergewaltigung usw. Solange das Betretungsverbot gilt, darf die weggewiesene Person nicht zur\u00fcckkommen.</p><p>Das Gesetz sieht ausserdem Instrumente vor, die den Schutz der von Gewalt betroffenen Familienmitglieder aufgrund der akuten Bedrohungssituation \u00fcber die Dauer der Wegweisung und des Betretungsverbotes hinaus verl\u00e4ngern k\u00f6nnen.</p><p>Ein Gesetz, das den Opfern von Gewalttaten sofortigen Schutz im eigenen Wohnumfeld zusichert, fehlt in der Schweiz. In einigen Kantonen sind L\u00f6sungsans\u00e4tze vorhanden, die jedoch nicht befriedigen k\u00f6nnen. In \u00d6sterreich ist ein derartiges Gesetz seit Mai 1997 in Kraft. Gewaltt\u00e4ter werden durch die Polizei aus der Wohnung gewiesen, sie m\u00fcssen den Schl\u00fcssel abgeben und d\u00fcrfen w\u00e4hrend zehn Tagen die Wohnung nicht betreten (Betretungsverbot). Eine Missachtung des Betretungsverbots wird bestraft. Die Opfer werden beraten und mit ihren Rechten vertraut gemacht. Soll der Schutz vor Gewalt l\u00e4nger als zehn Tage dauern, muss eine Verf\u00fcgung auf Ausweisung des Misshandelnden beantragt werden, wenn das weitere Zusammenleben mit dem Gewaltt\u00e4ter nicht mehr zumutbar ist. Eine Verf\u00fcgung dauert vorerst drei Monate. Sie bietet Schutz in folgenden Bereichen: Der Misshandler muss die Wohnung und die unmittelbare Umgebung der Wohnung verlassen und darf nicht dorthin zur\u00fcckkehren. Er darf sich auch an bestimmten Orten, an denen die Familienmitglieder verkehren, nicht aufhalten (Schule, Kindergarten, Arbeitsstelle usw.). Er muss jedes Zusammentreffen und jede Kontaktaufnahme mit den Familienmitgliedern vermeiden. Die Orte m\u00fcssen genau festgelegt werden. Die Kontrolle obliegt der Polizei, die auch mehrmals t\u00e4tig werden muss, wenn die Schutzzone durch den Gewaltt\u00e4ter verletzt wird.</p><p>Erfahrungen in \u00d6sterreich mit dem neuen Gewaltschutzgesetz sind positiv und tragen gar zu einer gewissen Krisenentsch\u00e4rfung bei. In Deutschland soll ein solches Gesetz in den n\u00e4chsten Monaten ebenfalls geschaffen werden. Der Europarat fordert in seinen Berichten zur Gewalt gegen Frauen und Kinder ebenfalls sofortige Massnahmen zum Schutz der Gewaltbetroffenen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1151046760640)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1770754391850)\/","SubmissionDate":"\/Date(960940800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}