{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20000461,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20000461,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.461","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Revision des Stiftungsrechtes","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 14. Dezember 2000 reichte St\u00e4nderat Fritz Schiesser (RL, GL) eine Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein, mit dem Ziel, das geltende Stiftungsrecht, namentlich die Artikel\u00a080ff. des Zivilgesetzbuchs (ZGB) und die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Steuerrechts, zu revidieren. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist die Liberalisierung des schweizerischen Stiftungsrechts mit der Absicht, die Stiftungsfreudigkeit zu erh\u00f6hen.</p><p>Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag seiner Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) und gab am 8. Juni 20011 der Initiative Schiesser einstimmig Folge.</p><p>Die Revision des Stiftungsrecht beinhaltet namentlich drei Revisionsbereiche:</p><p>-         Einf\u00fchrung eines Zweck\u00e4nderungsvorbehalts,</p><p>-         Einf\u00fchrung einer obligatorischen Revisionsstelle,</p><p>-         Erh\u00f6hung der steuerlichen Abzugsf\u00e4higkeit.</p><p>Mit der Einf\u00fcgung eines Zweck\u00e4nderungsvorbehalts bei der Errichtung der Stiftung kann eine Zweck\u00e4nderung einfacher als heute erreicht werden. Die Interessen eines Stifters k\u00f6nnen sich im Lauf der Jahre verschieben oder neue Bed\u00fcrfnisse werden f\u00fcr die Gesellschaft viel dringender. Der Stifter m\u00f6chte diesen Ver\u00e4nderungen Rechnung tragen. Der Zweck\u00e4nderungsvorbehalt er\u00f6ffnet ihm diese M\u00f6glichkeit. Da jede Zweck\u00e4nderung nur nach Ablauf einer betr\u00e4chtlichen Zeitspanne (10 Jahre) m\u00f6glich ist, bleiben die Interessen der Destinat\u00e4re gleichwohl gesch\u00fctzt.</p><p>Die Kontrolle der Stiftungen und damit eine erh\u00f6hte Transparenz kann durch das Einsetzen einer obligatorischen Rechnungsrevisionsstelle erreicht werden. Diese Transparenz schafft Vertrauen gerade auch f\u00fcr Zuwendungen Dritter an die Stiftung.</p><p>Durch die Erh\u00f6hung der Abzugsm\u00f6glichkeit gespendeter Betr\u00e4ge an juristische Personen mit \u00f6ffentlichem oder gemeinn\u00fctzigem Zweck bei der direkten Bundessteuer von 10 Prozent auf 40 Prozent des Reineinkommens (bei juristischen Personen des Reingewinns) kann die Stiftungsfreudigkeit am meisten gesteigert werden. Diese Erh\u00f6hung rechtfertigt sich dadurch, dass einerseits gemeinn\u00fctzige Aufgaben unterst\u00fctzt werden und dass anderseits auch direkte Zuwendungen an eine der staatlichen Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinden) oder an deren Anstalten erfolgen k\u00f6nnen. Sind bestimmte einschr\u00e4nkende Voraussetzungen erf\u00fcllt, so k\u00f6nnen die Abz\u00fcge sogar bis zu 100 Prozent des Reineinkommens bzw. des Reingewinns betragen. Die entsprechenden steuerlichen Abz\u00fcge der Kantone und Gemeinden bleiben deren Tarifhoheit \u00fcberlassen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>In der Wintersession 2003 folgte der <b>St\u00e4nderat</b> gr\u00f6sstenteils dem Kommissionsantrag. Bei der Frage der steuerlichen Abz\u00fcge sprachen die St\u00e4nder\u00e4tinnen und St\u00e4nder\u00e4te sich wie der Bundesrat f\u00fcr eine Abzugsf\u00e4higkeit von 20 Prozent aus, w\u00e4hrend die Kommission 40 Prozent beantragt hatte. \u00c4usserst knapp und gegen den Willen des Bundesrates beschloss die Kleine Kammer, die Abzugsm\u00f6glichkeiten bei der direkten Bundessteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 Prozent zu erh\u00f6hen. Zur Annahme dieser Bestimmung war der Stichentscheid des Ratspr\u00e4sidenten, der gleichzeitig auch Urheber der Initiative ist, n\u00f6tig.</p><p>W\u00e4hrend der St\u00e4nderat beschlossen hatte, dass gewisse kleine Stiftungen unter vom Bundesrat festgelegten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Revisionsstelle zu bezeichnen, ausgenommen werden k\u00f6nnen, zog es der <b>Nationalrat</b> vor, f\u00fcr alle Stiftungen an der obligatorischen Revision festzuhalten.</p><p>Die Antr\u00e4ge der Linken, die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit st\u00e4rker zu beschr\u00e4nken, fanden keine Mehrheit. Anders als im St\u00e4nderat folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission und lehnte es ab, unter bestimmten Voraussetzungen einen Abzug von 100 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens zu erm\u00f6glichen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt, wie von seiner Kommission beantragt, an all seinen Entscheiden fest, insbesondere auch was die steuerlichen Abz\u00fcge anbelangt. Eine von Jean Studer (S, NE) angef\u00fchrte Minderheit beantragte jedoch, in der Frage der steuerlichen Abz\u00fcge dem Nationalrat und somit auch dem Antrag von Bundesrat Christoph Blocher zu folgen. Mit 21 zu 17 Stimmen beschloss die Kleine Kammer schliesslich, der Mehrheit ihrer Kommission zu folgen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt an einer Differenz zum St\u00e4nderat fest. Er folgte zwar dem St\u00e4nderat, indem er kleine Stiftungen von der Pflicht ausnahm, eine Revisionsstelle zu bezeichnen. Hingegen hielt er in der Frage der steuerlichen Abz\u00fcge an seinem Beschluss fest und sprach sich gegen einen Abzug von bis zu 100 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens aus.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich schliesslich dem Nationalrat an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein, mit der das Stiftungsrecht (Artikel\u00a080ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) sowie die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Steuerrechtes (Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bundesgesetz \u00fcber die Verrechnungssteuer) im Sinne des in dieser Parlamentarischen Initiative enthaltenen Entwurfes ge\u00e4ndert werden sollen.</p><p>(Der Text des ausgearbeiteten Entwurfes ist bei den Parlamentsdiensten, 3003 Bern, erh\u00e4ltlich.)</p>","ReasonText":"<p>Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Staat immer mehr Aufgaben zu bew\u00e4ltigen hat. Die vorhandenen Mittel reichen je l\u00e4nger je weniger aus, um alle Aufgaben zu erf\u00fcllen. Steuererh\u00f6hungen oder Anhebungen von anderen Abgaben stossen in der Bev\u00f6lkerung auf wenig Akzeptanz. Neue Mittel k\u00f6nnen kaum noch beschafft werden oder dann nur f\u00fcr ganz bestimmte Zwecke (z. B. AHV). Dagegen wird zwischen anderen Staatsaufgaben eine gerechte Mittelverteilung immer schwieriger, und sie ist bisweilen politisch sehr umstritten.</p><p>So wie sich die Situation heute darstellt, d\u00fcrften diese \"Verteilk\u00e4mpfe\" an Heftigkeit noch zunehmen. Umgekehrt wissen wir, dass namentlich in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Wissenschaftsf\u00f6rderung erhebliche zus\u00e4tzliche Mittel investiert werden sollten. Der Staat wird kaum in der Lage sein, diese Mittel aufzutreiben. Wir wissen aber auch, dass sich in der Vergangenheit grosse private Verm\u00f6gen angeh\u00e4uft haben, deren Eigent\u00fcmer durchaus bereit w\u00e4ren, betr\u00e4chtliche Teile davon zur Erf\u00fcllung von Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit zur Verf\u00fcgung zu stellen, von Aufgaben also, die heute allein vom Staat wahrgenommen werden. Allerdings k\u00f6nnen solche private Mittel nur erh\u00e4ltlich gemacht werden, wenn ein modernes Stiftungs- und Steuerrecht ein Umfeld schafft, das verm\u00f6gende Leute dazu veranlasst, erhebliche Mittel zur Erf\u00fcllung von Aufgaben in Erziehung, Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur usw. in geeigneter Form zur Verf\u00fcgung zu stellen. Diesem Ziel, das in anderen Staaten durch entsprechende Ausgestaltung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen offenbar in viel weiterem Umfange erreicht wird als in unserem Land, soll die vorliegende Parlamentarische Initiative dienen.</p><p>Die Parlamentarische Initiative enth\u00e4lt einen ausgearbeiteten Entwurf f\u00fcr die Revision des Zivilgesetzbuches sowie der Steuergesetzgebung. Eine definitive Vorlage kann durchaus von diesem Entwurf abweichen. Den Grundgedanken, die im Entwurf formuliert sind, m\u00fcsste er allerdings Rechnung tragen. Der Entwurf l\u00e4sst aber sehr viel Spielraum f\u00fcr den Gesetzgeber.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Schiesser Fritz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1097225242803)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1770755952953)\/","SubmissionDate":"\/Date(976752000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Finanzwesen"}}