{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20001036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.1036","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Ultraleichtflugzeuge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Beabsichtigt der Bundesrat, Artikel\u00a02b der Verordnung \u00fcber die Luftfahrt zu \u00e4ndern, damit der Betrieb von bemannten Flugzeugen, deren Fl\u00e4chenbelastung weniger als 20 Kilogramm pro Quadratmeter betr\u00e4gt, zugelassen wird?</p><p>Wenn ja, binnen welcher Frist wird dies geschehen? Wenn nein, aus welchen Gr\u00fcnden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Zusammenhang mit dem Postulat Gros Jean-Michel betreffend die Aufhebung des Verbotes von Ultraleicht-Flugzeugen (UL) hatte der Bundesrat bereits am 23. August 1995 Gelegenheit zur Stellungnahme. Gem\u00e4ss seinem Antrag hat der Nationalrat am 13. M\u00e4rz 1996 das entsprechende Postulat abgelehnt.</p><p>Nachdem sich in der Zwischenzeit keine neue Ausgangslage ergeben hat, sieht der Bundesrat im Sinne der nachstehenden Begr\u00fcndung, die weitgehend derjenigen in seiner Stellungnahme zum erw\u00e4hnten Postulat entspricht, keine Veranlassung, auf seine ablehnende Haltung bez\u00fcglich der Zulassung von UL zur\u00fcckzukommen.</p><p>Den Beschluss vom 4. Juli 1984 betreffend der Nichtzulassung von UL (in der Schweiz sind dies Flugzeuge mit einer Fl\u00e4chenbelastung von weniger als 20 Kilogramm pro Quadratmeter) zum Verkehr im schweizerischen Luftraum hat der Bundesrat in Kenntnis der Ergebnisse der UL-Erprobung sowie gest\u00fctzt auf eine praktische Vorf\u00fchrung von UL auf dem Flugplatz Bern-Belp getroffen. Nach W\u00fcrdigung der Argumente f\u00fcr und gegen eine Zulassung dieser neuen Luftfahrzeugkategorie \u00fcberwogen f\u00fcr den Bundesrat die Gr\u00fcnde, welche f\u00fcr ein Verbot sprechen. Ausschlaggebend war dabei namentlich das Bestreben nach Vermeidung zus\u00e4tzlicher Umweltbelastungen, auch wenn sich diese in engen Grenzen halten.</p><p>Es trifft zwar einerseits zu, dass auch in diesem Bereich der Luftfahrt seit dem Verbotsentscheid technische Fortschritte erzielt wurden und dass es sich bei den UL um motorisch angetriebene Luftfahrzeuge handelt, deren Betrieb gegen\u00fcber herk\u00f6mmlichen Kleinflugzeugen mit vergleichsweise geringeren Umweltbeeintr\u00e4chtigungen verbunden ist. Dennoch handelt es sich bei den UL um Motorflugzeuge, die entsprechende L\u00e4rm- und Abgasimmissionen verursachen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Zulassung von UL zu einer zahlenm\u00e4ssigen Zunahme von motorisch betriebenen Flugger\u00e4ten und entsprechenden Flugbewegungen im Freizeitbereich f\u00fchren w\u00fcrde, was eine zus\u00e4tzliche unerw\u00fcnschte Umweltbelastung zur Folge h\u00e4tte.</p><p>Demgegen\u00fcber kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zurzeit abschliessend pr\u00fcft, ob die Voraussetzungen f\u00fcr eine allf\u00e4llige k\u00fcnftige Zulassung von Ecolight-Aircraft erf\u00fcllt sind.</p><p>Bei den Ecolight-Aircraft handelt es sich um eine neue, spezielle Kategorie von modernen, leistungsf\u00e4higen Leichtflugzeugen, die weder zu den erw\u00e4hnten UL noch zu den nach von der Schweiz anerkannten internationalen technischen Normen zugelassenen Luftfahrzeugen geh\u00f6ren. Da im schweizerischen Luftrecht zurzeit keine entsprechenden Zulassungsvorschriften verankert sind, k\u00f6nnen Ecolight-Aircraft, die gegen\u00fcber herk\u00f6mmlichen Kleinflugzeugen vergleichsweise umweltfreundlicher betrieben werden k\u00f6nnen, vom Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) vorderhand nicht zugelassen und registriert werden. Vor einer allf\u00e4lligen Zulassung derartiger Leichtflugzeuge zum Verkehr im schweizerischen Luftraum m\u00fcssten u. a. besondere Luftt\u00fcchtigkeitsanforderungen ausgearbeitet und festgelegt werden.</p><p>Als Voraussetzung f\u00fcr die allf\u00e4llige Zulassung der Ecolight-Aircraft in der Schweiz m\u00fcssen drei vom UVEK formulierte Bedingungen erf\u00fcllt sein:</p><p>1. Die spezifischen Emissionen (Emissionen im Verh\u00e4ltnis zur Flugleistung) und der spezifische Energieverbrauch m\u00fcssen im Vergleich zu herk\u00f6mmlichen Kleinflugzeugen nachweislich geringer sein und in entsprechenden Zulassungskriterien festgehalten werden.</p><p>2. Es darf nicht so viel Mehrverkehr entstehen, dass trotz des allf\u00e4lligen Vorteils der tieferen spezifischen Emissionen und Energieverbr\u00e4uche die Emissionen insgesamt steigen w\u00fcrden.</p><p>3. Beim Bazl m\u00fcssen die f\u00fcr die Ausarbeitung der Zulassungsvorschriften und den anschliessenden Vollzug n\u00f6tigen personellen Ressourcen vorhanden sein. Die entsprechenden Personalkosten d\u00fcrfen die zur Erf\u00fcllung der \u00fcbrigen Aufgaben des Bazl erforderlichen Finanzmittel nicht belasten, sondern sind durch Geb\u00fchreneinnahmen zu decken.</p><p>Gem\u00e4ss einer Studie, welche das UVEK im Sommer 2000 in Auftrag gegeben hatte, besteht ein Potenzial zur Substitution herk\u00f6mmlicher Leichtflugzeuge durch Ecolight- Aircraft. Nach Auffassung des UVEK braucht es bei einer allf\u00e4lligen Einf\u00fchrung der Ecolight-Aircraft flankierende Massnahmen, damit dieses Potenzial effektiv realisiert wird. Das Bazl, das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft sowie die Aerosuisse haben dem UVEK im Oktober 2001 einen gemeinsam erarbeiteten Vorschlag f\u00fcr entsprechende Massnahmen unterbreitet. Das UVEK musste die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Vorschl\u00e4ge zur\u00fcckstellen, da in den letzten Monaten die Bew\u00e4ltigung der Swissair-Krise und der Aufbau der neuen nationalen Airline im Vordergrund standen.</p><p>Sofern die abschliessenden Abkl\u00e4rungen ergeben, dass aus \u00f6kologischer Sicht nichts gegen die Zulassung spricht, muss dem Bazl das n\u00f6tige Personal f\u00fcr den Vollzug dieser neuen Aufgabe zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1031702400000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1031702400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763104891863)\/","SubmissionDate":"\/Date(953683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}