{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20001074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.1074","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Periodische \u00dcberpr\u00fcfung der Therapieverl\u00e4ufe bei \u00e4rztlicher Verschreibung von Heroin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 1951 schreibt nach dem durch den Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 \u00fcber die \u00e4rztliche Verschreibung von Heroin eingef\u00fcgten Artikel\u00a08 Absatz\u00a08 vor, dass der Bundesrat \"die periodische \u00dcberpr\u00fcfung der Therapieverl\u00e4ufe .... namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz\" festlegt.</p><p>1. Wie wird dieser gesetzlichen Bestimmung entsprochen?</p><p>2. Welches sind die ersten Resultate dieser \u00dcberpr\u00fcfung?</p><p>3. Welchen Niederschlag finden die Resultate in den laufenden Heroinprogrammen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verordnung vom 8. M\u00e4rz 1999 \u00fcber die \u00e4rztliche Verschreibung von Heroin (SR 812.121.6) zum dringlichen Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 sieht in Artikel\u00a07 vor, dass in den Therapiezentren f\u00fcr heroingest\u00fctzte Behandlungen f\u00fcr jeden Patienten und jede Patientin ein in Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Bereiche somatische Medizin, Psychiatrie und soziale Betreuung erstellter Behandlungsplan zur Anwendung kommt. Dieser ist innerhalb der Institution viertelj\u00e4hrlich zu \u00fcberpr\u00fcfen. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung werden namentlich die Erfolgsaussichten hinsichtlich der \u00dcberf\u00fchrung in eine andere Behandlungsform wie in ein Methadonprogramm oder in eine abstinenzorientierte Therapie beurteilt. Dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) obliegt die Kontrolle dieser Auflage.</p><p>Die Verordnung \u00fcber die \u00e4rztliche Verschreibung von Heroin sieht in Artikel\u00a020 Abs\u00e4tze 2 und 3 ausserdem vor, dass die G\u00fcltigkeit der Patientenbewilligung auf zwei Jahre beschr\u00e4nkt ist. Sie kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen jeweils f\u00fcr ein Jahr erneuert werden. Antr\u00e4ge auf Erneuerung m\u00fcssen eine Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs sowie die neuen Behandlungsziele enthalten.</p><p>2. Beide unter Ziffer 1 genannten Auflagen werden erf\u00fcllt und vom BAG laufend \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Die zust\u00e4ndige Stelle im BAG f\u00fchrt in allen 18 schweizerischen Behandlungszentren halbj\u00e4hrliche Inspektionen durch. Dabei werden die Krankengeschichten und die Behandlungspl\u00e4ne kontrolliert. Die Behandlungszentren hatten bis Ende 1999 Zeit, die Auflagen der Verordnung \u00fcber die \u00e4rztliche Verschreibung von Heroin umzusetzen. Die vor Jahresende 1999 durchgef\u00fchrten Kontrollen ergaben, dass die Auflagen von Artikel\u00a07 \u00fcberall respektiert wurden.</p><p>Im Jahr 1999 waren durchschnittlich 880 Personen pro Monat in Behandlung. 180 Personen sind 1999 aus der Behandlung ausgetreten. Davon begaben sich 107 in eine Methadonbehandlung oder eine abstinenzorientierte Therapie.</p><p>Im gleichen Jahr wurde beim BAG f\u00fcr 464 Patientinnen und Patienten mittels eines standardisierten Verfahrens die Erneuerung der Patientenbewilligung gem\u00e4ss Artikel\u00a020 Absatz\u00a03 der Verordnung \u00fcber die \u00e4rztliche Verschreibung von Heroin beantragt. Diesem Antrag lag die geforderte Dokumentation des Behandlungsverlaufs bei. Es zeigte sich, dass sich die Situation vieler Patienten und Patientinnen bez\u00fcglich verschiedener Parameter verbessert hatte. Am signifikantesten waren die Fortschritte bei der k\u00f6rperlichen (65 Prozent der Patientinnen und Patienten) und psychischen Gesundheit (66 Prozent), bez\u00fcglich des Beikonsums (74 Prozent) und des Sozialverhaltens (65 Prozent). F\u00fcr den weiteren Verlauf der Behandlung werden Fortschritte bez\u00fcglich der psychischen Gesundung bei 44 Prozent der Behandelten angestrebt, und eine weitere Anpassung des Sozialverhaltens wird bei 41 Prozent als Ziel gesetzt. Die Verbesserung der Arbeits- und Besch\u00e4ftigungssituation ist bei 41 Prozent der Patientinnen und Patienten eine wichtige Zielsetzung f\u00fcr den weiteren Therapieverlauf. Bei vielen Patienten ist bereits das Halten des bisher erreichten physischen, psychischen und sozialen Zustandes als Erfolg zu werten und bleibt damit Zielsetzung f\u00fcr den weiteren Verlauf der Behandlung.</p><p>3. Die bisherigen Resultate aus der Suchtforschung belegen, dass der Sucht- und Krankheitsverlauf bei vielen Drogenabh\u00e4ngigen instabil ist. Dies umso mehr, wenn massive gesundheitliche und soziale Vorbelastungen bei Behandlungsbeginn vorliegen. Ausserdem handelt es sich bei den Patienten und Patientinnen in heroingest\u00fctzter Behandlung auch innerhalb der Gruppe der Opiatabh\u00e4ngigen um schwer belastete Menschen mit mehreren gescheiterten Therapieversuchen. Einige verf\u00fcgen zudem nur \u00fcber beschr\u00e4nkte gesundheitliche und soziale Ressourcen, was ihre vollst\u00e4ndige Rehabilitation zus\u00e4tzlich erschwert. Deshalb ist bei dieser Untergruppe bereits der Verbleib in der heroingest\u00fctzten Behandlung mit einer gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 Buchstaben a, b und c der Verordnung \u00fcber die \u00e4rztliche Verschreibung von Heroin als Erfolg zu verzeichnen.</p><p>F\u00fcr die anderen, denen der Weg zum dauerhaften Verzicht auf den Opiatkonsum gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d der Verordnung \u00fcber die \u00e4rztliche Verschreibung von Heroin aufgrund ihrer eigenen und den \u00e4usseren M\u00f6glichkeiten offen steht, wird auch in Zukunft alles getan, damit sie dieses Ziel erreichen k\u00f6nnen.</p><p>Das BAG unterst\u00fctzt die Behandlungszentren dabei, auch Patienten und Patientinnen mit langj\u00e4hrigen Krankheitsverl\u00e4ufen zur Abstinenz zu f\u00fchren. Dazu geh\u00f6ren namentlich Weiterbildungsangebote f\u00fcr das Personal, der Erlass von Behandlungsrichtlinien und -empfehlungen in einem Behandlungsmanual \"Heroingest\u00fctzte Behandlung. Richtlinien, Empfehlungen und Informationen\" sowie das im Mai 2000 lancierte Vorhaben \"Qualit\u00e4tsentwicklung heroingest\u00fctzte Behandlung\", welches \u00fcber ein verbessertes Monitoring der Patienten und Patientinnen und \u00fcber verst\u00e4rkten Know-how-Transfer zwischen den Behandlungszentren u. a. das Problem der Rehabilitation der Patienten und Patientinnen angeht.</p><p>Im \u00dcbrigen wird auf den ausf\u00fchrlichen \"Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit \u00fcber die heroingest\u00fctzte Behandlung im Jahre 1999\" zuhanden des Bundesrates hingewiesen, der in der zweiten H\u00e4lfte des Jahres 2000 publiziert wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(968198400000)\/","SubmittedBy":"Schenk Simon","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(968198400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750798786837)\/","SubmissionDate":"\/Date(961632000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4603,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}