{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001105,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20001105,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.1105","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Landwirtschaft und Wasserbau. Gew\u00e4hrleistung von Koordination und Information","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das neue Landwirtschaftsgesetz, das am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, ist vom Konzept her ganz klar auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet; es will insbesondere die Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft (Art. 1 Bst. b und c) garantieren.</p><p>Umgesetzt wird diese Politik namentlich mit Direktzahlungen, die f\u00fcr die F\u00f6rderung naturnaher Produktionsformen bestimmt sind (Art. 76), mit der Vergabe von Investitionskrediten und mit Beitr\u00e4gen an Grundst\u00fcckszusammenlegungen, die der Wiederbelebung von Kleingew\u00e4ssern dienen und zur Verwirklichung von Zielen im Bereich des Umweltschutzes beitragen (Art. 87 und 88).</p><p>Am 1. Januar 1999 ist auch eine \u00c4nderung von Artikel\u00a021 der Wasserbauverordnung in Kraft getreten, die jetzt die Kantone dazu verpflichtet, den Raumbedarf der Gew\u00e4sser in ihrer Richt- und Nutzungsplanung sowie bei ihrer \u00fcbrigen raumwirksamen T\u00e4tigkeit zu ber\u00fccksichtigen. Ich begr\u00fcsse es nat\u00fcrlich, dass die Gesetzgebung dem Raumbedarf der Gew\u00e4sser Rechnung tr\u00e4gt; die Anwendung dieses Konzeptes wird einen rechtzeitigen, wirksameren Hochwasserschutz erm\u00f6glichen und den Gew\u00e4ssern ihre haupts\u00e4chlichen, f\u00fcr die Menschen wie f\u00fcr die Tier- und Pflanzenwelt lebenswichtigen Funktionen zur\u00fcckerstatten.</p><p>Dieser neue Zugang zur Gew\u00e4sserproblematik kann indessen nur zu konkreten Ergebnissen f\u00fchren, wenn die von den zu treffenden Massnahmen direkt und am meisten betroffenen Landwirtschaftskreise zureichend informiert sind \u00fcber ihre gesetzlichen Pflichten bei Grundst\u00fcckzusammenlegungen und \u00fcber die zur Erreichung der genannten Ziele vorgesehenen finanziellen Anreize. Wenn die subventionierende Bundesbeh\u00f6rde die eingereichten Projekte systematisch mitverfolgt, wird sie bestimmt in der Lage sein, gewisse L\u00fccken im Vollzug, die immer wieder die Umweltorganisationen auf den Plan rufen, zu schliessen.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft die entsprechenden kantonalen Departemente, Dienste und \u00c4mter \u00fcber die neuen Gesetzesbestimmungen im Bereich des Wasserbaus informiert?</p><p>2. Kann das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft zusichern, dass die von ihm finanziell unterst\u00fctzten Projekte und namentlich die Grundst\u00fcckzusammenlegungen mit den gesetzlichen Anforderungen des Umweltschutzes \u00fcbereinstimmen?</p><p>3. Kann er uns schliesslich sagen, in welcher H\u00f6he gegenw\u00e4rtig finanzielle Anreize zur F\u00f6rderung dieser neuen Politik zur Verf\u00fcgung stehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Auf der Stufe der Kantone sind f\u00fcr Wasserbauten, wozu auch ein naturnaher R\u00fcckbau geh\u00f6rt, unabh\u00e4ngig von der Gr\u00f6sse des Gew\u00e4ssers die Wasserbau\u00e4mter zust\u00e4ndig, nicht jedoch die Landwirtschafts\u00e4mter oder die mit den Strukturverbesserungen beauftragten Stellen. Es ist in erster Linie Sache der f\u00fcr den Wasserbau zust\u00e4ndigen kantonalen \u00c4mter, die anderen betroffenen kantonalen Stellen \u00fcber \u00c4nderungen der Bundesvorschriften in diesem Fachbereich zu informieren.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) hat die f\u00fcr die Strukturverbesserungen zust\u00e4ndigen kantonalen Stellen mit Orientierungsveranstaltungen und Erl\u00e4uterungen zur Strukturverbesserungsverordnung (SVV) \u00fcber die mit Artikel\u00a087 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) neu geschaffene M\u00f6glichkeit informiert, den naturnahen R\u00fcckbau von Kleingew\u00e4ssern (Gerinnekapazit\u00e4t bis etwa 10 Kubikmeter pro Sekunde) im Rahmen von Bodenverbesserungen zu unterst\u00fctzen. Es hat ihnen auch die im Sommer 2000 gemeinsam mit dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), dem Bundesamt f\u00fcr Wasser und Geologie und dem Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung herausgegebene Informationsschrift \"Raum den Fliessgew\u00e4ssern\" zugestellt.</p><p>Ebenso sei auf die Schrift \"Meliorationen im Einklang mit Natur und Landschaft\" vom Juli 1998 hingewiesen, welche in Zusammenarbeit zwischen dem Buwal, dem BLW und dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) sowie verschiedenen Organisationen des Umweltschutzes, der Raumplanung und der Landwirtschaft entstand und unter Dok 0151 des SIA erh\u00e4ltlich ist. Darin werden Koordinationsfragen (u. a. mit dem Wasserbau) im Rahmen von Landumlegungen schwergewichtig behandelt.</p><p>2. F\u00fcr Landumlegungen sind die Kantone zust\u00e4ndig, ebenso f\u00fcr Wasserbauten, f\u00fcr den Umwelt- und f\u00fcr den Naturschutz. Es ist deshalb prim\u00e4r Sache der kantonalen Fachstellen, im Verlauf des kantonalen Verfahrens daf\u00fcr zu sorgen, dass bei Landumlegungen die Anliegen des Hochwasserschutzes sowie des Natur- und Umweltschutzes inklusive Gew\u00e4sserschutz gen\u00fcgend ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>F\u00fcr grosse Gesamtmeliorationen mit einem Beizugsgebiet von mehr als 400 Hektare ist eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) zwingend vorgeschrieben, mit welcher die Ber\u00fccksichtigung der Anliegen des Natur- und Umweltschutzes umfassend gepr\u00fcft wird. Zust\u00e4ndig ist der Kanton. Im Zuge der Pr\u00fcfung auf Bundesebene wird gest\u00fctzt auf Artikel\u00a022 der Verordnung \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (SR 814.011) das Buwal durch das BLW angeh\u00f6rt. Die Einladung weiterer Bundes\u00e4mter erfolgt fallweise. Das BLW ber\u00fccksichtigt die Meinungs\u00e4usserungen in seiner Stellungnahme. Finanzhilfen werden erst nach Abschluss der UVP gew\u00e4hrt.</p><p>Bei Gesamtmeliorationen, f\u00fcr welche keine UVP erstellt werden muss, verlangt das BLW die Vorlage von Mitberichten der f\u00fcr den Natur- und Landschaftsschutz (Umweltschutz) zust\u00e4ndigen kantonalen Fachstellen. Werden Inventare des Bundes ber\u00fchrt, unterbreitet es die Unterlagen dem Buwal und gegebenenfalls anderen fachlich zust\u00e4ndigen Bundes\u00e4mtern.</p><p>F\u00fcr alle mit Bundesbeitr\u00e4gen unterst\u00fctzten Landumlegungen sind die vom Bundesrat bezeichneten Umweltschutzorganisationen im kantonalen Verfahren beschwerdeberechtigt (Verordnung \u00fcber die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen, SR 814.076).</p><p>Raumdefizite aus der Sicht des Hochwasserschutzes bzw. der Gew\u00e4sser\u00f6kologie, sind im Rahmen von Landumlegungen bei der Neuordnung des Grundeigentums zu ber\u00fccksichtigen, sofern zeitgerecht entsprechende Grundlagen vorliegen. F\u00fcr kleine Gew\u00e4sser im Sinne von Artikel\u00a087 LwG werden diese im Rahmen der Landumlegung erarbeitet.</p><p>Wasserbauten, welche \u00fcber den naturnahen R\u00fcckbau von Kleingew\u00e4ssern im Sinne von Artikel\u00a087 LwG hinausgehen, werden im Rahmen des Wasserbaugesetzes behandelt. Sie werden aus Wasserbaukrediten nach den dort geltenden Kriterien unterst\u00fctzt.</p><p>3. Werden im Rahmen einer Landumlegung \u00fcber die obligatorischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen hinaus freiwillig zus\u00e4tzliche \u00f6kologische Massnahmen realisiert, k\u00f6nnen an die Gesamtkosten des Unternehmens Zusatzbeitr\u00e4ge von bis zu 4 Prozentpunkten gew\u00e4hrt werden, was je nach den Verh\u00e4ltnissen bis zu 15 Prozent des Grundbeitrages entspricht. Der naturnahe R\u00fcckbau von Kleingew\u00e4ssern kann eine solche freiwillige Zusatzmassnahme bilden.</p><p>Die Ufergeh\u00f6lze und weitere naturnahe Fl\u00e4chen entlang der Gew\u00e4sser k\u00f6nnen nach der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 910.13) als \u00f6kologische Ausgleichsfl\u00e4chen anerkannt werden und sind somit beitragsberechtigt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(974851200000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(974851200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234955220)\/","SubmissionDate":"\/Date(970704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4604,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}