{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001129,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20001129,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.1129","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Effektenh\u00e4ndler. Delegation der Registerpflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Parlament hat in der Wintersession 2000, im Einvernehmen mit dem Bundesrat, das Gesch\u00e4ft 00.076 \"Umsatzabgabe. Dringliche Massnahmen\" in einer vom urspr\u00fcnglichen bundesr\u00e4tlichen Vorschlag abweichenden Form beschlossen. In einem dringlichen Verfahren werden neu inl\u00e4ndische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge in Artikel\u00a013 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0d zu Effektenh\u00e4ndlern erkl\u00e4rt. Dies bedeutet, dass diese Institutionen - wie bis anhin - f\u00fcr Transaktionen mit Schweizer Banken umsatzabgabepflichtig sind und neu auch die \u00fcber ausl\u00e4ndische Banken abgewickelten Wertschriftengesch\u00e4fte der Umsatzabgabe unterstehen. Diese dringlich verabschiedete \u00c4nderung wird f\u00fcr die betroffenen Institutionen am 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt.</p><p>Es ist verst\u00e4ndlich, dass die Vorsorgeinstitutionen an dieser f\u00fcr sie \u00fcberraschenden Neuerung keine Freude haben. Dabei scheint allerdings nicht ausschliesslich die weiter bestehende und teilweise ausgedehnte Steuerpflicht \u00c4rger auszul\u00f6sen. Zur Beunruhigung des Pensionskassenverbandes tr\u00e4gt vor allem die Tatsache bei, dass der Status des Effektenh\u00e4ndlers eine Menge von administrativen Umtrieben mit sich bringt. Diese ergeben sich aus Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Stempelabgaben und aus den dazugeh\u00f6rigen Detailbestimmungen in der Verordnung \u00fcber die Stempelabgaben (Art. 18ff.). In Artikel\u00a021 der Verordnung \u00fcber die Stempelabgaben werden die Anforderungen an die Registerf\u00fchrung aufgez\u00e4hlt. Diese sind in der Tat umfangreich und geeignet, die neu als Effektenh\u00e4ndler erkl\u00e4rten Vorsorgeeinrichtungen zu erschrecken. Dabei ist allerdings festzuhalten, dass Artikel\u00a021 Absatz\u00a08 der Verordnung \u00fcber die Stempelabgaben den Effektenh\u00e4ndlern nach Artikel\u00a013 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0b Ziffer 2 sowie Buchstabe\u00a0d des Gesetzes die M\u00f6glichkeit der Delegation der Registerpflicht an eine inl\u00e4ndische Bank im Sinne des Bankengesetzes gibt. Damit kann sich ein Effektenh\u00e4ndler im Bereiche der Wertschriftengesch\u00e4fte mit inl\u00e4ndischen Banken von der eigenen Registerpflicht befreien und sich von allen zusammenh\u00e4ngenden administrativen Erfordernissen entbinden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist die Schlussfolgerung richtig, dass zuk\u00fcnftig auch die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge, die wir in Artikel\u00a013 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0d neu als Effektenh\u00e4ndler auff\u00fchren, die M\u00f6glichkeit haben, sich den inl\u00e4ndischen Banken gegen\u00fcber als \"normale\" Kunden zu erkl\u00e4ren und sich damit im Bereich der in der Schweiz verwalteten Verm\u00f6gen von der bef\u00fcrchteten aufwendigen Registerf\u00fchrung und den entsprechenden Kontrollen zu entlasten?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, diese Tatsache - sofern sie zutrifft - rasch entsprechend zu kommunizieren und bekannt zu machen, um damit etwas vom offensichtlichen \u00c4rger beim Schweizerischen Pensionskassenverband abzubauen?</p><p>3. Sollte meine oben dargestellte M\u00f6glichkeit nicht zutreffen, sieht er andere Vorkehren, um den Vorsorgeinstitutionen zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand so weitgehend wie m\u00f6glich zu ersparen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Wintersession 2000 wurde der Kreis derjenigen, welche umsatzabgabepflichtig sind (so genannte Effektenh\u00e4ndler), auf den 1. Juli 2001 hin erweitert. Gem\u00e4ss Artikel\u00a013 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0d des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973/15. Dezember 2000 \u00fcber die Stempelabgaben (StG) z\u00e4hlen zu den Effektenh\u00e4ndlern neu auch die inl\u00e4ndischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge. Sie werden aber nur dann zu Effektenh\u00e4ndlern, wenn ihre Aktiven nach Massgabe der letzten Bilanz zu mehr als 10 Millionen Franken aus steuerbaren Urkunden bestehen.</p><p>a. Der Eintritt in die Umsatzabgabesteuerpflicht ist mit neuen Pflichten und dadurch h\u00e4ufig auch mit Unbehagen oder gar \u00c4ngsten verbunden. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) ist sich bewusst, dass eine umfassende und rechtzeitige Information \u00e4usserst wichtig ist.</p><p>b. Das Ausmass an neuen Pflichten wird h\u00e4ufig \u00fcbersch\u00e4tzt. F\u00fcr alle neuen Effektenh\u00e4ndler ist es zwar unabdingbar, dass sie sich vor Beginn der Abgabepflicht unaufgefordert bei der ESTV anmelden (Art. 19 der Verordung vom 3. Dezember 1973 \u00fcber die Stempelabgaben). Es ist aber tats\u00e4chlich so, dass die inl\u00e4ndischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge die M\u00f6glichkeit haben, die Erf\u00fcllung ihrer Abgabepflicht an gewerbsm\u00e4ssige H\u00e4ndler zu delegieren. Sie gehen dabei so vor, dass sie sich beim Abschluss von Wertpapierk\u00e4ufen und -verk\u00e4ufen gegen\u00fcber den inl\u00e4ndischen Banken und inl\u00e4ndischen H\u00e4ndlern nicht als Effektenh\u00e4ndler ausweisen. Damit erreichen sie, dass ausschliesslich die Vertragspartner \u00fcber diese Gesch\u00e4fte mit der ESTV abzurechnen haben. Die Pensionskassen selber haben in solchen F\u00e4llen nur insoweit Eintragungen in ihrem Umsatzregister zu machen, als sie zus\u00e4tzlich andere Wertpapierk\u00e4ufe und -verk\u00e4ufe t\u00e4tigen (mit ausl\u00e4ndischen Vertragspartnern oder mit Inl\u00e4ndern, die weder Banken im Sinne des Bankengesetzes noch Effektenh\u00e4ndler im Sinne von Art. 13 Abs. 3 Bst. b Ziff. 1 StG sind).</p><p>2. Die ESTV ist bereit, diese Tatsache zu kommunizieren. Sie wird im Fr\u00fchjahr 2001 eine \u00fcberarbeitete Wegleitung zur Umsatzabgabe herausgeben. Diese wird sowohl als gedruckte Brosch\u00fcre erh\u00e4ltlich sein als auch \u00fcber das Internet abgerufen werden k\u00f6nnen. Zudem hat sich die ESTV bereits mit dem Pensionskassenverband in Verbindung gesetzt, um \u00fcber diesen Weg die ab dem 1. Juli 2001 neu umsatzabgabepflichtig werdenden Pensionskassen optimal informieren zu k\u00f6nnen. Auch in der schweizerischen Personalvorsorgezeitung soll \u00fcber die neuen Pflichten, aber auch \u00fcber die M\u00f6glichkeit, die Abrechnungspflicht an inl\u00e4ndische gewerbsm\u00e4ssige Effektenh\u00e4ndler zu delegieren, orientiert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(983318400000)\/","SubmittedBy":"Spoerry Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(983318400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805351117)\/","SubmissionDate":"\/Date(976492800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}