{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20001135,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20001135,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.1135","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Bosnien-Herzegowina. Aufenthaltsverl\u00e4ngerung f\u00fcr traumatisierte Fl\u00fcchtlinge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 5. Juli 2000 war es f\u00fcnf Jahre her, seit die UN-Schutzzone Srebrenica vor den Augen der Uno-Blauhelme von den bosnisch-serbischen Einheiten eingenommen und Tausende von bosniakischen M\u00e4nnern, S\u00f6hnen und V\u00e4tern auf schrecklichste Weise umgebracht und in Massengr\u00e4bern beseitigt wurden. Der ethnisch motivierte V\u00f6lkermord im unteren Drinatal trieb Zehntausende in die Flucht, viele davon sind seither schwerst traumatisiert.</p><p>F\u00fcnf Jahre nach diesen Massakern ist Bosnien-Herzegowina immer noch ein ethnisch geteiltes Land mit \u00fcber 800 000 internen Fl\u00fcchtlingen im F\u00f6derationsgebiet und einer nach wie vor \u00e4usserst schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Situation. F\u00fcr die aus der jetzigen Republik Srpska Gefl\u00fcchteten ist bis heute eine R\u00fcckkehr in Sicherheit und W\u00fcrde unm\u00f6glich. So sind denn auch weniger als ein Prozent nicht serbische Fl\u00fcchtlinge in die Drinatalgemeinden zur\u00fcckgekehrt. Die R\u00fcckkehrchancen haben sich seit den k\u00fcrzlichen Wahlen weiter verschlechtert, da die Nationalistenpartei SDS von Radovan Karadzic die Wahlen gewonnen hat und damit nach wie vor viele Beh\u00f6rdenfunktionen besetzt. Es ist die Partei, der viele vermutete und angeklagte Kriegsverbrecher angeh\u00f6ren.</p><p>In der Schweiz befinden sich heute etwa 1200 \u00dcberlebende aus den Srebrenica-Gemeinden im unteren Drinatal. Viele von ihnen sind, obwohl schwerst traumatisiert, zerm\u00fcrbenden Verfahren ausgesetzt und mit R\u00fcckschaffungsentscheiden konfrontiert. Dies, obwohl kriegstraumatisierte Menschen in Bosnien nicht nachhaltig und effektiv therapiert werden k\u00f6nnen, wie dies eine deutsche Expertinnen- und Experten-Delegation im Oktober 2000 festhielt und von den Beh\u00f6rden einen R\u00fcckkehr- und Abschiebestopp forderte. Die deutsche Innenministerkonferenz hat dies in ihrem Entscheid vom 24. November 2000 ber\u00fccksichtigt und schwerst traumatisierten bosnischen Fl\u00fcchtlingen und ihren Angeh\u00f6rigen ein Bleiberecht erteilt. In der Schweiz vertritt die Selbsthilfeorganisation \"Vereinigung der \u00dcberlebenden aus dem Drinatal-Srebrenica\" die Interessen der \u00fcberlebenden Opfer dieser ethnischen S\u00e4uberung und setzt sich insbesondere f\u00fcr vereinfachte Verfahren, eine humanit\u00e4r begr\u00fcndete Aufenthaltsverl\u00e4ngerung und Anerkennung als spezielle H\u00e4rtefallgruppe ein.</p><p>Aufgrund all dieser Fakten ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er aufgrund der heutigen politischen, sozialen und \u00f6konomischen Situation in Bosnien-Herzegowina die Lebens- und \u00dcberlebenschancen r\u00fcckgef\u00fchrter, traumatisierter bosniakischer Fl\u00fcchtlinge, die weiterhin auf therapeutische Behandlung angewiesen sind?</p><p>2. Ist ihm bekannt, wie viele Asylverfahren inklusive Rekurse, Revisionsverfahren und Wiedererw\u00e4gungsgesuche, bei denen schwere Traumatisierung geltend gemacht wird respektive aufgrund der Fluchtgeschichte abgekl\u00e4rt werden m\u00fcsste, noch h\u00e4ngig sind?</p><p>3. Ist er aufgrund humanit\u00e4rer Grunds\u00e4tze und auch vor dem Hintergrund des Entscheides der deutschen Innenminister bereit, bis auf weiteres von R\u00fcckschaffungen traumatisierter Fl\u00fcchtlinge, insbesondere aus dem Srebrenica-Gebiet, abzusehen, und ist er weiter bereit, auf die gegen\u00fcber dem EJPD gemachten Vorschl\u00e4ge der \"Vereinigung der \u00dcberlebenden aus dem Drinatal-Srebrenica\" einzutreten und sie im Dialog mit den Betroffenen wohlwollend zu pr\u00fcfen?</p><p>4. Teilt er insbesondere die Beurteilung, dass f\u00fcr diese Menschen vorl\u00e4ufig eine gesicherte R\u00fcckkehr und Reintegration in die Republik Srpska, speziell ins Srebrenica-Gebiet, nicht zu verantworten ist und dass die letzten Wahlen die ethnische Trennung in Bosnien-Herzegowina weiter zementiert haben?</p><p>5. Teilt er weiter die Ansicht, dass die Chance auf echte R\u00fcckkehr in Sicherheit und W\u00fcrde sich stark verbessern wird, wenn alle mutmasslichen Kriegsverbrecher, gegen die ein Haftbefehl des internationalen Tribunals in Den Haag vorliegt, zur Rechenschaft gezogen werden und dass dies abh\u00e4ngig ist von einem verst\u00e4rkten Engagement der internationalen Staatengemeinschaft und damit auch der Schweiz?</p><p>6. Welche konkreten Aktionen wird er - auch gest\u00fctzt auf seinen Schwerpunkt im Aussenpolitischen Bericht \"Achtung der Menschenrechte und F\u00f6rderung der Demokratie\" - diesbez\u00fcglich in n\u00e4chster Zeit unternehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lebensbedingungen f\u00fcr traumatisierte bosnische R\u00fcckkehrerinnen und R\u00fcckkehrer sehr schwierig sind. Diese Bedingungen k\u00f6nnen jedoch nicht pauschal, sondern nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.</p><p>Grunds\u00e4tzlich sind psychotherapeutische Behandlungen in den neuropsychiatrischen Abteilungen gr\u00f6sserer Krankenh\u00e4user wie in Sarajevo oder Tuzla erh\u00e4ltlich. Ber\u00fccksichtigt werden muss allerdings, dass die Psychotherapie in Bosnien und Herzegowina wenig Tradition hat und ihr angesichts der Finanzknappheit, die im medizinischen Sektor herrscht, auch heute keine Priorit\u00e4t einger\u00e4umt wird. Verschiedene Nichtregierungsorganisationen bieten, auch mit ausl\u00e4ndischer Unterst\u00fctzung, traumatisierten Menschen psychologische Hilfe an; sie f\u00fchren Einzel- oder Gruppentherapien durch, helfen traumatisierten Kindern und unterst\u00fctzen R\u00fcckkehrer und R\u00fcckkehrerinnen in psychosozialer Hinsicht. Die Schweiz unterst\u00fctzt seit Jahren solche Organisationen, beispielsweise \"Vive Zene\" in Tuzla.</p><p>2. Das System Auper (Automatisierte Personenregistratur), auf dem die statistischen Auswertungen des Bundesamtes f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) basieren, wurde zur Unterst\u00fctzung der Gesch\u00e4ftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. In diesem System werden seit 1985 Personen- und Gesch\u00e4ftsdaten erfasst. Mittels Zahlencodes und dazugeh\u00f6renden Datumsangaben sind die einzelnen Gesch\u00e4ftsst\u00e4nde und Erledigungen gekennzeichnet und auswertbar. Weiter gehende Angaben zu Fluchtgr\u00fcnden oder gesundheitlichen Problemen von Asylsuchenden sind im System nicht verf\u00fcgbar, weshalb entsprechende statistische Ausk\u00fcnfte nicht m\u00f6glich sind.</p><p>3. Es trifft zu, dass die deutsche Innenministerkonferenz am 23. November 2000 f\u00fcr Personen aus Bosnien und Herzegowina, die b\u00fcrgerkriegsbedingt unter schwerer posttraumatischer Belastungsst\u00f6rung leiden, den weiteren Aufenthalt in Deutschland erm\u00f6glicht hat. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die betroffenen Personen vor dem 15. Dezember 1995 als B\u00fcrgerkriegsfl\u00fcchtlinge in Deutschland eingereist sind, in einer l\u00e4ngerfristig angelegten fach\u00e4rztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung stehen und bis anhin aufgrund ihrer geltend gemachten Traumatisierung zumindest im Besitz einer Duldung gewesen sind. Der Bundesrat zieht in dieser Frage eine einzelfallspezifische Asyl- und Wegweisungspraxis einer Gruppenregelung, die an mehrere Bedingungen gekn\u00fcpft ist, vor.</p><p>In Einklang mit der Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission gew\u00e4hrt das BFF Asylsuchenden aus Bosnien-Herzegowina, die besonders leidvollen und intensiven Verfolgungsmassnahmen wie etwa jenen in Srebrenica vom Juli 1995 ausgesetzt waren und dadurch unter einem Langzeit-Trauma leiden, grunds\u00e4tzlich Asyl, sofern sie ihre Heimat vor dem 14. Dezember 1995 (Rahmenabkommen von Dayton) beziehungsweise ausnahmsweise sp\u00e4testens bis zum 12. Dezember 1996 (Verabschiedung der UN-Resolution Nr. 1088) verlassen haben (EMARK 2000/2, Grundsatzurteil). Bei derart leidgepr\u00fcften Asylsuchenden wird angenommen, es w\u00fcrden zwingende Gr\u00fcnde im Sinne von Artikel\u00a01 C Ziffer 5 Absatz\u00a02 der Fl\u00fcchtlingskonvention vorliegen, die eine R\u00fcckkehr ins Heimatland trotz Wegfall der Verfolgungsgefahr im heutigen Zeitpunkt aus psychischen Gr\u00fcnden unm\u00f6glich erscheinen lassen (EMARK 1997/14, Grundsatzurteil).</p><p>In denjenigen F\u00e4llen von traumatisierten Menschen, in denen die Voraussetzungen f\u00fcr eine Asylgew\u00e4hrung nicht gegeben sind, wird die Zumutbarkeit des Vollzugs der Wegweisung durch das BFF sorgf\u00e4ltig und nach Massgabe aller wesentlichen Umst\u00e4nde gepr\u00fcft. In diese individuelle Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie die Schwere der Traumatisierung, der gesamte Gesundheitszustand und die konkrete M\u00f6glichkeit der allenfalls notwendigen medizinischen Behandlung der Betroffenen vor Ort einbezogen. Gegebenenfalls kann diesen ausserdem medizinische R\u00fcckkehrhilfe gew\u00e4hrt werden. Beim Vorliegen einer konkreten Gef\u00e4hrdung ordnet das BFF an Stelle des Wegweisungsvollzugs eine vorl\u00e4ufige Aufnahme an. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antworten auf die Motion B\u00fchlmann 98.3200, \"Spezielle Gruppen von bosnischen Fl\u00fcchtlingen\", und auf die Interpellation B\u00e4umlin 98.3079, \"H\u00e4rtef\u00e4lle bei ausreisepflichtigen Bosnierinnen\".</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Anlass, von seiner bisherigen, differenzierten und einzelfallbezogenen Asyl- und Wegweisungspraxis, \u00fcber welche die \"Vereinigung der \u00dcberlebenden aus dem Drinatal-Srebrenica\" durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bereits informiert worden ist, abzuweichen.</p><p>4. Die nationalistischen Parteien sind f\u00fcnf Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton noch immer an der Macht. Ihre weit reichenden Erfolge auch bei den letzten allgemeinen Wahlen vom 11. November 2000 machen deutlich, dass zwischen den ethnischen Volksgruppen noch immer viel Misstrauen vorhanden und die Vers\u00f6hnung ein schwieriger und langwieriger Prozess ist. Angesichts dessen k\u00f6nnen die Rahmenbedingungen, die f\u00fcr den Vers\u00f6hnungsprozess sowie f\u00fcr die Demokratisierung und wirtschaftliche Erholung des Landes n\u00f6tig sind, nur allm\u00e4hlich geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat teilt die in der Einfachen Anfrage formulierte Ansicht, wonach eine R\u00fcckkehr der betroffenen Personen in die Republika Srpska und speziell ins Srebrenica-Gebiet zurzeit noch nicht zu verantworten ist. Deshalb erfolgt der Vollzug der Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden nichtserbischer Ethnie nicht in die Republika Srpska. Der Bundesrat erachtet es in Anlehnung an die konstante Praxis der Asylbeh\u00f6rden zur innerstaatlichen Fluchtalternative jedoch als zumutbar, dass diese Personen einen alternativen Wohnsitz im Heimatstaat w\u00e4hlen, der nicht dem fr\u00fcheren Wohnort entspricht. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Antworten zur Motion B\u00fchlmann 98.3200, zur Interpellation B\u00e4umlin 98.3079, zum Postulat Vermot 98.3163, \"Pauschale Wegweisung von bosnischen Kriegsvertriebenen\", sowie zur Dringlichen Einfachen Anfrage Suter 98.1149, \"R\u00fcckschaffungsstop nach Bosnien-Herzegowina, namentlich in die Teilrepublik Serbska\".</p><p>5./6. Unter der vorstehend umschriebenen, differenzierten Asyl- und Wegweisungspraxis vertritt  der Bundesrat die Auffassung, dass f\u00fcr jene Asyl suchenden Personen aus Bosnien und Herzegowina, welche die Schweiz verlassen m\u00fcssen, die Bedingungen f\u00fcr eine R\u00fcckkehr in Sicherheit und W\u00fcrde erf\u00fcllt sind. Es kann aber nicht bestritten werden, dass k\u00fcnftige Verbesserungen in der Entwicklung der zivilen Gesellschaft, namentlich Fortschritte im Bereich der demokratischen Strukturen, auch den R\u00fcckkehrern zugute kommen und damit zu deren Wiedereingliederung beitragen.</p><p>Der Bundesrat misst daher den Massnahmen, die zur gerichtlichen Aufarbeitung der in Bosnien und Herzegowina ver\u00fcbten Kriegsverbrechen f\u00fchren, grosse Bedeutung bei. Er sieht diese Bem\u00fchungen einerseits als einen Beitrag zur Achtung der Menschenrechte und zur F\u00f6rderung der Demokratie; andererseits h\u00e4lt er derartige Bem\u00fchungen f\u00fcr wesentlich im Hinblick auf die kollektive Bew\u00e4ltigung der j\u00fcngeren Vergangenheit. In diesem Sinne weisen sie auch eine wichtige konfliktpr\u00e4ventive und damit friedensf\u00f6rdernde Dimension auf.</p><p>Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat namhafte Beitr\u00e4ge zur Unterst\u00fctzung von Massnahmen des Internationalen Tribunals f\u00fcr das ehemalige Jugoslawien sowie anderer Akteure bewilligt, die zur Exhumierung und Identifikation von Opfern aus Kriegesverbrechen, zur Indiziensicherung und zur gerichtlichen \u00dcberf\u00fchrung von Kriegsverbrechern beitragen. Einige dieser Massnahmen zielten speziell auf die Ermordeten von Srebrenica ab, etwa die schweizerischen Unterst\u00fctzungsleistungen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder die International Commission on Missing Persons; andere bezogen sich auf das gesamte Gebiet von Bosnien und Herzegowina. Unter die letztgenannte Kategorie lassen sich auch Bem\u00fchungen des Office of the High Representative (OHR) f\u00fcr Bosnien und Herzegowina subsumieren. Gem\u00e4ss seinem Mandat setzt sich das OHR einerseits spezifisch f\u00fcr die R\u00fcckkehr und Reintegration von Fl\u00fcchtlingen ein; andererseits unternimmt es Anstrengungen, um den Menschenrechtsschutz und die demokratischen Strukturen in Bosnien und Herzegowina in einem umfassenderen Sinne zu f\u00f6rdern. Die Schweiz hat die Arbeit des OHR im vergangenen Jahr mit einem substanziellen Beitrag unterst\u00fctzt. </p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, seine vielf\u00e4ltigen bilateralen und multilateralen Aktivit\u00e4ten zur F\u00f6rderung von Menschenrechten und Demokratie und zur Sicherung eines nachhaltigen Friedens in Bosnien und Herzegowina auch in Zukunft weiterzuf\u00fchren. Anfragen um Unterst\u00fctzung von entsprechenden Bem\u00fchungen wird er wie bis anhin wohlwollend pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(986947200000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller-Hemmi Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(986947200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107750593)\/","SubmissionDate":"\/Date(976665600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4605,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}