{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3055","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Frauenhandel. Schutzprogramm f\u00fcr Betroffene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dringend ein umfassendes Schutzprogramm f\u00fcr von Frauenhandel betroffene Frauen zu schaffen, das alle Formen von Frauenhandel ber\u00fccksichtigt (Prostitution, Heirat, Hausarbeit usw.). Damit das Schutzprogramm realisiert und umgesetzt werden kann, sind \u00c4nderungen der juristischen, sozialen, finanziellen, polizeilichen und gesundheitlichen Bedingungen erforderlich. Dringend sind daher:</p><p>1. eine neue Definition von Frauenhandel, die den Realit\u00e4ten der heutigen Situation entspricht;</p><p>2. die Revision des Strafgesetzbuches, d. h. von Artikeln im Bereich der \"strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t\" und der \"Verbrechen und Vergehen gegen die Familie\";</p><p>3. die Revision des Opferhilfegesetzes hinsichtlich der spezifischen Problematik des Frauenhandels (Legalisierung des Aufenthaltes, Aufenthaltsrecht w\u00e4hrend eines Verfahrens und \u00fcber den Prozess hinaus, Datensperre, Opferschutz vor Repressalien, finanzielle Unterst\u00fctzung usw.);</p><p>4. die Schaffung einer staatlich anerkannten Einrichtung f\u00fcr die Beratung von Frauenhandel Betroffener.</p>","ReasonText":"<p>Der Frauenhandel hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Gesetzeslage sch\u00fctzt jedoch von Frauenhandel Betroffene nicht, im Gegenteil, sie werden in der Schweiz immer mehr ausgegrenzt und kriminalisiert. Es braucht daher sehr dringend ein Schutzprogramm, das Massnahmen beinhaltet, die den von Frauenhandel Betroffenen grundlegenden rechtlichen Schutz, Sicherheit und Zugang zu den fundamentalsten Menschenrechten garantieren. Wichtig ist, dass sich dieses Schutzprogramm an den Bed\u00fcrfnissen der Betroffenen orientiert.</p><p>Das Schutzprogramm bedingt die Verbesserung der juristischen Situation. Vor allem m\u00fcssen die geltende strafrechtliche Definition von Frauenhandel und das Opferhilfegesetz revidiert und der heutigen Realit\u00e4t des Frauenhandels angepasst werden - nur so k\u00f6nnen alle Formen von Frauenhandel bek\u00e4mpft werden. Die strafrechtliche Bestimmung soll alle jene Frauen ber\u00fccksichtigen, die in die Prostitution gezwungen werden oder zwecks Heirat oder Hausarbeit bzw. anderer Formen erzwungener T\u00e4tigkeiten in die Schweiz migrieren und dadurch in eine Zwangslage geraten.</p><p>Das Schutzprogramm soll ausserdem alle von Frauenhandel betroffenen Frauen sch\u00fctzen und darf nicht nur dann in Kraft treten, wenn Frauen als Zeuginnen in Strafverfahren gegen Frauenh\u00e4ndlerinnen und Frauenh\u00e4ndler auftreten.</p><p>Diese Massnahmen st\u00fctzen sich \u00fcbrigens auf die Menschenrechtsnormen f\u00fcr den Umgang mit Betroffenen des Menschenhandels, die mit verschiedenen Institutionen in jahrelanger Arbeit international erarbeitet wurden und auf der allgemeinen Menschenrechtserkl\u00e4rung und verschiedenen Uno-Konventionen basieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der von der Motion\u00e4rin aufgeworfenen Probleme und deren Bedeutung f\u00fcr die Gesellschaft sehr wohl bewusst. In der Tat werden jedes Jahr viele Menschen, in den meisten F\u00e4llen Frauen und Kinder, weltweit Opfer des Menschenhandels. Diese Menschen stammen oft aus Regionen mit wirtschaftlich-sozialen und politischen Schwierigkeiten. Seit dem Fall der Berliner Mauer hat der Menschenhandel insbesondere in den Regionen der OSZE rapide zugenommen, so namentlich der Handel mit Go-go-Girls und Prostituierten. H\u00e4ufig locken die H\u00e4ndler ihre Opfer mit einem Arbeitsangebot oder mit Heiratsversprechen in einem anderen Land an; andere werden entf\u00fchrt oder gekauft. Einmal in den H\u00e4nden der H\u00e4ndler sind die Opfer in der Falle (ihre Papiere werden ihnen h\u00e4ufig abgenommen) und werden zu Zwangsarbeit gezwungen, darin festgehalten oder Praktiken unterworfen, die der Sklaverei gleichkommen. Menschenhandel ist oft ein bevorzugtes T\u00e4tigkeitsfeld krimineller Organisationen, welche die dadurch erlangten Mittel zur Finanzierung und Entwicklung anderer krimineller Aktivit\u00e4ten verwenden.</p><p>2. \u00dcber den Menschenhandel wird in zahlreichen internationalen Foren diskutiert (OSZE, Uno, IOM, IAO, Europarat usw.). Die Schweiz, die an den meisten von ihnen teilnimmt, vertritt dort eine weite Definition des Menschenhandels und bef\u00fcrwortet Massnahmen zum Schutz der Grundrechte der Opfer, insbesondere im Bereich der Migration. Sie nimmt an den Verhandlungen der beiden Protokolle zur Konvention der Vereinten Nationen gegen die transnationale organisierte Kriminalit\u00e4t betreffend den Handel mit Migranten und den Menschenhandel teil und beteiligt sich auch an den Diskussionen \u00fcber das Protokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte des Kindes betreffend den Kinderhandel, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie. Die Schweiz ist auch Mitglied des Lenkungsausschusses f\u00fcr die Gleichstellung von Mann und Frau des Europarates, der daran ist, einen Empfehlungsentwurf zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung auszuarbeiten, und sie unterst\u00fctzt den \"Aktionsplan 2000\" zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels des B\u00fcros f\u00fcr demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE. Schliesslich nahm die Schweiz an den Arbeiten des Programmes \"Stop\" der Europ\u00e4ischen Union betreffend Frauenhandel im Jahre 1996, an der 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen, die 1995 im Aktionsprogramm von Peking gipfelte, sowie 1997 an der Erarbeitung der Empfehlung des Europarates betreffend den Frauenhandel und die zwangsweise Prostitution in den Mitgliedstaaten teil.</p><p>Dar\u00fcber hinaus hat die Schweiz zahlreiche internationale Instrumente ratifiziert, die eine wichtige Rolle bei der Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels spielen. So u. a. die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention, den Internationalen Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die Konventionen der IAO \u00fcber die Zwangsarbeit, die Konvention \u00fcber die Rechte des Kindes, die Konvention betreffend die Sklaverei und das Zusatz\u00fcbereinkommen \u00fcber die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavereihandels und sklaven\u00e4hnlicher Institutionen oder Praktiken.</p><p>3. Auf nationaler Ebene verf\u00fcgt die Schweiz im Kampf gegen den Menschenhandel schon heute \u00fcber zahlreiche Instrumente:</p><p>a. Nach Artikel\u00a0196 des Strafgesetzbuches (StGB; Menschenhandel) wird mit Zuchthaus oder mit Gef\u00e4ngnis nicht unter sechs Monaten bestraft, wer, um der Unzucht eines anderen Vorschub zu leisten, mit Menschen Handel treibt. Wer eine Person der Prostitution zuf\u00fchrt, sie darin festh\u00e4lt oder sie bei dieser T\u00e4tigkeit \u00fcberwacht, kann nach Artikel\u00a0195 StGB mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gef\u00e4ngnis bestraft werden. Weitere strafw\u00fcrdige Formen des Handelns oder Ausbeutens von Menschen, z. B. die Ausbeutung von ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften, werden mindestens teilweise von den Artikeln 180ff. StGB, insbesondere Artikel\u00a0183 (Freiheitsberaubung und Entf\u00fchrung), erfasst. Schliesslich werden das Erleichtern der illegalen Einwanderung von Ausl\u00e4ndern in die Schweiz sowie das Besch\u00e4ftigen von Ausl\u00e4ndern, die nicht berechtigt sind, nach den Artikeln 23ff. des Bundesgesetzes \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (Anag, SR 142.20) bestraft.</p><p>b. Der Bund hat eine Zentralstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels eingerichtet, welche namentlich die Aufgabe hat, s\u00e4mtliche Informationen \u00fcber die Anwerbung von Frauen und M\u00e4dchen zum Zwecke der Unzucht vollumf\u00e4nglich zu zentralisieren und Ermittlungen auf interkantonaler und internationaler Ebene zu koordinieren (vgl. Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 \u00fcber kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes, SR 172.213.71). Seit kurzem besteht beim Bundesamt f\u00fcr Polizei ein spezielles Datenverarbeitungssystem f\u00fcr den Menschenhandel (vgl. Verordnung vom 28. September 1998 \u00fcber das Datenverarbeitungssystem zur Bek\u00e4mpfung der Falschm\u00fcnzerei, des Menschenhandels und der Pornographie, Famp-Verordnung, SR 172.213.713).</p><p>c. In Anwendung des Bundesgesetzes \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG, SR 312.5) k\u00f6nnen sich Frauen, die Opfer von Menschenhandel im Sinne von Artikel\u00a0196 StGB oder eines anderen Deliktes geworden sind, an die kantonalen Opferberatungsstellen wenden, um medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen (Art. 3 OHG). Sie k\u00f6nnen dort notfalls eine Unterkunftsm\u00f6glichkeit, Reisegutscheine (gegebenenfalls f\u00fcr die R\u00fcckkehr in ihr Herkunftsland), medizinische Pflege und psychologische Betreuung erhalten. Im Strafverfahren haben sie Anspruch auf Wahrung ihrer Pers\u00f6nlichkeitsrechte und insbesondere das Recht zu verlangen, dass das Verfahren unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit stattfindet und eine Begegnung mit dem Beschuldigten vermieden wird, wenn dies f\u00fcr die Rechte der Verteidigung nicht zwingend ist (Art. 5 OHG).</p><p>d. Aufgrund von Artikel\u00a013 Buchstabe\u00a0f oder von Artikel\u00a036 der Verordnung \u00fcber die Begrenzung der Zahl der Ausl\u00e4nder (SR 823.21) k\u00f6nnen die kantonalen Fremdenpolizeibeh\u00f6rden in schwerwiegenden H\u00e4rtef\u00e4llen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Frauen, die Opfer sexueller Ausbeutung oder von Zwangsarbeit geworden sind, k\u00f6nnen unter diesen Umst\u00e4nden in der Schweiz bleiben. Im Rahmen der Revision des Anag schl\u00e4gt die Expertenkommission vor, dass das Aufenthaltsrecht der ausl\u00e4ndischen Frauen auch nach Aufl\u00f6sung der Ehe bestehen bleiben soll, wenn wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass die geltenden Bestimmungen nicht ausreichen, um jeden Missbrauch zu verhindern. Vielfach sind diese Missbr\u00e4uche allerdings nicht auf L\u00fccken in der Gesetzgebung, sondern vielmehr auf Probleme beim Vollzug zur\u00fcckzuf\u00fchren. In der Absicht, koh\u00e4rente L\u00f6sungen zu finden, m\u00f6chte der Bundesrat die Problematik einer umfassenden Gesamtpr\u00fcfung unterziehen. Er beauftragt deshalb das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die, namentlich mit Blick auf die internationalen Konventionen und die Gesetzgebungen unserer Nachbarl\u00e4nder, pr\u00fcfen wird, ob eine Anpassung des StGB erforderlich ist, welche Massnahmen zum verbesserten Schutz von Opfern des Frauenhandels notwendig sind und insbesondere, ob die Beratungsstellen des OHG ausreichen oder ob allenfalls andere Institutionen geschaffen werden m\u00fcssen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(959126400000)\/","SubmittedBy":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750816012893)\/","SubmissionDate":"\/Date(953078400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}