{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20003098,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20003098,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"00.3098","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Altersvorsorge. Verfassungsm\u00e4ssigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesverfassung h\u00e4lt in ihrem Artikel\u00a041 (Sozialziele) in Absatz\u00a02 fest, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter gesichert sein soll. Im \u00dcbrigen pr\u00e4zisiert Artikel\u00a0112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung), dass die Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollen. In seinem Dreis\u00e4ulenbericht (1995) hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern zugegeben, dass dieses Verfassungsziel nicht erreicht ist und dass die erste S\u00e4ule den Rentenempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4ngern die Deckung des Existenzminimums nicht garantiert. Nach Artikel\u00a0113 erm\u00f6glicht die berufliche Vorsorge zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung den Versicherten die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise. Die eben verabschiedete Botschaft \u00fcber die 11. AHV-Revision zeigt, dass dieses Ziel ebenfalls nicht erreicht ist.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er, angesichts der wirtschaftlichen Lage der Rentnerinnen und Rentner, wie sie sich aus den verf\u00fcgbaren statistischen Informationen ergibt, die Umsetzung und das Funktionieren des Dreis\u00e4ulensystems im Bereich der Altersvorsorge?</p><p>2. Ist er bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Verfassungsziele tats\u00e4chlich erreicht werden, sowohl im Hinblick auf die erste S\u00e4ule (Deckung des Existenzminimums) wie im Hinblick auf die zweite S\u00e4ule (Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung)? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass mit der 11. AHV-Revision und der 1. BVG-Revision die Verfassungsziele erreicht werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Armutsstudien, insbesondere jene \u00fcber die Lebensbedingungen von Rentnern (Leu R. E., Burri S., Aregger P., 1998, \"Armut und Lebensbedingungen im Alter\". Forschungsbericht 17/98. Bern: BSV), zeigen auf, dass AHV-Rentner gesamthaft gesehen keine benachteiligte Bev\u00f6lkerungsgruppe mehr darstellen. Ihre wirtschaftliche Lage hat sich in den letzten Jahrzehnten entscheidend verbessert. Aus der Sicht der Armutsstudien dr\u00e4ngt sich deshalb keine grundlegende Reform des Altersvorsorgesystems auf (a.a.O., S. 159). Die Schlussfolgerungen der Forscher decken sich mit den vom EDI in seinem Bericht \u00fcber die drei S\u00e4ulen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ge\u00e4usserten Ansichten (EDI, 1995, \"Bericht des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern zur heutigen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schweizerischen Dreis\u00e4ulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge\". Bern: BSV), die k\u00fcrzlich in den Diskussionen zur Finanzierung der AHV bis 2025 best\u00e4tigt worden sind. Diese allgemeine Einsch\u00e4tzung gilt es indes zu differenzieren: Noch immer sind zu viele Rentner und Rentnerinnen in der Schweiz von Armut betroffen. Die Erg\u00e4nzungsleistungen sind dazu da, diese individuellen Situationen zu beheben. Viele Anspruchsberechtigte (gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen der Studie waren es 36 Prozent im Jahre 1992, a.a.O., S. 77) machen jedoch von ihrem Recht aus den verschiedensten Gr\u00fcnden nicht Gebrauch. Hier gibt es tats\u00e4chlich ein Problem, dem im Rahmen der 3. EL-Revision mit einer besseren Information der Rentner \u00fcber ihre Rechte Rechnung getragen wurde.</p><p>2. Der Bundesrat h\u00e4lt an den Feststellungen im erw\u00e4hnten Bericht aus dem Jahre 1995 fest: Die drei S\u00e4ulen sind zielhierarchisch miteinander verkn\u00fcpft. Das Ziel Existenzsicherung hat den Vorrang vor der Fortf\u00fchrung der gewohnten Lebenshaltung und dem dar\u00fcber hinausgehenden Bedarf. Der Existenzsicherung dient in erster Linie die erste S\u00e4ule, bei Bedarf auch die Leistungen der zweiten und dritten S\u00e4ule sowie die Erg\u00e4nzungsleistungen. Die AHV-Renten so auszubauen, dass sie den Existenzbedarf vollumf\u00e4nglich decken, ist aufgrund der demographischen Entwicklung nicht machbar. Die Erg\u00e4nzungsleistungen w\u00e4ren weiterhin unerl\u00e4sslich, und zwar auch f\u00fcr die Bez\u00fcger einer Maximalrente, insbesondere bei Pflegebed\u00fcrftigkeit von langer Dauer.</p><p>F\u00fcr den Bundesrat hat die Konsolidierung der drei S\u00e4ulen Priorit\u00e4t, wobei das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Systemen bestehen bleiben soll. Ohne Konsolidierung g\u00e4be es keine Leistungsgarantie mehr. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass die Vereinbarkeit mit dem Sinn des Verfassungsauftrags, n\u00e4mlich der Sicherung einer f\u00fcr \u00e4ltere Menschen w\u00fcrdigen Existenz, infrage gestellt w\u00e4re.</p><p>3. Die in der 11. AHV-Revision vorgesehenen Massnahmen tragen einerseits mittelfristig zur finanziellen Konsolidierung der AHV und andererseits zur Sicherung des Leistungsniveaus bei. Die Leistungen werden allerdings den heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst (Botschaft vom 2. Februar 2000 \u00fcber die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, Ziff. 1.2). Die Negativeffekte der \u00c4nderungen im Zusammenhang mit dem Rentenalter werden durch eine sozial vertretbare Flexibilisierung aufgefangen. Die Angleichung der Witwen- an die Witwerrente erfolgt im Rahmen differenzierter \u00dcbergangsbestimmungen. Zus\u00e4tzlich zu den Massnahmen der 11. AHV-Revision soll das finanzielle Gleichgewicht der AHV l\u00e4ngerfristig gesichert werden. Dazu plant der Bundesrat eine Reihe von Vorstudien, die sich insbesondere mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Rentner befassen und die Entwicklung unter Ber\u00fccksichtigung der zweiten und dritten S\u00e4ule aufzeigen werden.</p><p>Die 1. BVG-Revision zielt ebenfalls auf eine Systemkonsolidierung. Das bisherige Vorsorgeniveau soll erhalten und verschiedene Verbesserungen angebracht werden. Der Entwurf des Bundesrates sieht indes keinen Ausbau des Vorsorgeschutzes zugunsten kleiner Einkommen in der Weise vor, dass die Ersatzquote ein Niveau erreichen w\u00fcrde, das die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung garantierte.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(959731200000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1016755200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712754644710)\/","SubmissionDate":"\/Date(953683200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4602,"SubmissionLegislativePeriod":46,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}